Daten
Kommune
Krefeld
Größe
94 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
18.10.18, 11:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Synopse Entgeltordnung
Geänderte Positionen
2019
1.
Einsatz von Personal
EUR/Std.
1.3
höherer Dienst
5.
Betrieb und Unterhaltung der städtischen
Übertragungsanlage für Brandmeldungen
(gilt nur für an die UGM direkt angeschlossene
Brandmeldeanlagen)
5.1
Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE)
5.1.1
Bisher: Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige
Inbetriebnahme einer ÜE (BGÜ 40)
5.1.1
Künftig: Beschleunigte Funk/Funk-Aufschaltung
(nur in Sonderfällen)
1.743,31
0,00
5.1.2
Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige
Inbetriebnahme einer ÜE (AT 5000) mit GSMZugang (incl. einer Übertragung eines
Störmeldekriteriums aus der BMA)
1.956,00
1.944,00
5.1.3
Reaktivierung eines ÜE-Anschlusses nach
1.692,00
vorangegangener Sperrung (gemäß § 8 des
Anschlussvertrages) und Demontage der ÜE, sofern
Ursache der Sperrung eine nichtbeglichene
Entgeltforderung der Feuerwehr war
1.680,00
5.2
Übernahme einer eingerichteten Übertragungseinrichtung bei Betreiberwechsel und/oder
Änderung von Objektdaten (z.B. bei Umfirmierung)
5.5
Betrieb und Unterhaltung der ÜE
5.5.1.1 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels
Festverbindung der Deutschen Telekom AG
82,00
EUR
0,00
238,00
2018
EUR/Std.
86,00
EUR
nicht mehr
lieferbar
234,00
EUR/Monat EUR/Monat
137,30
134,20
5.5.1.2 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels
Festverbindung der Stadt Krefeld
137,30
134,20
87,70
83,50
7,90
10,50
5.5.3.1 nichtautomatischer Brandmelder
(Handfeuermelder)
(es werden max. 50 Handfeuermelder berechnet)
0,70
0,89
5.5.3.2 punktförmiger automatischer Brandmelder (es
werden maximal 400 punktförmige Melder berechnet)
0,67
0,88
5.5.3.3 Linienförmiger automatischer Brandmelder (je
Meter); einschließlich Lichtschrankenmelder
(es werden maximal 2.000 Meter linienförmiger
Melder berechnet)
0,07
0,09
5.5.3.4 Rauchansaugmelder-System (es werden maximal
200 RAS-Melder berechnet)
0,67
0,88
5.5.3.5 Löschanlagen/Gaswarnanlagen
(je Druckschalter, Strömungsmelder und sonstige
Auslösekontakte zur Ansteuerung der BMZ)
(es werden max. 8 Löschbereiche und 2
Gaswarnanlagen berechnet)
9,10
12,80
5.5.4
4,10
5,30
5.5.1.3 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels T-ISDN/
All IP
5.5.2
zusätzlich je Brandmeldezentrale mit ÜEAnsteuerung
5.5.3
zusätzlich je Nebenmelder/Löschanlage als:
zusätzlich je Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
EUR
5.9
5.9
Bisher: Zusätzliche Funktionsprüfung einer Übertra
gungseinrichtung (ÜE)oder Sichtprüfung der
Feuerwehrschlüsseldepots bei nicht Erreichbarkeit
des Betreibers der BMA bei einem FSD SabotageAlarm
Künftig: Zusätzliche Funktionsprüfung einer ÜE
EUR
58,50
58,50
5.10
Kosten eines Falschalarmes (durch Nebenmelder/
Löschanlage mittels ÜE) (bei der 3. und jeder
weiteren Falschalarmierung im Kalenderjahr)
5.16a
Bisher: Erstlieferung ab einem Halbzylinder
(30mm) der GMA-Schließanlage einschl. eines
Schlüssels der Schließgruppe
(Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach
Aufwand)
Künftig: Erstlieferung und Nachbestellung je
Profilzylinder für ein Objekt und Schließgruppe
(Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach
Aufwand)
Servicepauschale durch Lieferant je Schlüsseloder Zylinderbestellung
5.16a
5.16b
817,00
871,00
151,60
156,80
38,80
37,50
5.16e
Erstlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die
GMA-Schließanlage – je Schlüssel
40,90
39,60
5.16f
Nachlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die
GMA-Schließanlage – je Schlüssel
40,90
39,60
5.19
Kosten für die Änderung einer Rechnungsanschrift
nach versäumter Mitteilung der Rechnungsanschriftsänderung
66,00
33,00
6.
Betrieb und Unterhaltung der städt. Übertragungsanlage für Einbruch- und Störmeldungen
6.1
Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen
mittels UGM der Leitstelle
40,70
40,10
6.2
Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen
Mittels der Fernsprechanlage der Leitstelle
25,00
24,60
EUR/Monat
EUR/Monat