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Verwaltungsvorlage (Verhütungsmittelfonds - Verwendung der Mittel Antrag der CDU-Fraktion vom 22.11.2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
198 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
27.07.18, 10:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:39
Verwaltungsvorlage (Verhütungsmittelfonds - Verwendung der Mittel
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.11.2017) Verwaltungsvorlage (Verhütungsmittelfonds - Verwendung der Mittel
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.11.2017) Verwaltungsvorlage (Verhütungsmittelfonds - Verwendung der Mittel
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Antrag der CDU-Fraktion vom 22.11.2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 4712/17 50 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren 17.04.2018 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration und Senioren 21.06.2018 zur Kenntnis 04.12.2018 vorberatend Betreff Verhütungsmittelfonds - Verwendung der Mittel Antrag der CDU-Fraktion vom 22.11.2017 Beschlussentwurf Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen zur Kenntnis Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 4712/17 Seite - 2 - Begründung Mit Schreiben vom 22.11.2017 beantragte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren eine Darstellung der Ver-wendung der finanziellen Mittel aus dem Verhütungsmittelfonds. Als Beratungsgrundlage wird ein Bericht der Verwaltung erbeten, in dem der Sachstand über die Verwendung der finanziellen Mittel des Verhütungsmittelfonds dargestellt werden soll. Insbesondere wird über den Abruf der Mittel für die einzelnen Verhütungsmethoden und Zahlen der Inanspruchnahme durch hilfebedürftige Frauen gebeten. Die Schwangerenberatungsstellen Donum vitae, Pro familia und die Diakonie Krefeld, die gemeinsam den Verhütungsmittelfond verwalten und die Mittel daraus eigenverantwortlich als „Fachinstanzen“ entsprechend der jeweiligen ärztlichen Verordnung vergeben, haben dem Fachbereich Gesundheit folgende Informationen über die Verwendung der Mittel ge-geben. Seit Juli 2017 bis zum 31.12.2017 wurden 86 Anträge bei den Schwangerenberatungsstel-len gestellt, von den 82 bewilligt werden konnten. Dazu wurden bis zum 31.12.2017entsprechend Mittel in Höhe von 8629,-€ bewilligt und bereits 5731,26 € davon ausgezahlt. Entsprechend der ärztlichen Verordnungen konnten diese finanziellen Mittel für die Anti-Baby-Pille, die Hormonspiralen, die Kupferspirale/die Kupferkette, die 3-Monatsspritze und den Nuvaring für die betroffenen Frauen verwendet werden. Die Schwangerenberatungsstellen haben eine steigende Anzahl an entsprechenden Anfra-gen nach Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds verzeichnen können. Ab 2018 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,-€ jährlich für den Verhütungsmittel-fonds zur Verfügung. Für konkretere Informationen, Erfahrungsberichte und Fragen werden Frau Köster und Frau Vogt als Vertreterinnen der Schwangerenberatungsstellen in der nächsten Ausschusssit-zung persönlich zur Verfügung stehen. Anlage(n): (1) Verhütungsmittelfonds- Einbringung eines Antrages der CDU-Fraktion (2) Verhütungsmittelfonds - Verwendung der M.docx Drucksache 4712/17 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen: ☒ Einmalige unmittelbare Auswirkungen: ☐ Dauerhafte unmittelbare Auswirkungen: ☐ Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element bzw. Kostenstelle/ Sachkonto: 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des folgenden Jahres berücksichtigt: Ja im HH Jahr 2018 im HH Jahr 2019 im HH Jahr 2020 Nein ☒ ☐ ☐ ☐ 3.1 Konsumtiv: Auswirkung: Aufwendungen der Maßnahme: Folgekosten in Euro: Abzüglich Erträge in Euro: Saldo: Einmalig: ☐ Dauerhaft: ☐ ☐ Dauerhaft: ☐ 3.2 Investiv: Auswirkung: Auszahlungen in Euro: Folgekosten in Euro: Abzüglich Einzahlungen in Euro: Saldo: Einmalig: 4. Begründung des Aufwandes/der Auszahlung gemäß § 82 Abs. 1 GO während der vorläufigen Haushaltsführung: Begründungstext: Drucksache 4712/17 Seite - 4 -