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Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des 2. Quartals 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
178 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:47
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5660/18 - 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Rat Sitzungstermin Beschlussform 12.09.2018 vorberatend 18.09.2018 zur Kenntnis Betreff Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des 2. Quartals 2018 Beschlussentwurf Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen werden zur Kenntnis genommen: - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.04.2018 – 30.06.2018 im Teilergebnisplan 2017 im Gesamtwert von 41.437,26 EUR (gemäß Anlage 1) - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW (bis 26.04.2018) in der Zeit vom 01.04.2018 – 30.06.2018 im Teilergebnisplan 2018 im Gesamtwert von 186.292,00 EUR (gemäß Anlage 2) - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW (bis 26.04.2018) in der Zeit vom 01.04.2018 – 30.06.2018 im Teilfinanzplan 2018 im Gesamtwert von 288.053,64 EUR (gemäß Anlage 3) - aufgrund § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW (bis 26.04.2018) in der Zeit vom 01.04.2018 – 30.06.2018 im Teilfinanzplan 2018 im Gesamtwert von 1.582.000,00 EUR (gemäß Anlage 4) Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5660/18 - Seite - 2 - Begründung Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.04.2018 bis 30.06.2018 aufgrund § 83 Abs.1 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in der Anlage 1 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Teilergebnisplan 2017 sind gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben. Darüber hinaus sind die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.04.2018 bis 30.06.2018 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW/ § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW (die Regelungen des § 82 GO NRW sind ab dem 26.04.2018 aufgrund der Haushaltsgenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung nicht mehr maßgebend) und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen 2, 3 und 4 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen im Teilergebnis/Teilfinanzplan 2018 gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben. Anlage(n): (1) Anlage 1 (2) Anlage 2 (3) Anlage 3 (4) Anlage 4 Drucksache 5660/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5660/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: