Daten
Kommune
Krefeld
Größe
51 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
22.10.18, 09:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Synopse zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr
I.
Kostentarif
Geänderte Positionen
2018
2019
1.
Einsatz von Personal
EUR/Std.
EUR/Std.
1.1
mittlerer Dienst
56,00
56,00
1.2
gehobener Dienst
66,00
66,00
1.3
höherer Dienst
86,00
82,00
EUR
871,00
EUR
817,00
4.1
Vorsätzliche oder grob fahrlässige, grundlose
Alarmierung der Feuerwehr
4.2
Falschalarmierung der Feuerwehr
Eine Falschalarmierung liegt vor, wenn der Einsatz
Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder
missbräuchlichen Auslösung einer nicht unmittelbar bei der Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage war.
Zahlungspflichtig ist gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 BHKG
der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte der Brandmeldeanlage.
Dies gilt nicht, wenn ein zwischengeschaltetes Sicherheitsunternehmen eine solche Brandmeldung
empfängt und an die Feuerwehr ungeprüft weiterleitet.
(siehe Tarifposition 4.3)
871,00
817,00
4.3
Falschalarmierung der Feuerwehr durch einen Sicherheitsdienst
Eine Falschalarmierung durch einen Sicherheitsdienst liegt vor, wenn dessen Mitarbeiter eine
Brandmeldung ohne eine
für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung
weitergeleitet hat.
Zahlungspflichtig ist gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 8 BHKG
das Sicherheitsunternehmen.
871,00
817,00