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Verwaltungsvorlage (3. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung -Lübecker Weg- im Bereich Lübecker Weg 44; Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
207 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
03.09.18, 16:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:43
Verwaltungsvorlage (3. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung -Lübecker Weg- im Bereich Lübecker Weg 44; Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (3. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung -Lübecker Weg- im Bereich Lübecker Weg 44; Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (3. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung -Lübecker Weg- im Bereich Lübecker Weg 44; Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (3. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung -Lübecker Weg- im Bereich Lübecker Weg 44; Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (3. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung -Lübecker Weg- im Bereich Lübecker Weg 44; Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5605/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Uerdingen 13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 14.11.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 26.11.2018 Rat 26.11.2018 Beschlussform beschließend Betreff 3. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung -Lübecker Weg- im Bereich Lübecker Weg 44; Satzungsbeschluss Beschlussentwurf I. Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung Uerdingen nimmt die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 2.Änderung – Lübecker Weg - zur Kenntnis. II. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtgestaltung, Haupt- und Beschwerdeausschuss, Rat der Stadt Krefeld: a) Der Bebauungsplan Nr. 23 2. Änderung – Lübecker Weg – wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 3. vereinfachten Änderung geändert. b) Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 2. Änderung – Lübecker Weg – wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5605/18 c) Seite - 2 - Der Begründung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 2. Änderung – Lübecker Weg – gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Drucksache 5605/18 Begründung Anlage(n): (1) (Microsoft Word - Bpl_23 2.Ä._3.vÄ_Sachverhalt_SB.doc) (2) (Microsoft Word - Bpl_23 2.Ä._3.vÄ_Begründung.doc) (3) 3. vereinfachte Änderung SB-UK Seite - 3 - Drucksache 5605/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen: ☒ Einmalige unmittelbare Auswirkungen: ☐ Dauerhafte unmittelbare Auswirkungen: ☐ Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element bzw. Kostenstelle/ Sachkonto: 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des folgenden Jahres berücksichtigt: Ja im HH Jahr 2018 im HH Jahr 2019 im HH Jahr 2020 Nein ☒ ☐ ☐ ☐ 3.1 Konsumtiv: Auswirkung: Aufwendungen der Maßnahme: Folgekosten in Euro: Abzüglich Erträge in Euro: Saldo: Einmalig: ☐ Dauerhaft: ☐ ☐ Dauerhaft: ☐ 3.2 Investiv: Auswirkung: Auszahlungen in Euro: Folgekosten in Euro: Abzüglich Einzahlungen in Euro: Saldo: Einmalig: 4. Begründung des Aufwandes/der Auszahlung gemäß § 82 Abs. 1 GO während der vorläufigen Haushaltsführung: Begründungstext: Drucksache 5605/18 Seite - 5 -