Daten
Kommune
Krefeld
Größe
72 kB
Datum
14.11.2018
Erstellt
21.09.18, 09:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5841/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Ost
25.09.2018
zur Kenntnis
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.11.2018
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 818 - nördlich Uerdinger Straße zwischen Grotenburgstraße und Rott -;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung beschließt:
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden zur Kenntnis genommen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist
entsprechend der vom Rat beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung in öffentlicher Veranstaltung durchzuführen.
II. Bezirksvertretung Ost
Die Bezirksvertretung Ost nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 818 zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5841/18 -
Begründung
Anlage(n):
(1) Anlage 2 zur Vorlage 5841/18 - Planvariante A
(2) Anlage 3 zur Vorlage 5841/18 - Planvariante B
(3) Anlage 1 - Begründung zur Vorlage Nr. 5841/18
Seite - 2 -
Drucksache 5841/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5841/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: