Daten
Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5403/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung West
28.06.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
11.09.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
18.09.2018
Rat
18.09.2018
Beschlussform
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 816 – Betriebshof Neuer Weg – Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Betriebshof Neuer Weg auf dem Grundstück
Neuer Weg 70a (Gemarkung Krefeld, Flur 20, Flurstücksnr. 721 und 722) sowie für ein Teilstück
des Kaiser-Wilhelm-Parks (Flurstücksnr. 723) im Bezirk Krefeld-West ein Verfahren zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 816 – Betriebshof Neuer Weg –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 816 außer Kraft gesetzt werden:
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5403/18
Seite - 2 -
Bebauungsplan Nr. 151 – Westparkstraße - Von-Steuben-Straße - Tenderingstraße - Neuer Weg Schroersstraße –
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
Bebauungsplan Nr. 816 – Betriebshof Neuer Weg – neu auf Rang 17 platziert. Die nachfolgend
gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
II. Bezirksvertretung West
Die Bezirksvertretung West nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 816 zur
Kenntnis.
Drucksache 5403/18
Begründung
Siehe Anlage
Anlage(n):
(1) Anlage-2_5403-18_BPlan-816_EB_Übersichtsplan.pdf
(2) Anlage-1_5403-18_BPlan-816_EB_Begründung_zur_Vorlage.pdf
Seite - 3 -
Drucksache 5403/18
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5403/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: