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Verwaltungsvorlage (Verwendung der Sportfördermittel 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
64 kB
Datum
07.11.2018
Erstellt
19.10.18, 12:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:39
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6059/18 - 52 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Sportausschuss 07.11.2018 beschließend Betreff Verwendung der Sportfördermittel 2018 Beschlussentwurf 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Zuschüsse werden - für jugendliche Mitglieder auf - für Übungsleiter/innen auf 4,50 EUR und 46,50 EUR festgesetzt. 3. Die verfügbaren energetischen Mittel für die Regievereine auf den Bezirkssportanlagen in Höhe von 25.000 EUR werden als prozentualer Aufschlag auf die bislang gewährten Nebenkostenzuschüsse an die jeweiligen Vereine ausgezahlt. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6059/18 - Seite - 2 - Begründung Für das Haushaltsjahr 2018 stehen insgesamt 196.000 EUR an allgemeinen Sportfördermitteln zur Verfügung, die an die jeweiligen Vereine und Institutionen auszuzahlen sind. Daneben sind im gleichen Innenauftrag Mittel zur energetischen Sanierung der Einrichtungen der Sportvereine auf den Bezirkssportanlagen in Höhe von 25.000 EUR veranschlagt, die ebenfalls an die jeweiligen Regievereine ausgezahlt werden können. Unter Berücksichtigung vorliegender Anträge sollte sich die Zuschussgewährung im Interesse einer gleichmäßigen und gerechten Mittelverteilung wie im Vorjahr gestalten. Danach wären für jugendliche Mitglieder und für Übungsleiter/innen je 4,50 EUR, je 46,50 EUR auszuzahlen. Die für die Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderungsrichtlinien danach verbleibenden Restmittel stünden für die Bewilligung weiterer Zuschüsse (Betriebskostenzuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse, etc.) und entsprechender Zuweisungsbeträge an den Stadtsportbund zur Verfügung. In den zurückliegenden Jahren wurde aufgrund der schon lange ungünstigen Entwicklung des Umfangs der Nebenkosten auf den eigenverantwortlich von Vereinen genutzten Bezirkssportanlagen beschlossen, den Regievereinen aus den energetischen Mitteln einen Förderzuschuss in Höhe eines prozentualen Aufschlags auf die bislang gewährten Nebenkostenzuschüsse zu zahlen. Es wird daher vorgeschlagen, die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 25.000 EUR - wie in den Vorjahren - an die Regievereine auszuzahlen. Die Verwaltung empfiehlt diese Vorgehensweise ausdrücklich, denn sollten widrigenfalls die Vereine die Verträge mit der Stadt kündigen, so kämen nicht nur erhöhte Aufwendungen für Energie und Wasser/Abwasser auf die Stadt zu. Es bestünde darüber hinaus mangels ausreichenden Personals das gravierende Problem, die Sportanlagen seitens der Stadt in ihrer Gesamtheit nicht mehr betreiben und unterhalten zu können. Hierbei ist einzubeziehen, dass die in den 90er Jahren mit den Sportvereinen abgeschlossenen Verträge zur eigenverantwortlichen Nutzung der Bezirkssportanlagen sowohl den Vereinen als auch der Stadt Vorteile gebracht haben. Durch Einsparungen von Platzwartstellen konnten unter Abzug der gezahlten Förder- und Nebenkostenzuschüsse an die Vereine erhebliche Finanzmittel eingespart werden. Nach Auffassung der Verwaltung gilt es, diese für beide Seiten vorteilhafte Situation zu wahren. Drucksache 6059/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6059/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen X Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: 05202010000 P Bg A Sportförderung Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche Kostenart: 53180000 PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. x Ja Nein 3.1 Konsumtiv X Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen Abzüglich Erträge Saldo 221.000,00 Euro 0 Euro 221.000,00 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: