Daten
Kommune
Krefeld
Größe
193 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5474/18
60
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
03.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Sanierung Stadthaus Krefeld - Beschluss zur weiteren Vorgehensweise
und Antrag von Rf. Brauers vom 05.07.2018
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität stimmt dem Vorschlag der Verwaltung und dem
damit verbundenen Terminplan zu und gibt diesen zur Entscheidung an den Rat der Stadt weiter.
Der Rat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise und dem damit verbundenen Terminplan zu.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5474/18
Seite - 2 -
Begründung
Beschlusslage
Mit Ratsbeschluss vom 08.12.2016 (Nr. 2948/16) wurde die Sanierung des Stadthauses im Rahmen eines ÖPP Verfahrens sowie einem verbindlichen Kosten- und Zeitrahmen beschlossen.
Am 30.11.2017 wurden auf Basis des der o.g. Ratsvorlage zu Grunde liegenden Sanierungskonzeptes, sowie nach intensiver Erörterung, Diskussion und Abstimmung aller Bedarfe und Belange
unter- und miteinander, die mehr als 1000seitigen Vergabeunterlagen im Rahmen eines Teilnehmerwettbewerbes europaweit veröffentlicht.
Die Submission erfolgte am 17.01.2018/12:00 Uhr. Es wurde kein Teilnahmeantrag eingereicht.
Zur fundierten Ermittlung der Gründe für dieses „negative“ Submissionsergebnis, wurde gemeinsam mit den externen Beratern eine Markterkundung (§ 18 VgV) vorbereitet und durchgeführt. Die
Ergebnisse lagen Ende Februar vor. Demnach sind es vor allen die mit den mannigfaltigen Vorgaben/Auflagen des Denkmalschutzes verbundenen Kalkulationsrisiken, die dazu geführt haben,
dass kein Teilnahmeantrag eingereicht wurde.
Die Ergebnisse der Markterkundung sind im Rahmen eines neuen Antrages auf denkmalrechtliche
Erlaubnis, sowie im Rahmen der Überarbeitung der Vergabeunterlagen zwingend zu beachten, um
eine Realisierungschance für die Sanierung des Stadthauses zu haben. Ein neuer Antrag wird
daher unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung und inhaltlich auf Basis der Eintragung in die Denkmalliste (Anlage 1) sowie des o.g. Ratsbeschlusses, mit dem Ziel der Schaffung von mindestens 650 zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und unter Beibehaltung des äußeren und
auch inneren (gilt nur für Flachbau und Glasgang) Erscheinungsbildes/der Architektursprache
Egon Eiermanns erarbeitet werden. Dabei erfolgt ein notwendiger Verzicht auf die rein restauratorische Vorgehensweise. Der Ersatz von „Originalmaterialität“ erfolgt unter Sicherstellung von Qualtäten, Materialität und Optik über die entsprechenden Ausschreibungen.
Vor einem erneuten Verfahrensstart ist eine abschließende und rechtssichere denkmalrechtliche
Erlaubnis zwingend erforderlich.
In einem weiteren Schritt sind dann die Vergabeunterlagen entsprechend anzupassen.
Mit einstimmigen Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 29.05.2018 (Nr. 5377/18) wurde die
Verwaltung beauftragt, die Sanierung des Stadthauses in einem vorgegebenen Zeitrahmen auf
den o.g. Grundlagen weiterzuführen. Der (neue) Antrag (ff: Bauherr) auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist demnach bis zum 31.07.2018 bei der UDB einzureichen.
Liegt der begründete und abgewogene Entwurf einer durch die UDB zu erstellenden denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Benehmensherstellung nicht bis zum 28.09.2018 beim LVR vor, oder aber ist
die Benehmensherstellung mit dem LVR nicht bis zum 31.01.2019 (positiv) abgeschlossen, so
behält sich der Rat der Stadt vor, über die
weitere Vorgehensweise, insbesondere unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen,
ohne Präjudizierung auf die Sanierung, neu zu beraten und zu beschließen.
Bei/mit Benehmensherstellung ist die Kostenübersicht für die Sanierung bis zum Fertigstellungsdatum von der Verwaltung zu aktualisieren.
Parallel hierzu ist von der Verwaltung, bezogen auf alternative Standorte, die Möglichkeit eines
zentralen Verwaltungsneubaus bis zum 31.01.2019 (in Anlehnung an die LPh 1 und 2 der HOAI),
zu prüfen. In einem ersten Schritt ist dabei von der Verwaltung eine „Pro-Contra“ Betrachtung zur
Erörterung und Diskussion vorzulegen.
Diese „Pro-Contra“ Betrachtung (Anlage 4) beinhaltet folgende fünf Standorte:
- Willy-Brandt-Platz
- Theaterplatz
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- „Kerrygold“ (Westparkstraße)
- Birkschenweg/Mevissenstraße (Real/Kaserne)
- Stadthaus/Parkplatz (Girmesgath)
Diese fünf Standorte wurden anhand von festgelegten Kriterien sowie unter Einbeziehung von verschiedenen Flächenkennwerten (BGF, Stellplatzschlüssel,…), einer ersten grundsätzlichen Bewertung/Einschätzung ihrer Eignung für einen zentralen Verwaltungsneubau mit 650 Büroarbeitsplätzen, unterzogen.
Die Anlage 2 zeigt die o.g. fünf Standorte im stadträumlichen Bezug. Die Anlage 3, die Datenblätter und die Luftbilder (mit Flächenabgrenzung) geben Informationen zum jeweiligen Standort. Die
„Pro-Contra“ Liste ist Grundlage für eine erste Standorteinschätzung.
Grundsätzlich sind dabei alle fünf Standorte geeignet, um einen Verwaltungsneubau für 650 Mitarbeiter zu realisieren.
Für den/die am besten geeigneten Standort(e) ist in einen weiteren Schritt, auf Grundlage einer
angepassten Bedarfsplanung des Nutzers, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (unter Berücksichtigung moderner stadtplanerischer, architektonischer und ökologischer Aspekte) ein Neubau
(entsprechend des anerkannten Stands der Technik) zu prüfen.
Für diesen Standort/diese Standorte ist die Schaffung von erforderlichem Planungs- und Baurecht
(Aufstellungsbeschluss) kurzfristig einzuleiten.
Die Verwaltung empfiehlt den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität, auf Grundlage der
vorliegenden Standortbetrachtung, eine Entscheidung für einen bzw. max. zwei Standorte zu treffen, für die u.a. dann ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten ist.
Anlage(n):
(1) Anlage 1 Denkmalliste.pdf
(2) Anlage 2 Standortübersicht 5 Standorte.pdf
(3) Anlage 3-1 Willy-Brandt-Platz.pdf
(4) Anlage 3-2 Theaterplatz.pdf
(5) Anlage 3-3 Kerrygold.pdf
(6) Anlage 3-5 SH-Parkplatz.pdf
(7) Anlage 4 Pro-Contra Standortbewertungen.pdf
(8) Anlage 3-4 Birkschenweg.pdf
(9) Sanierung Stadthaus - Antrag von Rf. Brauers.pdf
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5474/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: