Daten
Kommune
Krefeld
Größe
102 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5236/18
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
29.05.2018
beschließend
Betreff
Verkauf der Beteiligung an der IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung
gGmbH
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld stimmt dem Verkauf der Geschäftsanteile der IWW RheinischWestfälisches Institut für Wasserforschung gGmbH durch die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit zu.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5236/18
Seite - 2 -
Begründung
Die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH (NGN), eine 100%ige Tochtergesellschaft
der SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK), die wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt
Krefeld ist, beabsichtigt ihre 7,696%ige Beteiligung an der IWW Rheinisch-Westfälisches Institut
für Wasserforschung gGmbH (IWW gGmbH) zu veräußern.
Die vollständige Beteiligungsstruktur aus Sicht der Stadt Krefeld kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden:
Die IWW gGmbH wurde 1986 gegründet und zählt zu den Instituten der Wasserforschung. Sie ist
ein An-Institut der Universität Duisburg-Essen und Mitglied der Johannes-RauForschungsgemeinschaft e.V. des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Leistungen des Instituts umfassen die Bereiche des Wasserressourcen-Managements, der Wassertechnologie, der Wassernetze, der Wasserqualität, der angewandten Mikrobiologie sowie der Wasserökonomie. Diese
Leistungen werden von Versorgungsunternehmen, der Industrie, Abwasserverbänden, öffentlichen
Einrichtungen und Behörden in Anspruch genommen. Die Gesellschafterstruktur der IWW gGmbH
mit zwanzig Gesellschaftern aus NRW, Niedersachsen und Hessen stellt sich wie folgt dar:
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V.
Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH
Hessenwasser GmbH & Co. KG
Stadtwerke Duisburg GmbH
NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH
Innogy Aqua GmbH
Gelsenwasser AG
NEW AG
RHENAG
WAG Wassergewinnungs- und aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH
Stadtwerke Essen AG
Kreiswerke Grevenbroich GmbH
2,957%
15,312%
13,707%
11,840%
7,696%
5,528%
5,131%
4,519%
4,253%
4,154%
3,605%
2,908%
Drucksache 5236/18
Stadtwerke Coesfeld GmbH
Ruhrverband
Wahnbachtalsperrenverband
ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Stadtwerke Dinslaken GmbH
Stadtwerke Emmerich GmbH
Stadtwerke EVB Hunetal GmbH
Stadtwerke Wesel GmbH
Seite - 3 -
2,625%
2,565%
2,565%
2,127%
2,127%
2,127%
2,127%
2,127%
100,000%
Die SWK AG war 1986 eines der Gründungsmitglieder der IWW gGmbH und ist seit den 90er Jahren im Gesellschafterausschuss vertreten. Im Zuge einzelner Umstrukturierungen innerhalb des
SWK-Konzerns in den letzten zwanzig Jahren ist heute die NGN mit einem Anteil von 7,696%
(92.640,00 EUR) unmittelbar an der IWW gGmbH beteiligt. Der Beteiligungsbuchwert ist mittlerweile auf 1,00 EUR abgeschrieben. Der Nutzen aus dieser Beteiligung waren insbesondere wasserwirtschaftliche Erkenntnisse des Instituts zu Wasserinhaltsstoffen, zeitnahe und fachlich kompetente Unterstützung in allen Fragen, Spezialanalytik sowie die Beratung bei der Einführung von Wasserenthärtungsanlagen.
Wirtschaftlich musste in den vergangenen Jahren jedoch immer das Ergebnis der IWW gGmbH
durch Sonderzahlungen der Gesellschafter ausgeglichen werden. Darüber hinaus wird jährlich ein
Forschungsbeitrag von 210 TEUR erhoben, von dem ca. 16 TEUR auf die NGN entfallen. Ein ausgeglichenes Ergebnis ist auch in Zukunft nicht zu erwarten.
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW), der selbst mit 2,957% an der IWW
gGmbH beteiligt ist, hat angeboten, alle Anteile der übrigen Gesellschafter zu einem symbolischen
Preis von 1,00 EUR je Anteil zu übernehmen. Die NGN und alle anderen Gesellschafter der IWW
gGmbH sind selbst auch Mitglieder des DVGW. Neben der Übernahme der Anteile der anderen
Gesellschafter hat sich der DVGW darüber hinaus bereiterklärt, die aktuellen Standorte mindestens zehn Jahre weiter zu betreiben und ein Mitgestaltungsorgan einzurichten. Damit bleibt die
regionale Kompetenz und der Zugang der regionalen Entscheidungsträger bei gleichzeitiger Bündelung der Forschungskompetenz auf bundesweiter Ebene für die NGN erhalten, ohne dass das
Ergebnis der IWW gGmbH durch die NGN auszugleichen ist.
Aus gemeinderechtlicher Sicht sind Vorgänge nach § 115 Abs. 2 i.V.m. § 111 Abs. 1 und 2 GO
NRW der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen, sofern Gemeinden, Gemeindeverbände oder
Zweckverbände unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50% an einer Gesellschaft beteiligt sind.
Infolge der erheblichen Verschachtelung der mittelbaren kommunalen Gesellschafter aus NRW,
insbesondere bei den einzelnen Verbänden, konnte durch die Beteiligungsverwaltung der Stadt
Krefeld nicht abschließend festgestellt werden, ob der Grenzwert von 50% erreicht wird. Aus
Gründen besonderer Vorsicht wird der Vorgang der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt und
unter den Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit gestellt.
Der Aufsichtsrat der SWK AG hat in seiner Sitzung am 23.04.2018 den Verkauf zur Kenntnis genommen. Gesellschaftsrechtlich war keine Zustimmung erforderlich.
Sowohl aus Sicht des SWK-Konzerns, als auch aus Sicht der Verwaltung wird die Veräußerung
der Anteile an der IWW gGmbH vor dem genannten Hintergrund als positiv beurteilt. Eine Beschlussfassung entsprechend des Beschlussentwurfes wird empfohlen.
Drucksache 5236/18
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5236/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: