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Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2017 und 2018 im 1. Quartal 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
78 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48
Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2017 und 2018 im 1. Quartal 2018) Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2017 und 2018 im 1. Quartal 2018) Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2017 und 2018 im 1. Quartal 2018) Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2017 und 2018 im 1. Quartal 2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5183/18 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Rat Sitzungstermin Beschlussform 15.05.2018 29.05.2018 beschließend Betreff Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2017 und 2018 im 1. Quartal 2018 Beschlussentwurf Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen: - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.01.2018 - 31.03.2018 im Teilergebnisplan 2017 im Gesamtbetrag von 1.062.723,00 EUR gemäß Anlage Nr. 1 - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.01.2018 - 31.03.2018 im Teilfinanzplan 2017 im Gesamtbetrag von 6.370,00 EUR gemäß Anlage Nr. 2 - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 07.12.2017 - 31.03.2018 im Teilergebnisplan 2018 im Gesamtbetrag von 305.624,00 EUR gemäß Anlage Nr. 3 - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5183/18 in der Zeit vom 01.01.2018 - 31.03.2018 im Teilfinanzplan 2018 im Gesamtbetrag von 280.021,47 EUR gemäß Anlage Nr. 4 Seite - 2 - Drucksache 5183/18 Seite - 3 - Begründung Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.03.2018 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen 1 und 2 zusammengestellten überund außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnis-/Teilfinanzplan 2017 sind gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben. Darüber hinaus sind die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 07.12.2017 bis 31.03.2018 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen 3 und 4 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnis-/Teilfinanzplan 2018 gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben. Anlage(n): (1) Anlage 1 Meldung 2018 für 2017 TEP 1.pdf (2) Anlage 2 Meldung 2018 für 2017 TFP 1.pdf (3) Anlage 3 Meldung 2018 TEP 1.pdf (4) Anlage 4 Meldung 2018 TFP 1.pdf Drucksache 5183/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5183/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: