Daten
Kommune
Krefeld
Größe
198 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
27.07.18, 10:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
4712/17
50
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
17.04.2018
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration
und Senioren
21.06.2018
zur Kenntnis
04.12.2018
vorberatend
Betreff
Verhütungsmittelfonds - Verwendung der Mittel
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.11.2017
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 4712/17
Seite - 2 -
Begründung
Mit Schreiben vom 22.11.2017 beantragte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren eine Darstellung der Ver-wendung
der finanziellen Mittel aus dem Verhütungsmittelfonds.
Als Beratungsgrundlage wird ein Bericht der Verwaltung erbeten, in dem der Sachstand über die
Verwendung der finanziellen Mittel des Verhütungsmittelfonds dargestellt werden soll. Insbesondere wird über den Abruf der Mittel für die einzelnen Verhütungsmethoden und Zahlen der Inanspruchnahme durch hilfebedürftige Frauen gebeten.
Die Schwangerenberatungsstellen Donum vitae, Pro familia und die Diakonie Krefeld, die gemeinsam den Verhütungsmittelfond verwalten und die Mittel daraus eigenverantwortlich als „Fachinstanzen“ entsprechend der jeweiligen ärztlichen Verordnung vergeben, haben dem Fachbereich
Gesundheit folgende Informationen über die Verwendung der Mittel ge-geben.
Seit Juli 2017 bis zum 31.12.2017 wurden 86 Anträge bei den Schwangerenberatungsstel-len gestellt, von den 82 bewilligt werden konnten.
Dazu wurden bis zum 31.12.2017entsprechend Mittel in Höhe von 8629,-€ bewilligt und bereits
5731,26 € davon ausgezahlt.
Entsprechend der ärztlichen Verordnungen konnten diese finanziellen Mittel für die Anti-Baby-Pille,
die Hormonspiralen, die Kupferspirale/die Kupferkette, die 3-Monatsspritze und den Nuvaring für
die betroffenen Frauen verwendet werden.
Die Schwangerenberatungsstellen haben eine steigende Anzahl an entsprechenden Anfra-gen
nach Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds verzeichnen können.
Ab 2018 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,-€ jährlich für den Verhütungsmittel-fonds zur
Verfügung.
Für konkretere Informationen, Erfahrungsberichte und Fragen werden Frau Köster und Frau Vogt
als Vertreterinnen der Schwangerenberatungsstellen in der nächsten Ausschusssit-zung persönlich zur Verfügung stehen.
Anlage(n):
(1) Verhütungsmittelfonds- Einbringung eines Antrages der CDU-Fraktion
(2) Verhütungsmittelfonds - Verwendung der M.docx
Drucksache 4712/17
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen:
☒
Einmalige unmittelbare Auswirkungen:
☐
Dauerhafte unmittelbare Auswirkungen:
☐
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element bzw. Kostenstelle/
Sachkonto:
2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des folgenden Jahres berücksichtigt:
Ja
im HH Jahr 2018
im HH Jahr 2019
im HH Jahr 2020
Nein
☒
☐
☐
☐
3.1 Konsumtiv:
Auswirkung:
Aufwendungen der Maßnahme:
Folgekosten in Euro:
Abzüglich Erträge in Euro:
Saldo:
Einmalig:
☐
Dauerhaft:
☐
☐
Dauerhaft:
☐
3.2 Investiv:
Auswirkung:
Auszahlungen in Euro:
Folgekosten in Euro:
Abzüglich Einzahlungen in Euro:
Saldo:
Einmalig:
4. Begründung des Aufwandes/der Auszahlung gemäß § 82 Abs. 1 GO während der vorläufigen
Haushaltsführung:
Begründungstext:
Drucksache 4712/17
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