Daten
Kommune
Krefeld
Größe
181 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
21.09.18, 09:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5840/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Ost
25.09.2018
zur Kenntnis
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.11.2018
vorberatend
Haupt- und Beschwerdeausschuss
26.11.2018
vorberatend
Rat
26.11.2018
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 818 - nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott -;
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich nördlich der Uerdinger Straße, der
begrenzt wird
- im Süden durch die Uerdinger Straße,
- im Westen durch die Gärten an der Grotenburgstraße und der Uerdinger Straße,
- im Norden durch die Grundstücke der Germaniastraße und
- im Osten durch die Grundstücke am Rott und an der Uerdinger Straße,
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 818 – nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott –
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5840/18 -
Seite - 2 -
4. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
Bebauungsplan Nr. 818 – nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott – neu
auf Rang 33 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der
Prioritätenliste nach hinten versetzt.
II. Bezirksvertretung Ost
Die Bezirksvertretung Ost nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 818 zur
Kenntnis.
Drucksache 5840/18 -
Begründung
Anlage(n):
(1) (Microsoft Word - BP 818 - Begründung zur Vorlage 5840-18.docx)
Seite - 3 -
Drucksache 5840/18 -
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5840/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: