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Verwaltungsvorlage (Verhütungsmittelfonds - Verwendung der M.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
26 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
27.07.18, 10:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:39
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4712 /18-V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren 17.04.2018 Betreff Verhütungsmittelfonds - Verwendung der Mittel Beschlussentwurf: Des Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen zur Kenntnis Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4712 /18-V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Schreiben vom 22.11.2017 beantragte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren eine Darstellung der Verwendung der finanziellen Mittel aus dem Verhütungsmittelfonds. Als Beratungsgrundlage wird ein Bericht der Verwaltung erbeten, in dem der Sachstand über die Verwendung der finanziellen Mittel des Verhütungsmittelfonds dargestellt werden soll. Insbesondere wird über den Abruf der Mittel für die einzelnen Verhütungsmethoden und Zahlen der Inanspruchnahme durch hilfebedürftige Frauen gebeten. Die Schwangerenberatungsstellen Donum vitae, Pro familia und die Diakonie Krefeld, die gemeinsam den Verhütungsmittelfond verwalten und die Mittel daraus eigenverantwortlich als „Fachinstanzen“ entsprechend der jeweiligen ärztlichen Verordnung vergeben, haben dem Fachbereich Gesundheit folgende Informationen über die Verwendung der Mittel gegeben. Seit Juli 2017 bis zum 31.12.2017 wurden 86 Anträge bei den Schwangerenberatungsstellen gestellt, von den 82 bewilligt werden konnten. Dazu wurden bis zum 31.12.2017entsprechend Mittel in Höhe von 8629,-€ bewilligt und bereits 5731,26 € davon ausgezahlt. Entsprechend der ärztlichen Verordnungen konnten diese finanziellen Mittel für die AntiBaby-Pille, die Hormonspiralen, die Kupferspirale/die Kupferkette, die 3-Monatsspritze und den Nuvaring für die betroffenen Frauen verwendet werden. Die Schwangerenberatungsstellen haben eine steigende Anzahl an entsprechenden Anfragen nach Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds verzeichnen können. Ab 2018 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,-€ jährlich für den Verhütungsmittelfonds zur Verfügung. Für konkretere Informationen, Erfahrungsberichte und Fragen werden Frau Köster und Frau Vogt als Vertreterinnen der Schwangerenberatungsstellen in der nächsten Ausschusssitzung persönlich zur Verfügung stehen.