Daten
Kommune
Krefeld
Größe
833 kB
Datum
07.11.2018
Erstellt
23.10.18, 09:50
Aktualisiert
25.01.19, 00:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Schulentwicklungsplan
2018/2019 – 2023/2024
für die städtischen Förderschulen
- Entwurf -
Stadt Krefeld – Der Oberbürgermeister
Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst
Herausgeber:
Der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Dezernat IV
Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst
Petersstraße 118
47798 Krefeld
Oktober 2018
2
3
Inhaltsverzeichnis:
Seite
1.
Schulgesetzliche Ausgangssituation
5
2.
Aktuelle Situation in Krefeld
6
3.
Entwicklung der Förderquoten und Schülerzahlen
7
4.
Gemeinsames Lernen
4.1 Grundlagen
4.2 Schülerzahlentwicklung und Prognosegrundlagen
5.
Förderschulen
5.1 Grundlagen
14
5.2 LES Förderschule Primarstufe: Franz-Stollwerck-Schule
15
5.2.1 Schülerzahlentwicklung
5.2.2 Raumprogramm und vorhandene Räumlichkeiten
5.2.3 Prüfvorschläge
15
16
18
5.3 LES Förderschulen Sekundarstufe I: Erich-Kästner-Schule
und Schule am Uerdinger Rundweg
19
5.3.1 Schülerzahlentwicklung
5.3.2 Raumprogramm und vorhandene Räumlichkeiten
5.3.3 Prüfvorschläge
19
20
23
5.4 Förderschule Geistige Entwicklung: Friedrich-vonBodelschwingh-Schule
5.4.1 Schülerzahlentwicklung
5.4.2 Raumprogramm und vorhandene Räumlichkeiten
5.4.3 Prüfvorschläge
6
11
12
Zusammenfassung
25
25
25
29
31
3
4
1. Schulgesetzliche Ausgangssituation
Die Förderschullandschaft hat sich in den vergangenen Jahren im Zuge der Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des damit einhergehenden Ausbaus des inklusiven Schulwesens deutlich verändert. Mit dem 9.
Schulrechtsänderungsgesetz vom 16. Oktober 2013 (in Kraft getreten am 1. August
2014) wurde die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und Gemeinsames
Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zum gesetzlichen Regelfall gemacht. Damit war ein grundlegender
Paradigmenwechsel formuliert: „Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel
in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können hiervon abweichend die Förderschule wählen.“ (SchulG NRW § 20 Abs. 2) Die Landesregierung beabsichtigt nach
hiesiger Kenntnis keine grundlegende Änderung dieser Vorgabe.
Die grundsätzliche Möglichkeit, sich für den Unterricht an einer Förderschule zu entscheiden, wurde jedoch durch die damaligen Vorgaben der Mindestgrößenverordnung, die nach 2014 zunehmend strikt angewendet wurde, faktisch eingeschränkt.
Förderschulen in NRW wurden geschlossen oder zusammengelegt.
Anfang Juli 2018 wurde nun seitens der neuen Landesregierung ein Entwurf für eine
neue Mindestgrößenverordnung vorgelegt
(https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Kontext/EntwurfVO-Mindestgroessen.pdf ). Die bisherigen Mindestgrößen bleiben überwiegend unverändert, jedoch wird die Mindestgröße in Schulen des Förderschwerpunktes Lernen und der Förderschulen im Verbund deutlich herabgesenkt, um deren Bestand
auch bei geringeren Schülerzahlen zu gewährleisten. Demnach sollen folgende Größen für die Förderschulen in kommunaler Trägerschaft gelten (unterstrichen die für
Krefeld maßgeblichen Vorgaben):
-
Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen sowie für Förderschulen im Verbund:
o 112 Schülerinnen und Schüler (vorher 144),
o 84 Schülerinnen und Schüler mit allein der Sekundarstufe I (vorher
112),
o 28 Schülerinnen und Schüler mit allein der Primarstufe (vorher ohne
Vorgabe)
-
Förderschulen mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung:
o 88 Schülerinnen und Schüler,
o 55 Schülerinnen und Schüler mit allein der Sekundarstufe I,
o 33 Schülerinnen und Schüler mit allein der Primarstufe
-
Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache
o 66 Schülerinnen und Schüler mit allein der Sekundarstufe I,
o 55 Schülerinnen und Schüler mit allein der Primarstufe
-
Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
o 50 inklusive der Berufspraxisstufe
5
Ebenfalls wurde angekündigt, dass die Förderschulen zukünftig eine aktivere Rolle
bei der Unterstützung von allgemeinen Schulen im Kontext des Gemeinsamen Lernens erhalten sollen. Dies sei eine modifizierte Anknüpfung an den Gedanken der
Kompetenzzentren und soll Kooperationen sowie die Bildung von Netzwerken zwischen Schulen und gegebenenfalls anderen Leistungsträgern unterstützen.
2. Aktuelle Situation in Krefeld
Derzeitig befinden sich folgende vier Förderschulen in der Trägerschaft der Stadt
Krefeld:
Förderschulen im Verbund mit den Schwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale
Entwicklung und Sprache (LES):
-
Franz-Stollwerck-Schule an der Tulpenstraße, Primarstufe
Erich-Kästner-Schule an der Inrather Straße, Sekundarstufe I
Schule am Uerdinger Rundweg am Rundweg, Sekundarstufe I
Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung an den Standorten
-
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Primar- und Sekundarstufe an der Stettiner Straße, und Berufspraxisstufe an der Alten Flur
Weiterhin sind auf dem Stadtgebiet eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (LVR-Gerd Jansen-Schule) und eine mit dem
Schwerpunkt Hören und Kommunikation (LVR-Luise-Leven-Schule) des Landschaftsverbands Rheinland vertreten.
Im Betrachtungszeitraum bestand zunächst noch eine weitere Förderschule mit dem
Schwerpunkt Lernen, die Comeniusschule in der Mariannenstraße. Diese wurde im
Jahr 2014 geschlossen, da es gemäß der damaligen Mindestgrößenverordnung nicht
mehr ausreichend Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen für
den stabilen Fortbestand dreier Förderschulen in der Sekundarstufe I gab. Zudem
bot die Nachnutzung des Gebäudes als Nebenstandort der Mariannenschule die
Möglichkeit, zusätzliche räumliche Qualität und Kapazität für einen inklusiven Grundschulstandort im Bezirk Mitte zu schaffen, die dringend erforderlich war.
Die verbliebenen Förderschulen führen auch nach Abschluss des Pilotprojektes
„Kompetenzzentren“ (Schuljahr 2010/2011 bis 2013/2014) weiterhin die Schwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache im Verbund und fördern seitdem gleichermaßen Schülerinnen und Schüler mit allen drei Förderschwerpunkten.
Im Zuge der Teilnahme an dem Pilotprojekt wurden die Primarstufe und die Sekundarstufe getrennt. Die Erich-Kästner-Schule und die Schule am Uerdinger Rundweg
haben seitdem keine eigene Primarstufe mehr. Obwohl dies ein Krefelder Sonderweg
ist, hat sich diese Trennung aus fachlicher Sicht bewährt und wird daher in der vorliegenden Schulentwicklungsplanung auch weiterhin als Grundlage beibehalten. Da
die neue Mindestgrößenverordnung explizit unterschiedliche Größen für Förderschulen im Verbund benennt, die entweder aus einer Primar- oder Sekundarstufe beste6
hen, ist davon auszugehen, dass diese Trennung auch weiterhin schulgesetzlich
durchaus möglich bleibt.
Insgesamt konnte durch die bisherigen Maßnahmen das Angebot der Förderschulen
als echte Wahlmöglichkeit für Krefelder Schülerinnen und Schüler stabil und zuverlässig aufrechterhalten werden.
3. Entwicklung der Förderquoten und Schülerzahlen
Die Stadt Krefeld hat im Landesvergleich eine höhere Förderquote (= Anteil der
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an der
Gesamtschülerzahl) und weicht auch in den verschiedenen Förderschwerpunkten
teilweise erheblich vom Landesdurchschnitt ab. (Vergleiche Berichte des Ministeriums für Schule und Weiterbildung: Statistische Daten und Kennziffern zum Thema
Inklusion – 2012/2013,
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtli
che-Schuldaten/GESAMTVEROeFFENTLICHUNG.pdf sowie 2016/2017,
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtli
che-Schuldaten/Inklusion_2016.pdf)
2012/2013
Krefeld
Primarstufe
Sekundarstufe I
NRW
Primarstufe
Sekundarstufe I
2016/2017
Krefeld
Primarstufe
Sekundarstufe I
NRW
Primarstufe
Sekundarstufe I
Lernen ESE
Sprache LES
HK
gesamt
Sehen GE
KM
Gesamt
1,1%
2,6%
0,9%
0,9%
2,6%
0,2%
4,6%
3,7%
2,3%
0,8%
0,0%
0,0%
1,0%
1,1%
1,6%
1,4%
9,6%
7,1%
1,5%
3,0%
1,3%
1,3%
2,0%
0,3%
4,8%
4,6%
0,4%
0,1%
0,3%
0,1%
0,9%
1,3%
0,6%
0,5%
7,0%
6,6%
Lernen ESE
Sprache LES
HK
gesamt
Sehen GE
KM
Gesamt
1,6%
3,0%
1,8%
1,7%
2,9%
0,8%
6,3%
5,5%
2,2%
1,1%
0,0%
0,0%
1,1%
1,4%
1,4%
1,5%
11,1%
9,5%
1,4%
3,0%
1,5%
2,0%
1,9%
0,6%
4,8%
5,6%
0,5%
0,2%
0,3%
0,1%
1,0%
1,4%
0,6%
0,6%
7,1%
7,9%
Diese Tabelle lässt erkennen, dass einer der Gründe für die insgesamt höhere Förderquote in Krefeld die beiden LVR-Schulen sind, da die Quoten in den entsprechenden Förderschwerpunkten hier deutlich über dem Landesschnitt liegen. Dies ist
insofern plausibel, als das entsprechendes Schulangebot nicht in allen Städten und
Kreisen vorhanden ist.
Bemerkenswert ist, dass die Förderschwerpunkte Lernen und ES noch im Schuljahr
2012/13 in Krefeld unter dem Landesschnitt lagen.
In den folgenden Jahren sind die Förderquoten in Krefeld jedoch überdurchschnittlich
angestiegen. Im Jahr 2016/2017 haben sich diese nahezu in allen Schwerpunkten
7
den Werten auf Landesebene angeglichen bzw. sind sogar über das Landesniveau
hinaus angestiegen. Die möglichen Ursachen hierfür sind jedoch nicht bekannt.
Grundsätzlich werden in die folgenden Analysen die Daten aller Krefelder Schulen
einbezogen, also insbesondere auch der beiden Förderschulen in LVR-Trägerschaft
und der inklusiv arbeitenden Schulen des Bistums Aachen.
Die hier vorliegende Schulentwicklungsplanung bezieht die letzten fünf Jahre in ihre
Prognose ein und betrachtet für die Planung der Förderschulen zunächst alle Kinder
mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf1, die in Krefeld beschult werden, sei
es an den Förderschulen oder im Gemeinsamen Lernen an den Regelschulen. Anhand von so genannten Strukturquoten der vergangenen Jahre wird ermittelt, wie
viele Kinder der insgesamt prognostizierten Schülerzahlen voraussichtlich einen festgestellten Förderbedarf haben werden.
Die prognostische Verteilung der Schülerzahlen zwischen Förderschulen und Gemeinsamen Lernen erfolgt im 2. Schritt auf der Grundlage der Verteilung des Schuljahres 2017/2018. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich nach derzeitigen Erkenntnissen der Ausbau der Inklusion in den nächsten Jahren nicht im selben Tempo
wie zuvor fortsetzen bzw. in einigen Förderschwerpunkten sogar etwas rückläufig
sein wird. Dies wird auch durch die Zahlen in der Primarstufe unterstützt, da dort in
den Schuljahren 2015/2016 und 2017/2018 die Inklusionsquote leicht rückgängig
war. (Siehe Kapitel Gemeinsames Lernen)
1
Das Schulgesetz spricht von sonderpädagogischer Unterstützung bzw. Unterstützungsbedarf. Im
Folgenden wird teilweise auch die Begrifflichkeit der sonderpädagogischen Förderung verwendet.
Gemeint ist damit immer ein nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF
förmlich festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf.
8
Abb. 1: Gesamtsumme Förderbedarfe und Aufteilung auf Förderschulen und Gemeinsames Lernen in Krefeld
Insgesamt ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den letzten Jahren sehr deutlich, nämlich um 28% angestiegen.
Während sich die Anzahl der Kinder in den Förderschulen nur relativ leicht erhöht
hat, hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen nahezu verdoppelt. Insofern hat sich auch die prozentuale Verteilung der Kinder mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf einerseits Förderschulen und andererseits das Gemeinsame Lernen in den vergangenen Jahren verschoben.
Prozentuale Verteilung aller SuS mit Förderbedarf
FÖS gesamt
GL gesamt
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
67%
33%
63%
37%
59%
41%
58%
42%
55%
45%
54%
46%
Prozentuale Verteilung der SuS mit Förderbedarf in der Primarstufe
FÖS primar
GL primar
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
60%
40%
54%
46%
53%
47%
54%
46%
52%
48%
57%
43%
Prozentuale Verteilung der SuS mit Förderbedarf in der Sekundarstufe I
FÖS SEK I
GL SEK I
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
73%
27%
68%
32%
64%
36%
61%
39%
57%
43%
52%
48%
Besonders in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung
und Geistige Entwicklung sind die Schülerzahlen insgesamt teilweise erheblich angewachsen. In der Primarstufe ist die Quote innerhalb der letzten fünf Jahre um ca. 2
Prozentpunkte von 9,6 % auf 11,1 % angestiegen, in der Sekundarstufe von 7,1 %
auf 9,5 %.
Im folgenden Abschnitt wird auf die Verteilung der Förderschwerpunkte insgesamt
(Gemeinsames Lernen und Förderschulen) eingegangen. In der Primarstufe wird der
Förderschwerpunkt Sprache am häufigsten diagnostiziert. Eher wenige Veränderungen gibt es im Förderschwerpunkt Lernen. Leicht rückläufig ist der Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Alle anderen Förderschwerpunkte haben in den
vergangenen Jahren leicht zugenommen. Entsprechend geht auch die Prognose von
relativ moderat steigenden Zahlen aus.
9
Abb. 2: Förderschwerpunkte Primarstufe in Krefeld
Eine deutlich andere Verteilung der Förderschwerpunkte ist im Sekundarbereich zu
beobachten. In der Sekundarstufe I wird am häufigsten der Schwerpunkt Lernen
festgestellt. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass der Förderbedarf Sprache besonders häufig nach der Primarstufe aufgrund der erfolgreichen Förderung aufgehoben und andererseits die Feststellung eines Förderbedarfes Lernen erst ab dem 3.
Schulbesuchsjahr seitens der Schule beantragt werden kann.
10
Abb. 3: Förderschwerpunkte Sekundarstufe in Krefeld
In den Förderschwerpunkten Sehen sowie Körperliche und motorische Entwicklung
verändern sich die Zahlen kaum. In allen anderen Förderschwerpunkten sind die
Zahlen in den vergangenen Jahren in der Sekundarstufe I deutlich angestiegen und
werden voraussichtlich auch weiterhin ansteigen. Es ist davon auszugehen, dass
sich diese Entwicklung nicht linear fortsetzen wird. Wann hier ein Punkt erreicht ist,
bei dem die Förderquoten nicht weiter steigen, kann jedoch nicht valide prognostiziert
werden. Die Entwicklung ist zu beobachten.
4. Gemeinsames Lernen
4.1 Grundlagen
Durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz von 2013 wurden die alten Bezeichnungen des „Gemeinsamen Unterrichts“ in der Grundschule und der „Integrativen Lerngruppen“ in allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I abgelöst durch den Begriff des
„Gemeinsamen Lernens“.
Derzeitig gibt es für die Klassengröße im Gemeinsamen Lernen der Sekundarstufe I
die Regelung in § 46 Abs 4 SchulG. Demnach können bei Aufnahme von durchschnittlich mindestens zwei Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf pro Parallelklasse, die Klassengrößen auf durchschnittlich 27 (statt üblicherweise 29) reduziert
werden. Hierüber hat die Schulleitung Einvernehmen mit dem Schulträger herzustellen. Dieses Vorgehen wird seit Einführung in Krefeld in der Regel praktiziert, wobei
die Gymnasien mit Gemeinsamen Lernen hiervon teilweise abwichen. Die neue Landesregierung sieht in ihren „Eckpunkten zur Neuausrichtung der Inklusion in der
Schule“ vom Juli 2018 vor, dass ab dem Schuljahr 2019/2020 drei Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Klassen des Gemeinsamen Lernens
11
aufgenommen werden sollen und die Klassengröße dann auf 25 beschränkt werden
soll
(https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Kontext/Eckpunkte
-Inklusion/index.html ). Eine entsprechende gesetzliche Regelung bzw. ein klärender
Erlass liegt hierzu bislang (Stand Oktober 2018) nicht vor, so dass aktuell unklar ist,
wann und wie diese Absichtserklärung umgesetzt werden soll.
Für die Grundschulen kann der Schulträger gemäß §46 Abs 3 SchulG die Aufnahmekapazität begrenzen, wenn beispielsweise besondere Lernbedingungen dies erforderlich machen. Seit dem Schuljahr 2014/2015 macht die Stadt Krefeld von dieser
Möglichkeit für die Grundschulen des Gemeinsamen Lernens Gebrauch und begrenzt dort regelmäßig die Aufnahmekapazität in den Eingangsklassen auf 25 Kinder.
4.2 Schülerzahlentwicklung und Prognosegrundlagen
Insgesamt ist der Anteil der Eltern, die sich für das Gemeinsame Lernen entscheiden, in den vergangenen Jahren angestiegen. Dadurch stieg bisher insbesondere die
Inklusionsquote in der Sekundarstufe I. In der Primarstufe hingegen schwankt die
Inklusionsquote der letzten fünf Jahre um 45%.
Es gab in den vergangenen Jahren immer wieder Kinder, die aus dem Gemeinsamen
Lernen in die Förderschule gewechselt sind. Über die Anzahl dieser FörderortWechsler liegen aus der Schulstatistik jedoch keine validen Daten vor. Auch wenn es
sich rein quantitativ nicht um sehr viele Fälle handelt, stellen sie die Förderschulen
angesichts der dort sehr kleinen Klassen unterjährig vor erhebliche Probleme. In den
Prognosen können sie jedoch nicht gesondert ausgewiesen werden.
Abb. 4: Gemeinsames Lernen Primarstufe in Krefeld
12
In der Primarstufe wird im Gemeinsamen Lernen für die Förderschwerpunkte Sehen,
Körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation und Geistige Entwicklung zukünftig von eher stagnierenden Zahlen ausgegangen. In den übrigen Förderschwerpunkten Sprache, Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung steigt jedoch die Zahl der Kinder noch leicht.
Abb. 5 Gemeinsames Lernen Sekundarstufe I in Krefeld
Im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe wird in den Förderbereichen Sehen,
Hören und Kommunikation und Geistige Entwicklung von zukünftig weitestgehend
gleichbleibenden Zahlen ausgegangen. Auch die Zahlen im Förderbereich Körperliche und motorische Entwicklung erhöhen sich letztlich nicht, bleiben jedoch schwankend. Die Zahl der Kinder im Gemeinsamen Lernen mit den Förderschwerpunkten
Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung hingegen wird im Planungszeitraum steigen.
Den weiteren Berechnungen liegt die Annahme zugrunde, dass prozentual gesehen
der Wunsch nach inklusiver Beschulung nicht mehr zunimmt und damit eine gewisse
Sättigung erreicht ist, was insbesondere im Bereich der Grundschule auch schon
erkennbar ist. Im Bereich der Sekundarstufe wird davon ausgegangen, dass die
neue Ausrichtung der Landesregierung, die qualitative Weiterentwicklung der Inklusion vor den quantitativen Ausbau zu stellen, entsprechende Auswirkungen haben
wird. Für die Prognosen der Schülerzahlen an den Förderschulen wird deshalb davon ausgegangen, dass in den verschiedenen Schwerpunkten weiterhin der gleiche
prozentuale Anteil an Schülerinnen und Schülern wie 2017/2018 die Förderschule
wählt. Da insgesamt die Anzahl der Kinder mit Förderschwerpunkt voraussichtlich
weiter ansteigen wird, führt dies dennoch zu steigenden Zahlen auch in der Inklusion.
13
5. Förderschulen
5.1 Grundlagen
In diesem Kapitel werden die Prognosen für die einzelnen Förderschulen, bzw. die
unterschiedlichen Förderschwerpunkte im Detail betrachtet. Sollte die neue Mindestgrößenverordnung wie angekündigt in Kraft treten, wird voraussichtlich keine der Krefelder Förderschulen mehr als rechtlich bestandsgefährdet eingestuft werden müssen.
Zu allen Standorten wird im Folgenden eine Einschätzung vorgenommen, inwieweit
das vorhandene Gebäude für die derzeitigen und zukünftigen Schülerzahlen ausreicht. Da es seitens des Landes keine Raumvorgaben mehr gibt, wurde ein Raumprogramm für die verschiedenen Typen von Förderschulen anhand verschiedener
Grundlagen entwickelt, welches mit den Förderschulleitungen und der Schulaufsicht
abgestimmt wurde.
Bei der Entwicklung der Raumprogramme wurden folgende Grundlagen berücksichtigt:
•
•
•
•
•
•
Broschüre des MSW: behindertengerechtes Bauen bei einer Inklusiven Schule
(2011)
Ehemaliger bis 2010 gültiger Runderlass des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung über die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen
für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen (BASS 10-21 Nr.1)
Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (FESchVO) Anlage 6
„Refinanzierungshöchstsätze für Raumprogramme allgemeinbildender und berufsbildender Ersatzschulen, Ersatzförderschulen sowie Freier Waldorfschulen“
KGSt Excel-Tool für Schulverwaltungen „Berechnungen des Raumprogramms
von Schulen“
Weitere gesetzliche Regelungen außerhalb des Schulrechts (Kopierräume,
Personalräume für Küchenpersonal etc.)
Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
Verpflegungskonzepte in Schulen - Grundlagen und Planungseckdaten für
Küchenplanung
14
5.2 LES-Förderschule Primarstufe: Franz-Stollwerck-Schule
5.2.1 Schülerzahlentwicklung
Die Franz-Stollwerck-Schule weist in den letzten Jahren leicht steigende Schülerzahlen auf. Dieser Anstieg wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen.
Schülerzahlen Franz-Stollwerck-Schule
Gesamt
13/14
KL*
SuS
14/15
KL*
SuS
15/16
KL*
SuS
16/17
KL*
SuS
17/18
KL*
SuS
20
17
16
17
17
212
215
197
218
236
Prognose Schülerzahlen an LES-Schule Primarstufe
18/19
KL*
SuS
19/20
KL*
SuS
20/21
KL*
SuS
21/22
KL*
SuS
22/23
KL*
SuS
Gesamt 15-18 241 15-18 250 16-19 257 16-20 268 17-21 283
*Klassenberechnung aufgrund Klassenfrequenzhöchstwert 17 und Klassenfrequenzrichtwert 14
Abb. 6: Zusammensetzung der Prognose der LES-Schule Primarstufe
Im Planungszeitraum wird sich vermutlich die Zusammensetzung der Schülerschaft
nach Förderbedarfen verändern. Bisher hatte der höchste Anteil der Kinder einen
Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache. Durch die hohen Anstiege der Schwerpunkte
Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung werden diese beiden Schwerpunkte
in Zukunft voraussichtlich stärker vertreten sein als der Schwerpunkt Sprache.
15
5.2.2 Raumprogramm und vorhandene Räumlichkeiten
Eine Förderschule der Primarstufe bietet in allen Jahrgängen durchgehend einen
offenen Ganztag an. Aus diesem Grund ist das hier dargestellte Musterraumprogramm neben den oben genannten Grundlagen im Bereich der unterrichtlichen Nutzungen ebenfalls an das Musterraumprogramm der Grundschulen (siehe Vorlage
4510/17) angelehnt. Die Primarstufe an Förderschulen wird in der Regel in fünf Jahren durchlaufen, da die drei Jahre Schuleingangsphase zumeist ausgeschöpft werden.
1. Unterrichtliche Nutzungen
-
-
Klassenräume, Mehrzweckräume: Als Raumbedarf werden demnach pro Zug
5 Klassenräume à 55 qm und 1 weiterer Räum à 60 qm als Mehrzweckraum
(beispielsweise für Musik, Tonarbeiten, PC-Raum, Bibliothek etc.) zugrunde
gelegt.
Ganztagsräume/Gruppenräume: Pro Klasse wird von 25 qm, ca. einer halben
Klassenraumgröße ausgegangen. Außerdem wird der Schule vergleichbar zu
den Grundschulen mit Inklusion ein Zuschlag pro Zug für Gruppenräume angerechnet, da es sich um eine Förderschule im Verbund handelt.
2. Aufenthaltsbereiche:
-
Da die Mensa auch als Veranstaltungsraum dienen soll, wird eine Mindestgröße von 100 qm zugrunde gelegt.
3. Verwaltungsbereiche
-
Für Büros und Personalräume ist je ein Raum in der Größe von 18 qm für die
OGS-Koordination, Sozialarbeiter und für Integrationshelfer vorgesehen.
Der Bereich Lehreraufenthalt/Lehrerarbeitsräume bekommt einen Grundstock
von 60 qm für die dazugehörige Teeküche und die Garderobe mit den Fächern
für alle Lehrkräfte. Je weiterem Zug kommen 25 qm hinzu. Dies entspricht
2,5qm-3,5 qm je Lehrkraft (je nach Zügigkeit).
4. Sonstige
-
-
-
Die Mensanebenräume entsprechen den Größen des Musterraumprogramms
der Grundschulen. Hier sind die Küche inkl. Lagerräume und Ausgabe und die
Personalräume für das Küchenpersonal enthalten.
Therapie- und Pflegeräume sind fakultativ zu sehen, falls in der Schule Kinder
mit besonderen Therapiebedürfnissen oder pflegebedürftige Kinder unterrichtet werden.
Snoezel- und Bewegungsräume sind jeweils mit 30 qm vorgesehen. Je nach
Bedarf kann aber nur einer der beiden Räume auch in der doppelten Größe
vorhanden sein.
16
1. Unterrichtliche Nutzungen
Raumart
Soll
1 Zug/
95 Schüler
Anzahl
Räume
3 Züge/
285 Schüler
Anzahl
Räume
qm
IST
Anzahl
Räume
qm
Differenz 3 Züge
Anzahl
Räume
qm
Unterrichtsraum (auch Ganztagsnutzung)
5
275
15
825
14
726
Ganztagsräume (auch Differenzierung)
3
192
8
512
9
183
Mehrzweckräume
1
60
3
180
2
193
-
1
1
10
25
552
3
29
75
1.592
25
1.102
-
3
4
1
100
1
150
Schulleitung
1
32
1
32
1
16
-
16
stellvertretende Schulleitung
1
18
1
18
1
16
-
2
Sekretariat
1
22
1
22
1
14
-
8
weitere Büros/Personalräume
3
54
4
72
2
50
-
2
-
22
Besprechungsraum
1
45
2
45
1
26
-
1
-
19
Hausmeister
1
40
1
40
1
16
-
24
110
1
35
1
-
75
1
-
3
Zuschlag Gruppenräume Verbundschule
Summe
Mensa (auch Nutzung als
Veranstaltungsraum)
-
qm
1
-
99
1
-
329
13
-
75
490
167
17
2. Verwaltungsbereiche
Lehreraufenthalt/Lehrerarbeitsräume
60
Kopierraum
1
10
1
10
Sanitätsraum
1
15
1
15
10
296
12
364
Summe
7
1
-
8
9
-
7
-
176
53
-
27
13
-
47
188
-
3
3. Sonstiges
Mensa Nebenräume
50
80
Lehrmittel/Lager
30
60
4
20
3
Therapieräume/Pflege (nach Bedarf)
Snoezel/Bewegungsraum
20
2
60
2
76
56
60
176
116
220
317,94
97,94
Wickelräume (bei Bedarf)
Summe
160
Im Schuljahr 2018/19 sollen zwei Klassenräume und ein Gruppenraum, die sich in
Containern befinden, durch 4 Klassenräume ersetzt werden.
Das Gebäude an der Tulpenstraße bietet demnach eingeschränkt Platz für:
-
14 Klassen im Hauptgebäude
4 Klassen im Pavillon (geplante Maßnahme für die zweite Hälfte 2018)
Da jedoch in der Schule nur sehr wenige Räume für den offenen Ganztag zur Verfügung stehen, sind für die Einschätzung der Schulkapazität 3 dieser Klassenräume
für den offenen Ganztag angesetzt worden. Insgesamt können demnach 15 Klassen
mit einem Klassenfrequenzhöchstwert von 17 für die Förderschwerpunkte Sprache
und Emotionale und soziale Entwicklung bzw. 19 Kindern für Lernen (bis zu 255
SuS) untergebracht werden.
Derzeitig sind an der Schule 7 Gruppen im Offenen Ganztag mit je 12 Kindern eingerichtet. Dies entsprach im Schuljahr 2017/2018 einer Quote von ca. 36 %. Wie auch
im Grundschulbereich ist die Tendenz steigend.
17
5.2.3 Prüfvorschläge
Da die Schule bereits jetzt mit räumlichen Defiziten umzugehen hat, muss die Entwicklung der Schülerzahlen genau beobachtet werden. Bereits während des Planungszeitraums ist zu prüfen, ob ein Erweiterungsbau oder ggf. eine weitere Förderschule erforderlich wird. Ein möglicher Erweiterungsbau sollte dann alle Bedarfe decken, die für eine ausreichend ausgestatte 3-zügige Schule notwendig sind. Diese
Bedarfe werden anhand des oben aufgeführten Raumprogrammes bestimmt werden
Als Zwischenlösung hat die Verwaltung dafür Sorge getragen, dass durch die Erweiterung mit Container- bzw. Leichtbau-Klassenräumen noch im Schuljahr 2018/2019
zunächst ausreichende Kapazitäten für den Unterrichtsbetrieb zur Verfügung stehen.
An dieser Stelle wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass bei weiter steigenden
Schülerzahlen ein ggf. ab 2021 erforderlich werdender Ausbau der Kapazitäten
durch eine Erweiterung der Schule auf insgesamt 4 Züge bzw. bis zu 380 Kinder an
diesem Standort nicht befürwortet wird. Zum einen bestehen an der Schule bereits
jetzt Schwierigkeiten bei der Anfahrt des Schulgeländes durch den Schülerspezialverkehr, welche sich bei einer weiteren Zunahme der Schülerinnen und Schüler noch
weiter verschärfen würde. Des Weiteren wäre eine noch größere Schule pädagogisch eine Überforderung der Kinder und würde das Ziel ihrer bestmöglichen Förderung gefährden. Schon mit der jetzigen Schülerzahl ist die Franz-Stollwerck-Schule
eine verhältnismäßig große Förderschule. Bereits bestehenden Bedenken gegenüber der aktuellen und weiterhin vorgesehenen Größe kann noch durch räumliche
Entzerrungsmöglichkeiten begegnet werden. So werden beispielsweise die Pausen
schon jetzt durch zwei voneinander getrennte Schulhöfe gut entzerrt. Insofern ist die
Schülerzahlentwicklung zu beobachten und ggf. zum Ende des Planungszeitraums
hin die Errichtung einer weiteren Förderschule zu prüfen.
18
5.3 LES-Förderschulen Sekundarstufe I: Erich-Kästner-Schule und Schule am
Uerdinger Rundweg
5.3.1 Schülerzahlentwicklung
Die beiden bestehenden Förderschulen im Verbund der LES-Förderschwerpunkte
verzeichneten durch die Schließung der Comeniusschule und die Verteilung der
Schülerinnen und Schüler auf diese beiden Schulen ab dem Schuljahr 2015/2016
zunächst steigende Schülerzahlen, die dann allerdings wieder zurückgingen.
Die Erich Kästner-Schule ist im Schuljahr 2014/2015 in das vormalige Hauptschulgebäude an der Inrather Straße gezogen und kann seitdem deutlich mehr Schülerinnen
und Schüler als zuvor aufnehmen.
Schülerzahlen Erich-Kästner-Schule
Gesamt
13/14
KL*
SuS
10
105
14/15
KL*
SuS
9
104
15/16
KL*
SuS
10
141
16/17
KL*
SuS
9
150
17/18
KL*
SuS
10
132
Schülerzahlen Schule am Uerdinger Rundweg
Gesamt
13/14
KL*
SuS
7
109
14/15
KL*
SuS
7
105
15/16
KL*
SuS
11
156
16/17
KL*
SuS
10
150
17/18
KL*
SuS
10
144
Zur Verdeutlichung der Entwicklung der Schülerzahlen in den LES-Schwerpunkten
sind im Folgenden die Zahlen aller 3 Förderschulen, also bis 2014 auch der Comeniusschule zusammengerechnet. Die Prognose ist für die kommenden Jahre wieder
ansteigend, da die Zahl der Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf vor allem in
den Schwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung voraussichtlich weiter ansteigen wird (vgl. Abb. 3 Kapitel 3). Bei der angenommen
Prognose-Grundlage (vg. 4.2) führt dies zu einer nicht unerheblichen Zunahme der
Kinder, die zukünftig die beiden Schulen besuchen werden.
Gesamtzahl Schülerinnen und Schüler an LES-Schulen Sekundarstufe I
Gesamt
13/14
KL*
SuS
27
334
14/15
KL*
SuS
22
293
15/16
KL*
SuS
21
297
16/17
KL*
SuS
19
300
17/18
KL*
SuS
20
276
Prognose Schülerzahlen an LES-Schulen Sekundarstufe I
18/19
19/20
20/21
21/22
22/23
KL*
SuS
KL*
SuS
KL*
SuS
KL*
SuS
KL*
SuS
Gesamt 18-22 294 19-24 308 19-25 324 20-26 337 21-28 355
*Klassenberechnung aufgrund Klassenfrequenzhöchstwert 17 und Klassenfrequenzrichtwert 14
Demnach ist mit einem Zuwachs im Umfang von jährlich etwa einer Klasse zu rechnen.
19
Abb. 7: Zusammensetzung der Prognose der LES-Schulen Sekundarstufe I
5.3.2 Raumprogramm und vorhandene Räumlichkeiten
Voraussetzungen: Förderschulen der Sekundarstufe I können für den 5. und 6. Jahrgang einen offenen Ganztag an analog zum Grundschulbereich an. Die Förderschule
am Uerdinger Rundweg verfügt über dieses Angebot, die Erich-Kästner-Schule bietet
aktuell lediglich eine Übermittagbetreuung aus Mitteln des Landesprogramms „Geld
oder Stelle an“. Dennoch werden im Folgenden beide Schulen aus Gründen der Vergleichbarkeit so behandelt, als würden beide den offenen Ganztag führen.
1. Unterrichtliche Nutzungen
-
-
Klassenräume, Mehrzweckräume: Als Raumbedarf werden pro Zug 6 Klassenräume à 55 qm zugrunde gelegt.
Ganztagsräume/Gruppenräume: Pro Klasse in den Jahrgängen 5 und 6 wird
wegen des offenen Ganztags von zusätzlich 25 qm bzw. ca. einer halben
Klassenraumgröße ausgegangen. Die Jahrgänge 7-10 erhalten je 2 Klassen
einen Gruppenraum in dieser Größe. Außerdem wird der Schule ein Zuschlag
angerechnet, soweit es sich um eine Förderschule im Verbund handelt.
Für Fachunterricht sind nach Rücksprache mit den Schulleitungen und der
Schulaufsicht Räumlichkeiten für Hauswirtschaft, Technik/Werken, Naturwissenschaften und Textiles Gestalten oder Musik oder Kunst in geringerem Umfang als an den allgemeinen weiterführenden Schulen notwendig. Hier sind
die Vorbereitungsräume in die angegebenen Größen mit eingeflossen.
20
2. Aufenthaltsbereiche
-
Da die Mensa auch als Veranstaltungsraum dienen soll, wird eine Mindestgröße von 100 qm zu Grunde gelegt. Da dies für die Anzahl der Schüler im offenen Ganztag bereits großzügig bemessen ist, erhöht sich die Größe nicht
bei 2 Zügen.
3. Verwaltungsbereiche
-
Für Büros und Personalräume ist je ein Raum in der Größe von 18 qm für die
OGS-Koordination, Sozialarbeiter und für Integrationshelfer vorgesehen.
Der Bereich Lehreraufenthalt/Lehrerarbeitsräume bekommt einen Grundstock
von 60 qm für die dazugehörige Teeküche und die Garderobe mit den Fächern
für alle Lehrkräfte. Je weiterem Zug kommen 35 qm hinzu. Dies entspricht
2,5qm-3,5 qm je Lehrkraft (je nach Zügigkeit).
4. Sonstige
-
-
-
Die Mensanebenräume entsprechen den Größen des Musterraumprogramms
der Grundschulen. Hier sind die Küche inkl. Lagerräume und Ausgabe und die
Personalräume für das Küchenpersonal enthalten.
Therapie- und Pflegeräume sind fakultativ zu sehen, falls in der Schule Kinder
mit besonderen Therapiebedürfnissen oder pflegebedürftige Kinder unterrichtet werden.
Snoezel- und Bewegungsraum sind jeweils mit 30 qm vorgesehen. Je nach
Bedarf kann es sich dabei auch einen Raum in der doppelten Größe handeln.
Die beiden Schulen verfügen derzeitig über folgende Räumlichkeiten:
21
Erich-Kästner-Schule
1. Unterrichtliche Nutzungen
Raumart
Soll
1 Zug/
114 Schüler
Anzahl
Räume
2 Züge/
228 Schüler
Anzahl
Räume
qm
IST
Anzahl
Räume
qm
Differenz 1 Zug
Anzahl
Räume
qm
Differenz 2 Züge
Anzahl
Räume
qm
qm
Unterrichtsraum (auch Ganztagsnutzung)
6
330
12
660
13
809
7
479
1
149
Ganztagsräume (auch Gruppenräume)
1
50
2
100
3
170
2
120
1
70
Gruppenräume
2
50
4
100
3
105
1
55
Hauswirtschaft
1
100
1
100
2
117
1
17
Technik/Werken*
2
120
2
120
2
165
Naturwissenschaften*
1
60
1
60
2
128
Textiles Gestalten/Kunst/Musik*
2
120
2
120
2
140
Selbstlernzentrum/Bibliothek
1
45
1
60
Zuschlag Gruppenräume Verbundschule
Summe
Mensa (auch Nutzung als
Veranstaltungsraum)
*inklusive Vorbereitung
1
25
2
25
17
900
27
1.345
100
5
1
17
45
68
1
68
20
1
-
1.633
100
1
45
1
-
27
-
11
92
20
60
-
1
-
25
-
2
-
718
-
0
8
60
25
288
-
8
2. Verwaltungsbereiche
Raumart
1 Zug/
114 Schüler
Anzahl
Räume
2 Züge/
228 Schüler
Anzahl
Räume
qm
IST
Anzahl
Räume
qm
Differenz 1 Zug
Anzahl
Räume
qm
Schulleitung
1
32
1
32
1
20
stellvertretende Schulleitung
1
18
1
18
1
20
Sekretariat
1
22
1
22
1
20
weitere Büros/Personalräume
2
36
3
54
2
120
Besprechungsraum
1
45
1
45
2
62
Hausmeister
1
40
1
40
1
60
85
1
117
Lehrerzimmer
Kopierraum
60
1
10
1
10
Sanitätsraum
1
15
1
15
Summe
9
278
10
321
Anzahl
Räume
qm
-
12
qm
-
12
-
2
2
-
2
2
84
1
-
17
1
66
1
17
20
1
-
1
Differenz 2 Züge
1
14
20
57
-
1
10
1
-
1
1
32
-
10
433
155
0
12
360
20
-
1
1
65
5
-
1
482,05
272,05
10
1
112
3. Sonstiges
Mensa Nebenräume
60
60
Lehrmittel/Lager
70
90
Therapieräume/Pflege (nach Bedarf)
1
20
1
20
Snoezel/Bewegungsraum
2
60
2
60
57
-
3
-
290
-
12
3
270
-
20
5
Wickelräume (bei Bedarf)
Summe
210
230
252,05
22
Schule am Uerdinger Rundweg
1. Unterrichtliche Nutzungen
Raumart
Soll
1 Zug/
114 Schüler
Anzahl
Räume
2 Züge/
228 Schüler
Anzahl
Räume
qm
IST
Anzahl
Räume
qm
Differenz 1 Zug
Anzahl
Räume
qm
Unterrichtsraum (auch Ganztagsnutzung)
6
330
12
660
10
496
Ganztagsräume (auch Gruppenräume)
1
50
2
100
1
66
Gruppenräume
2
50
4
100
1
13
Hauswirtschaft
1
100
1
100
1
Technik/Werken*
2
120
2
120
2
Naturwissenschaften*
1
60
1
60
-
Textiles Gestalten/Kunst/Musik*
2
120
2
120
Selbstlernzentrum/Bibliothek
1
45
1
60
Zuschlag Gruppenräume Verbundschule
1
25
2
25
17
900
27
1.345
Summe
Mensa (auch Nutzung als
Veranstaltungsraum)
*inklusive Vorbereitung
100
1
16
100
Differenz 2 Züge
Anzahl
Räume
qm
4
qm
166
-
2
-
164
16
-
1
-
34
-
37
-
3
-
87
64
-
36
-
36
107
-
13
-
13
1
-
60
-
1
-
60
-
2
-
120
-
2
-
120
-
2
-
25
-
2
-
25
-
2
-
93
-
11
-
523
-
1
75
822
15
107
15
7
7
2. Verwaltungsbereiche
Schulleitung
1
32
1
32
1
15
stellvertretende Schulleitung
1
18
1
18
1
19
Sekretariat
1
22
1
22
1
15
weitere Büros/Personalräume
3
54
3
54
1
13
Besprechungsraum
1
45
1
45
1
12
Hausmeister
1
40
1
40
Lehrerzimmer
60
85
Kopierraum
1
10
1
10
Sanitätsraum
1
15
1
15
10
296
10
321
Summe
-
-
50
14
1
-
-
7
-
41
-
33
1
-
40
1
-
10
2
1
8
7
146
1
13
-
17
-
7
-
41
-
33
1
-
40
1
-
35
-
7
-
175
-
80
-
32
-
20
1
1
17
-
3
4
-
7
-
150
-
50
-
17
-
20
1
-
2
1
3
4
3. Sonstiges
Mensa Nebenräume
50
80
Lehrmittel/Lager
30
45
Therapieräume/Pflege (nach Bedarf)
20
20
Snoezel/Bewegungsraum
2
60
2
60
1
75
15
88,87
-71,13
1
-
1
15
Wickelräume (bei Bedarf)
Summe
160
205
-116,13
Die beiden Gebäude sind für unterschiedliche Schülerzahlen ausgelegt.
Insgesamt können nach Maßgabe dieser der Schulentwicklungsplanung an der
Erich-Kästner Schule idealerweise 12 Klassen, höchstens 14 Klassen (238 SuS) und
an der Schule am Uerdinger Rundweg idealerweise 6 Klassen, höchstens 8 Klassen
(136 SuS, sofern der Fachunterricht weiterhin vollständig in den Klassenräumen erteilt wird) mit einem Klassenfrequenzhöchstwert von 17 für Sprache und Emotionale
und soziale Entwicklung und im Verbund bzw. 19 Kindern für Lernen unterrichtet
werden.
Insgesamt besteht demnach allerhöchstens die Möglichkeit bis zu 20 Klassen im
LES-Bereich der Sek I im Verbund in Krefeld zu beschulen (bis zu 340 SuS).
5.3.3 Prüfvorschläge
Die räumliche Ausstattung wird zum Ende des Planungszeitraums gemäß der Schülerprognose möglicherweise nicht mehr ausreichen. Trotz der prognostisch steigen23
den Schülerzahl bei Fortschreibung der letzten Jahre wird vorgeschlagen, einen
Ausbau der Kapazitäten zunächst nicht vorzusehen. Es soll mindestens noch 2 weitere Jahre beobachtet werden, wie die Schülerzahlen sich tatsächlich verändern. Bereits jetzt ist die Kapazität der Schule am Uerdinger allerdings mehr als ausgeschöpft
und bei der Verteilung neuer Schülerinnen und Schüler sollte darauf geachtet werden, die Kapazitäten der beiden Gebäude möglichst optimal zu nutzen bzw. die hier
festgestellte Höchstkapazität nicht zu überschreiten. Da die Mindestgrößenverordnung angepasst werden soll, wäre eine geringere Schülerzahl für die Schule am
Uerdinger Rundweg auch nicht mehr bestandsgefährdend. Sollte sich in den kommenden 2-3 Jahren abzeichnen, dass die Kapazitäten insgesamt nicht ausreichen
werden, müsste die Möglichkeit einer Erweiterung vorrangig am Uerdinger Rundweg
geprüft werden.
24
5.4 Förderschule Geistige Entwicklung: Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
5.4.1 Schülerzahlentwicklung
Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich
Geistige Entwicklung ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Deshalb hat
auch die Schülerzahl der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in den letzten 5 Jahren stetig zugenommen. Diese Entwicklung wird in der Prognose fortgeschrieben, da
es derzeitig keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass in näherer Zukunft mit einer Trendänderung zu rechnen ist.
Aktuell ist auch der LVR mit der Schulentwicklungsplanung für seine Schulen (LVRLuise-Leven-Schule und LVR-Gerd-Jansen-Schule) beschäftigt. Dies könnte dazu
führen, dass ergänzend zur hier vorgelegten Prognose weitere Kinder, nämlich die
mit Schwerst-Mehrfachbehinderungen zukünftig an der städtischen Schule für Geistige Entwicklung zu beschulen wären. Diese Kinder haben sowohl den Förderbedarf
Geistige Entwicklung als auch Körperliche und motorische Entwicklung.
Schülerzahlen der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
13/14
Jahrgang
1-11
Werkstufe
Gesamt
14/15
15/16
16/17
17/18
KL
SuS
KL
SuS
KL
SuS
KL
SuS
KL
SuS
16
2
18
176
27
203
16
3
19
179
38
217
14
4
18
181
45
226
17
4
21
190
40
230
19
4
23
213
47
260
Prognose Schülerzahlen Förderschule Geistige Entwicklung
18/19
KL* SuS
19/20
KL* SuS
20/21
KL* SuS
21/22
KL* SuS
22/23
KL* SuS
Jahrgang
1-11
Werkstufe
1924
236 19-25 245 20-26 255 21-27 264 22-28 278
4
44
4
46
4
48
4
50
5
52
23Gesamt
28
280 23-29 291 24-30 303 25-31 314 27-33 330
*Klassenberechnung aufgrund Klassenfrequenzhöchstwert 13 und Klassenfrequenzrichtwert 10
Die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule war bisher an zwei Standorten untergebracht.
Am Hauptstandort Stettiner Straße wurden bisher die Schülerinnen und Schüler von
der Einführungsphase bis zur 11. Klasse beschult.
Am Teilstandort an der Alten Flur befinden sich die Jahrgänge 12 und 13 der Berufspraxisstufe. Das Gebäude der ehemaligen Grundschule wurde nach einem entsprechenden Umbau im Schuljahr 2012/2013 von der Förderschule übernommen.
5.4.2 Raumprogramm und vorhandene Räumlichkeiten
25
Eine Förderschule für Geistige Entwicklung ist durchgehend von der 1. bis zur 13.
Klasse eine Schule im Ganztagsbetrieb. Die 12. und 13. Klassen bilden die so genannte Berufspraxisstufe.
Besonders für Kinder mit Schwerst-Mehrfachbehinderung ist die Beschulung in
Kleingruppen vorgesehen. Der Stellenschlüssel für Lehrkräfte ist für diese Schülergruppe nochmals höher angesetzt, als der bereits recht hohe Schlüssel für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Aus diesem Grund gibt es neben den „Regelklassen“, deren Klassenfrequenzhöchstwert 14 beträgt, auch noch kleinere Lerngruppen, für die kleinere Klassenräume vorgehalten werden müssen.
1. Unterrichtliche Nutzungen
-
-
-
Klassenräume, Mehrzweckräume: Als Raumbedarf werden pro Zug 11 Klassenräume und ein Mehrzweckraum à 50 qm sowie 5 Klassenräume à 35 qm
für Kleingruppen zugrunde gelegt.
Ganztagsräume/Gruppenräume: Pro Klasse wird von 20 qm ausgegangen.
Der Gruppenraum sollte möglichst an die Klasse angeschlossen sein. Sofern
in den Gruppenräumen das Mittagessen eingenommen wird, so sollte der Bodenbelag auf die Erfordernisse hierfür angepasst sein.
Für Fachunterricht sind nach Rücksprache mit der Schulleitung und der
Schulaufsicht Räumlichkeiten für Hauswirtschaft, Technik/Werken und Textiles
Gestalten oder Musik oder Kunst in geringerem Umfang als an den allgemeinen weiterführenden Schulen notwendig. Hier sind die Vorbereitungsräume in
die angegebenen Größen mit eingeflossen.
2. Aufenthaltsbereiche
-
-
Da die Mensa auch als Veranstaltungsraum dienen soll und es sich um eine
Ganztagsschule mit einer entsprechend hohen Anzahl an Kindern mit Mittagsverpflegung handelt, wird eine Größe von 130 qm zu Grunde gelegt.
Da die Schule grundsätzlich im Ganztagsbetrieb arbeitet, sollte es für die lange Mittagspause offene Aufenthaltsmöglichkeiten mit Spielmöglichkeiten geben.
3. Verwaltungsbereiche
-
Für Büros und Personalräume ist je ein Raum in der Größe von 18 qm für Sozialarbeiter und für Integrationshelfer vorgesehen.
Der Bereich Lehreraufenthalt/Lehrerarbeitsräume bekommt einen Grundstock
von 80 qm für die dazugehörige Teeküche und die Garderobe mit den Fächern
für alle Lehrkräfte. Je weiterem Zug kommen 60 qm hinzu. Dies entspricht
2,5qm-3,5 qm je Lehrkraft (je nach Zügigkeit).
4. Sonstige
-
Die Mensanebenräume entsprechen den Größen des Musterraumprogramms
der Grundschulen. Hier sind die Küche inkl. Lagerräume und Ausgabe und die
Personalräume für das Küchenpersonal enthalten.
26
-
-
Je Zug sind 2 Therapie- und Pflegeräume vorgesehen und als Grundstock ein
Zimmer für Krankenschwestern. Aus diesem Grund entfällt im Verwaltungsbereich der Sanitätsraum.
Snoezel- und Bewegungsraum sind jeweils mit 30 qm vorgesehen. Je nach
Bedarf kann es sich dabei auch um einen größeren Raum in der doppelten
Größe handeln.
Besonderheiten Berufspraxisstufe:
Neben den Klassenräumen stehen verschiedene Werkstätten zur Verfügung. Da in
den Werkstätten in kleinen Gruppen gearbeitet wird, stehen hier inklusive kleiner Nebenräume zum Lagern je Werkstatttyp 50 qm zur Verfügung.
Die Schule verfügt derzeitig über folgende Räumlichkeiten:
27
Stettiner Straße
1. Unterrichtliche Nutzungen
Raumart
Soll
1 Zug/
130 Schüler
Anzahl
Räume
Unterrichtsraum (auch Ganztagsnutzung)
Unterrichtsraum Kleingruppen SBH
Gruppenräume
2 Züge/
260 Schüler
Anzahl
Räume
qm
IST
Anzahl
Räume
qm
11
550
22
1.100
5
175
10
350
Differenz 1 Zug
Anzahl
Räume
qm
15
784
15
274
16
320
32
640
sonstige unterrichtliche Nutzungen
1
50
1
50
Hauswirtschaft
1
100
1
100
1
91
Technik/Werken
2
120
2
120
3
152
Selbstlernzentrum/Bibliothek
Summe
1
45
1
45
1
32
37
1.360
69
2.405
35
1.334
10
8
Differenz 2 Züge
Anzahl
Räume
qm
4
234
-
7
qm
-
316
-
1
-
366
-
17
-
366
-
1
-
50
-
1
-
50
-
9
1
-
32
1
9
32
-
13
-
13
-
171
-
24
-
721
-
40
-
1
-
40
-
80
-
2
-
80
-
-
120
-
3
-
120
1
-
0
50
-
1
-
0
50
3
3,681268
5
2. Aufenthaltsbereiche
Mensa (auch Nutzung als
Veranstaltungsraum)
Aufenthaltsbereiche
1
130
1
130
1
40
2
80
170
3
210
-
90
1
1
50
50
1
1
50
50
1
50
Schulleitung
1
25
1
25
1
34
9
stellvertretende Schulleitung
1
18
1
18
1
24
6
Sekretariat
1
22
1
22
weitere Büros/Personalräume
3
54
3
54
Besprechungsraum
1
45
1
45
Hausmeister
1
40
1
Summe
90
3. Fakultative Räume
Naturwissenschaften
Textiles Gestalten/Kunst/Musik
-
4. Verwaltungsbereiche
Lehrerzimmer
80
9
6
20
-
1
-
2
-
1
-
2
1
29
-
2
-
25
-
2
-
25
1
15
-
30
-
30
40
1
13
-
27
-
27
140
1
42
1
-
38
1
-
98
-
1
-
10
-
1
-
10
-
3
-
117
-
3
-
177
Kopierraum
1
10
1
10
Summe
9
294
9
354
6
177
5. Sonstiges
Mensa Nebenräume
Lehrmittel/Lager
60
60
28
-
32
130
210
7
78
-
52
Therapieräume/Pflege
3
60
5
100
4
58
-
2
Snoezel/Bewegungsraum
2
60
2
60
2
35
-
25
Wickelräume
4
60
8
120
Summe
370
550
199,05
-110,95
-
-
32
7
-
132
1
-
42
-
25
-230,95
28
Gebäude Alte Flur
1. Unterrichtliche Nutzungen
Raumart
Soll
1 Zug/26 Schüler
Anzahl
Räume
Anzahl
Räume
qm
IST
2 Züge/52 Schüler 3 Züge/78 Schüler
Anzahl
Räume
qm
Anzahl
Räume
qm
Differenz 2 Züge
Anzahl
Räume
qm
Differenz 3 Züge
Anzahl
Räume
qm
Unterrichtsraum
2
100
4
200
6
300
6
320
2
Gruppenräume
2
40
2
40
2
40
3
32
1
-
8
sonstige unterrichtliche Nutzungen
1
50
1
50
1
50
1
-
50
-
Selbstlernzentrum/Bibliothek
Summe
1
45
1
45
1
45
6
235
8
335
10
435
9
6
9
352
qm
120
2
20
1
-
8
-
1
-
50
45
-
1
-
45
17
-
1
-
83
6
2. Aufenthaltsbereiche
Mensa (auch Nutzung als
Veranstaltungsraum)
Aufenthaltsbereiche
1
100
1
100
1
100
189
89
1
50
1
50
1
50
96
46
46
2
150
2
150
2
150
-
284
134
134
Kunst
1
50
1
50
1
50
1
43
-
8
-
8
EDV Druck und Gestalten
1
50
1
50
1
50
1
47
-
4
-
4
Hauswirtschaft*
1
150
1
150
1
150
1
152
Werkstätten Werkstufe*
Textiles Gestalten
*inklusive Vorbereitung/Nebenräume
4
1
200
50
4
1
200
50
4
1
200
50
4
2
198
48
-
2
3
Schulleitung
1
25
1
25
1
25
stellvertretende Schulleitung
1
18
1
18
1
18
-
18
Sekretariat
1
22
1
22
1
22
weitere Büros/Personalräume
2
36
2
36
2
36
Besprechungsraum
1
45
1
45
1
45
Hausmeister
1
40
1
40
1
40
Summe
89
3. Fakultative Räume
2
1
-
2
3
-
1
-
18
-
2
2
4. Verwaltungsbereiche
Lehrerzimmer
30
40
50
Kopierraum
1
10
1
10
1
10
Summe
8
226
8
236
8
246
1
31
1
6
15
1
18
1
-
7
-
36
-
27
-
40
73
4
136
6
-
1
-
2
-
1
33
-
3
-
7
-
36
-
27
-
40
1
23
-
10
-
1
-
10
-
100
-
4
-
110
5. Sonstiges
Mensa Nebenräume/nur Ausgabe
50
50
50
Lehrmittel/Lager
50
50
70
Vorbereitung Fachräume
3
-
3
-
12
-
32
16
-
5
-
5
45
3
45
3
45
2
35
-
10
-
10
Snoozel/Bewegungsraum
2
60
2
60
2
60
1
15
-
45
Wickelräume
1
15
1
15
2
30
240
20
-
38
3
240
20
47
Therapieräume
Summe
20
2
275
54
-17
-37
Durch das stetige Wachstum der Schule mussten kurzfristig bereits im Schuljahr
2017/2018 weitere Klassenräume zur Verfügung gestellt werden. Da bereits 19 Klassen am Standort Stettiner Straße beschult werden müssen und das Gebäude nur
über 15 Räume in Klassenraumgröße verfügt, wurden 6 weitere Klassenräume in
einem Trakt der bisherigen Gartenstadtschule hergerichtet und ein Zugang zur Stettiner Straße ermöglicht. Im Schuljahr 2018/19 sind noch weitere 3 Räume hinzukommen.
Das Gebäude an der Stettiner Straße und die Interimslösung in der Breslauer Straße
bieten derzeitig Platz für:
-
15 Klassen und 15 Gruppenräume im Hauptgebäude
9 Klassen im Gebäude der Gartenstadtschule (bzw. 6 Klassen und 3 große
Gruppenräume).
29
Im Gebäude Alte Flur können
-
6 Klassen der Berufspraxisstufe beschult werden.
Grundsätzlich ist das Gebäude an der Stettiner Straße für die Beschulung eines Zuges und 3 zusätzlicher kleinerer Klassen für Schülerinnen und Schüler mit Schwerstbehinderung ausgelegt. Problematisch dabei ist, dass das Gebäude nicht durchgehend barrierefrei ist.
Bis auf weiteres kommt die Schule mit der zur Verfügung gestellten Interimslösung
im Gebäude der Gartenstadtschule für die Unterrichtsversorgung aus. Derzeitig besucht auch die 11. Klasse der Schule das Gebäude an der Alten Flur, so dass am
Standort Stettiner Straße 21 Klassenräume für voraussichtlich 18-19 Klassen im
Schuljahr 2018/2019 zur Verfügung stehen werden.
5.4.3 Prüfvorschläge
Insgesamt besitzt die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in ihren eigenen Gebäuden (Stettiner Straße 163 SuS und Alte Flur 78) Räumlichkeiten für die Beschulung
von etwas mehr als 200 Schülerinnen und Schülern. Ende des Schuljahres 2017/18
waren es jedoch bereits ca. 280. Im Bereich der Geistigen Entwicklung steigt, wie
dargelegt, zudem die Zahl der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf.
Im Ergebnis ist die Förderschullandschaft für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung auszubauen. Da es schwer einzuschätzen ist, in welchem Umfang sich die
zuletzt fast lineare Zunahme der Kinder mit Förderbedarf in Geistiger Entwicklung
weiterentwickelt, werden nachfolgend Maßnahmen vorgeschlagen, um insgesamt in
der Stadt Krefeld folgende Kapazitäten vorzuhalten:
-
22 Klassen in der Primar- und Sekundarstufe I mit einem Klassenfrequenzhöchstwert von 13 Kindern (bis zu 286 SuS)
15 Klassen für Beschulung in Kleingruppen mit je 5 Kindern (75 SuS)
6 Klassen Berufspraxisstufe (bis zu 78 SuS)
Insgesamt würden durch den hier vorgeschlagenen Ausbau der Kapazitäten perspektivisch zwischen 355 (auf der Basis des Klassenfrequenzrichtwerts) und 439 (bei
Höchstbelegung) Schulplätze vorgehalten.
Zur Realisierung eines solchen Angebotes werden grundsätzlich 2 Varianten gesehen:
1. Ausbau der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
Diese Lösung kommt am Standort Stettiner Straße bei näherer Betrachtung
jedoch nicht in Frage, da ein Ausbau in der notwendigen Größenordnung auf
dem Schulgelände nicht möglich ist. Außerdem wird auch aus pädagogischer
Sicht und seitens der Schulaufsicht eine Förderschule Geistige Entwicklung
mit einer Größe von bis zu 400 Schülerinnen und Schülern nicht befürwortet.
30
Eine solch große Schule kann dem Anspruch, die Kinder in einem für sie
übersichtlichen System zu fördern, nicht mehr gerecht werden.
2. Die Gründung einer weiteren Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erscheint daher alternativlos, wobei folgende Möglichkeiten
zu prüfen sind:
2.a. Gründung einer weiteren Förderschule in einem der Gebäude, die in den
kommenden Jahren durch Auflösung bisheriger Schulen zur Verfügung stehen
werden
In Betracht kämen die Gebäude an der Josef-Hafels-Straße, an der Breslauer
Straße und an der Roten-Kreuz-Straße. Da es sich bei allen Gebäuden um
Hauptschulgebäude handelt, die nicht für die Beschulung von Kindern mit dem
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung geplant wurden, müssten diese mit voraussichtlich erheblichem Aufwand umgebaut werden. Eine genauere Prüfung
war bisher nicht möglich. Sollte sich im Prozess ergeben, dass diese Variante intensiver verfolgt werden soll, würden die Gebäude anhand der festgestellten Bedarfe für diesen Typ Förderschule überprüft werden. Zudem ist auch im Rahmen
der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen der Sekundarstufen I und II zu prüfen, ob die genannten Hauptschulgebäude in diesem Zusammenhang einer Nachnutzung zugeführt werden können.
2.b. Gründung einer weiteren Förderschule in einem Neubau
Der Bau einer weiteren Förderschule eröffnet die Möglichkeit, eine auf den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung angepasste, barrierefreie Schule zu bauen.
Sie würde damit außerdem bessere Beschulungsmöglichkeiten für SchwerstMehrfachbehinderte und je nach Standort ggf. auch eine bessere Abdeckung innerhalb des Gebietes der Stadt Krefeld bieten können. Sollte diese Variante favorisiert werden, sind verschiedene Standortmöglichkeiten abzuwägen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Variante 2.b. eingehend zu prüfen, da diese die
besten Möglichkeiten bietet, eine zukunftsfähige Förderschule nach den neusten
Standards und Erkenntnissen zu bauen. Für die Varianten gibt es bisher keine
Kostenschätzungen.
31
6. Zusammenfassung
1. Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf steigt
sowohl im Gemeinsamen Lernen als auch in den Förderschulen weiter an.
2. In Abhängigkeit von der zu beobachtenden Entwicklung der Schülerzahlen
wird zum Ende des Planungszeitraums entschieden, ob die Franz-StollwerckSchule mit einem Erweiterungsbau auskömmlich für eine Dreizügigkeit ausgestattet wird oder ob eine weitere Förderschule LES im Primarbereich erforderlich ist.
3. Die Erich-Kästner-Schule und die Schule am Uerdinger Rundweg bieten zum
Ende des Prognosezeitraums gegebenenfalls insgesamt ebenfalls keine ausreichenden Kapazitäten für die prognostizierten Schülerzahlen an. Der Standort am Rundweg ist wegen mangelnder räumlicher Kapazitäten nicht für eine
volle zweizügige Förderschule geeignet. Daher sind die Schülerinnen und
Schüler in Zukunft so auf diese beiden Schulen zu verteilen, dass eine sinnvolle Nutzung der Kapazitäten erreicht werden kann. Der Entwurf der neuen
Mindestgrößenverordnung sieht als Mindestgröße 84 Schülerinnen und Schüler vor, so dass die Schule mit einer den räumlichen Kapazitäten angepassten
(reduzierten) Schülerzahl nicht mehr bestandsgefährdet wäre. Sollte die Schülerzahl tatsächlich weiterhin wie prognostiziert steigen, kann ein Ausbau des
Standortes Uerdinger Rundweg nicht generell ausgeschlossen werden.
4. Die Zahl der Kinder mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung steigt besonders stark. Ein weiterer Ausbau der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule ist
jedoch weder möglich noch sinnvoll. Daher wird die Prüfung einer Neugründung und eines entsprechenden Neubaus einer zusätzlichen Förderschule
Geistige Entwicklung vorgeschlagen.
5. Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung und ggf. Realisierung
dieser Maßnahmen bislang weder in der Arbeitsplanung der Fachbereiche 40
und 60 verankert sind, noch konkreten Niederschlag im Krefelder Schulbauprogramm und der Finanzplanung der Stadt Krefeld finden konnten. Die zur
Umsetzung erforderlichen Schritte werden insofern einen zusätzlichen Einsatz
personeller wie finanzieller Ressourcen in bedeutsamer Höhe nach sich ziehen. Dies gilt umso mehr, als dass sich auch aus dem vorliegenden Gutachten
zur Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs ebenso weitere Bedarfe
ergeben. Auch zeichnen sich bereits jetzt aus der Schulentwicklungsplanungen Grundschulen und der in Kürze vorzulegenden Schulentwicklungsplanung
„weiterführende Schulen“ Notwendigkeiten ab, die ebenfalls mit nicht unerheblichem Ressourcenbedarf verbunden sein werden. Die Verwaltung beabsichtigt aus diesem Grunde, dem Unterausschuss für Schulbau, - sanierung und –
ausstattung schnellstmöglich eine Bedarfsübersicht hinsichtlich der notwendigen Personal- und Finanzressourcen für Planung und Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen. Erst im Zusammenhang damit wird die Frage beantwortet
werden können, welche zeitlichen Perspektiven es für deren Umsetzung geben könnte.
32