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Verwaltungsvorlage („Handeln und Helfen“ - Neuausrichtung des kommunalen Sicherheitsmanagements)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
456 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
11.09.18, 16:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:40

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5379/18 10 Beratungsfolge Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft Sitzungstermin Beschlussform 28.06.2018 28.06.2018 28.06.2018 Betreff „Handeln und Helfen“ - Neuausrichtung des kommunalen Sicherheitsmanagements Beschlussentwurf Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5379/18 Seite - 2 - Begründung 1. Vorbemerkung Die Themen Sicherheit und Ordnung nehmen in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte in Deutschland eine wichtige Rolle ein. Das hat mit globalen Entwicklungen wie der latenten Gefahr von Terroranschlägen und einer zunehmenden Zuwanderung zu tun, aber auch mit dem subjektiven Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Während amtliche Statistiken in weiten Bereichen einen Rückgang von Kriminalität ausweisen, scheint sich umgekehrt das Gefühl einer Gefährdung in Teilen der Bevölkerung zu verstärken. In der Folge wird in den klassischen Medien und in sozialen Netzwerken vermehrt über die Sicherheit und Sauberkeit öffentlicher Räume diskutiert. Das hat auch Auswirkungen auf das Handeln von Kommunen. „Die Anforderungen an die Städte verändern sich. Auch in Fragen von Sicherheit und Ordnung entstehen neue Spannungsfelder“, schreibt der Deutsche Städtetag in einem Positionspapier aus dem November 2017 über die neuen Herausforderungen an die Städte und Kommunen. Weiter heißt es dort: „Die Lebens- und Wohnqualität in unseren Städten hängt entscheidend davon ab, dass es gelingt, sowohl das gesellschaftliche Miteinander zu fördern als auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung für die Bürgerinnen und Bürger zuverlässig zu gewährleisten.“ Zugleich formuliert der Städtetag klar und deutlich: „Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist in erster Linie Aufgabe von Polizei und Justiz in Bund und Ländern.“ Den Städten komme dabei lediglich eine unterstützende Funktion zu. Gerade in Fragen der Prävention erkennt der Städtetag jedoch deutliche Schnittmengen zu ordnungs- und sozialpolitischen Aufgaben der Kommunen. 2. Aktuelle Situation in Krefeld Das beschriebene Phänomen einer verstärkten Diskussion über Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum, insbesondere in der Innenstadt, lässt sich auch in Krefeld beobachten. Die „Dauerbrenner“ dieser Debatte sind die Drogenszene auf dem Theaterplatz, öffentlicher Alkoholkonsum in der City, Vandalismus und Schmierereien, eine mangelnde Sauberkeit von Plätzen und Straßen, Problemhäuser und Schrottimmobilien sowie Schmutz und Geruchsbelästigung in innerstädtischen Parkhäusern. Hinzu kommt das allgemeine Gefühl einer Gefährdung durch Gewaltkriminalität oder terroristische Anschläge, vor allem im Umfeld von Großveranstaltungen. Drucksache 5379/18 Seite - 3 - Diese Debatte ist – unabhängig von der Frage, ob die beschriebenen Missstände tatsächlich in diesem Umfang bestehen – dazu geeignet, die positiven Entwicklungen in Krefeld zu überlagern oder zu konterkarieren. Die zunehmende Aufwertung der Innenstadt, die Investitionen in Schulen, Straßen und Radwege und der Reichtum an kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen werden zwar weitgehend wahrgenommen, jedoch häufig mit einem „aber“ versehen. Insofern liegt es nah zu vermuten, dass der so empfundene Mangel an Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit die Entwicklung Krefelds zu hemmen scheint. Dies allein ist Anlass genug, die Problemlagen zu analysieren, bestehende Gegenmaßnahmen zu prüfen und Lösungen zu benennen. 3. Das Konzept „Handeln und Helfen“ Für die Stadt Krefeld hat die Herausforderung, gemeinsam für eine sichere und saubere Stadt einzutreten, zwei grundsätzliche Facetten: Sie ist zum einen ordnungspolitisch, zum anderen sozialpolitisch zu betrachten. Diese Überzeugung spiegelt sich im Namen des hier vorgelegten Konzepts wider: „Handeln und Helfen“. Im ordnungspolitischen Sinne hat das Konzept das Ziel, die tatsächliche Sicherheit in Krefeld weiter zu erhöhen und das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken. Der öffentliche Raum soll insgesamt sauberer und gepflegter wirken, da Schmutz und Verwahrlosung bereits die Vorstufe eines Unsicherheitsgefühls darstellen. Ordnungswidrigkeiten, Störungen und Rücksichtslosigkeit sollen konsequent geahndet werden. Ein solches Vorgehen ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn parallel auch sozialpolitische Maßnahmen ergriffen werden. Im Bereich der Suchterkrankungen soll es konkrete Hilfsangebote für die Betroffenen geben. Dazu wird die Stadt Krefeld noch enger mit den Sozialverbänden kooperieren und die bestehenden Angebote noch stärker miteinander vernetzen. Die Koordination des Konzepts „Handeln und Helfen“ erfolgt über die neu eingerichtete Fachgruppe „Sicherheit und Hilfen“. Dieser Gruppe sollen die beiden zuständigen Dezernenten Ulrich Cyprian (Leitung) für den Ordnungsbereich und Thomas Visser für den Sozialbereich sowie Vertreter der Zivilgesellschaft angehören. 3.1 Ordnungspolitische Ansätze 3.1.1 Kommunaler Ordnungsdienst Drucksache 5379/18 Seite - 4 - Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wurde bereits sukzessive personell aufgestockt und verfügt derzeit über 16,5 Stellen. Dies ermöglicht eine Bestreifung in der Innenstadt und in den Vororten. Die Mobilität des KOD wird seit März 2018 unterstützt durch zwei neue Dienstfahrzeuge. Diese "sichtbare" Präsenz wirkt sich bereits auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürgern aus. Aufgrund der nunmehr gegebenen Personalstärke kann der KOD sogenannte Dialogtage für unmittelbare Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern anbieten. Bisher haben drei zweistündige Dialogtage mit guter Resonanz und regem Interesse der Bürgerschaft stattgefunden (07.04. Neumarkt-Innenstadt, 05.05. Markt Uerdingen und 26.05. Markt Hüls). Es wurden rund 60 intensive Bürgergespräche geführt, in denen der KOD aufklären, beraten oder entsprechende Beschwerden aufnehmen konnte. Die Dialogtage werden auch künftig fortgesetzt – die jeweilige Ankündigung erfolgt in der lokalen Presse. Künftig soll dieser Bürgerdialog ergänzt werden um eine direkte Kontaktaufnahme zum in der Innenstadt und in den Stadtteilzentren ansässigen Einzelhandel. Ein als "City-Service Krefeld" aus dem Kommunalen Ordnungsdienst gestelltes Team soll in regelmäßigen Abständen den direkten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Einzelhandel suchen, um hier Hinweise und Anregungen, unabhängig von einem akuten Problem, aufzunehmen und möglichen Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegenzutreten. Dieses Team tritt grundsätzlich als Doppelstreife in Erscheinung. Auch gemeinsame Kontrollgänge mit der Polizei sind vorgesehen, um Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gleichermaßen konsequent ahnden zu können. Der Krefelder Theaterplatz wird aktuell im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten werktäglich zweimal für jeweils zwei Stunden bestreift. Da der Theaterplatz von Teilen der Öffentlichkeit dennoch als "Angstraum" gesehen wird, beabsichtigt die Verwaltung, die aktuelle Präsenz und die bisherige Kontrolldichte und Aufenthaltsdauer durch die Einsetzung einer ständigen "Mobilen Wache" an 365 Tagen im Jahr deutlich auszuweiten. Die „Mobile Wache“ soll zunächst auf dem Theaterplatz eingerichtet werden und kann darüber hinaus an weiteren neuralgischen Stellen der Innenstadt im Einsatz sein, z.B. dem Lutherplatz, dem Friedrichsplatz oder dem Stadtgarten. Für die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben ist eine Aufstockung des Personals um sieben Stellen notwendig. Damit würde die Präsenz einer Doppelstreife im Zweischichtbetrieb an 365 Tagen im Jahr gewährleistet; im Sommer (April bis September) von 7.30 Uhr bis 24 Uhr, sowie im Winter (Oktober bis März) von 8 Uhr bis 20 Uhr. Aktuell ist der KOD im Regeldienst lediglich an 302 Tagen im Jahr im Einsatz (montags bis samstags, keine Sonn- und Feiertage). Der gelegentliche Einsatz an Sonn- und Feiertagen wird bisher anlassbezogen und über Mehrarbeit geleistet. Drucksache 5379/18 Seite - 5 - 3.1.2 Neues kommunales Sicherheitsmanagement Das Konzept „Handeln und Helfen“ sieht die Einrichtung einer neuen Organisationseinheit innerhalb des Fachbereiches 32 – Ordnung vor. Dort werden die Aufgabenstellungen aus den Themenbereichen Gefahrenabwehr, Veranstaltungsmanagement und Sicherheit im engeren Sinne (z. B. Kommunaler Ordnungsdienst) organisatorisch zusammengeführt. Ziel ist eine enge Kooperation mit den Bereichen Sauberkeit und Problem-/Schrottimmobilien. Des Weiteren wird die neue Organisationseinheit um die Aufgabe Zentraler Ansprechpartner für Sicherheitsfragen (Sicherheitsbeauftragter) ergänzt. Die neue Organisationseinheit ist nicht auf die spezialisierte Erledigung von gesetzlich geregelten Aufgaben oder die Übernahme von Aufgabenstellungen aus der Fachverwaltung angelegt, sondern sie ist gerichtet auf die Steuerung und Koordination eines serviceorientierten Verwaltungshandelns. Dies soll nicht nur für die Bürgerschaft sofort sichtbar werden, sondern auch eine positive Wirkung auf das subjektive Sicherheitsgefühl entfalten, und – soweit gewerbliche Interessen im Vordergrund stehen – auch die Standortqualität für Einzelhandel und Wirtschaft stärken. In diesem Zusammenhang wird auch ein zentrales Veranstaltungsmanagement in die neue Organisationseinheit eingebunden. Damit soll für Antragsteller, die eine Veranstaltung planen, künftig ein alleiniger Ansprechpartner benannt werden, der alle damit verbundenen städtischen Prozesse koordiniert und begleitet. Er dient als Mittler zwischen dem Antragsteller und allen internen Stellen in der Verwaltung, die bei der Vorbereitung von Veranstaltungen zu beteiligen sind. Auch die etwaige Vermittlung von Kontakten außerhalb der Verwaltung gehört zu seinen Aufgaben. Eine wesentliche Aufgabe ist auch die Entwicklung und Implementierung einer verbindlichen Checkliste für Veranstalter, die künftig bei der Organisation die zeitliche und fachliche Orientierung erleichtern soll. Drucksache 5379/18 Seite - 6 - 3.1.3 Schutz des öffentlichen Raums Im Zusammenhang mit dem Themenkreis der Terrorismusabwehr und -prävention setzen die Städte verstärkt auf die Installation von festen und versenkbaren Pollern, die vor allem Anschläge mit Fahrzeugen (LKW, PKW etc.) verhindern sollen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage Nr. 5042/18 zum städtischen „Pollerkonzept“ verwiesen. Notwendig ist hier eine RisikoEinschätzung für die in Krefeld in Betracht kommenden Gebiete mit einer anschließenden KostenNutzen-Analyse. In einem ersten Schritt soll die Fachgruppe „Sicherheit und Hilfen“ diese Analyse vornehmen. Mit der Vorlage Nr. 4652/17 hat die Verwaltung die Kosten von stationären Pollerlösungen in der Krefelder Innenstadt wie folgt aufgestellt: „Die Fußgängerzone Friedrichstraße/Hochstraße/Neusser Straße zwischen der St. Anton Straße und dem Hansazentrum könnte mittels Pollern zur Sicherung vor Fahrzeugen gesichert werden. Dazu wären ca. 81 feste und ca. 26 versenkbare Poller zu installieren. Die Standorte sind in den beigefügten Anlagen dargestellt. Die genauen Standorte sind - abhängig von den vorhandenen Versorgungsleitungen noch zu ermitteln. (…) Die Gesamtkosten der Investitionen sind pro Standort nachfolgend als Größenordnung dargestellt. In der Gesamtsumme von ca. rund 3.080.000,- € sind die Investitionskosten enthalten. Die Wartungskosten im Jahr belaufen sich geschätzt auf ca. 250.000,- € / p.a.“ Die versenkbaren Poller an der Dionysiuskirche (Breite Straße) wären grundsätzlich versenkt, da diese einzig zum Schutz von Veranstaltungen dienen. Alle weiteren versenkbaren Poller würden zusätzlich zur Einhaltung der Ladezeiten in der Hochstraße und einer besseren individuellen Verkehrslenkung in der Innenstadt dienen. Aus rechtlicher Sicht wird für bauliche Maßnahmen zur Abwehr von Terroranschlägen keine polizeiliche Zuständigkeit gesehen. Von daher ist die Frage nach einem finanziellen Ausgleich durch den Bund oder das Land im Sinne der Ausführungen aus dem Positionspapier des Städtetages vom 16. November 2017 nur als Forderung für den politischen Dialog zu verstehen. 3.1.4 Tiefgaragen Die Tiefgaragen in der Krefelder Innenstadt werden zum Teil als Angsträume wahrgenommen, es kommt dort mitunter zu massiven Geruchsbelästigungen durch menschliche Hinterlassenschaften und zu Verschmutzungen mit Flaschen, Spritzen und Fixerbesteck. Deshalb scheint es unumgäng- Drucksache 5379/18 Seite - 7 - lich, neben den beschriebenen verstärkten Kontrollen durch den KOD auch die bauliche Gestaltung der Parkhäuser zu verändern. Unter anderem sollen wirksame Zugangskontrollen eingerichtet werden. Ein neues Licht- und Gestaltungskonzept soll die Tiefgaragen optisch so aufwerten, dass sie künftig heller erscheinen und weniger Nischen und „dunkle Ecken“ für unerwünschtes Verhalten bieten. In einem ersten Schritt soll die Tiefgarage unter dem Rathaus auf diese Weise ertüchtigt werden. Eine erste Entwurfsidee wird der Politik noch vor den Sommerferien vorgestellt. Die Erstberatung erfolgt durch ein Büro für Kommunikationsdesign, das über Erfahrungen mit Tiefgaragen verfügt. Die Beratung dient als Grundlage für ein anschließendes Wettbewerbsverfahren, das je nach Größenordnung europaweit ausgeschrieben werden muss. Ein solches Verfahren dauert etwa sechs Monate. Nach Auftragserteilung kann mit der Planung begonnen werden. Es ist vorgesehen, dass die Baumaßnahme in mehrere Bauabschnitte unterteilt wird. Der erste Schritt wird sein, die Zugänge des Parkhauses zu gestalten und ein Kontrollsystem einzurichten. In einem nächsten Schritt ist die Umplanung und Gestaltung der Parkdecks denkbar. Für die ersten Schritte der geplanten Umgestaltung der Tiefgarage sind im Haushalt 2018 insgesamt 250.000 Euro etatisiert. Die weiteren Kosten müssen in den kommenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden. 3.1.5 Problem- und Schrottimmobilien In Krefeld stößt man immer wieder auf Gebäude, die eine starke Vernachlässigung bzw. mangelnde Instandhaltung erkennen lassen. Dies stellt sich nicht nur als Problem für die Aufenthaltsqualität im Umfeld dar, sondern kann im schlimmsten Fall zu einem negativen Wandel ganzer Stadtquartiere führen. Im Mai 2017 wurde auf Initiative des Oberbürgermeisters und des Polizeipräsidenten die Arbeitsgruppe Problemimmobilien ins Leben gerufen. Teilnehmer sind in erster Linie Ordnungs- und Sonderordnungsbehörden wie die Fachbereiche Bauaufsicht, Ordnung, Wohnungsaufsicht, Umwelt, Bürgerservice (Melde-und Passwesen) sowie Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft. Weitere Teilnehmer sind die Fachbereiche Jugendhilfe, Soziales, Migration/Integration, das Jobcenter und die Familienkasse NRW. Auf Grundlage bekannter Missstände werden gezielt Gebäude in gemeinsamen Einsätzen kontrolliert. Schwerpunkt ist u. a. das Erkennen und Verhindern von Verwahrlosung, ungesunden Wohnverhältnissen, Mietwucher, Meldevergehen, Sozialbetrug, Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit. Bisher gab es drei größere behördenübergreifende Einsätze (Seiden-, Lewerentz-/Gerber- und Drucksache 5379/18 Seite - 8 - Gladbacher Straße). Hierbei wurden teilweise erhebliche Mängel in Bezug auf Brandschutz, Sicherheit im Allgemeinen und Hygiene festgestellt. Zwei Gebäude mussten vollständig geräumt und versiegelt werden. Im Bereich der Wohnungsaufsicht (FB21) kann seitdem eine erheblich höhere Bereitschaft in Bezug auf die Mängelbeseitigung festgestellt werden, beim Finanzamt gab es bereits Selbstanzeigen. 3.1.6 Alkoholverbot In Krefeld gibt es – wie auch in anderen Städten – eine anhaltende Diskussion über ein Alkoholkonsumverbot. Das hat vor allem mit den negativen Begleiterscheinungen von übermäßigem Alkoholgenuss zu tun: Lärmbelästigungen, Müll und dem Urinieren in der Öffentlichkeit. Rechtlich betrachtet handelt es sich dabei nicht um Straftaten, sondern nur um Ordnungswidrigkeiten. Eine ordnungsrechtliche Einwirkung ist hier allerdings nur in den wenigsten Fällen möglich. Um dem entgegenzutreten und auf diese Zielgruppe einzuwirken, schlägt die Stadtverwaltung Krefeld die intensive Prüfung und – im Falle der rechtlich positiven Bewertung – die versuchsweise Einführung eines Alkoholkonsumverbotes vor. Dies soll allerdings räumlich begrenzt für den Theaterplatz gelten, während in Duisburg die komplette Innenstadt davon erfasst war. Zwischenzeitlich wurde das Verbot der Stadt Duisburg durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf für rechtswidrig befunden. Die durch die Stadt Duisburg parallel zum Alkoholverbot vorgenommene Evaluation führte zu der Erkenntnis, dass ein Verbot nur dann eine nachhaltige Wirkung entfalten kann, wenn eine stärkere Präsenz von Ordnungskräften durch soziale Hilfestellungen ergänzt wird, zum Beispiel durch Streetworker. Mit der Sinnhaftigkeit und näheren Ausgestaltung eines Alkoholverbots wird sich die Fachgruppe „Sicherheit und Hilfen“ befassen. 3.1.7 Saubere Stadt Das Engagement für eine saubere Stadt gehört zu den Aufgaben der Kommune, der GSAK und künftig des Kommunalbetrieb Krefeld – KBK. Durch die Gründung des KBK sollen die Arbeiten der Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Raums künftig besser koordiniert werden. Das Ziel muss sein, wilde Müllkippen so schnell wie möglich zu beseitigen, Schmierereien von Hauswänden, Schildern, Verkehrszeichen und Schaltkästen zu entfernen und öffentliche Flächen konsequent und regelmäßig zu reinigen. Dabei handelt es sich um einen stetigen Prozess, der auch abhängig ist vom Verhalten des einzelnen Bürgers und von gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen. Drucksache 5379/18 Seite - 9 - Im Bereich der Innenstadt gibt es schon heute ein engmaschiges Konzept der Reinigung. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Straßenreinigung, die von der GSAK betrieben und im Wesentlichen über Gebühren finanziert wird. Innerhalb der Wälle sind die Straßen insbesondere den Reinigungsklassen 1 (tägliche Reinigung) und 2 (3 x wöchentliche Reinigung) zugeordnet. Außerdem ist die sogenannte Sonderkolonne (Soko) Innenstadt im Einsatz, welche den Bereich zwischen Hauptbahnhof und Theaterplatz abdeckt, begrenzt durch Ostwall und Breite Straße. Sie besteht aus fünf Mitarbeitern, die sich bei der Reinigung der Straßen und Plätze ausschließlich auf die Innenstadt konzentriert. Ein Schwerpunkt liegt hier auf dem Bahnhofsvorplatz, den beiden großen ÖPNV-Haltestellen, den Fußgängerzonen, dem Von-der-Leyen-Platz sowie dem Theaterplatz. Im Auftrag der SWK reinigt die GSAK täglich auch die großen Haltestellen am Hansazentrum, UdU und Dreikönigenstraße, wobei die dort befindlichen Straßenpapierkörbe 3 x täglich geleert werden. Außerdem ist hier werktäglich auch die SOKO Innenstadt im Einsatz. Die Krefelder Wälle und die Plätze innerhalb der Wälle (Willy-Göldenbachs-Platz, Neumarkt, Dionysiusplatz, Platz An der alten Kirche, Anne-Frank-Platz und Max-Petermann-Platz) tragen sehr stark zum Erscheinungsbild der Krefelder Innenstadt bei. Durch eine Intensivierung der Pflege wie die regelmäßige Reinigung des Mobiliars, von Bänken, Abfalleimern und Lampen, durch eine häufigere Ausbesserung der Wege, der mehrmaligen Laubaufnahme im Sommer und Herbst und der Erhöhung der Pflegegänge des Rasens lässt sich dieses Bild wesentlich verbessern. In der Innenstadt sind in dem Bereich Ostwall bis Breite Straße und Am Hauptbahnhof bis St.Anton-Straße mit Theaterplatz, Von-der-Leyen-Platz und Bahnhofsvorplatz insgesamt 218 Papierkörbe aufgestellt, die montags bis samstags in der Regel 3 x täglich entleert werden. In diesem Zusammenhang werden auch im Umfeld der Papierkörbe befindliche grobe Verunreinigungen mit aufgenommen. Als sinnvoll hat es sich zudem erwiesen, oberirdische Depotcontainer durch Unterflursysteme zu ersetzen, insbesondere im Rahmen von städtebaulichen Entwicklungs- bzw. Umgestaltungsprojekten. Um die Bürgerschaft stärker in die Aktivitäten einzubeziehen, soll künftig das Angebot sogenannter „Aktionstage“ ausgebaut werden, wie sie bereits mit Unterstützung von GSAK und Verwaltung in verschiedenen Stadtteilen durch Bürgervereine oder Sportvereine durchgeführt wurden. Zudem kann durch konsequente Öffentlichkeitsarbeit auf Hausbesitzer und Mieter eingewirkt werden: Eine Sensibilisierung bezüglich überfüllter Abfallbehälter, zu früh herausgestellten Sperrmülls und wilder Kippstellen ist so zu erreichen. Auch die Einführung eines Mängelmelders für städtische Bedienstete und der Bürgerschaft kann hier sehr zielführend sein. Hier gibt es zum einen bereits die GSAK-App, mit der Bürger, aber auch Mitarbeiter der Stadt, Verunreinigungen oder Missstände unkompliziert an die GSAK melden können. Zum anderen sind interne Überlegungen im Gange, wie Mitarbeitern der Stadt und des KBK Drucksache 5379/18 Seite - 10 - Handreichungen für einfache Mängelmeldungen oder auch eine entsprechende App für das Smartphone an die Hand gegeben werden können. Öffentliches Interesse erweckt immer wieder die Frage der sogenannten Mülldetektive. In Mönchengladbach sind hierfür aktuell zehn Planstellen im Bereich der Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe eingesetzt. Ihre Aufgabe liegt darin, im Stadtgebiet Kontrollen vorzunehmen bezüglich illegaler Ablagerungen, Sperrmüll, sonstiger Verschmutzungen auf Straßen, Wegen und Plätzen, aber auch in Feld, Wald und Flur. Darüber hinaus ermitteln sie Verursacher und führen Verfahren einschließlich Anhörung, Bußgeldbescheid und Mahnverfahren durch. In der Stadt Krefeld werden die vorstehenden Aufgaben in den unterschiedlichen Fachbereichen dezentral wahrgenommen, und zwar in FB 36 (untere Abfallwirtschaftsbehörde und öffentlich - rechtlicher Entsorger), FB 32 (KOD und Bußgeldstelle), FB 21, (Kasse und Mahnverfahren) und FB 52 (Sport und Bäder), FB66 (Tiefbau) und FB 67 (Grünflächen) in den unterschiedlichsten Funktionen. Auch die gärtnerische Gestaltung und Pflege der öffentlichen Grünanlagen (inklusive Baumscheiben) in der Innenstadt hat einen Einfluss auf die Frage, ob das Erscheinungsbild öffentlicher Anlagen als gepflegt wahrgenommen wird. Deshalb soll das jährliche Finanzvolumen in diesem Bereich um 200.000 Euro aufgestockt werden. Bevor in den vorgenannten Bereichen weitere grundlegende Änderungen geprüft oder initialisiert werden, sollte zunächst die neue Organisation des KBK und der betroffenen Verwaltungseinheiten implementiert werden, um dann im Rahmen der neuen Organisationsstrukturen die Veränderungen Wirkung entfalten zu lassen. Die Zusammenfassung aktuell verstreut anzutreffender Zuständigkeiten in einem zentralen Bereich fördert jedenfalls eine effektive Aufgabenwahrnehmung und soll zu einer Verbesserung der Sauberkeit auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Parks, Anlagen und Sportplätzen führen. Die Arbeit der aktuell bei Herrn Beigeordneten Visser angesiedelten „Reinigungskonferenz“ als Instrument zur Koordination und Diskussion aktueller Problemstellungen in den Themenbereichen Stadtsauberkeit, Straßenreinigung und Winterdienst wird auch nach der Gründung der KBK fortgeführt. Unabhängig von der künftigen organisatorischen Ausrichtung soll der Bekämpfung von illegalen Ablagerungen, dem vorzeitigen Herausstellen von Sperrmüll, wilden Kippstellen sowie der allgemeinen Verunreinigung des öffentlichen Raums eine größere Bedeutung beigemessen werden. Aus diesem Grunde werden beim KBK voraussichtlich drei zusätzliche Stellen für Kontrollaufgaben zur Verfügung gestellt. Drucksache 5379/18 Seite - 11 - 3.2 Sozialpolitische Ansätze In Bezug auf die Sucht- und Drogenhilfe sowie die Hilfe für Obdachlose gibt es in Krefeld bereits ein engmaschiges Konzept, das die Stadt in Kooperation mit den Sozialverbänden umsetzt und das im Zuge von „Handeln und Helfen“ nochmals evaluiert, gestärkt und ausgebaut werden soll. Grundlage dieses Konzepts ist der Kontakt zu den jeweiligen Gruppen: Problemlösungen sind nach Möglichkeit mit und nicht gegen eine etablierte Szene anzustreben. Gerade mit Blick auf verschiedene Brennpunkte sind suchtpräventive Ansätze zu wählen. Der Weiterleitung an "ausstiegsorientierte" Hilfesysteme kommt eine hohe Bedeutung zu. Auch in Abhängigkeit der Altersgruppe erfordert der öffentlich praktizierte exzessive Alkoholkonsum im Einzelfall zunächst präventive Ansätze, und erst dann restriktive und reglementierende Maßnahmen. Obdach-, Wohnungslosigkeit und Suchterkrankungen haben bei massiver Ausprägung deutliche Auswirkungen auf die Themen Sicherheit und Sauberkeit. Aufgrund der umfangreichen Aktivitäten der letzten Jahrzehnte wurde die Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit deutlich reduziert. Damit konnten auch die negativen Begleiterscheinungen eingedämmt werden, die gerade in den Wohngebieten auftraten, in denen sich seinerzeit die großen Obdachlosenunterkünfte befanden (z. B. Bergstraße, Herbertzstraße, Inrather Straße, Kanesdyk, Reinersweg). Wohnungslosigkeit wird nie ganz zu verhindern sein. In Abstimmung mit der Diakonie und dem Caritasverband wird die Zusammenarbeit in diesem Themenfeld derzeit neu strukturiert und soll zukünftig verstärkt aufsuchende Elemente beinhalten, um auch die Personen, die auf der „Straße“ leben, vermehrt zu erreichen. Die Einrichtung von zwei weiteren Stellen für die aufsuchende Sozialarbeit ist deshalb erforderlich, um Suchtkranke und Obdachlose regelmäßig an ihren Treffpunkten aufzusuchen, diesen Menschen konsequent Hilfsangebote zu unterbreiten und das vom Caritasverband verantwortete Streetworking zu unterstützen. In enger Kooperation mit den Ordnungskräften lassen sich damit negative Auswirkungen der Szene nachhaltig minimieren. Ob darüber hinaus die Einrichtung eines Drogenkonsumraums oder eines vergleichbaren Angebots in Krefeld sinnvoll ist, war in der Vergangenheit schon Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die Fachgruppe „Sicherheit und Hilfen“ wird nun beraten, inwieweit und unter welchen Bedingungen ein solcher Raum den Betroffenen helfen und die Allgemeinheit entlasten könnte. 3.2.1 Suchthilfekonzeption Drucksache 5379/18 Seite - 12 - Die Hilfsangebote der Suchthilfe in Krefeld zielen seit Jahren darauf ab, die bestehende Situation zu verbessern und den betroffenen Menschen – auch im Sinne der Allgemeinheit – zu helfen. Relevante Problemstellungen der Suchthilfe werden bisher unter anderem in der Arbeitsgruppe "Sucht" der Kommunalen Gesundheitskonferenz diskutiert und beraten. Darüber hinaus erfolgt eine bedarfsorientierte Fortschreibung der Suchthilfekonzeption. Die vorhandenen Hilfsangebote der Suchthilfe sollen im Zuge des Konzepts „Handeln und Helfen“ evaluiert und ggf. modifiziert werden. Im Rahmen der sozial- und gesundheitspolitischen Angebote erfolgt durch den sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt Krefeld die Beratung und Betreuung von Behinderten, psychisch Kranken und Abhängigkeitskranken und ggf. die Vermittlung in entsprechende ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen. Der Caritas-Verband erhält zur Finanzierung der Suchthilfeangebote einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 748.170 Euro seitens der Stadt Krefeld. Aus diesen Zuschüssen werden die Personalkosten finanziert. Die durch dieses Projekt entstehenden zusätzlichen Sachkosten werden vom Caritas-Verband selbst getragen. Der Caritasverband in Krefeld führt folgende Einrichtungen in der Drogen- und Suchthilfe: Beratungsstelle für Alkohol- und Drogenfragen, „Drobs-Laden“ (Beschäftigungsprojekt für Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- und Drogenproblemen), Café Pause (Kontaktladen für Konsumenten illegaler Drogen), Notschlafstelle für obdachlose Konsumenten illegaler Drogen und Streetwork (aufsuchende Beratungs- und Betreuungsarbeit). Mit Beginn der vertraglichen Zusammenarbeit mit dem Caritas-Verband erfolgte die aufsuchende Beratungs- und Betreuungsarbeit (Streetwork) mit zwei Sozialarbeitern des Caritas-Verbandes. Im Zuge des Nothaushalts wurde im Jahr 2013 vom Caritas-Verband als Eigenkompensation die Wiederbesetzung nur einer Stelle "Streetwork" angeboten und seitens der Stadt Krefeld akzeptiert. An der personellen Situation hat sich bis heute nichts geändert. Mit dem Ende des Nothaushalts könnte die alte Situation mit zwei Stellen nun wieder hergestellt werden. Angesichts der anhaltenden Herausforderungen sollte im Rahmen der Evaluation jedoch geprüft werden, ob die Anzahl der Stellen im Bereich „Streetwork“ künftig weiter erhöht werden sollte. Das Café Pause versteht sich als ein szenenahes, akzeptierendes Unterstützungsangebot für drogenkonsumierende Menschen in Vernetzung mit allgemeinen Versorgungs- und Hilfseinrichtungen. Es dient als Versorgungs-, Beratungs- und Vermittlungs-Anlaufstelle für Menschen, die im Zusammenhang mit illegalen Drogen eine Problematik entwickelt haben und von anderen Hilfsangeboten nur schwer erreicht werden. Es ist ebenso eine Anlaufstelle für Menschen, die sich aufgrund von Substitution relativ stabilisiert haben, aber wegen ihrer persönlichen Situation kein stabiles soziales Umfeld aufgebaut haben. Hier bietet die Einrichtung die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Substituierten. Ziel ist die Stabilisierung der physischen und psychischen Situation Drucksache 5379/18 Seite - 13 - (Überlebenshilfe) sowie die Vermittlung der Betroffenen in weiterführende Maßnahmen (Suchtberatung, qualifizierte Entgiftung, Substitution). Durch einen Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren wurden insgesamt 10.000 Euro für eine Erweiterung der Öffnungszeiten des „Café Pause“ bereitgestellt. An Samstagen ist es nun 3,5 Stunden länger geöffnet. Mit den spezifischen Bedingungen auf dem Theaterplatz befasst sich auch die gleichnamige Fachgruppe Theaterplatz. Die Arbeit in dieser Gruppe mit Vertretern aus Politik, zuständigen Fachbereichen der Verwaltung und der im Bereich der sozialen Arbeit und Suchthilfe tätigen Organisationen und Verbände wird fortgeführt. 3.2.2 Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit In der öffentlichen Wahrnehmung werden die Menschen, die sich auf dem Theaterplatz, dem Lutherplatz und an anderen Stellen im Stadtgebiet mit sogenannter Drogen- bzw. Alkoholszene aufhalten, häufig als wohnungslos angesehen. Der weitaus überwiegende Teil dieser Personen verfügt aber über eine eigene Wohnung oder übernachtet regelmäßig bei Bekannten und Verwandten. Das gleiche gilt für die Personen, die regelmäßig in den Fußgängerzonen betteln. Ein Großteil des Personenkreises erhält Transferleistungen vom Jobcenter oder durch den Fachbereich Soziales. Insgesamt leben stichtagsbezogen bis zu 100 Personen in Krefeld in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, davon bis zu 44 bei der Diakonie, bis zu 12 beim Caritasverband, bis zu 12 Personen in der Notschlafstelle der Stadt, ca. 10 Dauergäste in der Obdachlosenunterkunft der Stadt und bis zu 20 in städtischen Obdachlosenwohnungen. Darüber hinaus sind weitere Personen beim Jobcenter ohne festen Wohnsitz im Leistungsbezug, die sich aber in der Regel bei Verwandten und Bekannten aufhalten. Die Arbeit in der Wohnungslosenhilfe wird vom Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen koordiniert und gemeinsam mit der Diakonie und dem Caritasverband, teilweise unterstützt durch ehrenamtliche Kräfte und ehrenamtlich tätige Organisationen, geleistet. Durch diese Arbeit konnte die Obdachlosigkeit in Krefeld deutlich gesenkt werden. Auch der Anteil der Menschen, die auf der „Straße“ leben, ist in Krefeld kaum wahrnehmbar. Das Zentrum für Wohnungslose der Diakonie Krefeld & Viersen bietet auf der Lutherstr. 18 eine Nachtunterkunft für wohnungslose Menschen an. Dies ist die erste Anlaufstelle für diesen Peronenkreis. Es stehen dort zurzeit insgesamt 44 Bettenplätze zur Verfügung. Im Jahr 2017 wurden 14.877 Übernachtungen erfasst, die sich auf 240 Personen mit unterschiedlicher Verweildauer verteilen. Eigentlich ist die Notschlafstelle als Einrichtung für „Durchreisende“ konzipiert. Inzwi- Drucksache 5379/18 Seite - 14 - schen hat sich ein nicht unerheblicher Teil der Gäste aber zu Dauergästen entwickelt. Die Dauergäste werden nun sukzessive in der städtischen Obdachlosenunterkunft aufgenommen und betreut, sofern eine Verselbständigung nicht möglich ist. Neben der Notunterkunft bietet die Diakonie eine Beratung an, die wohnungslosen Menschen wieder ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung ermöglichen soll. Darüber hinaus befindet sich auf der Lutherstraße der Tagesaufenthalt für Wohnungslose. Die Diakonie wird für ihre Arbeit im Bereich der Wohnungslosenhilfe bisher mit rund 350.000 EUR jährlich bezuschusst. Die Förderung soll aufgrund der Haushaltsbeschlüsse ab 2018 um 70.000 EUR erhöht werden. Der Caritasverband für die Region Krefeld e.V. bietet eine Notschlafstelle mit 12 Bettenplätzen für wohnungslose Konsumenten illegaler Substanzen auf der Melanchthonstr. 68 an. Im Jahr 2017 wurde die Einrichtung für 2.755 Übernachtungen genutzt. Insgesamt 93 Personen haben das Angebot in Anspruch genommen. Die Finanzierung der Notschlafstelle und der anderen Aktivitäten des Caritasverbandes für das Themenfeld „Suchtkrankenhilfe“ erfolgt über einen Gesamtzuschuss der Stadt Krefeld. Das Gebäude wird durch die Stadt Krefeld mietfrei zur Verfügung gestellt und baulich unterhalten. Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit wurde vor über 20 Jahren eine Zentrale Fachstelle bei der Verwaltung eingerichtet. Dieser gelingt es, jährlich bei rund 700 Haushalten eine drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern. Sollten diese Angebote nicht greifen, werden die betroffenen Personen in einer städt. Wohnung oder Notunterkunft untergebracht, bei lediglich zwei Haushalten war dies im Vorjahr erforderlich. Die finanziellen Aufwendungen im Bereich der Zentralen Fachstelle beliefen sich im Jahr 2017 auf rund 300.000 EUR für drei Mitarbeitende und die Übernahme von Mietschulden in Einzelfällen. Neben der Zentralen Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit hält die Stadt folgende Einrichtungen vor: - Feldstraße 45 (zukünftig Oppumer Str. 71): Die Notschlafstelle ist mit 12 Bettenplätzen ausgestattet und kann bei Bedarf die Kapazitäten aufgrund der vorhandenen Raum- und Ausstattungsreserven umgehend aufstocken. Sie beherbergt die Wohnungslosen, die in den anderen Einrichtungen aufgrund von Überfüllung oder wegen Fehlverhaltens abgewiesen werden. - Siemesdyk: Für die Unterbringung von Menschen, die nach einem Wohnungsbrand oder nach kurzfristigen Räumungen untergebracht werden müssen, stehen 32 Bettenplätze auf dem Siemesdyk zur Verfügung. Die Einrichtung ist übergangsweise auch für die Unterbringung von Familien mit Kindern geeignet. Drucksache 5379/18 - Seite - 15 - Obdachlosenwohnungen: In städtischen Obdachlosenwohnungen, die im Stadtgebiet ver- teilt sind, leben regelmäßig bis zu 20 Personen. Für die Anmietung, Betriebs-und Heizkosten sowie die bauliche Unterhaltung der Obdachlosenwohnungen und -unterkünfte hat die Stadt im Jahr 2017 rund 207.000 EUR aufgewendet. Die Stadt Krefeld setzt für die Unterbringung und Betreuung in den Obdachlosenwohnungen und unterkünften insgesamt drei Sozialarbeiter, eine Verwaltungskraft und zwölf Kräfte in der Unterkunftsbetreuung ein. Hierfür wendet sie rund 900.000 EUR jährlich auf. 3.2.3 Weitere sozialpolitische Instrumente Es sind weitere sozialpolitische Maßnahmen angeraten, um früh und wohnortnah präventiv tätig zu werden. So soll die Bezirkssozialarbeit im Fachbereich Jugendhilfe um eine Stelle aufgestockt werden, die sich ausschließlich in der präventiven Arbeit mit Familien und Kindern engagiert. Bislang ist diese Position zu großen Anteilen mit Fallarbeit im Rahmen von Beratung und Hilfen zur Erziehung ausgelastet. Fallarbeit (einschließlich Sicherung des Kindeswohls) muss hier gegenüber präventiver Arbeit stets Priorität haben. So kann Sozialraumarbeit, die schwerpunktmäßig einen präventiven Charakter hat und sich an Familien mit Kindern richtet, bisher kaum geleistet werden. Forschungsergebnisse zeigen, dass Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf besonders gut durch aufsuchende Hilfen erreicht werden. Eine Stelle, die explizit Sozialraumarbeit unter präventiven Gesichtspunkten wahrnimmt, ermöglicht Familien und Kindern mit Unterstützungsbedarf ein niederschwelliges Beratungsangebot und niederschwellige Zugänge zu weiteren Angeboten. Der Stelle kommt dabei eine wichtige Lotsenfunktion in vorhandene Angebote zu wie zu spezifischen Beratungsstellen (einschließlich z.B. der Suchtberatungsstelle) oder in die offene Kinderund Jugendarbeit. So kann außerdem ein Gesamtüberblick über einen Stadtteil gewonnen werden. Ein Ziel sollte zudem die stärkere Vernetzung der Angebote und Akteure sein. Ein ähnliches Ziel wird mit dem Instrument des Quartiersmanagements verfolgt. Durch vielfältige Ursachen wie regionale wirtschaftliche Schwäche, hohe Zuwanderung oder Überalterung verschlechtern sich die sozialen Strukturen in einigen Stadtteilen. Die Unterschiede zwischen den Stadtteilen verstärken sich. Die komplexe Problemlage in überforderten Nachbarschaften und Vierteln, gekennzeichnet durch niedrige Einkommen, hohe Arbeitslosigkeit, schlechte Bausubstanz und einen Mangel an Nachbarschaftshilfe lässt sich nur mit einem integrativen Ansatz lösen. Eine Lösungsstrategie bedarf des Zusammenwirkens von sozialer Arbeit, Wirtschaftsförderung, Stadtplanung, Bildungs- und Kulturarbeit. Drucksache 5379/18 Seite - 16 - Das Instrument Quartiersmanagement zeichnet sich durch die Zusammenführung der Akteure aus den verschiedenen Bereichen der Verwaltung, der lokalen Politik, der privaten Wirtschaft, der lokalen Vereine und der nicht organisierten Anwohner aus. Es soll dazu führen, dass die Bewohner der Stadtteile an dem Verbesserungsprozess aktiv teilnehmen. Es geht dabei um die Anregung zur Selbsthilfe. Vor diesem Hintergrund soll nach Willen des Rates die Stelle eines Quartiersmanagers in der Verwaltung eingerichtet werden, um die Lebensbedingungen in benachteiligten Quartieren zu stabilisieren und zu verbessern. 4. Fazit Es gibt kein simples Patentrezept, um Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in Krefeld zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern ihre Ängste zu nehmen. Die Verwaltung muss in Zusammenarbeit mit der Polizei, den Entsorgungsunternehmen, den Sozialverbänden, den Akteuren in der Innenstadt sowie in den Stadtteilen und nicht zuletzt mit Hilfe der Bürgerschaft verschiedene Stellschrauben drehen, um die vielfältigen Herausforderungen dauerhaft zu bewältigen. In jedem Fall ist dafür das gemeinsame Wirken von ordnungs- und sozialpolitischen Maßnahmen unerlässlich. Das Konzept „Handeln und Helfen“ führt beide Bereiche zusammen, um das kommunale Management im Bereich Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Soziale Hilfen neu aufzustellen. Kernpunkte sind dabei eine Stärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes, die Einführung eines Sicherheitsbeauftragten bei der Stadtverwaltung, eine Umgestaltung der Tiefgaragen, ein konsequentes Vorgehen gegen Problem- und Schrottimmobilien und ein Ausbau der sozialen Arbeit in den Bereichen Alkohol- und Drogenhilfe sowie Obdachlose. Weiterführende Maßnahmen wie das Aufstellen von Pollern, ein Alkoholverbot auf dem Theaterplatz oder die Einrichtung eines Drogenkonsumraums sollen nun intensiv geprüft werden. In ihrer Gesamtheit werden die unterschiedlichen Ansätze dazu beitragen, Krefeld sauberer und sicherer zu machen. Gleichzeitig will die Stadt gemeinsam mit den Sozialverbänden bessere Perspektiven für jene Menschen schaffen, die bislang zu häufig nur als Teil eines Problems wahrgenommen werden. Anhang: Maßnahmenkatalog „Handeln und Helfen“ im Überblick Gründung der Fachgruppe „Sicherheit und Hilfen“ mit Vertretern der Stadt, der Bürgerschaft, des Handels und der Wohlfahrtsverbände sowie den zuständigen Dezernenten Ulrich Cyprian (Leitung) und Thomas Visser Personelle Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes um 7 Stellen Drucksache 5379/18 o Seite - 17 - Einrichtung einer ständigen „mobilen“ Wache des Kommunalen Ordnungsdienstes, zu- nächst auf dem Theaterplatz o Ausweitung des Streifendienstes des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in der Innen- stadt und in den Stadtteilen o Doppelstreifen an 365 Tagen von 7.30 Uhr bis 24.oo Uhr (April-September) in der Innen- stadt o Gründung des „City-Service Krefeld“, optisch sofort erkennbare Doppelstreife des KOD, die proaktiv als Ansprechpartner auf Bürgerschaft, Einzelhandel und Gewerbetreibende zugeht Gründung eines kommunalen Sicherheitsmanagements im städtischen Fachbereich Ordnung: Zusammenführung der Aufgabenstellung KOD, Gefahrenabwehr und Veranstaltungsmanagement o Bestellung des Sicherheitsbeauftragten Frank Kollenbroich als zentraler Ansprechpartner der Stadt im Fachbereich Ordnung o Gründung eines Sachgebietes Veranstaltungsmanagement im Fachbereich Ordnung als Ansprechpartner für alle Formen von Veranstaltungen Festlegung von prioritären Standorten für versenkbare Sicherheitspoller in der Fachgruppe „Sicherheit und Hilfen“ Etatisierung von vorerst 250.000 Euro für die planerische Aufwertung städtischer Tiefgaragen (erste Konzepte noch vor der Sommerpause in den politischen Gremien) Gründung der AG Problemimmobilien ist in 2017 erfolgt, die erfolgreiche Arbeit wird fortgesetzt Prüfung eines räumlich begrenzten Alkoholverbots zunächst auf dem Theaterplatz Gründung des Kommunalbetriebs Krefeld KBK zur besseren Koordination der Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Raums Öffentliche Grünanlagen und Baumscheiben werden häufiger gereinigt und gepflegt, Gestaltung der Anlagen wird aufgewertet (zusätzlicher Etat: 200.000 Euro) Kontrolle des öffentlichen Raums wird erweitert o Mülldetektive: Drei Mitarbeiter sind im KBK dafür vorgesehen Drucksache 5379/18 o Seite - 18 - Einrichtung von Mängelmeldern, analog GSAK, für Bürgerschaft und für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter o Fortsetzung und Intensivierung der „Aktionstage Sauberkeit“ in Stadtteilen Evaluation der Suchthilfekonzeption mit den Wohlfahrtsverbänden zu den Themen Alkohol- und Drogenhilfe sowie Obdachlosenunterkunft Aufstockung der Anzahl von Streetworkern im Bereich Suchthilfe von derzeit einer auf wieder zwei Stellen „Aufsuchende Sozialarbeit“ für Suchtkranke und Obdachlose im Fachbereich Soziales der Stadt wird um zwei Stellen erweitert auf dann vier Stellen Evaluierung und Prüfung einer weiteren Aufstockung durch die Fachgruppe „Sicherheit und Hilfen“ Die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes, oder eines vergleichbaren Angebotes, wird mit den Wohlfahrtsverbänden geprüft und einer Entscheidung in der Fachgruppe „Sicherheit und Hilfen“ zugeführt Einrichtung einer Stelle im Quartiersmanagement zur Aufwertung, Verbesserung und Stabilisierung der Lebensbedingungen in benachteiligten Quartieren Einrichtung einer im Fachbereich Jugendhilfe, die sich ausschließlich um die präventive (Bezirks-)Sozialarbeit in Familien mit Kindern kümmert Anlage(n): (1) FDP-Antrag Drucksache 5379/18 Seite - 19 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5782/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: