Daten
Kommune
Krefeld
Größe
385 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5284/18
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für
das Jahr 2017
Beschlussentwurf
Der Rat nimmt die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Jahres 2017 zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5284/18
Seite - 2 -
Begründung
Mit Beschluss vom 25.01.2018 (Vorlage 4794/17) hat der Rat der Stadt Krefeld der Bildung einer
Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 für die veranschlagten Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Höhe von 6.200.000,00
EUR zugestimmt.
Auf die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit entfielen
davon 1.700.000,00 EUR. Auf die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entfielen 4.500.000,00 EUR.
Hintergrund war der folgende Sachverhalt:
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunales Abgabengesetz NRW) müssen Gebührenüberschüsse
innerhalb von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückgeführt werden und dürfen nicht den allgemeinen Haushalt finanzieren. Gebührenfehlbeträge können ebenfalls innerhalb von vier Jahren
an den Gebührenzahler weitergegeben werden.
Die Gebührenüberschüsse werden in den kommenden vier Jahren genutzt, um Schwankungen in
der Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenzahler abzumildern und so die Gebühren zu
verstetigen.
Die Abbildung der Gebührenüberschüsse hat periodengerecht zu erfolgen, das heißt zum 31.12.
des Jahres, in dem der Überschuss entstanden ist. Gebührenfehlbeträge können in diesem Sonderposten nicht abgebildet werden.
Die Ermittlung der Gebührenüberschüsse oder -fehlbeträge erfolgt durch die Stadt Krefeld als
Spitzabrechnung. Die aus den Gebühren erzielten Erträge werden den angefallenen gebührenrelevanten Aufwendungen gegenübergestellt. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungs- und Reinigungspflichten im Rahmen der Vorschriften des KAG bedient sich die Stadt Krefeld der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH (GSAK).
Die GSAK erhält unterjährige pauschale Abschläge für ihre Leistungen, die im Folgejahr endabgerechnet werden. Die Endabrechnung war für Mitte 2018 avisiert. Eine Zuführung zu den Sonderposten auf Grundlage der Spitzabrechnung der GSAK war damit bis zum Buchungsschluss des
Jahresabschlusses 2017 der Stadt Krefeld nicht möglich.
Um jedoch eine periodengerechte Zuordnung möglicher Überdeckungen im Jahresabschluss 2017
sicher zu stellen, wurde die voraussichtliche Überdeckung geschätzt und einer Rückstellung zugeführt.
Die Endabrechnung der GSAK liegt jetzt vor, so dass die Zuführung der Gebührenüberschüsse zu
den Sonderposten durch Auflösung der gebildeten Rückstellung erfolgt.
Die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen stellen sich wie folgt dar (aufgrund der verkürzten Darstellung kann es zu Rundungsunterschieden kommen):
Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit
Drucksache 5284/18
Seite - 3 -
Ergebnis 2017 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst):
Gebührenplanung
Wirtschaftsrechnung
Verbesserung (+)/
Verschlechterung
(-)
TEUR
TEUR
TEUR
Gesamtaufwand Reinigung
GSAK
8.749
8.772
Zwischensumme
8.749
8.772
423
450
9.171
9.222
./. Anteil Nebenerträge
0
-170
170
./. Erstattungen
0
-1.305
1.305
9.171
7.747
-1.699
-1.709
7.472
6.038
-7.071
-7.028
-43
401
-990
-1.391
./. geplante Auflösung SoPo
Straßenreinigung
-400
-400
0
Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-)
1
-1.390
Korrektur 2016
0
-15
Zuführung zum Sonderposten
0
-1.405
+ Kosten Gesamtverwaltung
Zwischensumme
Zwischensumme
./.Anteil allgemeiner Haushalt
Zwischensumme
./. Benutzungsgebühren
Zwischenergebnis
-24
-27
-9
Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst) hat
eine Kostenüberdeckung in Höhe von 1.405 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten
für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Sommerdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2017 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine
Sauberkeit.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Sommerdienst) entwickelt sich
dadurch wie folgt:
Drucksache 5284/18
Seite - 4 -
Bestand zum 31.12.2016:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2017
berücksichtigt:
1.706.048,78 €
Zuführung Überdeckung 2017
1.405.000,00 €
Bestand zum 31.12.2017:
2.711.048,78 €
-400.000,00 €
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2018:
-430.000,00 €
Ergebnis 2017 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst):
Haushaltsplanung
Wirtschaftsrechnung
Verbesserung (+)/
Verschlechterung
(-)
TEUR
TEUR
TEUR
Gesamtaufwand Reinigung GSAK
878
829
Zwischensumme
878
829
+ Kosten Gesamtverwaltung
141
90
1.019
919
./. Anteil Nebenerträge
0
-34
34
./. Erstattungen
0
0
0
1.019
885
-204
-184
815
701
-798
-833
34
17
-132
-148
./. geplante Auflösung SoPo Winterdienst
-20
-20
Unterdeckung (+)/ Überdeckung
(-)
-3
-152
0
-20
Zwischensumme
Zwischensumme
./.Anteil allgemeiner Haushalt
Zwischensumme
./. Benutzungsgebühren
Zwischenergebnis
Korrektur 2016
49
51
-20
Drucksache 5284/18
Seite - 5 -
Zuführung zum Sonderposten
0
-172
Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst) hat eine
Kostenüberdeckung in Höhe von 172 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Winterdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der
für 2017 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Winterdienst) entwickelt sich
dadurch wie folgt:
Bestand zum 31.12.2016:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2017 berücksichtigt:
709.000,00 €
-20.000,00 €
Zuführung Überdeckung 2017
172.000,00 €
Bestand zum 31.12.2017:
861.000,00 €
-156.000,00 €
Nachrichtlich Entnahme zugunsten Gebührenkalkulation 2018:
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 wurde für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit eine Rückstellung in Höhe von
1.700.000,00 EUR zum 31.12.2017 gebildet. Diese Rückstellung wird wie folgt aufgelöst:
1.700.000,00 €
1.405.000,00 €
172.000,00 €
1.577.000,00 €
Rückstellung zum 31.12.2017:
Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Sommerdienst):
Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Winterdienst):
Summe Zuführungen Sonderposten
Der verbleibende Betrag von 123 TEUR wird aufgelöst.
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
Ergebnis 2017 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung
der Entsorgungssicherheit:
Haushaltsplanung
Wirtschaftsrechnung
Verbesserung (+)/
Verschlechterung
(-)
TEUR
TEUR
TEUR
Gesamtaufwand GSAK
32.902
32.839
Zwischensumme
32.902
32.839
1.855
1.541
34.757
34.381
+ Kosten Gesamtverwaltung
Zwischensumme
62
314
Drucksache 5284/18
./. Anteil Nebenerträge
Seite - 6 -
-862
-1.455
593
0
-3.282
3.282
33.895
29.643
-29.574
-29.322
-252
4.321
321
-4.000
-4.329
-4.329
0
-8
-4.008
Korrektur 2016
0
-48
Zuführung zum Sonderposten
0
-4.056
./. Erstattungen
Zwischensumme
./. Benutzungsgebühren
Zwischenergebnis
./. geplanter Auflösung SoPo Abfall
Unterdeckung (+)/ Überdeckung
(-)
Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 4.056 TEUR ergeben.
Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Abfallwirtschaftsplanung und
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2017 gebildeten Rückstellung für Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit entwickelt sich dadurch wie folgt:
Bestand zum 31.12.2016:
14.395.018,00 €
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2017 berücksichtigt:
-4.329.000,00 €
Zuführung Überdeckung 2017
4.056.000,00 €
Bestand zum 31.12.2017:
14.122.018,00 €
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2018:
-5.100.000,00 €
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 wurde für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit eine Rückstellung in Höhe von
4.500.000,00 EUR zum 31.12.2017 gebildet. Diese Rückstellung wird wie folgt aufgelöst:
Rückstellung zum 31.12.2017:
Zuführung Sonderposten Abfallbeseitigung:
4.500.000,00 €
4.056.000,00 €
Drucksache 5284/18
Summe Zuführungen Sonderposten
Der verbleibende Betrag von 444 TEUR wird aufgelöst.
Seite - 7 -
4.056.000,00 €
Drucksache 5284/18
Seite - 8 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5284/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: