Daten
Kommune
Krefeld
Größe
181 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
19.10.18, 11:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6127/18 -
50
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration
und Senioren
Sitzungstermin
Beschlussform
04.12.2018
zur Kenntnis
Betreff
Sachstandsbericht zum Konzept "Handeln und Helfen"
Beschlussentwurf
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6127/18 -
Seite - 2 -
Begründung
In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für
Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration und Senioren
Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft
Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
am 28.06.2018 wurde das Konzept der Verwaltung „Handeln und Helfen“ vorgestellt und ausdrücklich von den Ausschussmitgliedern begrüßt. Das Konzept beinhaltet einen 17-Punkte-Plan der neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Aktivitäten zur Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum konkrete Hilfsangebote für die Zielgruppe der Suchtkranken und Wohnungslosen enthält. Bereits vor den Sommerferien hat sich eine Fachgruppe „Sicherheit und Hilfen“ von Fachleuten der Verwaltung und der verschiedener Institutionen und Behörden unter der Leitung des Beigeordneten Visser und des Stadtkämmerers Cyprian gebildet. Es wurden zwei Arbeitsgruppen für
die beiden Schwerpunktthemen gebildet:
Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung
Soziales
Die Fachgruppe und ihre Arbeitsgruppen tagen regelmäßig, um eine zeitnahe Umsetzung der geplanten Aktivitäten zu realisieren.
Neben der Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes um 7 Stellen wurden zum Stellenplan
2019 zusätzliche Stellen für 2 Sozialarbeiter/innen für die aufsuchende Sozialarbeit im Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen sowie 1 Stelle zur Stärkung des präventiven Ansatzes in der
Bezirkssozialarbeit beim Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung beantragt. Diese
Stellen sollen bereits im Vorgriff auf den Haushalt 2019 möglichst bis zum Jahresende 2018 besetzt werden.
Darüber hinaus soll in einem ersten Schritt die Anzahl der Streetworker beim Caritasverband wieder auf zwei aufgestockt werden. Die Besetzung der zweiten Streetworker-Stelle war im Rahmen
der Haushaltkonsolidierung ausgesetzt worden. Daneben erfolgt in der Fachgruppe eine Evaluierung und kurzfristige Prüfung weiterer personeller Verstärkungen.
Zur besseren Vernetzung der vorhandenen Hilfsangebote in der Suchthilfe und der Wohnungslosenhilfe wurden mehrere Gespräche zwischen den beteiligten Wohlfahrtsverbänden und der Stadt
geführt. Erste Schritte wurden vereinbart und teilweise umgesetzt. So erfolgt nun ein regelmäßiger
Austausch auf Sozialarbeiterebene und die ersten gemeinsamen Aktivitäten im Bereich der aufsuchenden Sozialarbeit wurden durchgeführt und weitere geplant.
Am 21.11.2018 werden Vertreter des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration
und Senioren und der Verwaltung ein Gespräch mit der Düsseldorfer Drogenhilfe führen. Im Mittelpunkt steht ein Austausch über die mit dem Betrieb des dortigen Drogenkonsumraumes gewonnenen Erfahrungen.
Drucksache 6127/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6127/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: