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Verwaltungsvorlage (Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
162 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
16.10.18, 11:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:43
Verwaltungsvorlage (Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie -) Verwaltungsvorlage (Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie -) Verwaltungsvorlage (Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie -)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6086/18 - 51 Beratungsfolge Sitzungstermin Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und 06.11.2018 Familie Beschlussform beschließend Betreff Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Beschlussentwurf Zum/r Stellvertreter/in der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – wird gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG KJHG – vom 12. Dezember 1990, in der zur Zeit gültigen Fassung, folgendes Mitglied gewählt: ______________________________________________________________________________ Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6086/18 - Seite - 2 - Begründung Gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG KJHG – vom 12. Dezember 1990 in der zur Zeit gültigen Fassung, werden die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren/dessen Stellvertreter/innen von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - vom 01. Oktober 2014 wurde Ratsherr Florian Ott zum 3. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Ratsherr Florian Ott hat sein Ratsmandat niedergelegt, als Nachfolger für den Jugendhilfeausschuss hat der Rat am 25. Januar 2018 Ratsherrn Carsten Repges gewählt. Ratsherr Repges hat ebenfalls sein Ratsmandat niedergelegt, als Nachfolgerin hat der Rat am 18. September 2018 Ratsfrau Anke te Neues gewählt. Entsprechend der o. a. gesetzlichen Vorgabe ist ein neuer Stellvertretender Vorsitzender bzw. Eine neue stellvertretende Vorsitzende zu wählen. Drucksache 6086/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6086/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: