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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 - Begründung zur Vorlage Nr. 5841/18)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
36 kB
Datum
14.11.2018
Erstellt
21.09.18, 09:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:47
Verwaltungsvorlage (Anlage 1 - Begründung zur Vorlage Nr. 5841/18)

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Inhalt der Datei

Begründung zur Vorlage 5841/18 1 Für den Bebauungsplan Nr. 818 – nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott – ist der einleitende Beschluss durch den Rat der Stadt Krefeld am 06.12.2018 vorgesehen (vergleiche Vorlage 5840/18). Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 9.161 m² und wurde zuletzt vorrangig gewerblich durch ein Unternehmen der Farbherstellung (Flurstücke 404 und 1058) und an der Uerdinger Straße zum Wohnen genutzt. Im Süden endet das Plangebiet mit der Uerdinger Straße, während der nördliche Rand durch die Gärten der Grundstücke an der Germaniastraße begrenzt wird. Die westlichen Abgrenzungen ergeben sich aus den vorhandenen Bestandsbebauungen und Gärten an der Grotenburgstraße und Uerdinger Straße, die östlichen aus denen am Rott und der Uerdinger Straße. Die Umgebung ist überwiegend geprägt durch Wohnnutzungen. Lediglich an der Uerdinger Straße sowie an der Grotenburgstraße sind vereinzelt gemischt genutzte Gebäude mit Wohnen, Handel und Dienstleistungen vorhanden. Die Flurstücke 97 und 98, welche den westlichen Teilbereich des Geltungsbereiches darstellen, werden miteinbezogen, um den gesamten Innenbereich städtebaulich zu ordnen und zu sichern. Die konkrete Konzeptplanung konzentriert sich auf den östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches. Die Verfügbarkeit des Flurstücks 1139 wird im weiteren Verfahren geklärt; zurzeit führt der Investor Gespräche mit den Eigentümern. Anlass und Ziel der Planung Ein Projektentwickler plant den Abbruch der aufgegebenen und nicht mehr benötigten gewerblichen Gebäude sowie eine Neubebauung und Nachverdichtung der rückwärtigen Flächen. Seitens der Stadt Krefeld besteht das Bestreben, verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt werden. Für eine Neuordnung und Bebauung der Flächen an der Uerdinger Straße sind die planungsrechtlichen Grundlagen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 818 ist es, - eine behutsame Nachverdichtung und Umnutzung zu fördern, indem eine belastete, bereits erschlossene innerstädtische Fläche revitalisiert und genutzt wird, - die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Folgenutzung und Neubebauung des Plangebietes zu schaffen, - ein Allgemeines Wohngebiet sowie ein Mischgebiet festzusetzen. Planungsrechtliche Festsetzungen durch einen Bebauungsplan bestehen bisher nicht. Der Flächennutzungsplan weist für das Plangebiet Wohnbaufläche beziehungsweise ein Mischgebiet entlang der Uerdinger Straße aus. Eine Ausweisung des Gebietes als Allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet (MI) im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem der vorherrschenden städtebaulichen Situation.