Daten
Kommune
Krefeld
Größe
4,5 MB
Datum
26.11.2018
Erstellt
03.09.18, 16:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:43
Stichworte
Inhalt der Datei
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 2. Änderung
- Lübecker Weg Im Grundstücksbereich Lübecker Weg 44 / Irmgardisweg
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung (ohne vereinfachte Änderung)
Textliche Festsetzungen, Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
Es gilt der Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung in der letzten gültigen Fassung vor der vereinfachten Änderung.
Zusätzliche textliche Festsetzungen zur 3. vereinfachten Änderung
Klarstellung zur Berechnung der Geschossfläche
Berücksichtigung anderer Geschosse bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl - GFZ
(§ 20 (3) Satz 2 Bau NVO)
Im Bereich der 3. vereinfachten Änderung sind bei der Berechnung der Geschossflächen die Flächen von
Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume
und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen.
Zusätzliche Hinweise:
Wasserschutz
Das Grundstück liegt in der Wasserschutzzone IIIA Uerdingen. Die in der gültigen Wasserschutzgebietsverordnung
vom 03.12.1976 aufgeführten Verbote und genehmigungspflichtigen Handlungen sind einzuhalten.
Abwasser
Es ist ein Mischwasserkanal (DN 300 B) im Irmgardisweg sowie die beiden Mischwasserkanäle (DN 300 und DN
400 GFK) im Lübecker Weg vorhanden. Details zur Grundstücksentwässerung sind im entsprechenden
Entwässerungsgesuch durch den Kommunalbetrieb der Stadt Krefeld AöR abzustimmen.
Elektrizität
Jedes auf dem Grundstück geplante Objekt muss eine eigene Hausnummer sowie eine eindeutig getrennte elektrische
Versorgung bekommen.
Rodungsverbot
Die Rodung vorhandener Hecken, Gebüsche oder anderer Gehölze darf nicht im Verbotszeitraum (01.03.-30.09.)
erfolgen. Während dieses Zeitraums ist vorab ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen und eine
Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen.
Eine erforderliche Fällung von Bäumen im Rahmen der Realisierung der Baumaßnahme, die der Baumschutzsatzung
unterliegen, kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gegen Ersatzpflanzungen freigegeben werden.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung
Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom
23.01.1990 (BGBL. I S. 132) in der derzeit gültigen Fassung
Planzeichenverordnung (PlanzV 90 gemäß Bekanntmachung vom
18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58) in der derzeit gültigen Fassung
Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit, die geometrische Eindeutigkeit der
städtebaulichen Planung und die Übereinstimmung mit den planerischen
Festsetzungen der Bebauungsplanurkunde werden bescheinigt.
Krefeld, ...........................
FACHBEREICH 62
VERMESSUNGS- UND KATASTERWESEN
Ltd. Stadtvermessungsdirektorin
Gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB wurde der betroffenen Öffentlichkeit
in der Zeit vom
............................
bis einschließlich
................................. Gelegenheit gegeben, zu der vereinfachten
Änderung Stellung zu nehmen.
DER OBERBÜRGERMEISTER
Im Auftrag
Fachbereichsleiter Stadtplanung
Zeichenerklärung
Planungsrechtliche Festsetzungen
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung (mit vereinfachter Änderung)
(§ 9 Abs.1 BauGB)
Der Rat der Stadt Krefeld hat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit § 41 Abs. 1 Buchstabe g) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein - Westfalen (GO NRW) gemäß Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S.666) in der derzeit gültigen Fassung in seiner
Sitzung am heutigen Tage (Punkt ........ der Tagesordnung für den
öffentlichen Teil) die gemäß § 13 BauGB durchgeführte vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen.
Krefeld, .......................
Oberbürgermeister
Schriftführer
Die vereinfachte Änderung des Bebauunghsplanes wird hiermit
ausgefertigt.
Krefeld, ........................
DER OBERBÜRGERMEISTER
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld
vom ................. sowie das Bereithalten der vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes mit Begründung zu jedermanns Einsicht im Krefelder
Amtsblatt Nr. ........ vom ............... bekannt gemacht worden. Mit dieser
Bekanntmachung tritt die vereinfachte Änderung in Kraft.
Krefeld, .........................
DER OBERBÜRGERMEISTER
Im Auftrag
Fachbereichsleiter Stadtplanung
Maßstab 1 : 500