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Verwaltungsvorlage (Synopse 2019 zu 2018 zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
51 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
22.10.18, 09:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:39
Verwaltungsvorlage (Synopse 2019 zu 2018 zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr)

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Inhalt der Datei

Synopse zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr I. Kostentarif Geänderte Positionen 2018 2019 1. Einsatz von Personal EUR/Std. EUR/Std. 1.1 mittlerer Dienst 56,00 56,00 1.2 gehobener Dienst 66,00 66,00 1.3 höherer Dienst 86,00 82,00 EUR 871,00 EUR 817,00 4.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige, grundlose Alarmierung der Feuerwehr 4.2 Falschalarmierung der Feuerwehr Eine Falschalarmierung liegt vor, wenn der Einsatz Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder missbräuchlichen Auslösung einer nicht unmittelbar bei der Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage war. Zahlungspflichtig ist gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 BHKG der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte der Brandmeldeanlage. Dies gilt nicht, wenn ein zwischengeschaltetes Sicherheitsunternehmen eine solche Brandmeldung empfängt und an die Feuerwehr ungeprüft weiterleitet. (siehe Tarifposition 4.3) 871,00 817,00 4.3 Falschalarmierung der Feuerwehr durch einen Sicherheitsdienst Eine Falschalarmierung durch einen Sicherheitsdienst liegt vor, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat. Zahlungspflichtig ist gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 8 BHKG das Sicherheitsunternehmen. 871,00 817,00