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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 818 - nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott -; Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
181 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
21.09.18, 09:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:47
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 818 - nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott -; Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 818 - nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott -; Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 818 - nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott -; Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 818 - nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott -; Einleitender Beschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5840/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Ost 25.09.2018 zur Kenntnis Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 14.11.2018 vorberatend Haupt- und Beschwerdeausschuss 26.11.2018 vorberatend Rat 26.11.2018 beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 818 - nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott -; Einleitender Beschluss Beschlussentwurf I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich nördlich der Uerdinger Straße, der begrenzt wird - im Süden durch die Uerdinger Straße, - im Westen durch die Gärten an der Grotenburgstraße und der Uerdinger Straße, - im Norden durch die Grundstücke der Germaniastraße und - im Osten durch die Grundstücke am Rott und an der Uerdinger Straße, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 818 – nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott – Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5840/18 - Seite - 2 - 4. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 818 – nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott – neu auf Rang 33 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. II. Bezirksvertretung Ost Die Bezirksvertretung Ost nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 818 zur Kenntnis. Drucksache 5840/18 - Begründung Anlage(n): (1) (Microsoft Word - BP 818 - Begründung zur Vorlage 5840-18.docx) Seite - 3 - Drucksache 5840/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5840/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: