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Verwaltungsvorlage (Verkauf der Beteiligung an der IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gGmbH)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
102 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48
Verwaltungsvorlage (Verkauf der Beteiligung an der IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gGmbH) Verwaltungsvorlage (Verkauf der Beteiligung an der IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gGmbH) Verwaltungsvorlage (Verkauf der Beteiligung an der IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gGmbH) Verwaltungsvorlage (Verkauf der Beteiligung an der IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gGmbH)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5236/18 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.05.2018 beschließend Betreff Verkauf der Beteiligung an der IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gGmbH Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld stimmt dem Verkauf der Geschäftsanteile der IWW RheinischWestfälisches Institut für Wasserforschung gGmbH durch die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit zu. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5236/18 Seite - 2 - Begründung Die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH (NGN), eine 100%ige Tochtergesellschaft der SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK), die wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Krefeld ist, beabsichtigt ihre 7,696%ige Beteiligung an der IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gGmbH (IWW gGmbH) zu veräußern. Die vollständige Beteiligungsstruktur aus Sicht der Stadt Krefeld kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden: Die IWW gGmbH wurde 1986 gegründet und zählt zu den Instituten der Wasserforschung. Sie ist ein An-Institut der Universität Duisburg-Essen und Mitglied der Johannes-RauForschungsgemeinschaft e.V. des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Leistungen des Instituts umfassen die Bereiche des Wasserressourcen-Managements, der Wassertechnologie, der Wassernetze, der Wasserqualität, der angewandten Mikrobiologie sowie der Wasserökonomie. Diese Leistungen werden von Versorgungsunternehmen, der Industrie, Abwasserverbänden, öffentlichen Einrichtungen und Behörden in Anspruch genommen. Die Gesellschafterstruktur der IWW gGmbH mit zwanzig Gesellschaftern aus NRW, Niedersachsen und Hessen stellt sich wie folgt dar: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH Hessenwasser GmbH & Co. KG Stadtwerke Duisburg GmbH NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH Innogy Aqua GmbH Gelsenwasser AG NEW AG RHENAG WAG Wassergewinnungs- und aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH Stadtwerke Essen AG Kreiswerke Grevenbroich GmbH 2,957% 15,312% 13,707% 11,840% 7,696% 5,528% 5,131% 4,519% 4,253% 4,154% 3,605% 2,908% Drucksache 5236/18 Stadtwerke Coesfeld GmbH Ruhrverband Wahnbachtalsperrenverband ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Stadtwerke Dinslaken GmbH Stadtwerke Emmerich GmbH Stadtwerke EVB Hunetal GmbH Stadtwerke Wesel GmbH Seite - 3 - 2,625% 2,565% 2,565% 2,127% 2,127% 2,127% 2,127% 2,127% 100,000% Die SWK AG war 1986 eines der Gründungsmitglieder der IWW gGmbH und ist seit den 90er Jahren im Gesellschafterausschuss vertreten. Im Zuge einzelner Umstrukturierungen innerhalb des SWK-Konzerns in den letzten zwanzig Jahren ist heute die NGN mit einem Anteil von 7,696% (92.640,00 EUR) unmittelbar an der IWW gGmbH beteiligt. Der Beteiligungsbuchwert ist mittlerweile auf 1,00 EUR abgeschrieben. Der Nutzen aus dieser Beteiligung waren insbesondere wasserwirtschaftliche Erkenntnisse des Instituts zu Wasserinhaltsstoffen, zeitnahe und fachlich kompetente Unterstützung in allen Fragen, Spezialanalytik sowie die Beratung bei der Einführung von Wasserenthärtungsanlagen. Wirtschaftlich musste in den vergangenen Jahren jedoch immer das Ergebnis der IWW gGmbH durch Sonderzahlungen der Gesellschafter ausgeglichen werden. Darüber hinaus wird jährlich ein Forschungsbeitrag von 210 TEUR erhoben, von dem ca. 16 TEUR auf die NGN entfallen. Ein ausgeglichenes Ergebnis ist auch in Zukunft nicht zu erwarten. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW), der selbst mit 2,957% an der IWW gGmbH beteiligt ist, hat angeboten, alle Anteile der übrigen Gesellschafter zu einem symbolischen Preis von 1,00 EUR je Anteil zu übernehmen. Die NGN und alle anderen Gesellschafter der IWW gGmbH sind selbst auch Mitglieder des DVGW. Neben der Übernahme der Anteile der anderen Gesellschafter hat sich der DVGW darüber hinaus bereiterklärt, die aktuellen Standorte mindestens zehn Jahre weiter zu betreiben und ein Mitgestaltungsorgan einzurichten. Damit bleibt die regionale Kompetenz und der Zugang der regionalen Entscheidungsträger bei gleichzeitiger Bündelung der Forschungskompetenz auf bundesweiter Ebene für die NGN erhalten, ohne dass das Ergebnis der IWW gGmbH durch die NGN auszugleichen ist. Aus gemeinderechtlicher Sicht sind Vorgänge nach § 115 Abs. 2 i.V.m. § 111 Abs. 1 und 2 GO NRW der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen, sofern Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50% an einer Gesellschaft beteiligt sind. Infolge der erheblichen Verschachtelung der mittelbaren kommunalen Gesellschafter aus NRW, insbesondere bei den einzelnen Verbänden, konnte durch die Beteiligungsverwaltung der Stadt Krefeld nicht abschließend festgestellt werden, ob der Grenzwert von 50% erreicht wird. Aus Gründen besonderer Vorsicht wird der Vorgang der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt und unter den Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit gestellt. Der Aufsichtsrat der SWK AG hat in seiner Sitzung am 23.04.2018 den Verkauf zur Kenntnis genommen. Gesellschaftsrechtlich war keine Zustimmung erforderlich. Sowohl aus Sicht des SWK-Konzerns, als auch aus Sicht der Verwaltung wird die Veräußerung der Anteile an der IWW gGmbH vor dem genannten Hintergrund als positiv beurteilt. Eine Beschlussfassung entsprechend des Beschlussentwurfes wird empfohlen. Drucksache 5236/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5236/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: