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Verwaltungsvorlage ((Microsoft Word - BP 818 - Begründung zur Vorlage 5840-18.docx))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
536 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
21.09.18, 09:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:47
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Inhalt der Datei

Begründung zur Vorlage 5840/18 Seite 1 Die Stadt Krefeld beabsichtigt, in Krefeld-Bockum für den Bereich nördlich der Uerdinger Straße, zwischen Grotenburgstraße und Rott, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 818 – nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott – Plangebiet Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 9.161 m² und wurde zuletzt vorrangig gewerblich durch ein Unternehmen der Farbherstellung (Flurstücke 404 und 1058) und an der Uerdinger Straße zum Wohnen genutzt. Im Süden endet das Plangebiet mit der Uerdinger Straße, während der nördliche Rand durch die Gärten der Grundstücke an der Germaniastraße begrenzt wird. Die westlichen Abgrenzungen ergeben sich aus den vorhandenen Bestandsbebauungen und Gärten an der Grotenburgstraße und Uerdinger Straße, die östlichen aus denen am Rott und der Uerdinger Straße. Die Umgebung ist überwiegend geprägt durch Wohnnutzungen. Lediglich an der Uerdinger Straße sowie an der Grotenburgstraße sind vereinzelt gemischt genutzte Gebäude mit Wohnen, Handel und Dienstleistungen vorhanden. Die Flurstücke 97 und 98, welche den westlichen Teilbereich des Geltungsbereiches darstellen, werden miteinbezogen, um den gesamten Innenbereich städtebaulich zu ordnen und zu sichern. Die konkrete Konzeptplanung konzentriert sich auf den östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches. Die Verfügbarkeit des Flurstücks 1139 wird im weiteren Verfahren geklärt; zurzeit führt der Investor Gespräche mit den Eigentümern. Abbildung 1: Luftbild Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Begründung zur Vorlage 5840/18 Seite 2 Anlass und Ziele der Planung Ein Projektentwickler plant den Abbruch der aufgegebenen und nicht mehr benötigten gewerblichen Gebäude sowie eine Neubebauung und Nachverdichtung der rückwärtigen Flächen. Seitens der Stadt Krefeld besteht das Bestreben, verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt werden. Für eine Neuordnung und Bebauung der Flächen an der Uerdinger Straße sind die planungsrechtlichen Grundlagen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 818 ist es, - eine behutsame Nachverdichtung und Umnutzung zu fördern, indem eine belastete, bereits erschlossene innerstädtische Fläche revitalisiert und genutzt wird, - die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Folgenutzung und Neubebauung des Plangebietes zu schaffen, - ein Allgemeines Wohngebiet sowie ein Mischgebiet festzusetzen. Planungsrechtliche Festsetzungen durch einen Bebauungsplan bestehen bisher nicht. Der Flächennutzungsplan weist für das Plangebiet Wohnbaufläche beziehungsweise ein Mischgebiet entlang der Uerdinger Straße aus. Eine Ausweisung des Gebietes als Allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet (MI) im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem der vorherrschenden städtebaulichen Situation. Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet ist im Regionalplan Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD 2018) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt den Großteil der Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches als Wohnbaufläche dar. Am südlichen Rand stellt der Flächennutzungsplan entlang der Uerdinger Straße ein Mischgebiet dar. Die geplante Nutzung entspricht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Innerhalb des Planungsgebietes bestehen keine rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne. Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Das Plangebiet befindet sich im Norden in Teilen innerhalb einer potenziellen Wasserschutzzone ‚Bruchweg‘. Die Planung und Ausführung soll so angelegt werden, dass die Anforderungen, die sich aus der Wasserschutzzone ergeben, erfüllt werden. Möglicherweise wird eine Untersuchung der Geruchsimmissionen in Zusammenhang mit dem naheliegenden Zoo erforderlich. Dies ist im weiteren Verfahren durch die Fachbehörden zu prüfen.