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Verwaltungsvorlage (Entgelttarif freiwillige Leistungen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
100 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
18.10.18, 11:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:42
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Inhalt der Datei

26. Änderung der Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld vom _______________________ Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am _____________ auf Grund der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S.90) und des § 52 Abs.5 Satz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV.NRW. S.886) , zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17.05.2018 (GV.NRW.S.244) die 26. Änderung zur Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld vom 13.07.1981 (Krefelder Amtsblatt Nr. 30 vom 30.07.1981) beschlossen: I. Der Entgelttarif wird wie folgt geändert: A. Ziffer 1 erhält folgende Fassung: 1. Einsatz von Personal EUR/Std. 1.1 mittlerer Dienst 56,00 1.2 gehobener Dienst 66,00 1.3 höherer Dienst 82,00 B. Ziffern 2 bis 4 bleiben unverändert. C. Ziffern 5 und 6 erhalten folgende Fassung: 5. Betrieb und Unterhaltung der städtischen Übertragungsanlage für Brandmeldungen (gilt nur für an die UGM direkt angeschlossene Brandmeldeanlagen) EUR 5.1 Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE) 5.1.1 Beschleunigte Funk/Funk-Aufschaltung (nur in Sonderfällen) 1.743,31 5.1.2 Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme 1.956,00 einer ÜE (AT 5000) mit GSM-Zugang (incl. einer Übertragung eines Störmeldekriteriums aus der BMA) 5.1.2a ÜE-Austausch (Ersatz einer BGÜ 40 durch eine AT 2000-TSN nicht mehr mit GSM-Zugang) lieferbar 5.1.2b ÜE-Austausch (Ersatz eines Laufwerksmelders durch eine AT 2000/3000-TSN mit GSM-Zugang) 5.1.3 Reaktivierung eines ÜE-Anschlusses nach vorangegangener 1.692,00 Sperrung (gemäß § 8 des Anschlussvertrages) und Demontage der ÜE, sofern Ursache der Sperrung eine nichtbeglichene Entgeltforderung der Feuerwehr war 5.2 Übernahme einer eingerichteten ÜE bei Betreiberwechsel und/oder Änderung von Objektdaten (z. B. bei Umfirmierung) 5.3 Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen Brandmeldeanlage bei erstmaliger Inbetriebnahme (Grundbetrag) 5.4 *198,00 Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen Brandmeldeanlage nach einer genehmigungspflichtigen Änderung/Erweiterung der Brandmeldeanlage (Grundbetrag) 5.5 Betrieb und Unterhaltung der ÜE EUR/Monat 5.5.1.1 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der Deutschen Telekom AG 137,30 5.5.1.2 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der Stadt Krefeld 137,30 5.5.1.3 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels T-ISDN/ All IP 87,70 5.5.2 zusätzlich je Brandmeldezentrale mit ÜE-Ansteuerung 7,90 5.5.3 zusätzlich je Nebenmelder/Löschanlage als: 5.5.3.1 nichtautomatischer Brandmelder (Handfeuermelder) (es werden max. 50 Handfeuermelder berechnet) 0,70 5.5.3.2 punktförmiger automatischer Brandmelder (es werden max. 400 punktförmige Melder berechnet) 0,67 5.5.3.3 linienförmiger automatischer Brandmelder (je Meter) (einschl. Lichtschrankenmelder) (es werden max. 2000 m linienförmige Melder berechnet) 0,07 nicht mehr lieferbar 238,00 *462,00 5.5.3.4 Rauchansaugmelder-System (es werden max. 200 RAS-Melder berechnet) 0,67 5.5.3.5 Löschanlagen/Gaswarnanlagen (je Druckschalter, Strömungsmelder und sonstige Auslösekontakte zur Ansteuerung der BMZ) (es werden max. 8 Löschbereiche und 2 Gaswarnanlagen berechnet) 9,10 5.5.4 zusätzlich je Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) 4,10 EUR 5.6 Inspektion eines Feuerwehrschlüsseldepots bis zu einer Stunde (in Zusammenarbeit mit der vom Betreiber der BMA beauftragten Wartungsfirma) 117,00 Jede weitere angefangene halbe Stunde wird berechnet mit 39,00 5.7 Außerbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots mit Rückgabe der Objektschlüssel und Wiederinbetriebnahme nach Beseitigung einer Störung durch den Betreiber/Wartungsfirma 117,00 5.8 Scharfschalten einer Übertragungseinrichtung durch den techn. Dienst der Feuerwehr nach einem Falschalarm, bei dem keine Löscheinheiten ausgerückt sind 58,50 5.9 Zusätzliche Funktionsprüfung einer ÜE 58,50 5.10 Kosten eines Falschalarmes (durch Nebenmelder/ Löschanlage mittels ÜE) (bei der 3. und jeder weiteren Falschalarmierung im Kalenderjahr) 817,00 5.11 Lieferung eines FBF-Schließzylinders (Halbzylinder 30mm) mit einem Schlüssel (Berechnung von Sondergrößen nach Aufwand) 118,00 5.12 Abnahme und Inbetriebnahme einer GMA-Schließanlage für ein Grundstück 202,00 5.13 Inspektion einer FBF-/GMA-Schließung in einer FeuerwehrZufahrt 58,50 5.14 Genehmigung einer BMA-Änderung geringen Umfangs, wenn die BMA mittels ÜE auf die Leitstelle der Feuerwehr direkt aufgeschaltet ist 49,50 5.15 Wartezeit des Einsatzpersonals am Objekt auf eingewiesene Person ab 31.Minute nach Anforderung durch die Leitstelle je angefangene halbe Std. 80,50 5.16a Erstlieferung und Nachbestellung je Profilzylinder für ein Objekt und Schließgruppe (Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach Aufwand) 5.16b Servicepauschale durch Lieferant je Schlüssel- oder Zylinderbestellung 5.16c entfällt 5.16d entfällt 5.16e Erstlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMASchließanlage – je Schlüssel 40,90 5.16f Nachlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMASchließanlage – je Schlüssel 40,90 5.17 Anfahrtskosten zu einem Abnahmetermin innerhalb Krefelds 57,60 5.18 Wiedereinschaltung einer ÜE durch die Feuerwehr nach vorangegangener Abschaltung bei einem Feuerwehreinsatz 78,00 5.19 Kosten für Änderung einer Rechnungsanschrift nach versäumter Mitteilung der Rechnungsanschriftsänderung 66,00 6. Betrieb und Unterhaltung der städt. Übertragungsanlage für Einbruch- und Störmeldungen 6.1 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der UGM der Leitstelle 40,70 6.2 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der Fernsprechanlage der Leitstelle 25,00 156,80 38,80 EUR/Monat *zuzüglich der Personalkosten nach Zeitaufwand (Ziffer 1) und der Anfahrtskosten (Anfahrt ab dem 2. Abnahmetermin) Hinweis zu Ziffer 6: In den Entgelten sind die Einrichtungskosten der technischen Systeme beim Anschlussnehmer, die Leitungs- und Verbindungskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie sonstige Kosten Dritter nicht enthalten. II. Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.