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Verwaltungsvorlage (Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
73 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48
Verwaltungsvorlage (Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW)

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Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5460/18 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW Beschlussentwurf 1. Jeder Bezirksvertretung werden für das Haushaltsjahr 2019 Mittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW in Höhe von jeweils 5.120 EUR zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt. 2. Die Bezirksvertretungen legen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen fest, für welche Zwecke die Mittel in 2019 verwendet werden sollen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5460/18 Seite - 2 - Begründung In § 37 Absatz 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Mit Schreiben vom 16.07.97 hat das Innenministerium NRW zu den im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Bestimmung aufgetretenen Fragen wie folgt Stellung genommen: "Zur Wahrung der haushaltsrechtlichen Befugnisse der Bezirksvertretungen sind die Bezirksvertretungen in das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans einzubeziehen. Zu diesem Zweck ist es zunächst Sache des Rates, die Höhe der Haushaltsmittel festzulegen, über die die Bezirksvertretungen allein entscheiden können. Diese erhalten sodann Gelegenheit, im Rahmen der ihnen vom Rat pauschal zur Verfügung gestellten Mittel ihre Entscheidungen zu den einzelnen Verwendungszwecken zu treffen. Die von den Bezirksvertretungen festgelegten Mittelverwendungen sind in den Haushaltsplan zu übernehmen und für den Rat bei seiner Beschlussfassung verbindlich." Dementsprechend wurden in den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan des Produktes Sitzungsdienst - P03101010000 beim Sachkonto 54993200 - Sachmittel Bezirksvertretungen - 5.120 EUR pro Bezirksvertretung eingestellt. Die Verwaltung wird dem Rat für die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2019 über den Veränderungsnachweis die sich aus den Entscheidungen der Bezirksvertretungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergebenden Ansatzkorrekturen vorlegen. Drucksache 5460/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5460/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: