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Verwaltungsvorlage (Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
70 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
21.09.18, 09:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:46
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5629/18 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Ost 25.09.2018 beschließend Betreff Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 Beschlussentwurf Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 23.07.2018 wird der Verwendungszweck der Haushaltsmittel, die der Rat der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt hat, wie folgt festgelegt: Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5629/18 - Seite - 2 - Begründung Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirksatzung vom 23.07.2018 bzw. § 37 Absatz 3 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Haushaltsmittel, die vom Rat für die Bezirksvertretungen bereitgestellt worden sind. Mit Beschluss vom 05.07.2018 hat der Rat der Stadt Krefeld jeder Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 5.120 Euro zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt. Werden im Rahmen der Etatberatungen Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Mittelverwendungen gefasst, werden diese im Haushaltsjahr 2019 ausgewiesen. Drucksache 5629/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5629/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P 03101010000 Kostenart: 54993200 PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: