Daten
Kommune
Krefeld
Größe
178 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5660/18 -
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Rat
Sitzungstermin
Beschlussform
12.09.2018
vorberatend
18.09.2018
zur Kenntnis
Betreff
Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des 2. Quartals
2018
Beschlussentwurf
Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen werden zur Kenntnis genommen:
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.04.2018 – 30.06.2018 im Teilergebnisplan 2017
im Gesamtwert von 41.437,26 EUR (gemäß Anlage 1)
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW (bis 26.04.2018)
in der Zeit vom 01.04.2018 – 30.06.2018 im Teilergebnisplan 2018
im Gesamtwert von 186.292,00 EUR (gemäß Anlage 2)
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW (bis 26.04.2018)
in der Zeit vom 01.04.2018 – 30.06.2018 im Teilfinanzplan 2018
im Gesamtwert von 288.053,64 EUR (gemäß Anlage 3)
- aufgrund § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW (bis 26.04.2018)
in der Zeit vom 01.04.2018 – 30.06.2018 im Teilfinanzplan 2018
im Gesamtwert von 1.582.000,00 EUR (gemäß Anlage 4)
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5660/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.04.2018 bis 30.06.2018 aufgrund § 83 Abs.1 GO NRW
und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in der Anlage 1 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Teilergebnisplan 2017 sind gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat
zur Kenntnis zu geben.
Darüber hinaus sind die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.04.2018 bis 30.06.2018 aufgrund
§ 83 Abs. 1 GO NRW/ § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW (die Regelungen
des § 82 GO NRW sind ab dem 26.04.2018 aufgrund der Haushaltsgenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung nicht mehr maßgebend) und § 22 Hauptsatzung
bewilligten und in den Anlagen 2, 3 und 4 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen im Teilergebnis/Teilfinanzplan 2018 gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Anlage(n):
(1) Anlage 1
(2) Anlage 2
(3) Anlage 3
(4) Anlage 4
Drucksache 5660/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5660/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: