Daten
Kommune
Krefeld
Größe
284 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
16.10.18, 11:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5731/18 -
31
Beratungsfolge
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
Sitzungstermin
Beschlussform
30.10.2018
zur Kenntnis
Betreff
Bericht zur personellen Auslastung und Ausstattung der Bürgerbüros in den Krefelder
Stadtteilen
- Antrag der CDU-Fraktion vom 14.06.2018 (Vorlagen-Nr. 5459/18 E)
Beschlussentwurf
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5731/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Die Stadt Krefeld verfügt aktuell über acht Bezirksverwaltungsstellen (Mitte, Hüls, Nord, Bockum,
Uerdingen, Süd, Fischeln, Oppum) sowie zwei Nebenstellen (Traar und Linn) in neun Stadtbezirken. Dies stellt für eine kreisfreie Stadt mit rd. 230.000 Einwohnern ein überdurchschnittliches und
gutes Dienstleistungsangebot mit freier Wahlmöglichkeit der Bezirksverwaltungsstelle an alle Bürgerinnen und Bürger dar.
Zur Wahrnehmung des Dienstleistungsangebotes in den Bezirksverwaltungsstellen stehen dem
Fachbereich Bürgerservice sechs Teamkoordinatoren/innen und 21,5 Vollzeitäquivalenten sowie
drei Springkraftstellen zur Verfügung. Die Stellenanzahl in den Bezirksverwaltungsstellen ist im
Mehrjahresvergleich 2016 bis 2018 konstant geblieben.
Durch die hohe Anzahl von Bezirksverwaltungsstellen ist grundsätzlich jederzeit sichergestellt, dass
den Bürgerinnen und Bürgern genügend ortsnahe Alternativstandorte zur Verfügung stehen, auch
dann, wenn es zu Ausfallzeiten bei einzelnen Bezirksverwaltungsstellen kommen sollte.
Die Summe der Schließstunden / Sprechzeitenausfälle in den Bezirksverwaltungsstellen im Vergleich zum Gesamtsollstundenaufkommen der Jahresöffnungszeiten ist in der Anlage 1 für das Jahr
2016, in Anlage 2 für das Jahr 2017 sowie für das Jahr 2018 (Stichtag 30.09.2018) in Anlage 3 dargestellt. Der Schließ- und Sprechzeitenausfall im Verhältnis zum Gesamtsollstundenaufkommen der
Jahresöffnungszeiten aller Bezirksverwaltungsstellen lag z.B. im Jahr 2017 unter 6%.
Gründe, die zu Sprechzeitenausfällen bzw. zur Schließung von Bezirksverwaltungsstellen führen,
sind vielschichtig. Unbesetzte Stellen, mangelnde Bewerber/innen-Auswahl, umfangreiche und
zeitintensive Einarbeitungszeiten, aber auch lange Krankheits- und Abwesenheitszeiten sind hier zu
nennen.
Zu den Fehl- und Krankheitszeiten bleibt anzumerken, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen
und zum Schutz der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine detaillierte Darstellung bezogen auf die einzelnen Bezirksverwaltungsstellen bzw. auf einzelne Organisationseinheiten nicht in
Betracht kommt.
Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss immer oberstes Gebot sein. Die Verwaltung hat sich mit dem Sicherheitskonzept der Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
besonderem Maße verpflichtet, mit dem Ziel, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefährdungen, die im täglichen Arbeitsablauf entstehen können, zu bewahren. Alle Fachbereichs- und Institutsleitungen sind demnach unter Sicherheitsaspekten u.a. gehalten, „Alleinarbeit“ zu reduzieren
und darauf zu achten, dass bei kritischen Vorsprachen oder Aufgabenstellungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht isoliert tätig werden. Mit Blick darauf, dass in den Bezirksverwaltungsstellen Barkassen vorgehalten werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelegentlich mit
unzufriedenem Klientel (z.B. aufgrund langer Wartezeiten) zu tun haben und der Gefahr konfliktträchtiger Gespräche mit nicht zu unterschätzendem Eskalationspotenzial (z.B. bei gefälschten Pässen) ausgesetzt sind, ist die Besetzung eines Bürgerbüros mit lediglich einer Kraft grundsätzlich
nicht tragbar und widerspricht der städtischen Selbstverpflichtung.
Der Fachbereich Bürgerservice arbeitet bereits an verschiedenen Maßnahmen und Lösungsansätzen,
die zu einer Verbesserung der Verlässlichkeit in den Bezirksverwaltungsstellen führen sollen. Hierzu zählen:
Besetzung von Stellen im Vorgriff auf deren Freiwerden
Maßnahmen zur Reduzierung krankheitsbedingter Ausfallzeiten
Drucksache 5731/18 -
Seite - 3 -
Prüfung von Möglichkeiten zur künftigen Einbindung der Teamkoordinatoren/innen in die
fachliche Aufgabenerfüllung
Prüfung der Ertüchtigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem BackOfficeBereich des Melde- und Passwesens als eine Art „Eiserne Reserve“ (Verstärkte Ausbildung
zu Generalisten)
Anmerkung:
Es ist beabsichtigt, zwei zusätzliche Springkraft-Stellen zum Stellenplan 2019 einzurichten.
Darüber hinaus wird die strategische/perspektivische Neuausrichtung des Fachbereiches Bürgerservice folgende zentrale Elemente beinhalten:
Abwicklung des Dienstleistungsangebotes von „zuhause“ aus (Ausbau eGovernment)
Hierzu zählt die sukzessive Ausweitung des digitalen Serviceangebotes im Rahmen der rechtlichen
und technischen Weiterentwicklung einschließlich einhergehender organisatorischer Anpassungen.
Damit soll der technischen Entwicklung und den immer größer werdenden Erwartungen der Gesellschaft an eine moderne, flexible und bürgerfreundliche Verwaltung Rechnung getragen werden.
Präsenzangebot vor Ort
Es ist beabsichtigt, eine zukunftsorientierte, moderne und kunden-/mitarbeiterfreundliche Weiterentwicklung des Bürgerservices vor Ort, durch Ausbau von zwei zentralen, verkehrstechnisch gut
erreichbaren Hauptstandorten sicherzustellen. Damit einhergehend ist die Anpassung der bisherigen
Öffnungszeiten bei gleichzeitiger Einführung einer onlinegestützten Terminvereinbarung, zusätzlich
zur persönlichen Vorsprache vor Ort, vorgesehen.
Ziel ist es, dies in den nächsten fünf Jahren umzusetzen, wobei hier sicherlich eine Abhängigkeit
zum weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens besteht.
Anlage(n):
(1) Soll-Ist Vergleich Öffnungsstunden Bürgerbüros 2016
(2) Soll-Ist Vergleich Öffnungsstunden Bürgerbüros 2017
(3) Soll-Ist Vergleich Öffnungsstunden Bürgerbüros 2018 (Stand 30.09.2018)
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5731/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: