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Verwaltungsvorlage (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
169 kB
Datum
07.11.2018
Erstellt
23.10.18, 09:50
Aktualisiert
25.01.19, 00:38
Verwaltungsvorlage (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen) Verwaltungsvorlage (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen) Verwaltungsvorlage (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen) Verwaltungsvorlage (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6096/18 - 40 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Schule und Weiterbildung 07.11.2018 Beschlussform Betreff Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen Beschlussentwurf 1. Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Krefelder Förderschulen sowie die benachbarten Schulträger zu diesem Entwurf des Schulentwicklungsplanes anzuhören. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende zur näheren Prüfung anempfohlenen bauliche Maßnahme die Raumbedarfe zu konkretisieren und die Möglichkeiten der baulichen Umsetzung zu untersuchen: - Gründung einer weiteren Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Fortsetzung Beschlussentwurf siehe Folgeblatt Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6096/18 - Seite - 2 - 4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Schülerzahlentwicklungen sowohl im Primar- wie auch im Sekundarstufenbereich der LES-Förderschulen jährlich zu beobachten - ob das Angebot der Franz-Stollwerck-Schule im Primarbereich LES ausreichend bleibt oder ob eine weitere Förderschule LES im Primarbereich erforderlich wird und - ob das Angebot der Erich-Kästner-Schule und der Schule am Uerdinger Rundweg im Sekundarbereich LES ausreichend bleibt oder ggf. ein Ausbau vorzugsweise am Standort Uerdinger Rundweg erforderlich wird. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen der unter 3. genannten Maßnahmen auf das vom Rat am 5.7.2018 beschlossene Schulbauprogramm (Vorlage 5232/18) zu ermitteln sowie einen Vorschlag zu erarbeiten, wie diese Maßnahmen in das Schulbauprogramm eingefügt werden können. Dabei sollen insbesondere die zur Umsetzung zusätzlich benötigten finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen dargestellt werden. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung der notwendigen Anhörungen den Schulentwicklungsplan 2018/2019 – 2023/2024 für die städtischen Förderschulen dem Rat nach Vorberatung in den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung zuzuleiten. Drucksache 6096/18 - Seite - 3 - Begründung Siehe beigefügter Entwurf des Schulentwicklungsplans 2018/2019 – 2023/2024 für die städtischen Förderschulen Anlage(n): (1) Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen (Entwurf) Drucksache 6096/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6096/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: