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Verwaltungsvorlage (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen (Entwurf))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
833 kB
Datum
07.11.2018
Erstellt
23.10.18, 09:50
Aktualisiert
25.01.19, 00:38

Inhalt der Datei

Schulentwicklungsplan 2018/2019 – 2023/2024 für die städtischen Förderschulen - Entwurf - Stadt Krefeld – Der Oberbürgermeister Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld Dezernat IV Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst Petersstraße 118 47798 Krefeld Oktober 2018 2 3 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Schulgesetzliche Ausgangssituation 5 2. Aktuelle Situation in Krefeld 6 3. Entwicklung der Förderquoten und Schülerzahlen 7 4. Gemeinsames Lernen 4.1 Grundlagen 4.2 Schülerzahlentwicklung und Prognosegrundlagen 5. Förderschulen 5.1 Grundlagen 14 5.2 LES Förderschule Primarstufe: Franz-Stollwerck-Schule 15 5.2.1 Schülerzahlentwicklung 5.2.2 Raumprogramm und vorhandene Räumlichkeiten 5.2.3 Prüfvorschläge 15 16 18 5.3 LES Förderschulen Sekundarstufe I: Erich-Kästner-Schule und Schule am Uerdinger Rundweg 19 5.3.1 Schülerzahlentwicklung 5.3.2 Raumprogramm und vorhandene Räumlichkeiten 5.3.3 Prüfvorschläge 19 20 23 5.4 Förderschule Geistige Entwicklung: Friedrich-vonBodelschwingh-Schule 5.4.1 Schülerzahlentwicklung 5.4.2 Raumprogramm und vorhandene Räumlichkeiten 5.4.3 Prüfvorschläge 6 11 12 Zusammenfassung 25 25 25 29 31 3 4 1. Schulgesetzliche Ausgangssituation Die Förderschullandschaft hat sich in den vergangenen Jahren im Zuge der Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des damit einhergehenden Ausbaus des inklusiven Schulwesens deutlich verändert. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 16. Oktober 2013 (in Kraft getreten am 1. August 2014) wurde die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zum gesetzlichen Regelfall gemacht. Damit war ein grundlegender Paradigmenwechsel formuliert: „Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können hiervon abweichend die Förderschule wählen.“ (SchulG NRW § 20 Abs. 2) Die Landesregierung beabsichtigt nach hiesiger Kenntnis keine grundlegende Änderung dieser Vorgabe. Die grundsätzliche Möglichkeit, sich für den Unterricht an einer Förderschule zu entscheiden, wurde jedoch durch die damaligen Vorgaben der Mindestgrößenverordnung, die nach 2014 zunehmend strikt angewendet wurde, faktisch eingeschränkt. Förderschulen in NRW wurden geschlossen oder zusammengelegt. Anfang Juli 2018 wurde nun seitens der neuen Landesregierung ein Entwurf für eine neue Mindestgrößenverordnung vorgelegt (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Kontext/EntwurfVO-Mindestgroessen.pdf ). Die bisherigen Mindestgrößen bleiben überwiegend unverändert, jedoch wird die Mindestgröße in Schulen des Förderschwerpunktes Lernen und der Förderschulen im Verbund deutlich herabgesenkt, um deren Bestand auch bei geringeren Schülerzahlen zu gewährleisten. Demnach sollen folgende Größen für die Förderschulen in kommunaler Trägerschaft gelten (unterstrichen die für Krefeld maßgeblichen Vorgaben): - Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen sowie für Förderschulen im Verbund: o 112 Schülerinnen und Schüler (vorher 144), o 84 Schülerinnen und Schüler mit allein der Sekundarstufe I (vorher 112), o 28 Schülerinnen und Schüler mit allein der Primarstufe (vorher ohne Vorgabe) - Förderschulen mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: o 88 Schülerinnen und Schüler, o 55 Schülerinnen und Schüler mit allein der Sekundarstufe I, o 33 Schülerinnen und Schüler mit allein der Primarstufe - Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache o 66 Schülerinnen und Schüler mit allein der Sekundarstufe I, o 55 Schülerinnen und Schüler mit allein der Primarstufe - Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung o 50 inklusive der Berufspraxisstufe 5 Ebenfalls wurde angekündigt, dass die Förderschulen zukünftig eine aktivere Rolle bei der Unterstützung von allgemeinen Schulen im Kontext des Gemeinsamen Lernens erhalten sollen. Dies sei eine modifizierte Anknüpfung an den Gedanken der Kompetenzzentren und soll Kooperationen sowie die Bildung von Netzwerken zwischen Schulen und gegebenenfalls anderen Leistungsträgern unterstützen. 2. Aktuelle Situation in Krefeld Derzeitig befinden sich folgende vier Förderschulen in der Trägerschaft der Stadt Krefeld: Förderschulen im Verbund mit den Schwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES): - Franz-Stollwerck-Schule an der Tulpenstraße, Primarstufe Erich-Kästner-Schule an der Inrather Straße, Sekundarstufe I Schule am Uerdinger Rundweg am Rundweg, Sekundarstufe I Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung an den Standorten - Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Primar- und Sekundarstufe an der Stettiner Straße, und Berufspraxisstufe an der Alten Flur Weiterhin sind auf dem Stadtgebiet eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (LVR-Gerd Jansen-Schule) und eine mit dem Schwerpunkt Hören und Kommunikation (LVR-Luise-Leven-Schule) des Landschaftsverbands Rheinland vertreten. Im Betrachtungszeitraum bestand zunächst noch eine weitere Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen, die Comeniusschule in der Mariannenstraße. Diese wurde im Jahr 2014 geschlossen, da es gemäß der damaligen Mindestgrößenverordnung nicht mehr ausreichend Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen für den stabilen Fortbestand dreier Förderschulen in der Sekundarstufe I gab. Zudem bot die Nachnutzung des Gebäudes als Nebenstandort der Mariannenschule die Möglichkeit, zusätzliche räumliche Qualität und Kapazität für einen inklusiven Grundschulstandort im Bezirk Mitte zu schaffen, die dringend erforderlich war. Die verbliebenen Förderschulen führen auch nach Abschluss des Pilotprojektes „Kompetenzzentren“ (Schuljahr 2010/2011 bis 2013/2014) weiterhin die Schwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache im Verbund und fördern seitdem gleichermaßen Schülerinnen und Schüler mit allen drei Förderschwerpunkten. Im Zuge der Teilnahme an dem Pilotprojekt wurden die Primarstufe und die Sekundarstufe getrennt. Die Erich-Kästner-Schule und die Schule am Uerdinger Rundweg haben seitdem keine eigene Primarstufe mehr. Obwohl dies ein Krefelder Sonderweg ist, hat sich diese Trennung aus fachlicher Sicht bewährt und wird daher in der vorliegenden Schulentwicklungsplanung auch weiterhin als Grundlage beibehalten. Da die neue Mindestgrößenverordnung explizit unterschiedliche Größen für Förderschulen im Verbund benennt, die entweder aus einer Primar- oder Sekundarstufe beste6 hen, ist davon auszugehen, dass diese Trennung auch weiterhin schulgesetzlich durchaus möglich bleibt. Insgesamt konnte durch die bisherigen Maßnahmen das Angebot der Förderschulen als echte Wahlmöglichkeit für Krefelder Schülerinnen und Schüler stabil und zuverlässig aufrechterhalten werden. 3. Entwicklung der Förderquoten und Schülerzahlen Die Stadt Krefeld hat im Landesvergleich eine höhere Förderquote (= Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an der Gesamtschülerzahl) und weicht auch in den verschiedenen Förderschwerpunkten teilweise erheblich vom Landesdurchschnitt ab. (Vergleiche Berichte des Ministeriums für Schule und Weiterbildung: Statistische Daten und Kennziffern zum Thema Inklusion – 2012/2013, https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtli che-Schuldaten/GESAMTVEROeFFENTLICHUNG.pdf sowie 2016/2017, https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtli che-Schuldaten/Inklusion_2016.pdf) 2012/2013 Krefeld Primarstufe Sekundarstufe I NRW Primarstufe Sekundarstufe I 2016/2017 Krefeld Primarstufe Sekundarstufe I NRW Primarstufe Sekundarstufe I Lernen ESE Sprache LES HK gesamt Sehen GE KM Gesamt 1,1% 2,6% 0,9% 0,9% 2,6% 0,2% 4,6% 3,7% 2,3% 0,8% 0,0% 0,0% 1,0% 1,1% 1,6% 1,4% 9,6% 7,1% 1,5% 3,0% 1,3% 1,3% 2,0% 0,3% 4,8% 4,6% 0,4% 0,1% 0,3% 0,1% 0,9% 1,3% 0,6% 0,5% 7,0% 6,6% Lernen ESE Sprache LES HK gesamt Sehen GE KM Gesamt 1,6% 3,0% 1,8% 1,7% 2,9% 0,8% 6,3% 5,5% 2,2% 1,1% 0,0% 0,0% 1,1% 1,4% 1,4% 1,5% 11,1% 9,5% 1,4% 3,0% 1,5% 2,0% 1,9% 0,6% 4,8% 5,6% 0,5% 0,2% 0,3% 0,1% 1,0% 1,4% 0,6% 0,6% 7,1% 7,9% Diese Tabelle lässt erkennen, dass einer der Gründe für die insgesamt höhere Förderquote in Krefeld die beiden LVR-Schulen sind, da die Quoten in den entsprechenden Förderschwerpunkten hier deutlich über dem Landesschnitt liegen. Dies ist insofern plausibel, als das entsprechendes Schulangebot nicht in allen Städten und Kreisen vorhanden ist. Bemerkenswert ist, dass die Förderschwerpunkte Lernen und ES noch im Schuljahr 2012/13 in Krefeld unter dem Landesschnitt lagen. In den folgenden Jahren sind die Förderquoten in Krefeld jedoch überdurchschnittlich angestiegen. Im Jahr 2016/2017 haben sich diese nahezu in allen Schwerpunkten 7 den Werten auf Landesebene angeglichen bzw. sind sogar über das Landesniveau hinaus angestiegen. Die möglichen Ursachen hierfür sind jedoch nicht bekannt. Grundsätzlich werden in die folgenden Analysen die Daten aller Krefelder Schulen einbezogen, also insbesondere auch der beiden Förderschulen in LVR-Trägerschaft und der inklusiv arbeitenden Schulen des Bistums Aachen. Die hier vorliegende Schulentwicklungsplanung bezieht die letzten fünf Jahre in ihre Prognose ein und betrachtet für die Planung der Förderschulen zunächst alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf1, die in Krefeld beschult werden, sei es an den Förderschulen oder im Gemeinsamen Lernen an den Regelschulen. Anhand von so genannten Strukturquoten der vergangenen Jahre wird ermittelt, wie viele Kinder der insgesamt prognostizierten Schülerzahlen voraussichtlich einen festgestellten Förderbedarf haben werden. Die prognostische Verteilung der Schülerzahlen zwischen Förderschulen und Gemeinsamen Lernen erfolgt im 2. Schritt auf der Grundlage der Verteilung des Schuljahres 2017/2018. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich nach derzeitigen Erkenntnissen der Ausbau der Inklusion in den nächsten Jahren nicht im selben Tempo wie zuvor fortsetzen bzw. in einigen Förderschwerpunkten sogar etwas rückläufig sein wird. Dies wird auch durch die Zahlen in der Primarstufe unterstützt, da dort in den Schuljahren 2015/2016 und 2017/2018 die Inklusionsquote leicht rückgängig war. (Siehe Kapitel Gemeinsames Lernen) 1 Das Schulgesetz spricht von sonderpädagogischer Unterstützung bzw. Unterstützungsbedarf. Im Folgenden wird teilweise auch die Begrifflichkeit der sonderpädagogischen Förderung verwendet. Gemeint ist damit immer ein nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF förmlich festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf. 8 Abb. 1: Gesamtsumme Förderbedarfe und Aufteilung auf Förderschulen und Gemeinsames Lernen in Krefeld Insgesamt ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den letzten Jahren sehr deutlich, nämlich um 28% angestiegen. Während sich die Anzahl der Kinder in den Förderschulen nur relativ leicht erhöht hat, hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen nahezu verdoppelt. Insofern hat sich auch die prozentuale Verteilung der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf einerseits Förderschulen und andererseits das Gemeinsame Lernen in den vergangenen Jahren verschoben. Prozentuale Verteilung aller SuS mit Förderbedarf FÖS gesamt GL gesamt 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 67% 33% 63% 37% 59% 41% 58% 42% 55% 45% 54% 46% Prozentuale Verteilung der SuS mit Förderbedarf in der Primarstufe FÖS primar GL primar 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 60% 40% 54% 46% 53% 47% 54% 46% 52% 48% 57% 43% Prozentuale Verteilung der SuS mit Förderbedarf in der Sekundarstufe I FÖS SEK I GL SEK I 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 73% 27% 68% 32% 64% 36% 61% 39% 57% 43% 52% 48% Besonders in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Geistige Entwicklung sind die Schülerzahlen insgesamt teilweise erheblich angewachsen. In der Primarstufe ist die Quote innerhalb der letzten fünf Jahre um ca. 2 Prozentpunkte von 9,6 % auf 11,1 % angestiegen, in der Sekundarstufe von 7,1 % auf 9,5 %. Im folgenden Abschnitt wird auf die Verteilung der Förderschwerpunkte insgesamt (Gemeinsames Lernen und Förderschulen) eingegangen. In der Primarstufe wird der Förderschwerpunkt Sprache am häufigsten diagnostiziert. Eher wenige Veränderungen gibt es im Förderschwerpunkt Lernen. Leicht rückläufig ist der Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Alle anderen Förderschwerpunkte haben in den vergangenen Jahren leicht zugenommen. Entsprechend geht auch die Prognose von relativ moderat steigenden Zahlen aus. 9 Abb. 2: Förderschwerpunkte Primarstufe in Krefeld Eine deutlich andere Verteilung der Förderschwerpunkte ist im Sekundarbereich zu beobachten. In der Sekundarstufe I wird am häufigsten der Schwerpunkt Lernen festgestellt. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass der Förderbedarf Sprache besonders häufig nach der Primarstufe aufgrund der erfolgreichen Förderung aufgehoben und andererseits die Feststellung eines Förderbedarfes Lernen erst ab dem 3. Schulbesuchsjahr seitens der Schule beantragt werden kann. 10 Abb. 3: Förderschwerpunkte Sekundarstufe in Krefeld In den Förderschwerpunkten Sehen sowie Körperliche und motorische Entwicklung verändern sich die Zahlen kaum. In allen anderen Förderschwerpunkten sind die Zahlen in den vergangenen Jahren in der Sekundarstufe I deutlich angestiegen und werden voraussichtlich auch weiterhin ansteigen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung nicht linear fortsetzen wird. Wann hier ein Punkt erreicht ist, bei dem die Förderquoten nicht weiter steigen, kann jedoch nicht valide prognostiziert werden. Die Entwicklung ist zu beobachten. 4. Gemeinsames Lernen 4.1 Grundlagen Durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz von 2013 wurden die alten Bezeichnungen des „Gemeinsamen Unterrichts“ in der Grundschule und der „Integrativen Lerngruppen“ in allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I abgelöst durch den Begriff des „Gemeinsamen Lernens“. Derzeitig gibt es für die Klassengröße im Gemeinsamen Lernen der Sekundarstufe I die Regelung in § 46 Abs 4 SchulG. Demnach können bei Aufnahme von durchschnittlich mindestens zwei Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf pro Parallelklasse, die Klassengrößen auf durchschnittlich 27 (statt üblicherweise 29) reduziert werden. Hierüber hat die Schulleitung Einvernehmen mit dem Schulträger herzustellen. Dieses Vorgehen wird seit Einführung in Krefeld in der Regel praktiziert, wobei die Gymnasien mit Gemeinsamen Lernen hiervon teilweise abwichen. Die neue Landesregierung sieht in ihren „Eckpunkten zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule“ vom Juli 2018 vor, dass ab dem Schuljahr 2019/2020 drei Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Klassen des Gemeinsamen Lernens 11 aufgenommen werden sollen und die Klassengröße dann auf 25 beschränkt werden soll (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Kontext/Eckpunkte -Inklusion/index.html ). Eine entsprechende gesetzliche Regelung bzw. ein klärender Erlass liegt hierzu bislang (Stand Oktober 2018) nicht vor, so dass aktuell unklar ist, wann und wie diese Absichtserklärung umgesetzt werden soll. Für die Grundschulen kann der Schulträger gemäß §46 Abs 3 SchulG die Aufnahmekapazität begrenzen, wenn beispielsweise besondere Lernbedingungen dies erforderlich machen. Seit dem Schuljahr 2014/2015 macht die Stadt Krefeld von dieser Möglichkeit für die Grundschulen des Gemeinsamen Lernens Gebrauch und begrenzt dort regelmäßig die Aufnahmekapazität in den Eingangsklassen auf 25 Kinder. 4.2 Schülerzahlentwicklung und Prognosegrundlagen Insgesamt ist der Anteil der Eltern, die sich für das Gemeinsame Lernen entscheiden, in den vergangenen Jahren angestiegen. Dadurch stieg bisher insbesondere die Inklusionsquote in der Sekundarstufe I. In der Primarstufe hingegen schwankt die Inklusionsquote der letzten fünf Jahre um 45%. Es gab in den vergangenen Jahren immer wieder Kinder, die aus dem Gemeinsamen Lernen in die Förderschule gewechselt sind. Über die Anzahl dieser FörderortWechsler liegen aus der Schulstatistik jedoch keine validen Daten vor. Auch wenn es sich rein quantitativ nicht um sehr viele Fälle handelt, stellen sie die Förderschulen angesichts der dort sehr kleinen Klassen unterjährig vor erhebliche Probleme. In den Prognosen können sie jedoch nicht gesondert ausgewiesen werden. Abb. 4: Gemeinsames Lernen Primarstufe in Krefeld 12 In der Primarstufe wird im Gemeinsamen Lernen für die Förderschwerpunkte Sehen, Körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation und Geistige Entwicklung zukünftig von eher stagnierenden Zahlen ausgegangen. In den übrigen Förderschwerpunkten Sprache, Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung steigt jedoch die Zahl der Kinder noch leicht. Abb. 5 Gemeinsames Lernen Sekundarstufe I in Krefeld Im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe wird in den Förderbereichen Sehen, Hören und Kommunikation und Geistige Entwicklung von zukünftig weitestgehend gleichbleibenden Zahlen ausgegangen. Auch die Zahlen im Förderbereich Körperliche und motorische Entwicklung erhöhen sich letztlich nicht, bleiben jedoch schwankend. Die Zahl der Kinder im Gemeinsamen Lernen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung hingegen wird im Planungszeitraum steigen. Den weiteren Berechnungen liegt die Annahme zugrunde, dass prozentual gesehen der Wunsch nach inklusiver Beschulung nicht mehr zunimmt und damit eine gewisse Sättigung erreicht ist, was insbesondere im Bereich der Grundschule auch schon erkennbar ist. Im Bereich der Sekundarstufe wird davon ausgegangen, dass die neue Ausrichtung der Landesregierung, die qualitative Weiterentwicklung der Inklusion vor den quantitativen Ausbau zu stellen, entsprechende Auswirkungen haben wird. Für die Prognosen der Schülerzahlen an den Förderschulen wird deshalb davon ausgegangen, dass in den verschiedenen Schwerpunkten weiterhin der gleiche prozentuale Anteil an Schülerinnen und Schülern wie 2017/2018 die Förderschule wählt. Da insgesamt die Anzahl der Kinder mit Förderschwerpunkt voraussichtlich weiter ansteigen wird, führt dies dennoch zu steigenden Zahlen auch in der Inklusion. 13 5. Förderschulen 5.1 Grundlagen In diesem Kapitel werden die Prognosen für die einzelnen Förderschulen, bzw. die unterschiedlichen Förderschwerpunkte im Detail betrachtet. Sollte die neue Mindestgrößenverordnung wie angekündigt in Kraft treten, wird voraussichtlich keine der Krefelder Förderschulen mehr als rechtlich bestandsgefährdet eingestuft werden müssen. Zu allen Standorten wird im Folgenden eine Einschätzung vorgenommen, inwieweit das vorhandene Gebäude für die derzeitigen und zukünftigen Schülerzahlen ausreicht. Da es seitens des Landes keine Raumvorgaben mehr gibt, wurde ein Raumprogramm für die verschiedenen Typen von Förderschulen anhand verschiedener Grundlagen entwickelt, welches mit den Förderschulleitungen und der Schulaufsicht abgestimmt wurde. Bei der Entwicklung der Raumprogramme wurden folgende Grundlagen berücksichtigt: • • • • • • Broschüre des MSW: behindertengerechtes Bauen bei einer Inklusiven Schule (2011) Ehemaliger bis 2010 gültiger Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung über die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen (BASS 10-21 Nr.1) Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (FESchVO) Anlage 6 „Refinanzierungshöchstsätze für Raumprogramme allgemeinbildender und berufsbildender Ersatzschulen, Ersatzförderschulen sowie Freier Waldorfschulen“ KGSt Excel-Tool für Schulverwaltungen „Berechnungen des Raumprogramms von Schulen“ Weitere gesetzliche Regelungen außerhalb des Schulrechts (Kopierräume, Personalräume für Küchenpersonal etc.) Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Verpflegungskonzepte in Schulen - Grundlagen und Planungseckdaten für Küchenplanung 14 5.2 LES-Förderschule Primarstufe: Franz-Stollwerck-Schule 5.2.1 Schülerzahlentwicklung Die Franz-Stollwerck-Schule weist in den letzten Jahren leicht steigende Schülerzahlen auf. Dieser Anstieg wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Schülerzahlen Franz-Stollwerck-Schule Gesamt 13/14 KL* SuS 14/15 KL* SuS 15/16 KL* SuS 16/17 KL* SuS 17/18 KL* SuS 20 17 16 17 17 212 215 197 218 236 Prognose Schülerzahlen an LES-Schule Primarstufe 18/19 KL* SuS 19/20 KL* SuS 20/21 KL* SuS 21/22 KL* SuS 22/23 KL* SuS Gesamt 15-18 241 15-18 250 16-19 257 16-20 268 17-21 283 *Klassenberechnung aufgrund Klassenfrequenzhöchstwert 17 und Klassenfrequenzrichtwert 14 Abb. 6: Zusammensetzung der Prognose der LES-Schule Primarstufe Im Planungszeitraum wird sich vermutlich die Zusammensetzung der Schülerschaft nach Förderbedarfen verändern. Bisher hatte der höchste Anteil der Kinder einen Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache. Durch die hohen Anstiege der Schwerpunkte Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung werden diese beiden Schwerpunkte in Zukunft voraussichtlich stärker vertreten sein als der Schwerpunkt Sprache. 15 5.2.2 Raumprogramm und vorhandene Räumlichkeiten Eine Förderschule der Primarstufe bietet in allen Jahrgängen durchgehend einen offenen Ganztag an. Aus diesem Grund ist das hier dargestellte Musterraumprogramm neben den oben genannten Grundlagen im Bereich der unterrichtlichen Nutzungen ebenfalls an das Musterraumprogramm der Grundschulen (siehe Vorlage 4510/17) angelehnt. Die Primarstufe an Förderschulen wird in der Regel in fünf Jahren durchlaufen, da die drei Jahre Schuleingangsphase zumeist ausgeschöpft werden. 1. Unterrichtliche Nutzungen - - Klassenräume, Mehrzweckräume: Als Raumbedarf werden demnach pro Zug 5 Klassenräume à 55 qm und 1 weiterer Räum à 60 qm als Mehrzweckraum (beispielsweise für Musik, Tonarbeiten, PC-Raum, Bibliothek etc.) zugrunde gelegt. Ganztagsräume/Gruppenräume: Pro Klasse wird von 25 qm, ca. einer halben Klassenraumgröße ausgegangen. Außerdem wird der Schule vergleichbar zu den Grundschulen mit Inklusion ein Zuschlag pro Zug für Gruppenräume angerechnet, da es sich um eine Förderschule im Verbund handelt. 2. Aufenthaltsbereiche: - Da die Mensa auch als Veranstaltungsraum dienen soll, wird eine Mindestgröße von 100 qm zugrunde gelegt. 3. Verwaltungsbereiche - Für Büros und Personalräume ist je ein Raum in der Größe von 18 qm für die OGS-Koordination, Sozialarbeiter und für Integrationshelfer vorgesehen. Der Bereich Lehreraufenthalt/Lehrerarbeitsräume bekommt einen Grundstock von 60 qm für die dazugehörige Teeküche und die Garderobe mit den Fächern für alle Lehrkräfte. Je weiterem Zug kommen 25 qm hinzu. Dies entspricht 2,5qm-3,5 qm je Lehrkraft (je nach Zügigkeit). 4. Sonstige - - - Die Mensanebenräume entsprechen den Größen des Musterraumprogramms der Grundschulen. Hier sind die Küche inkl. Lagerräume und Ausgabe und die Personalräume für das Küchenpersonal enthalten. Therapie- und Pflegeräume sind fakultativ zu sehen, falls in der Schule Kinder mit besonderen Therapiebedürfnissen oder pflegebedürftige Kinder unterrichtet werden. Snoezel- und Bewegungsräume sind jeweils mit 30 qm vorgesehen. Je nach Bedarf kann aber nur einer der beiden Räume auch in der doppelten Größe vorhanden sein. 16 1. Unterrichtliche Nutzungen Raumart Soll 1 Zug/ 95 Schüler Anzahl Räume 3 Züge/ 285 Schüler Anzahl Räume qm IST Anzahl Räume qm Differenz 3 Züge Anzahl Räume qm Unterrichtsraum (auch Ganztagsnutzung) 5 275 15 825 14 726 Ganztagsräume (auch Differenzierung) 3 192 8 512 9 183 Mehrzweckräume 1 60 3 180 2 193 - 1 1 10 25 552 3 29 75 1.592 25 1.102 - 3 4 1 100 1 150 Schulleitung 1 32 1 32 1 16 - 16 stellvertretende Schulleitung 1 18 1 18 1 16 - 2 Sekretariat 1 22 1 22 1 14 - 8 weitere Büros/Personalräume 3 54 4 72 2 50 - 2 - 22 Besprechungsraum 1 45 2 45 1 26 - 1 - 19 Hausmeister 1 40 1 40 1 16 - 24 110 1 35 1 - 75 1 - 3 Zuschlag Gruppenräume Verbundschule Summe Mensa (auch Nutzung als Veranstaltungsraum) - qm 1 - 99 1 - 329 13 - 75 490 167 17 2. Verwaltungsbereiche Lehreraufenthalt/Lehrerarbeitsräume 60 Kopierraum 1 10 1 10 Sanitätsraum 1 15 1 15 10 296 12 364 Summe 7 1 - 8 9 - 7 - 176 53 - 27 13 - 47 188 - 3 3. Sonstiges Mensa Nebenräume 50 80 Lehrmittel/Lager 30 60 4 20 3 Therapieräume/Pflege (nach Bedarf) Snoezel/Bewegungsraum 20 2 60 2 76 56 60 176 116 220 317,94 97,94 Wickelräume (bei Bedarf) Summe 160 Im Schuljahr 2018/19 sollen zwei Klassenräume und ein Gruppenraum, die sich in Containern befinden, durch 4 Klassenräume ersetzt werden. Das Gebäude an der Tulpenstraße bietet demnach eingeschränkt Platz für: - 14 Klassen im Hauptgebäude 4 Klassen im Pavillon (geplante Maßnahme für die zweite Hälfte 2018) Da jedoch in der Schule nur sehr wenige Räume für den offenen Ganztag zur Verfügung stehen, sind für die Einschätzung der Schulkapazität 3 dieser Klassenräume für den offenen Ganztag angesetzt worden. Insgesamt können demnach 15 Klassen mit einem Klassenfrequenzhöchstwert von 17 für die Förderschwerpunkte Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung bzw. 19 Kindern für Lernen (bis zu 255 SuS) untergebracht werden. Derzeitig sind an der Schule 7 Gruppen im Offenen Ganztag mit je 12 Kindern eingerichtet. Dies entsprach im Schuljahr 2017/2018 einer Quote von ca. 36 %. Wie auch im Grundschulbereich ist die Tendenz steigend. 17 5.2.3 Prüfvorschläge Da die Schule bereits jetzt mit räumlichen Defiziten umzugehen hat, muss die Entwicklung der Schülerzahlen genau beobachtet werden. Bereits während des Planungszeitraums ist zu prüfen, ob ein Erweiterungsbau oder ggf. eine weitere Förderschule erforderlich wird. Ein möglicher Erweiterungsbau sollte dann alle Bedarfe decken, die für eine ausreichend ausgestatte 3-zügige Schule notwendig sind. Diese Bedarfe werden anhand des oben aufgeführten Raumprogrammes bestimmt werden Als Zwischenlösung hat die Verwaltung dafür Sorge getragen, dass durch die Erweiterung mit Container- bzw. Leichtbau-Klassenräumen noch im Schuljahr 2018/2019 zunächst ausreichende Kapazitäten für den Unterrichtsbetrieb zur Verfügung stehen. An dieser Stelle wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass bei weiter steigenden Schülerzahlen ein ggf. ab 2021 erforderlich werdender Ausbau der Kapazitäten durch eine Erweiterung der Schule auf insgesamt 4 Züge bzw. bis zu 380 Kinder an diesem Standort nicht befürwortet wird. Zum einen bestehen an der Schule bereits jetzt Schwierigkeiten bei der Anfahrt des Schulgeländes durch den Schülerspezialverkehr, welche sich bei einer weiteren Zunahme der Schülerinnen und Schüler noch weiter verschärfen würde. Des Weiteren wäre eine noch größere Schule pädagogisch eine Überforderung der Kinder und würde das Ziel ihrer bestmöglichen Förderung gefährden. Schon mit der jetzigen Schülerzahl ist die Franz-Stollwerck-Schule eine verhältnismäßig große Förderschule. Bereits bestehenden Bedenken gegenüber der aktuellen und weiterhin vorgesehenen Größe kann noch durch räumliche Entzerrungsmöglichkeiten begegnet werden. So werden beispielsweise die Pausen schon jetzt durch zwei voneinander getrennte Schulhöfe gut entzerrt. Insofern ist die Schülerzahlentwicklung zu beobachten und ggf. zum Ende des Planungszeitraums hin die Errichtung einer weiteren Förderschule zu prüfen. 18 5.3 LES-Förderschulen Sekundarstufe I: Erich-Kästner-Schule und Schule am Uerdinger Rundweg 5.3.1 Schülerzahlentwicklung Die beiden bestehenden Förderschulen im Verbund der LES-Förderschwerpunkte verzeichneten durch die Schließung der Comeniusschule und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf diese beiden Schulen ab dem Schuljahr 2015/2016 zunächst steigende Schülerzahlen, die dann allerdings wieder zurückgingen. Die Erich Kästner-Schule ist im Schuljahr 2014/2015 in das vormalige Hauptschulgebäude an der Inrather Straße gezogen und kann seitdem deutlich mehr Schülerinnen und Schüler als zuvor aufnehmen. Schülerzahlen Erich-Kästner-Schule Gesamt 13/14 KL* SuS 10 105 14/15 KL* SuS 9 104 15/16 KL* SuS 10 141 16/17 KL* SuS 9 150 17/18 KL* SuS 10 132 Schülerzahlen Schule am Uerdinger Rundweg Gesamt 13/14 KL* SuS 7 109 14/15 KL* SuS 7 105 15/16 KL* SuS 11 156 16/17 KL* SuS 10 150 17/18 KL* SuS 10 144 Zur Verdeutlichung der Entwicklung der Schülerzahlen in den LES-Schwerpunkten sind im Folgenden die Zahlen aller 3 Förderschulen, also bis 2014 auch der Comeniusschule zusammengerechnet. Die Prognose ist für die kommenden Jahre wieder ansteigend, da die Zahl der Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf vor allem in den Schwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung voraussichtlich weiter ansteigen wird (vgl. Abb. 3 Kapitel 3). Bei der angenommen Prognose-Grundlage (vg. 4.2) führt dies zu einer nicht unerheblichen Zunahme der Kinder, die zukünftig die beiden Schulen besuchen werden. Gesamtzahl Schülerinnen und Schüler an LES-Schulen Sekundarstufe I Gesamt 13/14 KL* SuS 27 334 14/15 KL* SuS 22 293 15/16 KL* SuS 21 297 16/17 KL* SuS 19 300 17/18 KL* SuS 20 276 Prognose Schülerzahlen an LES-Schulen Sekundarstufe I 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 KL* SuS KL* SuS KL* SuS KL* SuS KL* SuS Gesamt 18-22 294 19-24 308 19-25 324 20-26 337 21-28 355 *Klassenberechnung aufgrund Klassenfrequenzhöchstwert 17 und Klassenfrequenzrichtwert 14 Demnach ist mit einem Zuwachs im Umfang von jährlich etwa einer Klasse zu rechnen. 19 Abb. 7: Zusammensetzung der Prognose der LES-Schulen Sekundarstufe I 5.3.2 Raumprogramm und vorhandene Räumlichkeiten Voraussetzungen: Förderschulen der Sekundarstufe I können für den 5. und 6. Jahrgang einen offenen Ganztag an analog zum Grundschulbereich an. Die Förderschule am Uerdinger Rundweg verfügt über dieses Angebot, die Erich-Kästner-Schule bietet aktuell lediglich eine Übermittagbetreuung aus Mitteln des Landesprogramms „Geld oder Stelle an“. Dennoch werden im Folgenden beide Schulen aus Gründen der Vergleichbarkeit so behandelt, als würden beide den offenen Ganztag führen. 1. Unterrichtliche Nutzungen - - Klassenräume, Mehrzweckräume: Als Raumbedarf werden pro Zug 6 Klassenräume à 55 qm zugrunde gelegt. Ganztagsräume/Gruppenräume: Pro Klasse in den Jahrgängen 5 und 6 wird wegen des offenen Ganztags von zusätzlich 25 qm bzw. ca. einer halben Klassenraumgröße ausgegangen. Die Jahrgänge 7-10 erhalten je 2 Klassen einen Gruppenraum in dieser Größe. Außerdem wird der Schule ein Zuschlag angerechnet, soweit es sich um eine Förderschule im Verbund handelt. Für Fachunterricht sind nach Rücksprache mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht Räumlichkeiten für Hauswirtschaft, Technik/Werken, Naturwissenschaften und Textiles Gestalten oder Musik oder Kunst in geringerem Umfang als an den allgemeinen weiterführenden Schulen notwendig. Hier sind die Vorbereitungsräume in die angegebenen Größen mit eingeflossen. 20 2. Aufenthaltsbereiche - Da die Mensa auch als Veranstaltungsraum dienen soll, wird eine Mindestgröße von 100 qm zu Grunde gelegt. Da dies für die Anzahl der Schüler im offenen Ganztag bereits großzügig bemessen ist, erhöht sich die Größe nicht bei 2 Zügen. 3. Verwaltungsbereiche - Für Büros und Personalräume ist je ein Raum in der Größe von 18 qm für die OGS-Koordination, Sozialarbeiter und für Integrationshelfer vorgesehen. Der Bereich Lehreraufenthalt/Lehrerarbeitsräume bekommt einen Grundstock von 60 qm für die dazugehörige Teeküche und die Garderobe mit den Fächern für alle Lehrkräfte. Je weiterem Zug kommen 35 qm hinzu. Dies entspricht 2,5qm-3,5 qm je Lehrkraft (je nach Zügigkeit). 4. Sonstige - - - Die Mensanebenräume entsprechen den Größen des Musterraumprogramms der Grundschulen. Hier sind die Küche inkl. Lagerräume und Ausgabe und die Personalräume für das Küchenpersonal enthalten. Therapie- und Pflegeräume sind fakultativ zu sehen, falls in der Schule Kinder mit besonderen Therapiebedürfnissen oder pflegebedürftige Kinder unterrichtet werden. Snoezel- und Bewegungsraum sind jeweils mit 30 qm vorgesehen. Je nach Bedarf kann es sich dabei auch einen Raum in der doppelten Größe handeln. Die beiden Schulen verfügen derzeitig über folgende Räumlichkeiten: 21 Erich-Kästner-Schule 1. Unterrichtliche Nutzungen Raumart Soll 1 Zug/ 114 Schüler Anzahl Räume 2 Züge/ 228 Schüler Anzahl Räume qm IST Anzahl Räume qm Differenz 1 Zug Anzahl Räume qm Differenz 2 Züge Anzahl Räume qm qm Unterrichtsraum (auch Ganztagsnutzung) 6 330 12 660 13 809 7 479 1 149 Ganztagsräume (auch Gruppenräume) 1 50 2 100 3 170 2 120 1 70 Gruppenräume 2 50 4 100 3 105 1 55 Hauswirtschaft 1 100 1 100 2 117 1 17 Technik/Werken* 2 120 2 120 2 165 Naturwissenschaften* 1 60 1 60 2 128 Textiles Gestalten/Kunst/Musik* 2 120 2 120 2 140 Selbstlernzentrum/Bibliothek 1 45 1 60 Zuschlag Gruppenräume Verbundschule Summe Mensa (auch Nutzung als Veranstaltungsraum) *inklusive Vorbereitung 1 25 2 25 17 900 27 1.345 100 5 1 17 45 68 1 68 20 1 - 1.633 100 1 45 1 - 27 - 11 92 20 60 - 1 - 25 - 2 - 718 - 0 8 60 25 288 - 8 2. Verwaltungsbereiche Raumart 1 Zug/ 114 Schüler Anzahl Räume 2 Züge/ 228 Schüler Anzahl Räume qm IST Anzahl Räume qm Differenz 1 Zug Anzahl Räume qm Schulleitung 1 32 1 32 1 20 stellvertretende Schulleitung 1 18 1 18 1 20 Sekretariat 1 22 1 22 1 20 weitere Büros/Personalräume 2 36 3 54 2 120 Besprechungsraum 1 45 1 45 2 62 Hausmeister 1 40 1 40 1 60 85 1 117 Lehrerzimmer Kopierraum 60 1 10 1 10 Sanitätsraum 1 15 1 15 Summe 9 278 10 321 Anzahl Räume qm - 12 qm - 12 - 2 2 - 2 2 84 1 - 17 1 66 1 17 20 1 - 1 Differenz 2 Züge 1 14 20 57 - 1 10 1 - 1 1 32 - 10 433 155 0 12 360 20 - 1 1 65 5 - 1 482,05 272,05 10 1 112 3. Sonstiges Mensa Nebenräume 60 60 Lehrmittel/Lager 70 90 Therapieräume/Pflege (nach Bedarf) 1 20 1 20 Snoezel/Bewegungsraum 2 60 2 60 57 - 3 - 290 - 12 3 270 - 20 5 Wickelräume (bei Bedarf) Summe 210 230 252,05 22 Schule am Uerdinger Rundweg 1. Unterrichtliche Nutzungen Raumart Soll 1 Zug/ 114 Schüler Anzahl Räume 2 Züge/ 228 Schüler Anzahl Räume qm IST Anzahl Räume qm Differenz 1 Zug Anzahl Räume qm Unterrichtsraum (auch Ganztagsnutzung) 6 330 12 660 10 496 Ganztagsräume (auch Gruppenräume) 1 50 2 100 1 66 Gruppenräume 2 50 4 100 1 13 Hauswirtschaft 1 100 1 100 1 Technik/Werken* 2 120 2 120 2 Naturwissenschaften* 1 60 1 60 - Textiles Gestalten/Kunst/Musik* 2 120 2 120 Selbstlernzentrum/Bibliothek 1 45 1 60 Zuschlag Gruppenräume Verbundschule 1 25 2 25 17 900 27 1.345 Summe Mensa (auch Nutzung als Veranstaltungsraum) *inklusive Vorbereitung 100 1 16 100 Differenz 2 Züge Anzahl Räume qm 4 qm 166 - 2 - 164 16 - 1 - 34 - 37 - 3 - 87 64 - 36 - 36 107 - 13 - 13 1 - 60 - 1 - 60 - 2 - 120 - 2 - 120 - 2 - 25 - 2 - 25 - 2 - 93 - 11 - 523 - 1 75 822 15 107 15 7 7 2. Verwaltungsbereiche Schulleitung 1 32 1 32 1 15 stellvertretende Schulleitung 1 18 1 18 1 19 Sekretariat 1 22 1 22 1 15 weitere Büros/Personalräume 3 54 3 54 1 13 Besprechungsraum 1 45 1 45 1 12 Hausmeister 1 40 1 40 Lehrerzimmer 60 85 Kopierraum 1 10 1 10 Sanitätsraum 1 15 1 15 10 296 10 321 Summe - - 50 14 1 - - 7 - 41 - 33 1 - 40 1 - 10 2 1 8 7 146 1 13 - 17 - 7 - 41 - 33 1 - 40 1 - 35 - 7 - 175 - 80 - 32 - 20 1 1 17 - 3 4 - 7 - 150 - 50 - 17 - 20 1 - 2 1 3 4 3. Sonstiges Mensa Nebenräume 50 80 Lehrmittel/Lager 30 45 Therapieräume/Pflege (nach Bedarf) 20 20 Snoezel/Bewegungsraum 2 60 2 60 1 75 15 88,87 -71,13 1 - 1 15 Wickelräume (bei Bedarf) Summe 160 205 -116,13 Die beiden Gebäude sind für unterschiedliche Schülerzahlen ausgelegt. Insgesamt können nach Maßgabe dieser der Schulentwicklungsplanung an der Erich-Kästner Schule idealerweise 12 Klassen, höchstens 14 Klassen (238 SuS) und an der Schule am Uerdinger Rundweg idealerweise 6 Klassen, höchstens 8 Klassen (136 SuS, sofern der Fachunterricht weiterhin vollständig in den Klassenräumen erteilt wird) mit einem Klassenfrequenzhöchstwert von 17 für Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung und im Verbund bzw. 19 Kindern für Lernen unterrichtet werden. Insgesamt besteht demnach allerhöchstens die Möglichkeit bis zu 20 Klassen im LES-Bereich der Sek I im Verbund in Krefeld zu beschulen (bis zu 340 SuS). 5.3.3 Prüfvorschläge Die räumliche Ausstattung wird zum Ende des Planungszeitraums gemäß der Schülerprognose möglicherweise nicht mehr ausreichen. Trotz der prognostisch steigen23 den Schülerzahl bei Fortschreibung der letzten Jahre wird vorgeschlagen, einen Ausbau der Kapazitäten zunächst nicht vorzusehen. Es soll mindestens noch 2 weitere Jahre beobachtet werden, wie die Schülerzahlen sich tatsächlich verändern. Bereits jetzt ist die Kapazität der Schule am Uerdinger allerdings mehr als ausgeschöpft und bei der Verteilung neuer Schülerinnen und Schüler sollte darauf geachtet werden, die Kapazitäten der beiden Gebäude möglichst optimal zu nutzen bzw. die hier festgestellte Höchstkapazität nicht zu überschreiten. Da die Mindestgrößenverordnung angepasst werden soll, wäre eine geringere Schülerzahl für die Schule am Uerdinger Rundweg auch nicht mehr bestandsgefährdend. Sollte sich in den kommenden 2-3 Jahren abzeichnen, dass die Kapazitäten insgesamt nicht ausreichen werden, müsste die Möglichkeit einer Erweiterung vorrangig am Uerdinger Rundweg geprüft werden. 24 5.4 Förderschule Geistige Entwicklung: Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule 5.4.1 Schülerzahlentwicklung Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Deshalb hat auch die Schülerzahl der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in den letzten 5 Jahren stetig zugenommen. Diese Entwicklung wird in der Prognose fortgeschrieben, da es derzeitig keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass in näherer Zukunft mit einer Trendänderung zu rechnen ist. Aktuell ist auch der LVR mit der Schulentwicklungsplanung für seine Schulen (LVRLuise-Leven-Schule und LVR-Gerd-Jansen-Schule) beschäftigt. Dies könnte dazu führen, dass ergänzend zur hier vorgelegten Prognose weitere Kinder, nämlich die mit Schwerst-Mehrfachbehinderungen zukünftig an der städtischen Schule für Geistige Entwicklung zu beschulen wären. Diese Kinder haben sowohl den Förderbedarf Geistige Entwicklung als auch Körperliche und motorische Entwicklung. Schülerzahlen der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule 13/14 Jahrgang 1-11 Werkstufe Gesamt 14/15 15/16 16/17 17/18 KL SuS KL SuS KL SuS KL SuS KL SuS 16 2 18 176 27 203 16 3 19 179 38 217 14 4 18 181 45 226 17 4 21 190 40 230 19 4 23 213 47 260 Prognose Schülerzahlen Förderschule Geistige Entwicklung 18/19 KL* SuS 19/20 KL* SuS 20/21 KL* SuS 21/22 KL* SuS 22/23 KL* SuS Jahrgang 1-11 Werkstufe 1924 236 19-25 245 20-26 255 21-27 264 22-28 278 4 44 4 46 4 48 4 50 5 52 23Gesamt 28 280 23-29 291 24-30 303 25-31 314 27-33 330 *Klassenberechnung aufgrund Klassenfrequenzhöchstwert 13 und Klassenfrequenzrichtwert 10 Die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule war bisher an zwei Standorten untergebracht. Am Hauptstandort Stettiner Straße wurden bisher die Schülerinnen und Schüler von der Einführungsphase bis zur 11. Klasse beschult. Am Teilstandort an der Alten Flur befinden sich die Jahrgänge 12 und 13 der Berufspraxisstufe. Das Gebäude der ehemaligen Grundschule wurde nach einem entsprechenden Umbau im Schuljahr 2012/2013 von der Förderschule übernommen. 5.4.2 Raumprogramm und vorhandene Räumlichkeiten 25 Eine Förderschule für Geistige Entwicklung ist durchgehend von der 1. bis zur 13. Klasse eine Schule im Ganztagsbetrieb. Die 12. und 13. Klassen bilden die so genannte Berufspraxisstufe. Besonders für Kinder mit Schwerst-Mehrfachbehinderung ist die Beschulung in Kleingruppen vorgesehen. Der Stellenschlüssel für Lehrkräfte ist für diese Schülergruppe nochmals höher angesetzt, als der bereits recht hohe Schlüssel für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Aus diesem Grund gibt es neben den „Regelklassen“, deren Klassenfrequenzhöchstwert 14 beträgt, auch noch kleinere Lerngruppen, für die kleinere Klassenräume vorgehalten werden müssen. 1. Unterrichtliche Nutzungen - - - Klassenräume, Mehrzweckräume: Als Raumbedarf werden pro Zug 11 Klassenräume und ein Mehrzweckraum à 50 qm sowie 5 Klassenräume à 35 qm für Kleingruppen zugrunde gelegt. Ganztagsräume/Gruppenräume: Pro Klasse wird von 20 qm ausgegangen. Der Gruppenraum sollte möglichst an die Klasse angeschlossen sein. Sofern in den Gruppenräumen das Mittagessen eingenommen wird, so sollte der Bodenbelag auf die Erfordernisse hierfür angepasst sein. Für Fachunterricht sind nach Rücksprache mit der Schulleitung und der Schulaufsicht Räumlichkeiten für Hauswirtschaft, Technik/Werken und Textiles Gestalten oder Musik oder Kunst in geringerem Umfang als an den allgemeinen weiterführenden Schulen notwendig. Hier sind die Vorbereitungsräume in die angegebenen Größen mit eingeflossen. 2. Aufenthaltsbereiche - - Da die Mensa auch als Veranstaltungsraum dienen soll und es sich um eine Ganztagsschule mit einer entsprechend hohen Anzahl an Kindern mit Mittagsverpflegung handelt, wird eine Größe von 130 qm zu Grunde gelegt. Da die Schule grundsätzlich im Ganztagsbetrieb arbeitet, sollte es für die lange Mittagspause offene Aufenthaltsmöglichkeiten mit Spielmöglichkeiten geben. 3. Verwaltungsbereiche - Für Büros und Personalräume ist je ein Raum in der Größe von 18 qm für Sozialarbeiter und für Integrationshelfer vorgesehen. Der Bereich Lehreraufenthalt/Lehrerarbeitsräume bekommt einen Grundstock von 80 qm für die dazugehörige Teeküche und die Garderobe mit den Fächern für alle Lehrkräfte. Je weiterem Zug kommen 60 qm hinzu. Dies entspricht 2,5qm-3,5 qm je Lehrkraft (je nach Zügigkeit). 4. Sonstige - Die Mensanebenräume entsprechen den Größen des Musterraumprogramms der Grundschulen. Hier sind die Küche inkl. Lagerräume und Ausgabe und die Personalräume für das Küchenpersonal enthalten. 26 - - Je Zug sind 2 Therapie- und Pflegeräume vorgesehen und als Grundstock ein Zimmer für Krankenschwestern. Aus diesem Grund entfällt im Verwaltungsbereich der Sanitätsraum. Snoezel- und Bewegungsraum sind jeweils mit 30 qm vorgesehen. Je nach Bedarf kann es sich dabei auch um einen größeren Raum in der doppelten Größe handeln. Besonderheiten Berufspraxisstufe: Neben den Klassenräumen stehen verschiedene Werkstätten zur Verfügung. Da in den Werkstätten in kleinen Gruppen gearbeitet wird, stehen hier inklusive kleiner Nebenräume zum Lagern je Werkstatttyp 50 qm zur Verfügung. Die Schule verfügt derzeitig über folgende Räumlichkeiten: 27 Stettiner Straße 1. Unterrichtliche Nutzungen Raumart Soll 1 Zug/ 130 Schüler Anzahl Räume Unterrichtsraum (auch Ganztagsnutzung) Unterrichtsraum Kleingruppen SBH Gruppenräume 2 Züge/ 260 Schüler Anzahl Räume qm IST Anzahl Räume qm 11 550 22 1.100 5 175 10 350 Differenz 1 Zug Anzahl Räume qm 15 784 15 274 16 320 32 640 sonstige unterrichtliche Nutzungen 1 50 1 50 Hauswirtschaft 1 100 1 100 1 91 Technik/Werken 2 120 2 120 3 152 Selbstlernzentrum/Bibliothek Summe 1 45 1 45 1 32 37 1.360 69 2.405 35 1.334 10 8 Differenz 2 Züge Anzahl Räume qm 4 234 - 7 qm - 316 - 1 - 366 - 17 - 366 - 1 - 50 - 1 - 50 - 9 1 - 32 1 9 32 - 13 - 13 - 171 - 24 - 721 - 40 - 1 - 40 - 80 - 2 - 80 - - 120 - 3 - 120 1 - 0 50 - 1 - 0 50 3 3,681268 5 2. Aufenthaltsbereiche Mensa (auch Nutzung als Veranstaltungsraum) Aufenthaltsbereiche 1 130 1 130 1 40 2 80 170 3 210 - 90 1 1 50 50 1 1 50 50 1 50 Schulleitung 1 25 1 25 1 34 9 stellvertretende Schulleitung 1 18 1 18 1 24 6 Sekretariat 1 22 1 22 weitere Büros/Personalräume 3 54 3 54 Besprechungsraum 1 45 1 45 Hausmeister 1 40 1 Summe 90 3. Fakultative Räume Naturwissenschaften Textiles Gestalten/Kunst/Musik - 4. Verwaltungsbereiche Lehrerzimmer 80 9 6 20 - 1 - 2 - 1 - 2 1 29 - 2 - 25 - 2 - 25 1 15 - 30 - 30 40 1 13 - 27 - 27 140 1 42 1 - 38 1 - 98 - 1 - 10 - 1 - 10 - 3 - 117 - 3 - 177 Kopierraum 1 10 1 10 Summe 9 294 9 354 6 177 5. Sonstiges Mensa Nebenräume Lehrmittel/Lager 60 60 28 - 32 130 210 7 78 - 52 Therapieräume/Pflege 3 60 5 100 4 58 - 2 Snoezel/Bewegungsraum 2 60 2 60 2 35 - 25 Wickelräume 4 60 8 120 Summe 370 550 199,05 -110,95 - - 32 7 - 132 1 - 42 - 25 -230,95 28 Gebäude Alte Flur 1. Unterrichtliche Nutzungen Raumart Soll 1 Zug/26 Schüler Anzahl Räume Anzahl Räume qm IST 2 Züge/52 Schüler 3 Züge/78 Schüler Anzahl Räume qm Anzahl Räume qm Differenz 2 Züge Anzahl Räume qm Differenz 3 Züge Anzahl Räume qm Unterrichtsraum 2 100 4 200 6 300 6 320 2 Gruppenräume 2 40 2 40 2 40 3 32 1 - 8 sonstige unterrichtliche Nutzungen 1 50 1 50 1 50 1 - 50 - Selbstlernzentrum/Bibliothek Summe 1 45 1 45 1 45 6 235 8 335 10 435 9 6 9 352 qm 120 2 20 1 - 8 - 1 - 50 45 - 1 - 45 17 - 1 - 83 6 2. Aufenthaltsbereiche Mensa (auch Nutzung als Veranstaltungsraum) Aufenthaltsbereiche 1 100 1 100 1 100 189 89 1 50 1 50 1 50 96 46 46 2 150 2 150 2 150 - 284 134 134 Kunst 1 50 1 50 1 50 1 43 - 8 - 8 EDV Druck und Gestalten 1 50 1 50 1 50 1 47 - 4 - 4 Hauswirtschaft* 1 150 1 150 1 150 1 152 Werkstätten Werkstufe* Textiles Gestalten *inklusive Vorbereitung/Nebenräume 4 1 200 50 4 1 200 50 4 1 200 50 4 2 198 48 - 2 3 Schulleitung 1 25 1 25 1 25 stellvertretende Schulleitung 1 18 1 18 1 18 - 18 Sekretariat 1 22 1 22 1 22 weitere Büros/Personalräume 2 36 2 36 2 36 Besprechungsraum 1 45 1 45 1 45 Hausmeister 1 40 1 40 1 40 Summe 89 3. Fakultative Räume 2 1 - 2 3 - 1 - 18 - 2 2 4. Verwaltungsbereiche Lehrerzimmer 30 40 50 Kopierraum 1 10 1 10 1 10 Summe 8 226 8 236 8 246 1 31 1 6 15 1 18 1 - 7 - 36 - 27 - 40 73 4 136 6 - 1 - 2 - 1 33 - 3 - 7 - 36 - 27 - 40 1 23 - 10 - 1 - 10 - 100 - 4 - 110 5. Sonstiges Mensa Nebenräume/nur Ausgabe 50 50 50 Lehrmittel/Lager 50 50 70 Vorbereitung Fachräume 3 - 3 - 12 - 32 16 - 5 - 5 45 3 45 3 45 2 35 - 10 - 10 Snoozel/Bewegungsraum 2 60 2 60 2 60 1 15 - 45 Wickelräume 1 15 1 15 2 30 240 20 - 38 3 240 20 47 Therapieräume Summe 20 2 275 54 -17 -37 Durch das stetige Wachstum der Schule mussten kurzfristig bereits im Schuljahr 2017/2018 weitere Klassenräume zur Verfügung gestellt werden. Da bereits 19 Klassen am Standort Stettiner Straße beschult werden müssen und das Gebäude nur über 15 Räume in Klassenraumgröße verfügt, wurden 6 weitere Klassenräume in einem Trakt der bisherigen Gartenstadtschule hergerichtet und ein Zugang zur Stettiner Straße ermöglicht. Im Schuljahr 2018/19 sind noch weitere 3 Räume hinzukommen. Das Gebäude an der Stettiner Straße und die Interimslösung in der Breslauer Straße bieten derzeitig Platz für: - 15 Klassen und 15 Gruppenräume im Hauptgebäude 9 Klassen im Gebäude der Gartenstadtschule (bzw. 6 Klassen und 3 große Gruppenräume). 29 Im Gebäude Alte Flur können - 6 Klassen der Berufspraxisstufe beschult werden. Grundsätzlich ist das Gebäude an der Stettiner Straße für die Beschulung eines Zuges und 3 zusätzlicher kleinerer Klassen für Schülerinnen und Schüler mit Schwerstbehinderung ausgelegt. Problematisch dabei ist, dass das Gebäude nicht durchgehend barrierefrei ist. Bis auf weiteres kommt die Schule mit der zur Verfügung gestellten Interimslösung im Gebäude der Gartenstadtschule für die Unterrichtsversorgung aus. Derzeitig besucht auch die 11. Klasse der Schule das Gebäude an der Alten Flur, so dass am Standort Stettiner Straße 21 Klassenräume für voraussichtlich 18-19 Klassen im Schuljahr 2018/2019 zur Verfügung stehen werden. 5.4.3 Prüfvorschläge Insgesamt besitzt die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in ihren eigenen Gebäuden (Stettiner Straße 163 SuS und Alte Flur 78) Räumlichkeiten für die Beschulung von etwas mehr als 200 Schülerinnen und Schülern. Ende des Schuljahres 2017/18 waren es jedoch bereits ca. 280. Im Bereich der Geistigen Entwicklung steigt, wie dargelegt, zudem die Zahl der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf. Im Ergebnis ist die Förderschullandschaft für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung auszubauen. Da es schwer einzuschätzen ist, in welchem Umfang sich die zuletzt fast lineare Zunahme der Kinder mit Förderbedarf in Geistiger Entwicklung weiterentwickelt, werden nachfolgend Maßnahmen vorgeschlagen, um insgesamt in der Stadt Krefeld folgende Kapazitäten vorzuhalten: - 22 Klassen in der Primar- und Sekundarstufe I mit einem Klassenfrequenzhöchstwert von 13 Kindern (bis zu 286 SuS) 15 Klassen für Beschulung in Kleingruppen mit je 5 Kindern (75 SuS) 6 Klassen Berufspraxisstufe (bis zu 78 SuS) Insgesamt würden durch den hier vorgeschlagenen Ausbau der Kapazitäten perspektivisch zwischen 355 (auf der Basis des Klassenfrequenzrichtwerts) und 439 (bei Höchstbelegung) Schulplätze vorgehalten. Zur Realisierung eines solchen Angebotes werden grundsätzlich 2 Varianten gesehen: 1. Ausbau der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Diese Lösung kommt am Standort Stettiner Straße bei näherer Betrachtung jedoch nicht in Frage, da ein Ausbau in der notwendigen Größenordnung auf dem Schulgelände nicht möglich ist. Außerdem wird auch aus pädagogischer Sicht und seitens der Schulaufsicht eine Förderschule Geistige Entwicklung mit einer Größe von bis zu 400 Schülerinnen und Schülern nicht befürwortet. 30 Eine solch große Schule kann dem Anspruch, die Kinder in einem für sie übersichtlichen System zu fördern, nicht mehr gerecht werden. 2. Die Gründung einer weiteren Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erscheint daher alternativlos, wobei folgende Möglichkeiten zu prüfen sind: 2.a. Gründung einer weiteren Förderschule in einem der Gebäude, die in den kommenden Jahren durch Auflösung bisheriger Schulen zur Verfügung stehen werden In Betracht kämen die Gebäude an der Josef-Hafels-Straße, an der Breslauer Straße und an der Roten-Kreuz-Straße. Da es sich bei allen Gebäuden um Hauptschulgebäude handelt, die nicht für die Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung geplant wurden, müssten diese mit voraussichtlich erheblichem Aufwand umgebaut werden. Eine genauere Prüfung war bisher nicht möglich. Sollte sich im Prozess ergeben, dass diese Variante intensiver verfolgt werden soll, würden die Gebäude anhand der festgestellten Bedarfe für diesen Typ Förderschule überprüft werden. Zudem ist auch im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen der Sekundarstufen I und II zu prüfen, ob die genannten Hauptschulgebäude in diesem Zusammenhang einer Nachnutzung zugeführt werden können. 2.b. Gründung einer weiteren Förderschule in einem Neubau Der Bau einer weiteren Förderschule eröffnet die Möglichkeit, eine auf den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung angepasste, barrierefreie Schule zu bauen. Sie würde damit außerdem bessere Beschulungsmöglichkeiten für SchwerstMehrfachbehinderte und je nach Standort ggf. auch eine bessere Abdeckung innerhalb des Gebietes der Stadt Krefeld bieten können. Sollte diese Variante favorisiert werden, sind verschiedene Standortmöglichkeiten abzuwägen. Die Verwaltung schlägt vor, die Variante 2.b. eingehend zu prüfen, da diese die besten Möglichkeiten bietet, eine zukunftsfähige Förderschule nach den neusten Standards und Erkenntnissen zu bauen. Für die Varianten gibt es bisher keine Kostenschätzungen. 31 6. Zusammenfassung 1. Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf steigt sowohl im Gemeinsamen Lernen als auch in den Förderschulen weiter an. 2. In Abhängigkeit von der zu beobachtenden Entwicklung der Schülerzahlen wird zum Ende des Planungszeitraums entschieden, ob die Franz-StollwerckSchule mit einem Erweiterungsbau auskömmlich für eine Dreizügigkeit ausgestattet wird oder ob eine weitere Förderschule LES im Primarbereich erforderlich ist. 3. Die Erich-Kästner-Schule und die Schule am Uerdinger Rundweg bieten zum Ende des Prognosezeitraums gegebenenfalls insgesamt ebenfalls keine ausreichenden Kapazitäten für die prognostizierten Schülerzahlen an. Der Standort am Rundweg ist wegen mangelnder räumlicher Kapazitäten nicht für eine volle zweizügige Förderschule geeignet. Daher sind die Schülerinnen und Schüler in Zukunft so auf diese beiden Schulen zu verteilen, dass eine sinnvolle Nutzung der Kapazitäten erreicht werden kann. Der Entwurf der neuen Mindestgrößenverordnung sieht als Mindestgröße 84 Schülerinnen und Schüler vor, so dass die Schule mit einer den räumlichen Kapazitäten angepassten (reduzierten) Schülerzahl nicht mehr bestandsgefährdet wäre. Sollte die Schülerzahl tatsächlich weiterhin wie prognostiziert steigen, kann ein Ausbau des Standortes Uerdinger Rundweg nicht generell ausgeschlossen werden. 4. Die Zahl der Kinder mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung steigt besonders stark. Ein weiterer Ausbau der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule ist jedoch weder möglich noch sinnvoll. Daher wird die Prüfung einer Neugründung und eines entsprechenden Neubaus einer zusätzlichen Förderschule Geistige Entwicklung vorgeschlagen. 5. Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung und ggf. Realisierung dieser Maßnahmen bislang weder in der Arbeitsplanung der Fachbereiche 40 und 60 verankert sind, noch konkreten Niederschlag im Krefelder Schulbauprogramm und der Finanzplanung der Stadt Krefeld finden konnten. Die zur Umsetzung erforderlichen Schritte werden insofern einen zusätzlichen Einsatz personeller wie finanzieller Ressourcen in bedeutsamer Höhe nach sich ziehen. Dies gilt umso mehr, als dass sich auch aus dem vorliegenden Gutachten zur Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs ebenso weitere Bedarfe ergeben. Auch zeichnen sich bereits jetzt aus der Schulentwicklungsplanungen Grundschulen und der in Kürze vorzulegenden Schulentwicklungsplanung „weiterführende Schulen“ Notwendigkeiten ab, die ebenfalls mit nicht unerheblichem Ressourcenbedarf verbunden sein werden. Die Verwaltung beabsichtigt aus diesem Grunde, dem Unterausschuss für Schulbau, - sanierung und – ausstattung schnellstmöglich eine Bedarfsübersicht hinsichtlich der notwendigen Personal- und Finanzressourcen für Planung und Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen. Erst im Zusammenhang damit wird die Frage beantwortet werden können, welche zeitlichen Perspektiven es für deren Umsetzung geben könnte. 32