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Verwaltungsvorlage (Feststellung des Mandatsverlustes eines sachkundigen Bürgers)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
71 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48
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Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5290/18 01 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.05.2018 beschließend Betreff Feststellung des Mandatsverlustes eines sachkundigen Bürgers Beschlussentwurf Der Rat stellt den Mandatsverlust von Herrn Dr. Nicolas Jüsten als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren fest. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5290/18 Seite - 2 - Begründung Der Rat der Stadt Krefeld hat Herrn Dr. Nicolas Jüsten auf Vorschlag der früheren Fraktion "Alternative für Deutschland/Unabhängige Wählergemeinschaft (AfD/UWG)" mit Beschluss vom 01.07.2014 als sachkundigen Bürger zum Mitglied des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren gewählt. Zwischenzeitlich hat Herr Dr. Jüsten seinen Wohnsitz in Krefeld aufgegeben und diesen nach außerhalb des Wahlgebietes verlegt. Nach § 37 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) tritt bei einem Ratsmitglied ein Mandatsverlust ein, wenn das Ratsmitglied nachträglich die Wählbarkeit verliert. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Wohnsitz außerhalb des Wahlgebietes verlegt wird (§ 13 KWahlG). In einem solchen Fall entscheidet der Rat gem. § 44 KWahlG darüber, ob ein Vertreter seinen Sitz aufgrund des nachträglichen Wegfalls der Voraussetzungen der Wählbarkeit verloren hat. Für den Fall, dass sachkundige Bürger im Sinne des § 58 Gemeindeordnung (GO) NRW nachträglich die Wählbarkeit verlieren, ist vom Rat in entsprechender Anwendung der §§ 37, 44 KWahlG der Verlust des Mandates als sachkundiger Bürger festzustellen (Rehn/Cronauge, § 58 GO NRW, Anmerkung III. 5.). Drucksache 5290/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5290/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: