Daten
Kommune
Krefeld
Größe
162 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
16.10.18, 11:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6086/18 -
51
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und
06.11.2018
Familie
Beschlussform
beschließend
Betreff
Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses - Ausschuss
für Kinder, Jugend und Familie Beschlussentwurf
Zum/r Stellvertreter/in der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – wird gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes – AG KJHG – vom 12. Dezember 1990, in der zur Zeit gültigen Fassung, folgendes Mitglied gewählt:
______________________________________________________________________________
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6086/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes –
AG KJHG – vom 12. Dezember 1990 in der zur Zeit gültigen Fassung, werden die/der Vorsitzende
des Jugendhilfeausschusses und deren/dessen Stellvertreter/innen von den stimmberechtigten
Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören,
gewählt.
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - vom
01. Oktober 2014 wurde Ratsherr Florian Ott zum 3. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Ratsherr Florian Ott hat sein Ratsmandat niedergelegt, als Nachfolger für den Jugendhilfeausschuss
hat der Rat am 25. Januar 2018 Ratsherrn Carsten Repges gewählt. Ratsherr Repges hat ebenfalls sein Ratsmandat niedergelegt, als Nachfolgerin hat der Rat am 18. September 2018 Ratsfrau
Anke te Neues gewählt. Entsprechend der o. a. gesetzlichen Vorgabe ist ein neuer Stellvertretender Vorsitzender bzw. Eine neue stellvertretende Vorsitzende zu wählen.
Drucksache 6086/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6086/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: