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Verwaltungsvorlage (Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
385 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5284/18 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2017 Beschlussentwurf Der Rat nimmt die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Jahres 2017 zur Kenntnis. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5284/18 Seite - 2 - Begründung Mit Beschluss vom 25.01.2018 (Vorlage 4794/17) hat der Rat der Stadt Krefeld der Bildung einer Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 für die veranschlagten Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Höhe von 6.200.000,00 EUR zugestimmt. Auf die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit entfielen davon 1.700.000,00 EUR. Auf die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entfielen 4.500.000,00 EUR. Hintergrund war der folgende Sachverhalt: Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunales Abgabengesetz NRW) müssen Gebührenüberschüsse innerhalb von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückgeführt werden und dürfen nicht den allgemeinen Haushalt finanzieren. Gebührenfehlbeträge können ebenfalls innerhalb von vier Jahren an den Gebührenzahler weitergegeben werden. Die Gebührenüberschüsse werden in den kommenden vier Jahren genutzt, um Schwankungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenzahler abzumildern und so die Gebühren zu verstetigen. Die Abbildung der Gebührenüberschüsse hat periodengerecht zu erfolgen, das heißt zum 31.12. des Jahres, in dem der Überschuss entstanden ist. Gebührenfehlbeträge können in diesem Sonderposten nicht abgebildet werden. Die Ermittlung der Gebührenüberschüsse oder -fehlbeträge erfolgt durch die Stadt Krefeld als Spitzabrechnung. Die aus den Gebühren erzielten Erträge werden den angefallenen gebührenrelevanten Aufwendungen gegenübergestellt. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungs- und Reinigungspflichten im Rahmen der Vorschriften des KAG bedient sich die Stadt Krefeld der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH (GSAK). Die GSAK erhält unterjährige pauschale Abschläge für ihre Leistungen, die im Folgejahr endabgerechnet werden. Die Endabrechnung war für Mitte 2018 avisiert. Eine Zuführung zu den Sonderposten auf Grundlage der Spitzabrechnung der GSAK war damit bis zum Buchungsschluss des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Krefeld nicht möglich. Um jedoch eine periodengerechte Zuordnung möglicher Überdeckungen im Jahresabschluss 2017 sicher zu stellen, wurde die voraussichtliche Überdeckung geschätzt und einer Rückstellung zugeführt. Die Endabrechnung der GSAK liegt jetzt vor, so dass die Zuführung der Gebührenüberschüsse zu den Sonderposten durch Auflösung der gebildeten Rückstellung erfolgt. Die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen stellen sich wie folgt dar (aufgrund der verkürzten Darstellung kann es zu Rundungsunterschieden kommen): Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit Drucksache 5284/18 Seite - 3 - Ergebnis 2017 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst): Gebührenplanung Wirtschaftsrechnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) TEUR TEUR TEUR Gesamtaufwand Reinigung GSAK 8.749 8.772 Zwischensumme 8.749 8.772 423 450 9.171 9.222 ./. Anteil Nebenerträge 0 -170 170 ./. Erstattungen 0 -1.305 1.305 9.171 7.747 -1.699 -1.709 7.472 6.038 -7.071 -7.028 -43 401 -990 -1.391 ./. geplante Auflösung SoPo Straßenreinigung -400 -400 0 Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-) 1 -1.390 Korrektur 2016 0 -15 Zuführung zum Sonderposten 0 -1.405 + Kosten Gesamtverwaltung Zwischensumme Zwischensumme ./.Anteil allgemeiner Haushalt Zwischensumme ./. Benutzungsgebühren Zwischenergebnis -24 -27 -9 Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 1.405 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Sommerdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2017 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Sommerdienst) entwickelt sich dadurch wie folgt: Drucksache 5284/18 Seite - 4 - Bestand zum 31.12.2016: Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2017 berücksichtigt: 1.706.048,78 € Zuführung Überdeckung 2017 1.405.000,00 € Bestand zum 31.12.2017: 2.711.048,78 € -400.000,00 € Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2018: -430.000,00 € Ergebnis 2017 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst): Haushaltsplanung Wirtschaftsrechnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) TEUR TEUR TEUR Gesamtaufwand Reinigung GSAK 878 829 Zwischensumme 878 829 + Kosten Gesamtverwaltung 141 90 1.019 919 ./. Anteil Nebenerträge 0 -34 34 ./. Erstattungen 0 0 0 1.019 885 -204 -184 815 701 -798 -833 34 17 -132 -148 ./. geplante Auflösung SoPo Winterdienst -20 -20 Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-) -3 -152 0 -20 Zwischensumme Zwischensumme ./.Anteil allgemeiner Haushalt Zwischensumme ./. Benutzungsgebühren Zwischenergebnis Korrektur 2016 49 51 -20 Drucksache 5284/18 Seite - 5 - Zuführung zum Sonderposten 0 -172 Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 172 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Winterdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2017 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Winterdienst) entwickelt sich dadurch wie folgt: Bestand zum 31.12.2016: Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2017 berücksichtigt: 709.000,00 € -20.000,00 € Zuführung Überdeckung 2017 172.000,00 € Bestand zum 31.12.2017: 861.000,00 € -156.000,00 € Nachrichtlich Entnahme zugunsten Gebührenkalkulation 2018: Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 wurde für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit eine Rückstellung in Höhe von 1.700.000,00 EUR zum 31.12.2017 gebildet. Diese Rückstellung wird wie folgt aufgelöst: 1.700.000,00 € 1.405.000,00 € 172.000,00 € 1.577.000,00 € Rückstellung zum 31.12.2017: Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Sommerdienst): Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Winterdienst): Summe Zuführungen Sonderposten Der verbleibende Betrag von 123 TEUR wird aufgelöst. Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit Ergebnis 2017 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit: Haushaltsplanung Wirtschaftsrechnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) TEUR TEUR TEUR Gesamtaufwand GSAK 32.902 32.839 Zwischensumme 32.902 32.839 1.855 1.541 34.757 34.381 + Kosten Gesamtverwaltung Zwischensumme 62 314 Drucksache 5284/18 ./. Anteil Nebenerträge Seite - 6 - -862 -1.455 593 0 -3.282 3.282 33.895 29.643 -29.574 -29.322 -252 4.321 321 -4.000 -4.329 -4.329 0 -8 -4.008 Korrektur 2016 0 -48 Zuführung zum Sonderposten 0 -4.056 ./. Erstattungen Zwischensumme ./. Benutzungsgebühren Zwischenergebnis ./. geplanter Auflösung SoPo Abfall Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-) Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 4.056 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2017 gebildeten Rückstellung für Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entwickelt sich dadurch wie folgt: Bestand zum 31.12.2016: 14.395.018,00 € Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2017 berücksichtigt: -4.329.000,00 € Zuführung Überdeckung 2017 4.056.000,00 € Bestand zum 31.12.2017: 14.122.018,00 € Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2018: -5.100.000,00 € Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 wurde für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit eine Rückstellung in Höhe von 4.500.000,00 EUR zum 31.12.2017 gebildet. Diese Rückstellung wird wie folgt aufgelöst: Rückstellung zum 31.12.2017: Zuführung Sonderposten Abfallbeseitigung: 4.500.000,00 € 4.056.000,00 € Drucksache 5284/18 Summe Zuführungen Sonderposten Der verbleibende Betrag von 444 TEUR wird aufgelöst. Seite - 7 - 4.056.000,00 € Drucksache 5284/18 Seite - 8 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5284/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: