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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Städtische Seniorenheime Krefeld gemeinnützige GmbH hier: Jahresabschluss 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
64 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
23.10.18, 09:50
Aktualisiert
25.01.19, 00:38
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Städtische Seniorenheime Krefeld gemeinnützige GmbH
hier: Jahresabschluss 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Städtische Seniorenheime Krefeld gemeinnützige GmbH
hier: Jahresabschluss 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Städtische Seniorenheime Krefeld gemeinnützige GmbH
hier: Jahresabschluss 2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6065/18 - 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Sitzungstermin Beschlussform 22.11.2018 beschließend Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Städtische Seniorenheime Krefeld gemeinnützige GmbH hier: Jahresabschluss 2017 Beschlussentwurf Der Vertreter der Stadt Krefeld wird angewiesen, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Städtische Seniorenheime Krefeld gemeinnützige GmbH folgende Beschlüsse zu fassen: a) Der Bericht des Aufsichtsrats wird zur Kenntnis genommen. b) Der Jahresabschluss 2017 und der Lagebericht werden festgestellt. c) Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. d) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. e) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6065/18 - Seite - 2 - Begründung Zu den einzelnen Punkten des Beschlussentwurfes ist folgendes festzustellen: Zu a): Es bestehen keine Bedenken, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Der Bericht des Aufsichtsrats ist als Anlage beigefügt. Zu b) und c) Gem. § 13 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrags ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht zum 31.12.2017 sind als Anlage beigefügt. Der Jahresüberschuss von 281.613,65 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH geprüft. Im Prüfungsbericht wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Zu d): Es bestehen keine Bedenken, der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Zu e): Es bestehen keine Bedenken, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. In der Aufsichtsratssitzung der Städtische Seniorenheime Krefeld gemeinnützige GmbH am 05.10.2018 wurden sämtliche Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst. Anlage(n): (1) Bericht AR 2017 (2) Städtische Seniorenheime gemeinnützige GmbH JA 2017 Drucksache 6065/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6065/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: