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Verwaltungsvorlage (Microsoft Word - Verwarnungsgeldrahmen KOD.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
25 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
11.09.18, 16:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:40
Verwaltungsvorlage (Microsoft Word - Verwarnungsgeldrahmen KOD.docx)

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Inhalt der Datei

Erhebung von Verwanungsgeldern nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Krefeld (seit 1.5.2014 – Änderung § 56 OWiG) Zelten, Lagern, Übernachten 25,00€ Trinkgelage / Störungen in Verbindung mit Alkohol 20,00€ Aggressives Betteln oder Verkaufspraktiken 25,00€ Öffentliche Notdurftverrichtung 55,00€ Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, Schulgrundstücken, Bolzplätze etc. 35,00€ Verunreinigung durch Tiere nicht beseitigt „Hundekot“ 55,00€ Verunreinigung durch Zigarettenkippe, Spucken 25,00€ Verunreinigung durch Obstreste, Dosen, Flaschen, Verpackungen 35,00€ Verunreinigung durch Essensreste, Kaugummi 55,00€ Tauben füttern 55,00€ Benutzung Sitzmobiliar entgegen der Zweckbestimmung 15,00€ Grillen / offene Feuerstellen außerhalb von dafür ausgewiesenen Plätzen 55,00€ Verstoß Altersbegrenzung Kinderspielplatz 10,00€ Alkohol auf Kinderspielplatz 45,00€ Bekleben, Bemalen, Beschmutzen von Verkehrsflächen und Anlagen 30,00€ Leinenzwang in Bereichen erhöhtem Publikumsverkehrs 40,00€ Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§ 10) 55,00€ Leinenzwang für große Hunde 40,00€ Bei den angegebenen Verwarngeldern handelt es sich um Richtwerte. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit einen ordnungsrechtlichen Verstoß von der mündlichen Verwarnung bis hin zum Bußgeldverfahren zu ahnden. Nach Letzterem kann nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Krefeld (OBV) ein Bußgeld von bis zu 511,29 EUR, bei Vorsatz bis zu 1.022.58 EUR festgesetzt werden kann. Soweit nach anderen Rechtsvorschriften höhere Bußgelder vorgesehen sind, kommen diese zur Anwendung.