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Verwaltungsvorlage (Synopse der geänderten Postitionen neu)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
94 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
18.10.18, 11:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:42
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Inhalt der Datei

Synopse Entgeltordnung Geänderte Positionen 2019 1. Einsatz von Personal EUR/Std. 1.3 höherer Dienst 5. Betrieb und Unterhaltung der städtischen Übertragungsanlage für Brandmeldungen (gilt nur für an die UGM direkt angeschlossene Brandmeldeanlagen) 5.1 Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE) 5.1.1 Bisher: Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer ÜE (BGÜ 40) 5.1.1 Künftig: Beschleunigte Funk/Funk-Aufschaltung (nur in Sonderfällen) 1.743,31 0,00 5.1.2 Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer ÜE (AT 5000) mit GSMZugang (incl. einer Übertragung eines Störmeldekriteriums aus der BMA) 1.956,00 1.944,00 5.1.3 Reaktivierung eines ÜE-Anschlusses nach 1.692,00 vorangegangener Sperrung (gemäß § 8 des Anschlussvertrages) und Demontage der ÜE, sofern Ursache der Sperrung eine nichtbeglichene Entgeltforderung der Feuerwehr war 1.680,00 5.2 Übernahme einer eingerichteten Übertragungseinrichtung bei Betreiberwechsel und/oder Änderung von Objektdaten (z.B. bei Umfirmierung) 5.5 Betrieb und Unterhaltung der ÜE 5.5.1.1 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der Deutschen Telekom AG 82,00 EUR 0,00 238,00 2018 EUR/Std. 86,00 EUR nicht mehr lieferbar 234,00 EUR/Monat EUR/Monat 137,30 134,20 5.5.1.2 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der Stadt Krefeld 137,30 134,20 87,70 83,50 7,90 10,50 5.5.3.1 nichtautomatischer Brandmelder (Handfeuermelder) (es werden max. 50 Handfeuermelder berechnet) 0,70 0,89 5.5.3.2 punktförmiger automatischer Brandmelder (es werden maximal 400 punktförmige Melder berechnet) 0,67 0,88 5.5.3.3 Linienförmiger automatischer Brandmelder (je Meter); einschließlich Lichtschrankenmelder (es werden maximal 2.000 Meter linienförmiger Melder berechnet) 0,07 0,09 5.5.3.4 Rauchansaugmelder-System (es werden maximal 200 RAS-Melder berechnet) 0,67 0,88 5.5.3.5 Löschanlagen/Gaswarnanlagen (je Druckschalter, Strömungsmelder und sonstige Auslösekontakte zur Ansteuerung der BMZ) (es werden max. 8 Löschbereiche und 2 Gaswarnanlagen berechnet) 9,10 12,80 5.5.4 4,10 5,30 5.5.1.3 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels T-ISDN/ All IP 5.5.2 zusätzlich je Brandmeldezentrale mit ÜEAnsteuerung 5.5.3 zusätzlich je Nebenmelder/Löschanlage als: zusätzlich je Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) EUR 5.9 5.9 Bisher: Zusätzliche Funktionsprüfung einer Übertra gungseinrichtung (ÜE)oder Sichtprüfung der Feuerwehrschlüsseldepots bei nicht Erreichbarkeit des Betreibers der BMA bei einem FSD SabotageAlarm Künftig: Zusätzliche Funktionsprüfung einer ÜE EUR 58,50 58,50 5.10 Kosten eines Falschalarmes (durch Nebenmelder/ Löschanlage mittels ÜE) (bei der 3. und jeder weiteren Falschalarmierung im Kalenderjahr) 5.16a Bisher: Erstlieferung ab einem Halbzylinder (30mm) der GMA-Schließanlage einschl. eines Schlüssels der Schließgruppe (Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach Aufwand) Künftig: Erstlieferung und Nachbestellung je Profilzylinder für ein Objekt und Schließgruppe (Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach Aufwand) Servicepauschale durch Lieferant je Schlüsseloder Zylinderbestellung 5.16a 5.16b 817,00 871,00 151,60 156,80 38,80 37,50 5.16e Erstlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMA-Schließanlage – je Schlüssel 40,90 39,60 5.16f Nachlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMA-Schließanlage – je Schlüssel 40,90 39,60 5.19 Kosten für die Änderung einer Rechnungsanschrift nach versäumter Mitteilung der Rechnungsanschriftsänderung 66,00 33,00 6. Betrieb und Unterhaltung der städt. Übertragungsanlage für Einbruch- und Störmeldungen 6.1 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels UGM der Leitstelle 40,70 40,10 6.2 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen Mittels der Fernsprechanlage der Leitstelle 25,00 24,60 EUR/Monat EUR/Monat