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Verwaltungsvorlage (Anlage-1_5403-18_BPlan-816_EB_Begründung_zur_Vorlage.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
570 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:45
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Inhalt der Datei

Begründung zur Vorlage 5403/18 Seite 1 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld-West für das Gelände des Betriebshofs Neuer Weg einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 816 – Betriebshof Neuer Weg – Plangebiet Das Plangebiet umfasst das Grundstück Neuer Weg 70a (Gemarkung Krefeld, Flur 20, Flurstücksnr. 721 und 722) sowie ein Teilstück des Kaiser-Wilhelm-Parks (Flurstücksnr. 723) im Bezirk Krefeld-West. Die Gesamtgröße beträgt ca. 4.100 m². Das Flächen befinden sich in kommunalem Eigentum und werden aktuell durch den Fachbereich Grünflächen als Betriebshof genutzt. Das Teilstück des Kaiser-Wilhelm-Parks dient als Zugang von der Straße Neuer Weg aus und unterteilt die Flächen des Betriebshofs in zwei Teilstücke. Das nördliche Teilstück dient als Lagerfläche. Weiterhin weist diese Fläche einen dichten Baumbestand auf. Die größere, südliche Teilfläche ist im Westen, Süden und Osten des Gebiets durch eine grenzständige Bebauung mit eingeschossigen Lagergebäuden und Schuppen gekennzeichnet, mittig auf dem Grundstück wurden weitere niedrige Gebäude errichtet. Das Gelände weist aufgrund der intensiven Nutzung und Befahrung mit Fahrzeugen einen hohen Versiegelungsgrad auf. In Folge von Umstrukturierungen innerhalb der Stadtverwaltung ist die Aufgabe des Standorts beabsichtigt. Daher steht das Gelände mittelfristig für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung. Im Westen ist das Plangebiet auf einem schmalen Stück an die Straße Neuer Weg angebunden. Im Norden und Osten schließt sich der Kaiser-Wilhelm-Park als öffentliche Grünanlage an. Im Süden und Westen grenzt das Plangebiet an Privatgärten der Wohngebäude an den Straßen Neuer Weg und Von-Steuben-Straße. Die weitere Umgebung des Gebiets ist durch Wohnbebauung sowie den Kaiser-Wilhelm-Park einschließlich der dort gelegenen Sportstätten geprägt. Auf der anderen Seite der Straße Neuer Weg findet sich zudem eine Kleingartenanlage. Die verkehrliche Erschließung des Grundstücks wird durch einen Anschluss an die Straße Neuer Weg gewährleistet. Im Weiteren ist über diese der Anschluss an die Westparkstraße wie auch den Oranierring möglich, sodass die Erreichbarkeit des Plangebiets für den motorisierten Individualverkehr gewährleistet ist. Südlich des Kaiser-Wilhelm-Parks an der Westparkstraße befindet sich eine Haltestelle der Buslinie 057 und nördlich des Plangebiets an der Hülser Straße verkehrt die Straßenbahnlinie 042. Beide Linien verbinden das Gebiet mit der Krefelder Innenstadt und dem Hauptbahnhof. Aufgrund der unmittelbaren Lage am Kaiser-Wilhelm-Park bietet das Plangebiet zudem eine sehr gute Erreichbarkeit für den Fuß- und Radverkehr. Begründung zur Vorlage 5403/18 Seite 2 Abbildung 1: Luftbild Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Anlass und Ziele der Planung Aufgrund der beabsichtigen Standortaufgabe stehen die Flächen des Betriebshofs zukünftig für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung. Die westliche Innenstadt ist zudem durch einen erhöhten Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen (Kita) gekennzeichnet. Insbesondere für die städtische Kindertageseinrichtung an der Lutherische-Kirch-Straße ist aufgrund der zeitnah auslaufenden Betriebserlaubnis ein Ersatz zu schaffen. Im Rahmen einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe wurden dabei mögliche Alternativstandorte eruiert. Aufgrund der Lage und Verfügbarkeit ist das Betriebshofgelände dabei für die Realisierung einer Kita gut geeignet. Die Zulässigkeit einer Kita kann jedoch nicht auf Grundlage der aktuellen planungsrechtlichen Situation herbeigeführt werden. Daher besteht ein Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ziele des Bebauungsplanes Nr. 816 sind − die Nutzung des städtischen Betriebshofes nach Nutzungsaufgabe bauleitplanerisch zu steuern, − die planungsrechtliche Grundlage für eine Folgenutzung als Standort für eine Kindertageseinrichtung zu schaffen, − die verkehrliche Erschließung der Kindertagesstätte unter Berücksichtigung des Zugangs zum Kaiser-Wilhelm-Park zu gewährleisten und − die erforderlichen Flächen für Parkplätze, welche der Kindertagesstätte wie auch anderen Nutzergruppen zur Verfügung stehen sollen, zu sichern. Aufgrund der Nutzung als städtische Kindertageseinrichtung ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit entsprechender Zweckbestimmung vorgesehen. Begründung zur Vorlage 5403/18 Seite 3 Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet ist im Regionalplan Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD 2018) als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 816 wahrt daher das Anpassungsgebot an die Ziele der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die südliche Teilfläche des Betriebshofs als Wohnbaufläche dar. Da es sich bei der Kindertageseinrichtung um eine dem Wohnen dienende Funktion handelt, gilt der Bebauungsplan Nr. 816 als aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt (siehe S. 152 der Begründung zum FNP). Zwischen der Straße Neuer Weg und dem Kaiser-Wilhelm-Park stellt der Flächennutzungsplan eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünverbindung dar. Die Verbindung zwischen der Straße Neuer Weg und dem Kaiser-Wilhelm-Park ist im Weiteren so auszugestalten, dass der Zweckbestimmung einer Grünverbindung im Flächennutzungsplan entsprochen wird. Für den nördlichen Teil des Betriebshofs trifft der Flächennutzungsplan die Darstellung als Grünfläche. Die Festsetzung eines Parkplatzes, welcher der Kindertagesstätte wie auch weiteren Nutzungen – etwa den Sportplätzen des Kaiser-Wilhelm-Parks – zur Verfügung steht, wahrt das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB. Ein Teilstück des Plangebiets an der Straße Neuer Weg liegt innerhalb des einfachen Bebauungsplanes Nr. 151 – Westparkstraße - Von-Steuben-Straße - Tenderingstraße - Neuer Weg - Schroersstraße –, einem gem. § 173 Abs. 3 BBauG a. F. übergeleiteten Fluchtlinienplan. Dieser zeichnet den Verlauf der Straße Neuer Weg als öffentliche Verkehrsfläche nach und setzt im Abstand von fünf Metern hierzu eine Baufluchtlinie fest. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 816 außer Kraft gesetzt werden: − Bebauungsplan Nr. 151 – Westparkstraße - Von-Steuben-Straße - Tenderingstraße Neuer Weg - Schroersstraße – Der Bebauungsplan Nr. 816 liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone. Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 25.01.2018 die Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 4801/17) beschlossen. Da mit dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 816 – Betriebshof Neuer Weg – ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 12 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 816 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 17 zu platzieren und die bisher auf Rang 17 und nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hin- Begründung zur Vorlage 5403/18 Seite 4 ten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt. Sonstiges Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 814 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 816 beigefügt. Begründung zur Vorlage 5403/18 Seite 5 Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 816 – Betriebshof Neuer Weg – (ohne Maßstab) Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Geltungsbereich des Bebauungsplanes