Daten
Kommune
Krefeld
Größe
64 kB
Datum
07.11.2018
Erstellt
19.10.18, 12:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6059/18 -
52
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Sportausschuss
07.11.2018
beschließend
Betreff
Verwendung der Sportfördermittel 2018
Beschlussentwurf
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Zuschüsse werden
- für jugendliche Mitglieder auf
- für Übungsleiter/innen auf
4,50 EUR und
46,50 EUR festgesetzt.
3. Die verfügbaren energetischen Mittel für die Regievereine auf den Bezirkssportanlagen in Höhe
von 25.000 EUR werden als prozentualer Aufschlag auf die bislang gewährten Nebenkostenzuschüsse an die jeweiligen Vereine ausgezahlt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6059/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Für das Haushaltsjahr 2018 stehen insgesamt 196.000 EUR an allgemeinen Sportfördermitteln zur
Verfügung, die an die jeweiligen Vereine und Institutionen auszuzahlen sind. Daneben sind im
gleichen Innenauftrag Mittel zur energetischen Sanierung der Einrichtungen der Sportvereine auf
den Bezirkssportanlagen in Höhe von 25.000 EUR veranschlagt, die ebenfalls an die jeweiligen
Regievereine ausgezahlt werden können.
Unter Berücksichtigung vorliegender Anträge sollte sich die Zuschussgewährung im Interesse einer gleichmäßigen und gerechten Mittelverteilung wie im Vorjahr gestalten. Danach wären
für jugendliche Mitglieder
und für Übungsleiter/innen
je 4,50 EUR,
je 46,50 EUR
auszuzahlen.
Die für die Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderungsrichtlinien danach verbleibenden
Restmittel stünden für die Bewilligung weiterer Zuschüsse (Betriebskostenzuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse, etc.) und entsprechender Zuweisungsbeträge an den Stadtsportbund zur Verfügung.
In den zurückliegenden Jahren wurde aufgrund der schon lange ungünstigen Entwicklung des Umfangs der Nebenkosten auf den eigenverantwortlich von Vereinen genutzten Bezirkssportanlagen
beschlossen, den Regievereinen aus den energetischen Mitteln einen Förderzuschuss in Höhe
eines prozentualen Aufschlags auf die bislang gewährten Nebenkostenzuschüsse zu zahlen. Es
wird daher vorgeschlagen, die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 25.000 EUR - wie in
den Vorjahren - an die Regievereine auszuzahlen. Die Verwaltung empfiehlt diese Vorgehensweise ausdrücklich, denn sollten widrigenfalls die Vereine die Verträge mit der Stadt kündigen, so kämen nicht nur erhöhte Aufwendungen für Energie und Wasser/Abwasser auf die Stadt zu. Es bestünde darüber hinaus mangels ausreichenden Personals das gravierende Problem, die Sportanlagen seitens der Stadt in ihrer Gesamtheit nicht mehr betreiben und unterhalten zu können. Hierbei ist einzubeziehen, dass die in den 90er Jahren mit den Sportvereinen abgeschlossenen Verträge zur eigenverantwortlichen Nutzung der Bezirkssportanlagen sowohl den Vereinen als auch
der Stadt Vorteile gebracht haben. Durch Einsparungen von Platzwartstellen konnten unter Abzug
der gezahlten Förder- und Nebenkostenzuschüsse an die Vereine erhebliche Finanzmittel eingespart werden.
Nach Auffassung der Verwaltung gilt es, diese für beide Seiten vorteilhafte Situation zu wahren.
Drucksache 6059/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6059/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
X
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag: 05202010000
P Bg A Sportförderung
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an
übrige Bereiche
Kostenart: 53180000
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
x
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
X
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
Abzüglich Erträge
Saldo
221.000,00 Euro
0 Euro
221.000,00 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: