Daten
Kommune
Krefeld
Größe
73 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5460/18
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW
Beschlussentwurf
1. Jeder Bezirksvertretung werden für das Haushaltsjahr 2019 Mittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW
in Höhe von jeweils 5.120 EUR zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt.
2. Die Bezirksvertretungen legen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen fest, für welche Zwecke die Mittel in 2019 verwendet werden sollen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5460/18
Seite - 2 -
Begründung
In § 37 Absatz 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen
Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über
den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.
Mit Schreiben vom 16.07.97 hat das Innenministerium NRW zu den im Zusammenhang mit der
Anwendung dieser Bestimmung aufgetretenen Fragen wie folgt Stellung genommen:
"Zur Wahrung der haushaltsrechtlichen Befugnisse der Bezirksvertretungen sind die Bezirksvertretungen in das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans einzubeziehen. Zu diesem Zweck ist
es zunächst Sache des Rates, die Höhe der Haushaltsmittel festzulegen, über die die Bezirksvertretungen allein entscheiden können. Diese erhalten sodann Gelegenheit, im Rahmen der ihnen
vom Rat pauschal zur Verfügung gestellten Mittel ihre Entscheidungen zu den einzelnen Verwendungszwecken zu treffen.
Die von den Bezirksvertretungen festgelegten Mittelverwendungen sind in den Haushaltsplan zu
übernehmen und für den Rat bei seiner Beschlussfassung verbindlich."
Dementsprechend wurden in den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan des Produktes Sitzungsdienst - P03101010000 beim Sachkonto 54993200 - Sachmittel Bezirksvertretungen - 5.120 EUR pro Bezirksvertretung eingestellt.
Die Verwaltung wird dem Rat für die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2019 über den
Veränderungsnachweis die sich aus den Entscheidungen der Bezirksvertretungen gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf ergebenden Ansatzkorrekturen vorlegen.
Drucksache 5460/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5460/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: