Daten
Kommune
Krefeld
Größe
570 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage 5403/18
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Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld-West für das Gelände des Betriebshofs Neuer Weg
einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 816 – Betriebshof Neuer Weg –
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Neuer Weg 70a (Gemarkung Krefeld, Flur 20, Flurstücksnr. 721 und 722) sowie ein Teilstück des Kaiser-Wilhelm-Parks (Flurstücksnr. 723)
im Bezirk Krefeld-West. Die Gesamtgröße beträgt ca. 4.100 m².
Das Flächen befinden sich in kommunalem Eigentum und werden aktuell durch den Fachbereich Grünflächen als Betriebshof genutzt. Das Teilstück des Kaiser-Wilhelm-Parks dient
als Zugang von der Straße Neuer Weg aus und unterteilt die Flächen des Betriebshofs in
zwei Teilstücke. Das nördliche Teilstück dient als Lagerfläche. Weiterhin weist diese Fläche
einen dichten Baumbestand auf. Die größere, südliche Teilfläche ist im Westen, Süden und
Osten des Gebiets durch eine grenzständige Bebauung mit eingeschossigen Lagergebäuden und Schuppen gekennzeichnet, mittig auf dem Grundstück wurden weitere niedrige
Gebäude errichtet. Das Gelände weist aufgrund der intensiven Nutzung und Befahrung mit
Fahrzeugen einen hohen Versiegelungsgrad auf. In Folge von Umstrukturierungen innerhalb der Stadtverwaltung ist die Aufgabe des Standorts beabsichtigt. Daher steht das Gelände mittelfristig für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung.
Im Westen ist das Plangebiet auf einem schmalen Stück an die Straße Neuer Weg angebunden. Im Norden und Osten schließt sich der Kaiser-Wilhelm-Park als öffentliche Grünanlage an. Im Süden und Westen grenzt das Plangebiet an Privatgärten der Wohngebäude an
den Straßen Neuer Weg und Von-Steuben-Straße. Die weitere Umgebung des Gebiets ist
durch Wohnbebauung sowie den Kaiser-Wilhelm-Park einschließlich der dort gelegenen
Sportstätten geprägt. Auf der anderen Seite der Straße Neuer Weg findet sich zudem eine
Kleingartenanlage.
Die verkehrliche Erschließung des Grundstücks wird durch einen Anschluss an die Straße
Neuer Weg gewährleistet. Im Weiteren ist über diese der Anschluss an die Westparkstraße
wie auch den Oranierring möglich, sodass die Erreichbarkeit des Plangebiets für den motorisierten Individualverkehr gewährleistet ist. Südlich des Kaiser-Wilhelm-Parks an der
Westparkstraße befindet sich eine Haltestelle der Buslinie 057 und nördlich des Plangebiets an der Hülser Straße verkehrt die Straßenbahnlinie 042. Beide Linien verbinden das
Gebiet mit der Krefelder Innenstadt und dem Hauptbahnhof. Aufgrund der unmittelbaren
Lage am Kaiser-Wilhelm-Park bietet das Plangebiet zudem eine sehr gute Erreichbarkeit für
den Fuß- und Radverkehr.
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Abbildung 1: Luftbild
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Anlass und Ziele der Planung
Aufgrund der beabsichtigen Standortaufgabe stehen die Flächen des Betriebshofs zukünftig für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung. Die westliche Innenstadt ist zudem durch
einen erhöhten Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen (Kita) gekennzeichnet. Insbesondere für die städtische Kindertageseinrichtung an der Lutherische-Kirch-Straße ist
aufgrund der zeitnah auslaufenden Betriebserlaubnis ein Ersatz zu schaffen. Im Rahmen
einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe wurden dabei mögliche Alternativstandorte eruiert. Aufgrund der Lage und Verfügbarkeit ist das Betriebshofgelände dabei für die
Realisierung einer Kita gut geeignet. Die Zulässigkeit einer Kita kann jedoch nicht auf
Grundlage der aktuellen planungsrechtlichen Situation herbeigeführt werden. Daher besteht ein Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Ziele des Bebauungsplanes Nr. 816 sind
− die Nutzung des städtischen Betriebshofes nach Nutzungsaufgabe bauleitplanerisch zu steuern,
− die planungsrechtliche Grundlage für eine Folgenutzung als Standort für eine Kindertageseinrichtung zu schaffen,
− die verkehrliche Erschließung der Kindertagesstätte unter Berücksichtigung des Zugangs zum Kaiser-Wilhelm-Park zu gewährleisten und
− die erforderlichen Flächen für Parkplätze, welche der Kindertagesstätte wie auch
anderen Nutzergruppen zur Verfügung stehen sollen, zu sichern.
Aufgrund der Nutzung als städtische Kindertageseinrichtung ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit entsprechender Zweckbestimmung vorgesehen.
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Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Regionalplan Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf
(RPD 2018) als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 816
wahrt daher das Anpassungsgebot an die Ziele der Raumordnung.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die südliche Teilfläche des Betriebshofs
als Wohnbaufläche dar. Da es sich bei der Kindertageseinrichtung um eine dem Wohnen
dienende Funktion handelt, gilt der Bebauungsplan Nr. 816 als aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt (siehe S. 152 der Begründung zum FNP). Zwischen
der Straße Neuer Weg und dem Kaiser-Wilhelm-Park stellt der Flächennutzungsplan eine
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünverbindung dar. Die Verbindung zwischen der
Straße Neuer Weg und dem Kaiser-Wilhelm-Park ist im Weiteren so auszugestalten, dass
der Zweckbestimmung einer Grünverbindung im Flächennutzungsplan entsprochen wird.
Für den nördlichen Teil des Betriebshofs trifft der Flächennutzungsplan die Darstellung als
Grünfläche. Die Festsetzung eines Parkplatzes, welcher der Kindertagesstätte wie auch
weiteren Nutzungen – etwa den Sportplätzen des Kaiser-Wilhelm-Parks – zur Verfügung
steht, wahrt das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB.
Ein Teilstück des Plangebiets an der Straße Neuer Weg liegt innerhalb des einfachen Bebauungsplanes Nr. 151 – Westparkstraße - Von-Steuben-Straße - Tenderingstraße - Neuer
Weg - Schroersstraße –, einem gem. § 173 Abs. 3 BBauG a. F. übergeleiteten Fluchtlinienplan. Dieser zeichnet den Verlauf der Straße Neuer Weg als öffentliche Verkehrsfläche nach
und setzt im Abstand von fünf Metern hierzu eine Baufluchtlinie fest.
Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 816 außer Kraft gesetzt werden:
− Bebauungsplan Nr. 151 – Westparkstraße - Von-Steuben-Straße - Tenderingstraße Neuer Weg - Schroersstraße –
Der Bebauungsplan Nr. 816 liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes
der Stadt Krefeld (1992).
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone.
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von
Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 25.01.2018
die Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 4801/17) beschlossen. Da mit dem
Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 816 – Betriebshof Neuer Weg – ein neues
Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die
Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 12 Punkte. Die Verwaltung
schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 816 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 17 zu platzieren und die bisher auf Rang 17
und nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hin-
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ten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 814 als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur
Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre
(§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33
BauGB) geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 816 beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 816 – Betriebshof Neuer Weg –
(ohne Maßstab)
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Geltungsbereich des Bebauungsplanes