Daten
Kommune
Krefeld
Größe
70 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
23.10.18, 09:50
Aktualisiert
25.01.19, 00:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5967/18 -
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Sitzungstermin
Beschlussform
22.11.2018
beschließend
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung
der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
hier: Wirtschaftsprüfer 2018
Beschlussentwurf
Der Vertreter der Stadt Krefeld wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der WFG
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH folgenden Beschluss zu fassen:
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 wird die RSM GmbH, Krefeld, bestellt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5967/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Zum Beschlussentwurf ist folgendes zu bemerken:
Gegen die Bestellung der RSM GmbH als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 ergeben
sich keine Bedenken.
Der Aufsichtsrat hat den aufgeführten Beschlusspunkt in seiner Sitzung am 06.09.2018 beraten
und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
Drucksache 5967/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5967/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: