Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Stadtteilkonzept Linn Antrag der CDU - Fraktion in der BV Oppum - Linn Vorlage Nr. 5231/18E)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
74 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
10.10.18, 09:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:43
Verwaltungsvorlage (Stadtteilkonzept Linn
Antrag der CDU - Fraktion in der BV Oppum - Linn
Vorlage Nr. 5231/18E) Verwaltungsvorlage (Stadtteilkonzept Linn
Antrag der CDU - Fraktion in der BV Oppum - Linn
Vorlage Nr. 5231/18E) Verwaltungsvorlage (Stadtteilkonzept Linn
Antrag der CDU - Fraktion in der BV Oppum - Linn
Vorlage Nr. 5231/18E)

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5897/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Oppum-Linn 08.11.2018 Beschlussform Betreff Stadtteilkonzept Linn Antrag der CDU - Fraktion in der BV Oppum - Linn Vorlage Nr. 5231/18E Beschlussentwurf Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5897/18 - Seite - 2 - Begründung Im Ortskern Linn sind Sanierungsverfahren nach § 140 ff Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt worden. Die Schwerpunkte der durchgeführten Maßnahmen lagen insbesondere in der Erhaltung und Nutzung von Denkmälern, Straßenumgestaltungsmaßnahmen, Standortaufbereitungsmaßnahmen für den Wohnungsbau, vorbereitendem Grunderwerb zur späteren Herrichtung einer öffentlichen Grünfläche sowie in der Durchführung erforderlicher Wettbewerbe, Planungen und Untersuchungen. Nach § 141 BauGB hat die Stadt Krefeld vor der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete im Ortskern von Linn vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Um die seinerzeit in den vorbereitenden Untersuchungen festgestellten städtebaulichen Missstände zu beseitigen, beschloss der Rat der Stadt Krefeld am 14. Mai 1992 aufgrund des § 142 BauGB die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete Linn II als "klassisches" und Linn III als "vereinfachtes" Verfahren. Die Rechtskraft der Satzung trat am 19. Februar 1993 ein. Die Sanierung fand ihren Abschluss mit der vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Aufhebung der Satzung im Oktober 2012. Hinsichtlich der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen ergibt sich folgendes Bild: Zuwendungen aus Städtebauförderungsmitteln Eigenmittel der Stadt Krefeld Gesamtfinanzierungsbetrag 7,86 3,46 11,32 Mio. DM Mio. DM Mio. DM Darüber hinaus wurden im privaten Bereich insgesamt 11,50 Mio. DM investiert. Sinn und Zweck eines Stadtteilkonzeptes ist es, angesichts der nachgewiesenen städtebaulichen Missstände die umfassende Entwicklung, Neuordnung oder Aufwertung eines Gebietes darzustellen. Insbesondere auch aufgrund der vorgenannten Beträge, die bereits in den Stadtteil Linn investiert wurden, sind keine städtebaulichen Missstände in dem Maße zu verzeichnen, die ein Stadtteilkonzept erforderlich machen. Dies bedeutet sicherlich nicht, dass für die nächsten Jahre seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf mehr gesehen wird. Wenn sich im Zuge der fortlaufenden Entwicklung von Fördermöglichkeiten Chancen ergeben, ist die Verwaltung bestrebt diese auch zu nutzen. Drucksache 5897/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5897/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: