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Verwaltungsvorlage (Benennung von stellvertretenden Ausschussvorsitzenden)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
71 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48
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Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5295/18 01 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.05.2018 beschließend Betreff Benennung von stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Beschlussentwurf Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die SPD-Fraktion folgende/n stellvertretende Ausschussvorsitzende/n für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften benennt: _______________________ Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die CDU-Fraktion folgende stellvertretende Ausschussvorsitzende für den Kultur- und Denkmalausschuss benennt: Ratsfrau Stefanie Neukirchner Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5295/18 Seite - 2 - Begründung Mit Beschluss vom 12.06.2014 hat der Rat über die Verteilung der Ausschussvorsitze entschieden. Der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Ratsherr Michael Haas, ist verstorben. Die SPD-Fraktion hat das Neubenennungsrecht. Die bisherige stellvertretende Vorsitzende des Kultur- und Denkmalausschusses, Ratsfrau Simone Roemer, hat ihr Mandat als Mitglied des Kultur- und Denkmalausschusses niedergelegt. Die CDUFraktion benennt mit Schreiben vom 07.05.2018 Ratsfrau Stefanie Neukirchner als stellvertretende Ausschussvorsitzende. Drucksache 5295/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5295/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: