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Verwaltungsvorlage (Sanierung Stadthaus Krefeld - Beschluss zur weiteren Vorgehensweise und Antrag von Rf. Brauers vom 05.07.2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
193 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48
Verwaltungsvorlage (Sanierung Stadthaus Krefeld - Beschluss zur weiteren Vorgehensweise
und Antrag von Rf. Brauers vom 05.07.2018) Verwaltungsvorlage (Sanierung Stadthaus Krefeld - Beschluss zur weiteren Vorgehensweise
und Antrag von Rf. Brauers vom 05.07.2018) Verwaltungsvorlage (Sanierung Stadthaus Krefeld - Beschluss zur weiteren Vorgehensweise
und Antrag von Rf. Brauers vom 05.07.2018) Verwaltungsvorlage (Sanierung Stadthaus Krefeld - Beschluss zur weiteren Vorgehensweise
und Antrag von Rf. Brauers vom 05.07.2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5474/18 60 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 03.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Sanierung Stadthaus Krefeld - Beschluss zur weiteren Vorgehensweise und Antrag von Rf. Brauers vom 05.07.2018 Beschlussentwurf Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität stimmt dem Vorschlag der Verwaltung und dem damit verbundenen Terminplan zu und gibt diesen zur Entscheidung an den Rat der Stadt weiter. Der Rat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise und dem damit verbundenen Terminplan zu. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5474/18 Seite - 2 - Begründung Beschlusslage Mit Ratsbeschluss vom 08.12.2016 (Nr. 2948/16) wurde die Sanierung des Stadthauses im Rahmen eines ÖPP Verfahrens sowie einem verbindlichen Kosten- und Zeitrahmen beschlossen. Am 30.11.2017 wurden auf Basis des der o.g. Ratsvorlage zu Grunde liegenden Sanierungskonzeptes, sowie nach intensiver Erörterung, Diskussion und Abstimmung aller Bedarfe und Belange unter- und miteinander, die mehr als 1000seitigen Vergabeunterlagen im Rahmen eines Teilnehmerwettbewerbes europaweit veröffentlicht. Die Submission erfolgte am 17.01.2018/12:00 Uhr. Es wurde kein Teilnahmeantrag eingereicht. Zur fundierten Ermittlung der Gründe für dieses „negative“ Submissionsergebnis, wurde gemeinsam mit den externen Beratern eine Markterkundung (§ 18 VgV) vorbereitet und durchgeführt. Die Ergebnisse lagen Ende Februar vor. Demnach sind es vor allen die mit den mannigfaltigen Vorgaben/Auflagen des Denkmalschutzes verbundenen Kalkulationsrisiken, die dazu geführt haben, dass kein Teilnahmeantrag eingereicht wurde. Die Ergebnisse der Markterkundung sind im Rahmen eines neuen Antrages auf denkmalrechtliche Erlaubnis, sowie im Rahmen der Überarbeitung der Vergabeunterlagen zwingend zu beachten, um eine Realisierungschance für die Sanierung des Stadthauses zu haben. Ein neuer Antrag wird daher unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung und inhaltlich auf Basis der Eintragung in die Denkmalliste (Anlage 1) sowie des o.g. Ratsbeschlusses, mit dem Ziel der Schaffung von mindestens 650 zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und unter Beibehaltung des äußeren und auch inneren (gilt nur für Flachbau und Glasgang) Erscheinungsbildes/der Architektursprache Egon Eiermanns erarbeitet werden. Dabei erfolgt ein notwendiger Verzicht auf die rein restauratorische Vorgehensweise. Der Ersatz von „Originalmaterialität“ erfolgt unter Sicherstellung von Qualtäten, Materialität und Optik über die entsprechenden Ausschreibungen. Vor einem erneuten Verfahrensstart ist eine abschließende und rechtssichere denkmalrechtliche Erlaubnis zwingend erforderlich. In einem weiteren Schritt sind dann die Vergabeunterlagen entsprechend anzupassen. Mit einstimmigen Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 29.05.2018 (Nr. 5377/18) wurde die Verwaltung beauftragt, die Sanierung des Stadthauses in einem vorgegebenen Zeitrahmen auf den o.g. Grundlagen weiterzuführen. Der (neue) Antrag (ff: Bauherr) auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist demnach bis zum 31.07.2018 bei der UDB einzureichen. Liegt der begründete und abgewogene Entwurf einer durch die UDB zu erstellenden denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Benehmensherstellung nicht bis zum 28.09.2018 beim LVR vor, oder aber ist die Benehmensherstellung mit dem LVR nicht bis zum 31.01.2019 (positiv) abgeschlossen, so behält sich der Rat der Stadt vor, über die weitere Vorgehensweise, insbesondere unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen, ohne Präjudizierung auf die Sanierung, neu zu beraten und zu beschließen. Bei/mit Benehmensherstellung ist die Kostenübersicht für die Sanierung bis zum Fertigstellungsdatum von der Verwaltung zu aktualisieren. Parallel hierzu ist von der Verwaltung, bezogen auf alternative Standorte, die Möglichkeit eines zentralen Verwaltungsneubaus bis zum 31.01.2019 (in Anlehnung an die LPh 1 und 2 der HOAI), zu prüfen. In einem ersten Schritt ist dabei von der Verwaltung eine „Pro-Contra“ Betrachtung zur Erörterung und Diskussion vorzulegen. Diese „Pro-Contra“ Betrachtung (Anlage 4) beinhaltet folgende fünf Standorte: - Willy-Brandt-Platz - Theaterplatz Drucksache 5474/18 Seite - 3 - - „Kerrygold“ (Westparkstraße) - Birkschenweg/Mevissenstraße (Real/Kaserne) - Stadthaus/Parkplatz (Girmesgath) Diese fünf Standorte wurden anhand von festgelegten Kriterien sowie unter Einbeziehung von verschiedenen Flächenkennwerten (BGF, Stellplatzschlüssel,…), einer ersten grundsätzlichen Bewertung/Einschätzung ihrer Eignung für einen zentralen Verwaltungsneubau mit 650 Büroarbeitsplätzen, unterzogen. Die Anlage 2 zeigt die o.g. fünf Standorte im stadträumlichen Bezug. Die Anlage 3, die Datenblätter und die Luftbilder (mit Flächenabgrenzung) geben Informationen zum jeweiligen Standort. Die „Pro-Contra“ Liste ist Grundlage für eine erste Standorteinschätzung. Grundsätzlich sind dabei alle fünf Standorte geeignet, um einen Verwaltungsneubau für 650 Mitarbeiter zu realisieren. Für den/die am besten geeigneten Standort(e) ist in einen weiteren Schritt, auf Grundlage einer angepassten Bedarfsplanung des Nutzers, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (unter Berücksichtigung moderner stadtplanerischer, architektonischer und ökologischer Aspekte) ein Neubau (entsprechend des anerkannten Stands der Technik) zu prüfen. Für diesen Standort/diese Standorte ist die Schaffung von erforderlichem Planungs- und Baurecht (Aufstellungsbeschluss) kurzfristig einzuleiten. Die Verwaltung empfiehlt den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität, auf Grundlage der vorliegenden Standortbetrachtung, eine Entscheidung für einen bzw. max. zwei Standorte zu treffen, für die u.a. dann ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten ist. Anlage(n): (1) Anlage 1 Denkmalliste.pdf (2) Anlage 2 Standortübersicht 5 Standorte.pdf (3) Anlage 3-1 Willy-Brandt-Platz.pdf (4) Anlage 3-2 Theaterplatz.pdf (5) Anlage 3-3 Kerrygold.pdf (6) Anlage 3-5 SH-Parkplatz.pdf (7) Anlage 4 Pro-Contra Standortbewertungen.pdf (8) Anlage 3-4 Birkschenweg.pdf (9) Sanierung Stadthaus - Antrag von Rf. Brauers.pdf Drucksache 5474/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5474/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: