Daten
Kommune
Krefeld
Größe
169 kB
Datum
07.11.2018
Erstellt
23.10.18, 09:50
Aktualisiert
25.01.19, 00:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6096/18 -
40
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
07.11.2018
Beschlussform
Betreff
Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen
Beschlussentwurf
1. Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen
Förderschulen wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Krefelder Förderschulen sowie die benachbarten
Schulträger zu diesem Entwurf des Schulentwicklungsplanes anzuhören.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende zur näheren Prüfung anempfohlenen bauliche Maßnahme die Raumbedarfe zu konkretisieren und die Möglichkeiten der baulichen Umsetzung zu untersuchen:
- Gründung einer weiteren Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Fortsetzung Beschlussentwurf siehe Folgeblatt
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6096/18 -
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4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Schülerzahlentwicklungen sowohl
im Primar- wie auch im Sekundarstufenbereich der LES-Förderschulen jährlich zu beobachten
- ob das Angebot der Franz-Stollwerck-Schule im Primarbereich LES ausreichend
bleibt oder ob eine weitere Förderschule LES im Primarbereich erforderlich wird
und
- ob das Angebot der Erich-Kästner-Schule und der Schule am Uerdinger Rundweg
im Sekundarbereich LES ausreichend bleibt oder ggf. ein Ausbau vorzugsweise am
Standort Uerdinger Rundweg erforderlich wird.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen der unter 3. genannten Maßnahmen
auf das vom Rat am 5.7.2018 beschlossene Schulbauprogramm (Vorlage 5232/18) zu
ermitteln sowie einen Vorschlag zu erarbeiten, wie diese Maßnahmen in das Schulbauprogramm eingefügt werden können. Dabei sollen insbesondere die zur Umsetzung zusätzlich benötigten finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen dargestellt werden.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung der notwendigen Anhörungen den
Schulentwicklungsplan 2018/2019 – 2023/2024 für die städtischen Förderschulen dem
Rat nach Vorberatung in den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Drucksache 6096/18 -
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Begründung
Siehe beigefügter Entwurf des Schulentwicklungsplans 2018/2019 – 2023/2024 für die städtischen
Förderschulen
Anlage(n):
(1) Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen (Entwurf)
Drucksache 6096/18 -
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6096/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: