Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (3. vereinfachte Änderung SB-UK)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
4,5 MB
Datum
26.11.2018
Erstellt
03.09.18, 16:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:43
Verwaltungsvorlage (3. vereinfachte Änderung SB-UK)

öffnen download melden Dateigröße: 4,5 MB

Inhalt der Datei

3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 2. Änderung - Lübecker Weg Im Grundstücksbereich Lübecker Weg 44 / Irmgardisweg Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung (ohne vereinfachte Änderung) Textliche Festsetzungen, Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise Es gilt der Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung in der letzten gültigen Fassung vor der vereinfachten Änderung. Zusätzliche textliche Festsetzungen zur 3. vereinfachten Änderung Klarstellung zur Berechnung der Geschossfläche Berücksichtigung anderer Geschosse bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl - GFZ (§ 20 (3) Satz 2 Bau NVO) Im Bereich der 3. vereinfachten Änderung sind bei der Berechnung der Geschossflächen die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen. Zusätzliche Hinweise: Wasserschutz Das Grundstück liegt in der Wasserschutzzone IIIA Uerdingen. Die in der gültigen Wasserschutzgebietsverordnung vom 03.12.1976 aufgeführten Verbote und genehmigungspflichtigen Handlungen sind einzuhalten. Abwasser Es ist ein Mischwasserkanal (DN 300 B) im Irmgardisweg sowie die beiden Mischwasserkanäle (DN 300 und DN 400 GFK) im Lübecker Weg vorhanden. Details zur Grundstücksentwässerung sind im entsprechenden Entwässerungsgesuch durch den Kommunalbetrieb der Stadt Krefeld AöR abzustimmen. Elektrizität Jedes auf dem Grundstück geplante Objekt muss eine eigene Hausnummer sowie eine eindeutig getrennte elektrische Versorgung bekommen. Rodungsverbot Die Rodung vorhandener Hecken, Gebüsche oder anderer Gehölze darf nicht im Verbotszeitraum (01.03.-30.09.) erfolgen. Während dieses Zeitraums ist vorab ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen und eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Eine erforderliche Fällung von Bäumen im Rahmen der Realisierung der Baumaßnahme, die der Baumschutzsatzung unterliegen, kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gegen Ersatzpflanzungen freigegeben werden. Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBL. I S. 132) in der derzeit gültigen Fassung Planzeichenverordnung (PlanzV 90 gemäß Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58) in der derzeit gültigen Fassung Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit, die geometrische Eindeutigkeit der städtebaulichen Planung und die Übereinstimmung mit den planerischen Festsetzungen der Bebauungsplanurkunde werden bescheinigt. Krefeld, ........................... FACHBEREICH 62 VERMESSUNGS- UND KATASTERWESEN Ltd. Stadtvermessungsdirektorin Gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB wurde der betroffenen Öffentlichkeit in der Zeit vom ............................ bis einschließlich ................................. Gelegenheit gegeben, zu der vereinfachten Änderung Stellung zu nehmen. DER OBERBÜRGERMEISTER Im Auftrag Fachbereichsleiter Stadtplanung Zeichenerklärung Planungsrechtliche Festsetzungen Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung (mit vereinfachter Änderung) (§ 9 Abs.1 BauGB) Der Rat der Stadt Krefeld hat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchstabe g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.666) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am heutigen Tage (Punkt ........ der Tagesordnung für den öffentlichen Teil) die gemäß § 13 BauGB durchgeführte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen. Krefeld, ....................... Oberbürgermeister Schriftführer Die vereinfachte Änderung des Bebauunghsplanes wird hiermit ausgefertigt. Krefeld, ........................ DER OBERBÜRGERMEISTER Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom ................. sowie das Bereithalten der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung zu jedermanns Einsicht im Krefelder Amtsblatt Nr. ........ vom ............... bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung tritt die vereinfachte Änderung in Kraft. Krefeld, ......................... DER OBERBÜRGERMEISTER Im Auftrag Fachbereichsleiter Stadtplanung Maßstab 1 : 500