Daten
Kommune
Krefeld
Größe
74 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
10.10.18, 09:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5897/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Oppum-Linn
08.11.2018
Beschlussform
Betreff
Stadtteilkonzept Linn
Antrag der CDU - Fraktion in der BV Oppum - Linn
Vorlage Nr. 5231/18E
Beschlussentwurf
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5897/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Im Ortskern Linn sind Sanierungsverfahren nach § 140 ff Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt worden. Die
Schwerpunkte der durchgeführten Maßnahmen lagen insbesondere in der Erhaltung und Nutzung von
Denkmälern, Straßenumgestaltungsmaßnahmen, Standortaufbereitungsmaßnahmen für den Wohnungsbau,
vorbereitendem Grunderwerb zur späteren Herrichtung einer öffentlichen Grünfläche sowie in der Durchführung erforderlicher Wettbewerbe, Planungen und Untersuchungen.
Nach § 141 BauGB hat die Stadt Krefeld vor der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete im Ortskern
von Linn vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Um die seinerzeit in den vorbereitenden Untersuchungen festgestellten städtebaulichen Missstände zu beseitigen, beschloss der Rat der Stadt Krefeld am
14. Mai 1992 aufgrund des § 142 BauGB die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete Linn II als "klassisches" und Linn III als "vereinfachtes" Verfahren. Die Rechtskraft der Satzung trat am 19. Februar 1993 ein.
Die Sanierung fand ihren Abschluss mit der vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Aufhebung der Satzung im Oktober 2012.
Hinsichtlich der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen ergibt sich folgendes Bild:
Zuwendungen aus Städtebauförderungsmitteln
Eigenmittel der Stadt Krefeld
Gesamtfinanzierungsbetrag
7,86
3,46
11,32
Mio. DM
Mio. DM
Mio. DM
Darüber hinaus wurden im privaten Bereich insgesamt 11,50 Mio. DM investiert.
Sinn und Zweck eines Stadtteilkonzeptes ist es, angesichts der nachgewiesenen städtebaulichen Missstände die umfassende Entwicklung, Neuordnung oder Aufwertung eines Gebietes darzustellen. Insbesondere
auch aufgrund der vorgenannten Beträge, die bereits in den Stadtteil Linn investiert wurden, sind keine städtebaulichen Missstände in dem Maße zu verzeichnen, die ein Stadtteilkonzept erforderlich machen.
Dies bedeutet sicherlich nicht, dass für die nächsten Jahre seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf
mehr gesehen wird. Wenn sich im Zuge der fortlaufenden Entwicklung von Fördermöglichkeiten Chancen
ergeben, ist die Verwaltung bestrebt diese auch zu nutzen.
Drucksache 5897/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5897/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: