Daten
Kommune
Krefeld
Größe
138 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
21.09.18, 09:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5960/18 -
31
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Ost
25.09.2018
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße/Schönwasserstraße
Einleitender Beschluss
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses 5778/18 DB
Beschlussentwurf
Der folgende, von Bezirksvorsteher Wolfgang Merkel und den Bezirksverordneten Paul
Hoffmann, Mark Borgwardt, Gregor Grosche und Oliver Leist unterzeichnete Dringlichkeitsbeschluss zum
Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 821 – Bunker Friedrich-Ebert-Straße/
Schönwasserstraße,
Die Bezirksvertretung Krefeld-Ost nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr.
821 zur Kenntnis.
wird genehmigt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5960/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Der Dringlichkeitsbeschluss erfolgte, da nicht bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Krefeld-Ost gewartet werden konnte.
Die Stadt Krefeld beabsichtigt im Bereich Gemarkung Bockum, Flur 12, Flurstücke Nrn. 87
und 88 sowie einer Teilfläche der Schönwasserstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 821 – Bunker Friedrich-Ebert-Straße/ Schönwasserstraße -