Daten
Kommune
Krefeld
Größe
153 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
18.10.18, 11:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5999/18 -
32
Beratungsfolge
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
Sitzungstermin
Beschlussform
30.10.2018
Betreff
Evaluierung des Sperrbezirkes – aktueller Sachstand
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5999/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Im Dezember 2016 wurde das für den Bereich Ritter-/Neue Ritterstraße seit 2014 bestehende zeitlich befristete Verbot der Straßenprostitution in ein unbefristetes umgewandelt. Mit Vorlage Nr.
4883/18 wurde der Ausschuss für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit in seiner Sitzung vom
26.04.2018 unterrichtet.
Nach dem Ergebnis der vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) auch in 2018 teilweise bis 24:00
Uhr durchgeführten Kontrollen werden die Regelungen der Rechtsverordnung zur Bekämpfung der
Prostitution und zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes für den Bereich der Stadt
Krefeld eingehalten. Es wurden keinerlei Verstöße festgestellt. In der Regel wurden vier bis fünf,
im Höchstfall sieben Prostituierte auf dem Dießemer Bruch (Höhe Schuhcenter) sowie im Kreuzungsbereich Sprödentalstraße/Oppumer Straße angetroffen.
Nach Aussage der Polizei Krefeld findet die Straßenprostitution seit Inkrafttreten der städtischen
Verordnung im von der Erweiterung des Sperrbezirkes nicht betroffenen Teil des Dießemer
Bruchs, sowie im Bereich rund um die Kreuzung Sprödentalstraße/Oppumer Straße statt. Die Verrichtung erfolgt größtenteils im Bereich des Sprödentalplatzes und des Großmarktes. Die Anzahl
der dort tätigen Prostituierten liegt aktuell nach Angaben der Polizei bei fünf bis sechs Frauen mit
überwiegend rumänischer Herkunft.
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) teilt mit, dass die Sperrbezirkserweiterung zu Einschränkungen für die vor Ort tätigen Frauen führte, da sich das Arbeitsfeld auf wenige hundert
Meter beschränkt. Die zunächst entstandenen Konflikte und Auseinandersetzungen unter den
Prostituierten konnten inzwischen, unter Begleitung des SkF deeskaliert und teilweise gelöst werden. Nunmehr arbeiten bis zu sieben Frauen, überwiegend aus Rumänien, täglich im Bereich des
Dießemer Bruchs.
In Gellep im Bereich Fegeteschstraße/Ecke Castellweg werden, wie bisher auch, ein bis zwei
Prostituierte angetroffen. Eine Veränderung durch die neue Sperrbezirksregelung ist dort weiterhin
nicht festzustellen.
Bürgerbeschwerden liegen im Jahr 2018 bisher nicht vor.
Im Ergebnis ist nach wie vor festzustellen, dass die Änderung der Sperrbezirksverordnung, wie
oben dargestellt, aus Sicht des Fachbereiches Ordnung keine problematische Verdrängung zur
Folge hatte.
Drucksache 5999/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5999/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: