Daten
Kommune
Krefeld
Größe
25 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
11.09.18, 16:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Erhebung von Verwanungsgeldern nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Krefeld
(seit 1.5.2014 – Änderung § 56 OWiG)
Zelten, Lagern, Übernachten
25,00€
Trinkgelage / Störungen in Verbindung mit Alkohol
20,00€
Aggressives Betteln oder Verkaufspraktiken
25,00€
Öffentliche Notdurftverrichtung
55,00€
Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen,
Schulgrundstücken, Bolzplätze etc.
35,00€
Verunreinigung durch Tiere nicht beseitigt
„Hundekot“
55,00€
Verunreinigung durch Zigarettenkippe,
Spucken
25,00€
Verunreinigung durch Obstreste, Dosen,
Flaschen, Verpackungen
35,00€
Verunreinigung durch Essensreste,
Kaugummi
55,00€
Tauben füttern
55,00€
Benutzung Sitzmobiliar entgegen
der Zweckbestimmung
15,00€
Grillen / offene Feuerstellen
außerhalb von dafür ausgewiesenen Plätzen
55,00€
Verstoß Altersbegrenzung Kinderspielplatz
10,00€
Alkohol auf Kinderspielplatz
45,00€
Bekleben, Bemalen, Beschmutzen von
Verkehrsflächen und Anlagen
30,00€
Leinenzwang in Bereichen erhöhtem
Publikumsverkehrs
40,00€
Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche
Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§ 10)
55,00€
Leinenzwang für große Hunde
40,00€
Bei den angegebenen Verwarngeldern handelt es sich um Richtwerte. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit einen ordnungsrechtlichen Verstoß von der mündlichen
Verwarnung bis hin zum Bußgeldverfahren zu ahnden. Nach Letzterem kann nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Krefeld (OBV) ein Bußgeld von bis zu 511,29 EUR, bei Vorsatz bis zu 1.022.58
EUR festgesetzt werden kann. Soweit nach anderen Rechtsvorschriften höhere Bußgelder vorgesehen
sind, kommen diese zur Anwendung.