Daten
Kommune
Krefeld
Größe
78 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5183/18
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Rat
Sitzungstermin
Beschlussform
15.05.2018
29.05.2018
beschließend
Betreff
Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2017 und 2018 im 1. Quartal 2018
Beschlussentwurf
Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen:
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.01.2018 - 31.03.2018 im Teilergebnisplan 2017
im Gesamtbetrag von 1.062.723,00 EUR
gemäß Anlage Nr. 1
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.01.2018 - 31.03.2018 im Teilfinanzplan 2017
im Gesamtbetrag von 6.370,00 EUR
gemäß Anlage Nr. 2
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW
in der Zeit vom 07.12.2017 - 31.03.2018 im Teilergebnisplan 2018
im Gesamtbetrag von 305.624,00 EUR
gemäß Anlage Nr. 3
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5183/18
in der Zeit vom 01.01.2018 - 31.03.2018 im Teilfinanzplan 2018
im Gesamtbetrag von 280.021,47 EUR
gemäß Anlage Nr. 4
Seite - 2 -
Drucksache 5183/18
Seite - 3 -
Begründung
Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.03.2018 aufgrund § 83 Abs. 1 GO
NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen 1 und 2 zusammengestellten überund außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnis-/Teilfinanzplan 2017 sind
gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Darüber hinaus sind die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 07.12.2017 bis 31.03.2018 aufgrund
§ 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in
den Anlagen 3 und 4 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnis-/Teilfinanzplan 2018 gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur
Kenntnis zu geben.
Anlage(n):
(1) Anlage 1 Meldung 2018 für 2017 TEP 1.pdf
(2) Anlage 2 Meldung 2018 für 2017 TFP 1.pdf
(3) Anlage 3 Meldung 2018 TEP 1.pdf
(4) Anlage 4 Meldung 2018 TFP 1.pdf
Drucksache 5183/18
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5183/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: