Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld
für das Haushaltsjahr 2019
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben
der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
920.680.731 Euro
918.187.777 Euro
866.668.155 Euro
822.048.987 Euro
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
101.489.780 Euro
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
9.793.140 Euro
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
8.826.800 Euro
festgesetzt.
47.077.472 Euro
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf
9.793.140 Euro
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
88.787.200 Euro
festgesetzt.
§4
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf
520.000.000 Euro
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
2. Gewerbesteuer auf
265 v. H.
533 v. H.
480 v. H.
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.