Daten
Kommune
Krefeld
Größe
384 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Bilanz der SWK Stadtwerke Krefeld Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2017
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I.
Stand
Stand
Textziffer im
31.12.2017
31.12.2016
Anhang
€
€
(1)
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.208.130,45
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
992.718,45
7.889.874,17
7.643.400,32
243.685.261,50
208.903.609,71
252.783.266,12
217.539.728,48
B. Umlaufvermögen
I.
Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(2)
146.359,11
383.673,86
(3)
56.626.679,01
86.312.057,54
25.239.301,62
11.653.907,93
82.012.339,74
98.349.639,33
108.484,28
57.277,88
334.904.090,14
315.946.645,69
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
(4)
PASSIVA
Stand
Stand
31.12.2017
31.12.2016
€
€
A. Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital
II. Gewinnrücklagen
(5)
200.000.000,00
200.000.000,00
(6)
32.775.109,00
29.950.109,00
28.373.039,69
19.820.787,99
261.148.148,69
249.770.896,99
III. Bilanzgewinn
B. Rückstellungen
(7)
38.879.184,57
42.030.575,81
C. Verbindlichkeiten
(8)
34.875.152,95
24.143.200,69
1.603,93
1.972,20
334.904.090,14
315.946.645,69
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Anlage
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I
1
Gewinn- und Verlustrechnung der
SWK Stadtwerke Krefeld Aktiengesellschaft
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
1. Umsatzerlöse
2. Verminderung (-) / Erhöhung des Bestandes an nicht
abgerechneten Leistungen
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
Textziffer im
2017
2016
Anhang
€
€
(9)
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
4. Sonstige betriebliche Erträge
(10)
5. Betriebserträge
36.133.527,43
35.867.142,97
-237.314,75
239.102,42
4.880,00
219.986,22
7.648.631,13
4.477.959,81
43.549.723,81
40.804.191,42
6. Materialaufwand
(11)
-302.994,97
-221.787,91
-22.565.354,24
-20.688.006,53
7. Personalaufwand
(12)
8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
(13)
-1.567.778,76
-3.222.315,68
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
(14)
-28.681.308,16
-20.008.644,64
-53.117.436,13
-44.140.754,76
-9.567.712,32
-3.336.563,34
32.029.084,28
25.290.852,76
22.461.371,96
21.954.289,42
-3.493.055,91
-3.156.315,79
18.968.316,05
18.797.973,63
-91.064,35
99.980,22
17. Jahresüberschuss
18.877.251,70
18.897.953,85
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
12.320.787,99
3.422.834,14
19. Einstellung in Gewinnrücklagen
-2.825.000,00
-2.500.000,00
20. Bilanzgewinn
28.373.039,69
19.820.787,99
10. Betriebsaufwendungen
11. Betriebsergebnis
12. Finanzergebnis
(15)
13. Ergebnis vor Steuern
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
(16)
15. Ergebnis nach Steuern
16. Sonstige Steuern
Anlage
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I
2
(17)
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2017
der
SWK STADTWERKE KREFELD AG
A. Grundlagen der Gesellschaft
1. Geschäftsmodell der Gesellschaft
Die SWK STADTWERKE KREFELD AG, im Folgenden SWK AG, ist die Muttergesellschaft
einer Unternehmensgruppe mit den Geschäftsfeldern Energie und Wasser, Entsorgung,
Verkehr und Dienstleistungen. Die Gruppengesellschaften sind in diesen Geschäftsfeldern
auf allen Wertschöpfungsstufen präsent. Die Leistungen in den zuvor genannten
Geschäftsfeldern werden in Krefeld und der Region Niederrhein und in den Sparten Strom
und Gas des Geschäftsfeldes Energie und Wasser sowie im Geschäftsfeld Entsorgung
darüber hinaus bundesweit erbracht.
Gegenstand der SWK AG ist gem. § 3 ihrer Satzung die Erbringung von Versorgungs-, Verkehrs- und Entsorgungsdienstleistungen sowie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Sie erfüllt die vorgenannten Aufgaben als geschäftsleitende Holding. Die
Gesellschaft hat diese öffentliche Zwecksetzung eingehalten und erreicht.
Die SWK AG nimmt für die operativ tätigen Tochtergesellschaften SWK ENERGIE GmbH
(SWK ENERGIE),
NGN
NETZGESELLSCHAFT
NIEDERRHEIN
MBH
(NGN),
SWK MOBIL GmbH (SWK MOBIL), SWK FAHRSERVICE GmbH (SWK FAHRSERVICE),
SWK KOMPAKT GmbH (SWK KOMPAKT) und bis zum Zeitpunkt ihrer Verschmelzung auch
für die SWK - EGN Verwaltungs GmbH (SWK - EGN), die Management-, Service- und
Steuerungsfunktionen wahr. Zwischen der SWK AG und den vorgenannten
Tochtergesellschaften bestehen Verträge über die Ergebnisabführung bzw. den
Ergebnisausgleich und – mit Ausnahme der SWK KOMPAKT und der SWK FAHRSERVICE –
Beherrschungsverträge. Das Beherrschungselement zwischen der SWK AG und der NGN ist
nach § 3 des Beherrschungsvertrages aufgrund der Anforderungen des operationellen
Unbundlings eingeschränkt. Darüber hinaus erbringt die SWK AG kaufmännische und ITbezogene Dienstleistungen für weitere Beteiligungsgesellschaften.
Die SWK - EGN Verwaltungs GmbH als übertragender Rechtsträger wurde auf die SWK AG
als übernehmender Rechtsträger aufgeschmolzen. Die Verschmelzung ist mit deren
Eintragung im Handelsregister am 23. August 2017 wirksam geworden.
Des Weiteren bestehen noch wesentliche Beteiligungen an den Entsorgungsgesellschaften
EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG (EAG), EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG (EGK), GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und
Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) sowie bis zum 23. August 2017 über die
SWK – EGN
als
Zwischenholding
Beteiligungen
an
insbesondere
in
der
Entsorgungswirtschaft tätigen Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2017 war dies ausschließlich
die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN). Seit dem 23. August 2017, als
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II
1
dem Datum des Wirksamwerdens der Verschmelzung der SWK – EGN auf die SWK AG, ist
die SWK AG unmittelbar an der EGN beteiligt.
Ferner ist die SWK AG an dem Gemeinschaftsunternehmen Gesellschaft für kommunale
Versorgungswirtschaft Nordrhein mbH (GVN) zusammen mit der Duisburger Versorgungsund Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) beteiligt. Die GVN erbringt neben der LizenzBeschaffung für die Gesellschafter auch Dienstleistungen im Rechenzentrumsbetrieb.
Zum Geschäftsfeld Energie und Wasser gehören im Wesentlichen die SWK ENERGIE,
ihre 100%ige Beteiligung lekker Energie GmbH, Berlin, und die NGN. Das
Leistungsspektrum der SWK ENERGIE umfasst die Erzeugung von Energie sowie die
Beschaffung und den Vertrieb von Energie und Wasser. Das Elektrizitätsverteilnetz der SWK
ENERGIE ist seit dem 1. Januar 2016 an die NGN verpachtet, womit letztere seit diesem
Zeitpunkt Netzbetreiberin im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für das
Elektrizitätsverteilnetz Krefeld ist. Darüber hinaus ist die NGN Eigentümerin der
Elektrizitätsverteilnetze in der Gemeinde Wachtendonk und der Stadt Straelen im Kreis
Kleve. Die drei Netze betreibt die NGN als ein Netzgebiet. Die lekker Energie beliefert
bundesweit Privat- sowie Gewerbekunden mit Strom und Gas. Zwischen der lekker Energie
und der SWK ENERGIE besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Mit am 14. November 2017
notariell beurkundetem Verkauf- und Abtretungsvertrag hat die NGN sämtliche
Geschäftsanteile an der KRT Kabel- und Rohrleitungstiefbau GmbH, im Folgenden KRT, mit
wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018 erworben. Die dem Vertrag zugrunde liegenden
aufschiebenden Wirksamkeitsbedingungen sind alle bis zum 13. März 2018 eingetreten. Die
Eintragung der NGN als alleinige Gesellschafterin ins Handelsregister erfolgte am 23. März
2018.
Darüber hinaus bestehen bei der SWK ENERGIE
Beteiligungen im Geschäftsfeld Energie und Wasser:
folgende
weitere
wesentliche
Mit einem Anteil von 44 % ist die SWK ENERGIE an der Energieversorgung Kranenburg
GmbH, Kranenburg, im Folgenden EVK, beteiligt. Die EVK vertreibt Strom und Gas an
Kunden in Kranenburg. Die SWK ENERGIE erbringt für die EVK die Strom- und
Gasbeschaffung sowie Dienstleistungen für den Strom- und Gasvertrieb und den damit im
Zusammenhang stehenden Kundenserviceleistungen einschließlich der Energieabrechnung.
Darüber hinaus nimmt die SWK ENERGIE die Geschäftsbesorgung für die EVK wahr.
Die SWK ENERGIE hält 30 % der Geschäftsanteile der Quantum GmbH (Quantum),
Düsseldorf. Die Beteiligung der SWK ENERGIE an der Quantum soll im Wege des Erwerbs
und der Abtretung der von der Quantum selbst gehaltenen Geschäftsanteile an die SWK
ENERGIE und einer Kapitalerhöhung, an der ausschließlich die SWK ENERGIE zu
beteiligen ist, auf 49 % der Geschäftsanteile erhöht werden. Die notarielle Beurkundung des
Geschäftsanteilskauf- und abtretungsvertrages nebst Kapitalerhöhung ist am 7. Dezember
2017 erfolgt. Der Vollzug des Rechtsgeschäfts steht noch unter aufschiebenden
Wirksamkeitsbedingungen, die in 2017 noch nicht eingetreten sind. Aufgabe der Quantum ist
die Beschaffung von Strom und Gas sowie die Erbringung weiterer Dienstleistungen in
diesem Zusammenhang für ihre Gesellschafter. Die Quantum ist beauftragt, die von der
SWK ENERGIE bestellten Strom- und Gasmengen zu verhandeln, verbindlich zu
kontrahieren und fristgerecht bereitzustellen.
Anlage
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II
2
Die SWK ENERGIE ist alleinige Gesellschafterin der DYNERGIO SERVICE GmbH, Krefeld.
Diese Gesellschaft erbringt im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Call-CenterLeistungen für die SWK ENERGIE. Darüber hinaus werden auch Dienstleistungen für die
NGN erbracht. Auch für die DYNERGIO SERVICE GmbH nimmt die SWK ENERGIE die
Geschäftsbesorgung wahr.
Im Bereich der Stromerzeugungskapazitäten besteht eine Beteiligung am Trianel Gas- und
Dampfkraftwerk in Hamm-Uentrop mit einem Leistungsanteil von 20 MW.
Zwischen der SWK ENERGIE und der NGN besteht ein Pachtvertrag über das gesamte
Anlagevermögen der SWK ENERGIE in der Sparte Trinkwasser. Dazu gehören das
Versorgungsnetz, die Hausanschlüsse, Zähler, Wassergewinnungsanlagen, die
dazugehörigen Grundstücke sowie die dem Pachtgegenstand zuzurechnende Betriebs- und
Geschäftsausstattung. Wasserversorgungsunternehmen in der Stadt Krefeld ist die SWK
ENERGIE, die die Trinkwasserendkunden mit Trinkwasser beliefert. Das Trinkwasser wird
auf der Grundlage eines Trinkwasserlieferungsvertrages von der NGN an die SWK
ENERGIE geliefert.
Die Stadt Krefeld hat mit der NGN, einen Betriebsführungsvertrag geschlossen, in dem sie
ihr die Planung, den Bau und den technischen Betrieb der städtischen Abwasseranlagen
sowie die kaufmännische Betriebsführung des Kommunalbetriebs Krefeld AöR übertragen
hat. Am 9. Mai/10. Mai 2016 wurde ein Änderungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag mit
Wirkung ab dem 1. Januar 2016 vereinbart. Er verfolgt das Ziel, die dem Kommunalbetrieb
Krefeld AöR vorbehaltenen hoheitlichen Aufgaben, wie z. B. satzungsnahe Aufgaben und die
Grundsatzplanung, die dieser eigenständig wahrnimmt, von den Aufgaben der NGN als
Verwaltungshelfer abzugrenzen. Anfang 2017 kam ein zweiter Änderungsvertrag zum
Abschluss, der jedoch lediglich kleinere Änderungen in der Preisgleitformel
(Gewichtungsfaktoren) enthält und keine wesentlichen Auswirkungen auf das
Betriebsführungsentgelt hat. Mit Aufhebungsvereinbarung vom 13. Juni 2017 wird der
Betriebsführungsvertrag zum Ablauf des 31. Dezember 2018 einvernehmlich aufgehoben.
Im Geschäftsfeld Entsorgung sind die EGN mit weiteren Beteiligungsgesellschaften, die
EAG (Besitzgesellschaft der Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage Krefeld), die EGK
(Betreibergesellschaft der Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage sowie der Kläranlage
Krefeld) und die GSAK tätig. Die Gesellschaften bieten die gesamte Palette von
Entsorgungsdienstleistungen an: Abfallsammlung und -sortierung, Recycling, Verwertung,
Deponiebetrieb und Verbrennung sowie im Rahmen der Abwasserreinigung den
Kläranlagenbetrieb.
Das Geschäftsfeld Verkehr umfasst die SWK MOBIL und die SWK FAHRSERVICE. Die
SWK MOBIL bietet Verkehrsdienstleistungen im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr
(ÖSPV) mit Bus und Straßenbahn an. In der Sparte Bus bedient sich die SWK MOBIL auch
ihres Beteiligungsunternehmens West-Bus GmbH und anderer Subunternehmer. Die WestBus GmbH ist ein Joint Venture für Personaldienstleistungen von vier kommunalen
Partnerunternehmen und einem privaten Busunternehmen. Die SWK FAHRSERVICE
erbringt die Bus-Verkehrsdienstleistungen für den Genehmigungsinhaber SWK MOBIL in
Bocholt und betreibt die Schnellbuslinie Bocholt-Borken-Münster im Auftrag des Kreises
Borken. Der Verkehrsdurchführungsvertrag mit der Stadtbus Bocholt GmbH hat eine Laufzeit
vom 1. Juli 2010 bis zum 31. Dezember 2017. Durch eine direkte Notvergabe an die SWK
FAHRSERVICE verlängert sich der Auftrag um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2018.
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Das Geschäftsfeld Dienstleistungen bündelt unterschiedliche Serviceleistungen und
umfasst im Wesentlichen die SWK AG und die SWK KOMPAKT. Die SWK AG nimmt
Management-, Service- und Steuerungstätigkeiten und die SWK KOMPAKT Infrastrukturdienstleistungen für Gruppengesellschaften wahr.
B. Wirtschaftsbericht
Für das Geschäftsjahr 2017 wurde in der Prognose im Lagebericht 2016 ein Ergebnis vor
Steuern auf einem leicht niedrigeren Niveau als 2016 erwartet. Das Ergebnis vor Steuern
2017 liegt mit 22,5 Mio. € um 0,5 Mio. € über dem Vorjahr. Damit wurde unsere Prognose
übertroffen. Dies liegt insbesondere an den erhöhten Erträgen aus Gewinnabführung und
Beteiligungen in 2017.
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die wirtschaftliche Entwicklung der SWK AG wird im Wesentlichen durch die Ergebnisabführungen bzw. -ausgleiche und die Beteiligungserträge ihrer Beteiligungsgesellschaften bestimmt. Die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen
der Beteiligungsgesellschaften haben damit einen mittelbaren Einfluss auf die
Geschäftsentwicklung der SWK AG.
Die konjunkturelle Lage in Deutschland war auch 2017 gekennzeichnet durch ein solides und
stetiges Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag um 2,2 %
höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das achte Jahr in Folge gewachsen. In
den beiden vorangegangenen Jahren hatte es mit einer ähnlichen Größenordnung
zugenommen. Ausschlaggebend für die neuerliche positive Entwicklung waren sowohl die
preisbereinigten Konsumausgaben mit einem Plus von 2,0 % als auch die Bau- (+ 2,6 %) und
Ausrüstungsinvestitionen (+ 3,5 %).
Im Geschäftsfeld Energie und Wasser stellt die allgemeine gesamtwirtschaftliche
Entwicklung mittelbar einen Einflussfaktor für die SWK ENERGIE und die lekker Energie dar
und zwar im Hinblick auf die Energienachfrage der Kunden (Strom, Gas, Wärme),
insbesondere bei Geschäftskunden. Schwankungen bei Kunden des produzierenden
Gewerbes wirken sich aufgrund der aktuellen Kundenstruktur bei der SWK ENERGIE relativ
stark auf den Absatz aus. Der Absatz in den Sparten Gas und Wärme sowie in der Sparte
Strom im Bereich Nachtspeicherkunden wird über die konjunkturelle Entwicklung hinaus vor
allem auch von der Temperatur beeinflusst. Die Temperaturen werden mit dem Indikator
Gradtagszahl gemessen. Je höher dieser Indikator ist, desto kühler bzw. je niedriger, desto
milder sind die Temperaturen.
Es werden die Gradtagszahlen auf Basis der Temperaturmessungen der Wetterstation
Krefeld verwendet. Die Gradtagszahlen im Berichtsjahr sind im Vergleich zum Vorjahr um
3,3 % und im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt (2005 - 2016) um 5,2 % niedriger. Das
bedeutet, dass das Temperaturniveau im Berichtszeitraum 2017 insgesamt etwas höher war.
Das 1. Quartal 2017 war moderat milder, das 2. Quartal lag ungefähr auf Vorjahresniveau
und das 3. Quartal zeichnete sich durch einen deutlich kälteren und feuchteren September
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aus. Er war der Kälteste seit sieben Jahren. Das Temperaturniveau im 4. Quartal lag deutlich
über dem des Vorjahresquartals, was sich bezogen auf das Gesamtjahr insbesondere auf
den Wärmeabsatz negativ auswirkte.
Der Wettbewerb in der Energiebranche – so auch für die SWK ENERGIE – verstärkt sich
aufgrund des weiterhin niedrigen Beschaffungspreisniveaus im Gas. Im Strombereich war
das Beschaffungspreisniveau auch im Berichtsjahr weiterhin niedrig, allerdings zeichnete
sich Ende 2017 eine Trendwende ab. Unverändert akquirieren Mitwettbewerber Neukunden
vor allem mit hohen Bonuszahlungen. Trotz nach wie vor niedriger Strom- und
Gasbeschaffungspreise mussten Preiserhöhungen wegen gestiegener Netznutzungsentgelte
sowie Abgaben und Steuern für Neukunden Anfang 2017 erfolgen. Dies führte bei der SWK
ENERGIE gegenüber dem Vorjahr zu höheren Kündigungen bei Privat- und
Gewerbekunden.
Der Umbau des deutschen Energiesystems, insbesondere des Stromsektors, ist in vollem
Gange und erfordert eine ständige Anpassung des rechtlichen Rahmens. In diesem
Zusammenhang wurden im Jahr 2017 etliche Gesetze angepasst bzw. erlassen. Dazu zählen
die Ausgestaltung der Ausschreibungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die
Verordnung zur Ausgestaltung der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)
und das Mieterstromgesetz.
Das EEG 2017 ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Maßgebliche Neuerung ist die
Änderung der Fördersystematik mit der Umstellung einer regulierten fixen
Einspeisevergütung auf ein wettbewerbliches Ausschreibungsmodell. Das Gesetz ist
wesentlich für alle Vorhaben im Zusammenhang mit der Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien. Für künftige Projekte wird die SWK ENERGIE die Prozesse und
Kompetenzen auf das neue Förderregime hin anpassen.
Im Rahmen der Novelle des KWKG wurden im Januar 2017 Regelungen zur Ausschreibung
von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 1 MW bis 50 MW geschaffen. Für
Anlagen mit weniger als 1 MW Leistung und Anlagen mit mehr als 50 MW werden KWKZuschläge entsprechend den Regelungen des KWKG 2016 gezahlt. Im Juni 2017 kamen
weitere Rechtsverordnungen hinzu: Verfahren über die Darstellung der Wirtschaftlichkeit von
Wärmenetzen und die Ausgestaltung der Ausschreibungen für KWK-Anlagen von 1 – 50 MW
elektrischer Leistung. Das KWKG spielt für SWK eine wichtige Rolle beim Betrieb und
Ausbau der dezentralen Wärmeerzeugung (und Inselnetzen) mit KWK-Anlagen.
Das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (Mieterstromgesetz) ist am 25. Juli 2017 in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz sollen Mieter künftig an der Energiewende partizipieren und weitere
Dachflächen für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Der Mieterstrom stammt aus
Photovoltaikanlagen, die vom Eigentümer oder Vermieter betrieben werden. Dieser wird an
die Bewohner des Wohngebäudes geliefert. Gefördert werden Photovoltaikanlagen bis 100
kW, der maximale Zubau ist auf 500 MW pro Jahr begrenzt. Mit Inkrafttreten können die
Betreiber von Solaranlagen bis 100 kW auf Wohngebäuden für den von den Mietern vor Ort
verbrauchten Strom künftig einen sog. Mieterstromzuschlag, einer speziellen Förderung nach
dem EEG, geltend machen. Die SWK ENERGIE arbeitet derzeit an marktfähigen Produkten
und Dienstleistungen für Betreiber, die Mietern und Vermietern vor diesem Hintergrund einen
Mehrwert generieren sollen.
Anlage
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II
5
Das Geschäft der NGN wird neben der allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung,
insbesondere in den Sparten Strom und Gas, durch die Rahmenbedingungen im
liberalisierten Energiemarkt (Energiewende, intelligente Netze) sowie durch umfangreiche
gesetzliche und regulatorische Vorgaben bestimmt. Für die Sparten Trinkwasser und
Abwasser sind vor allem gesellschaftliche und ökologische Entwicklungen sowie
branchenspezifische Rahmenbedingungen in rechtlicher und wettbewerblicher Hinsicht von
Bedeutung.
Das wesentliche Instrument der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) ist die jährliche
Absenkung der Obergrenzen für die Erlöse aus Netzentgelten (Erlösobergrenze), um einen
Anreiz zum Abbau von ineffizienten Kosten des Verteilnetzbetreibers über die
Regulierungsperioden (Elektrizität 2014 bis 2018, Gas 2013 bis 2017) zu setzen. Die NGN
setzt die Zielvorgaben hinsichtlich des Abbaus der Kostenineffizienz als wirtschaftlichen
Rahmen für die Festlegung des Umfangs der Netzinvestitionen und des Betriebsaufwandes
um. Ergebnisbelastungen aus sinkenden Erlösobergrenzen kann durch sinkende
Aufwendungen entgegengewirkt werden. Abweichungen zwischen den jährlich
beschiedenen Erlösobergrenzen und den tatsächlich erzielten Erlösen eines Geschäftsjahres
werden über die Regulierungsperiode saldiert und in Summe auf die folgende Periode
übertragen (Regulierungskonto). Die NGN unterliegt einer stetigen Prüfung über die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die zuständigen Regulierungsbehörden, mit
dem Ziel, Kosten und Effizienz des Netzbetriebs zu verbessern und die Verbraucherrechte in
einem natürlichen Monopol zu stärken.
Die Erlösobergrenzen und nachfolgend die Netzentgelte werden nach den Regelungen der
Netzentgeltverordnungen Strom bzw. Gas sowie der Anreizregulierungsverordnung ermittelt
und müssen von der Bundesnetzagentur (Stromnetz Krefeld, Straelen, Wachtendonk) bzw.
von der Landesregulierungskammer NRW (Gasnetz Krefeld) genehmigt werden.
Da der regulatorische Rahmen meist über Jahre festgelegt ist, unterliegen die
erwirtschafteten Renditen und Erträge tendenziell geringen Schwankungen. Dennoch
ergeben sich durch die Änderung der Anreizregulierung weitreichende Änderungen im
Netzgeschäft.
Das
Gesetz
zur
Digitalisierung
der
Energiewende
und
damit
das
Messstellenbetriebsgesetz sind im September 2016 in Kraft getreten. Das dort festgelegte
Interimsmodell für die Marktprozesse – gültig bis mindestens 2019 – wurde bei der NGN im
Rahmen eines Projektes auf der Netzseite seit Anfang 2017 umgesetzt. Das Projekt
beschäftigte sich im Schwerpunkt mit dem Rollout der modernen Messeinrichtungen. Seit
dem 1. Oktober 2017 verbaut die NGN moderne Messeinrichtungen, das Projekt wurde Ende
Februar 2018 mit der Umsetzung der Anforderungen zur Umstellung auf Markt-/Messlokation
abgeschlossen. Bedingt durch die Verzögerung in Bezug auf die Verfügbarkeit von
zertifizierten Gateways hat sich der Start des Einbaus intelligenter Messsysteme bundesweit
auf 2019 verzögert.
Für die Sparten Trinkwasser und Abwasser sind vor allem gesellschaftliche und ökologische
Entwicklungen sowie branchenspezifische Rahmenbedingungen in rechtlicher und
wettbewerblicher Hinsicht von Bedeutung.
Anlage
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II
6
Die kartellrechtlichen Aktivitäten zur Überprüfung von Trinkwasserpreisen bestehen fort.
Mit dem Übergang des Kundenstamms Mitte 2016 unterliegt nun die SWK ENERGIE dieser
Kontrolle. Die Landeskartellbehörde ist in 2017 an die SWK ENERGIE mit einem
Auskunftsersuchen bezüglich des Fremdwasserbezugs herangetreten. Die behördlich
angefragten Daten zur Wassergewinnung und -verteilung sind durch die SWK ENERGIE
konzernintern bei der NGN erhoben worden.
Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung wirkte sich positiv auf das Geschäftsfeld
Entsorgung aus. Zusammen mit dem konjunkturbedingt starken Gewerbeabfallaufkommen
und weiterhin hohen Abfallimporten herrschten somit auch 2017 wieder sehr günstige
Rahmenbedingungen für die Vollauslastung der thermischen Entsorgungsanlagen vor. Die
Preise im Spotmarktgeschäft konnten folglich im Vergleich zum Vorjahr weiter gesteigert
werden. Trotz des deutlichen Anstieges liegen die Spotmarktpreise aber weiterhin unter den
für die EGN vertraglich festgelegten Durchschnittskosten der Verbrennungsanlagen.
Aufgrund des erhöhten Mengenaufkommens hat sich der Preisdruck für die Entsorgung
kommunaler Restabfälle etwas entspannt. Anlagen mit einem hohen Fixkostenblock, deren
Entsorgungsverträge auslaufen, haben es aber nach wie vor schwer, die Kapazitäten
langfristig zu wirtschaftlichen Preisen zu befüllen.
Bei relativ stabilem Hausmüllaufkommen beeinflussen neben der Konjunkturlage
insbesondere auch die Entwicklung der Primär- und Sekundärrohstoffmärkte sowie die
Abfallim- und -exporte die Auslastungssituation der thermischen Abfallverwertungsanlagen.
Der Rohölpreis bewegte sich 2017 in einem vergleichsweise moderaten Bereich zwischen 45
und 65 $ je Barrel. Analog dazu blieben auch die Preise für Sekundärkunststoffe und
Kunststoffabfälle weitgehend stabil. Zum Jahresende hin war jedoch ein deutlicher
Preisrückgang bei den Kunststoffabfällen zu beobachten. Innerhalb kurzer Zeit hat sich hier
ein Wandel vom Anbietermarkt zum Nachfragemarkt vollzogen. Grund dafür ist ein
weltweiter Umbruch im Markt für Kunststoffabfälle, ausgelöst durch die ab 2018 geltenden
chinesischen Importrestriktionen für Kunststoffabfälle, die sich nun im deutschen und im
europäischen Markt wiederfinden. Kunststoffabfälle minderer Qualität drängen damit noch
stärker zur energetischen Verwertung.
Im Jahr 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten, die Pflichten zur
Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen
enthält. Ziel der Neuerung ist in erster Linie die Anpassung an die neue fünfstufige
Abfallhierarchie, nach der Abfälle, wenn sie nicht vermeidbar sind, zunächst der
Vorbereitung zur Wiederverwendung und im nächsten Schritt der stofflichen Verwertung
zuzuführen sind. Erst wenn dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar
ist, dürfen sie ohne vorherige Vorbehandlung der energetischen Verwertung zugeführt
werden. Zur Einhaltung dieser Rangreihenfolge wurden die Regelungen der bisherigen
Gewerbeabfallverordnung überarbeitet und durch umfangreiche Dokumentationspflichten
ergänzt.
Ebenfalls ist die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit
persistenten
organischen
Schadstoffen
und
zur
Änderung
der
Abfallverzeichnisverordnung in Kraft getreten. Hiervon ist die Entsorgung von
Hexabromcyclododecan-haltigen (HBCD) Polystyrol-Dämmmaterialien betroffen. Diese
Abfälle fallen bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten an. In 2016 trat eine Regelung in Kraft,
die diesen Stoff (HBCD) als gefährlich eingestuft hat und zur Folge hatte, dass die
Entsorgung von Monochargen notwendig wurde. Aufgrund des hohen Heizwertes und der
Anlage
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II
7
Einstufung als gefährlicher Abfall drohte ein Entsorgungsnotstand. Ein Moratorium zur
Aussetzung der Einstufung von HBCD als gefährlicher Abfall trat in Kraft, sodass eine
Anpassung der Verordnung bewirkt wurde, die eine Entsorgung der Stoffe unter Einhaltung
bestimmter Konditionen wieder ermöglicht.
Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Klärschlammverordnung am 3. Oktober 2017
besteht für die EGK ebenso wie für jeden anderen Kläranlagenbetreiber nunmehr Klarheit
über den zukünftigen rechtlichen Rahmen der Klärschlammentsorgung. Wesentliche
Regelungsinhalte der Verordnung betreffen ab dem 01.01.2029 die Einschränkung der
bodenbezogenen
Klärschlammverwertung,
die
Verpflichtung
zur
unmittelbaren
Phosphorrückgewinnung oder thermischen Vorbehandlung von Klärschlämmen sowie die
Beschränkung der Mitverbrennung von Klärschlämmen deren Phosphorgehalt in der
Trockenmasse unterhalb von 2 % liegt. Darüber hinaus ist jeder Klärschlammerzeuger
verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2023 der zuständigen Behörde über die geplanten
und eingeleiteten Maßnahmen zur sicheren Einhaltung der ab 2029 geltenden
Anforderungen zu berichten. Die EGK prüft in einem ersten Schritt, wie auch zukünftig die
thermische Verwertung des bei der Abwasserreinigung anfallenden Schlamms direkt vor Ort
in der MKVA sichergestellt werden kann.
Im Geschäftsfeld Verkehr haben ebenfalls die branchenspezifischen Grundlagen
hinsichtlich der rechtlichen und wettbewerblichen Aspekte einen bedeutenderen Einfluss als
die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Hierzu gehört insbesondere die Art und
Weise, wie der öffentliche Personennahverkehr finanziert wird und welche
Wettbewerbsbedingungen bei der Vergabe von Streckenkonzessionen vorliegen.
Auch im Geschäftsjahr 2017 bildete die wesentliche Tätigkeitsgrundlage der SWK MOBIL die
sowohl von dem Rat der Stadt Krefeld als auch den mitbedienten Gebietskörperschaften vor
Inkrafttreten der EU-Verordnung 1370/07 erteilte Betrauung zur Erbringung von
Nahverkehrsdienstleistungen. Sie sichert die Finanzierung und gilt bis zum 31. Dezember
2024 (Krefeld) bzw. 3. Dezember 2019 (für die mitbedienten Gebietskörperschaften Kreis
Viersen, Stadt Viersen, Stadt Duisburg, Kreis Neuss und Kreis Kleve). Ein Schutz vor
Genehmigungswettbewerb ist dies allerdings nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich
Verkehrsunternehmen um einzelne von der SWK MOBIL bediente Linien bewerben, wird von
der Geschäftsführung der SWK MOBIL nach wie vor als gering eingestuft, zumal die
Leistungen von Dritten eigenwirtschaftlich erbracht werden müssten.
Für die SWK FAHRSERVICE sind vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen von
übergeordneter Bedeutung. Die Gesellschaft agiert zwar in einem stabilen
Unternehmensumfeld, das durch zwei langjährige Verkehrsdurchführungsverträge mit
Preisanpassungsklauseln geprägt ist. Dennoch ist für die Zukunft aufgrund der
Auslegungsleitlinien der EU-Kommission zur EU-VO 1370/07 eine weitere Betätigung der
SWK FAHRSERVICE an wettbewerblichen Verfahren ausgeschlossen.
2. Geschäftsverlauf
2.1 Ursächliche Entwicklungen und Ereignisse
Anlage
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II
8
Das Finanzergebnis fällt mit 32,0 (Vj. 25,3) Mio. € um 26,6 % deutlich höher als im Vorjahr
aus. Dies liegt an den gestiegenen Erträgen aus der Gewinnabführung sowie gesunkenen
Verlustübernahmen in 2017. Der Jahresüberschuss liegt bei unverändert 18,9 Mio. €.
Folgende Entwicklungen und sonstige Ereignisse waren für den Geschäftsverlauf der
Beteiligungsgesellschaften der SWK AG in 2017 von Bedeutung bzw. werden dies in
naher Zukunft sein:
Im Sinne des Umsorger-Gedankens wurde im Geschäftsjahr 2017 das Servicecontrolling
an ausgewählten Kundenkontaktkanälen im SWK-Konzern mittels regelmäßiger MysteryMessungen fortgeführt. Die Messungen erfolgten nach den Servicedimensionen
Erreichbarkeit, Kompetenz, Wertschätzung, Beschwerdeannahme und Beschwerdereaktion.
Hierbei wurden durchweg gute Ergebnisse erzielt und weitere Anknüpfungspunkte für die
Optimierung der Kundenprozesse identifiziert. Im Wesentlichen wurden Projekte zur
Optimierung des Onlineauftritts, der Telefonie und des Beschwerdemanagements initiiert.
Durch die unternehmensweite Einführung eines Energiemanagementsystems erfüllt die
SWK seit Dezember 2016 die Anforderungen an EVUs, die sich aus dem
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ergeben. Auf Basis der Norm DIN EN ISO 50001 wird
eine langfristige und systematische Optimierung der Energieeffizienz gewährleistet. Im Jahr
2017 lag der Fokus des Energiemanagements vor allem auf Schulungen der Mitarbeiter, der
Weiterverfolgung von Maßnahmen und der Erstellung eines Kennzahlensystems. Das
Energiemanagementsystem wurde in einem Wiederholungsaudit erneut erfolgreich
zertifiziert und überzeugte vor allem durch die zugrundeliegende Datenerfassung und qualität sowie durch eine gute Durchdringung innerhalb des Unternehmens. Energetisch
nachhaltiges Handeln habe, laut Auditbericht, bei der SWK eine Selbstverständlichkeit im
täglichen Geschäft eingenommen. Darüber hinaus wurde auch die Wasserproduktion der
NGN zertifiziert.
Geschäftsfeld Energie und Wasser
Operativ sind für die SWK ENERGIE insbesondere die Beschaffung und der Vertrieb von
Strom, Gas, Fernwärme und Trinkwasser von entscheidender Bedeutung für das Ergebnis
der Gesellschaft. Für die lekker Energie spielen ausschließlich die Beschaffung und der
Vertrieb von Strom und Gas eine Rolle.
Der Spotpreis für Strom an der EPEX (European Power Exchange) zeigte erstmals seit
2011 im Jahresmittel einen steigenden Verlauf mit einem Durchschnittspreis von 34,19
€/MWh (2016: 28,98 €/MWh). Anders als in den Vorjahren, gab es insbesondere im Januar
vermehrt Phasen mit Stundenpreisen deutlich jenseits von 100 €/MWh. Allerdings treten
weiterhin in Perioden mit schwacher Last Ausschläge nach unten auf. Die Volatilität nahm
gegenüber den Vorjahren deutlich zu. Der Terminmarkt war nach einem ruhigen
Jahresbeginn und Preisen im Base um 30 €/MWh von einem heftigen Anstieg ab Jahresmitte
geprägt. Grund hierfür waren die Bundestagswahl und damit verbundene Spekulationen über
einen baldigen Kohleausstieg. Insbesondere weiter entfernte Lieferperioden notierten
deshalb deutlich höher als noch vor Jahresfrist.
Die Preise für CO 2 -Zertifikate bewegten sich im Gleichklang mit den
Stromterminnotierungen und stiegen in der zweiten Hälfte des Jahres von etwa 5 €/t auf bis
zu 8 €/t. Sie erreichten damit wieder das Niveau der Vorjahre.
Anlage
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II
9
Die Gasspotpreise am NCG (NetConnect Germany) begannen das Jahr stärker bei einem
Niveau von etwa 20 €/MWh, was im Wesentlichen temperaturgetrieben war. Infolgedessen
gaben die Preise im Sommer auf ein Band von 15-16 €/MWh nach und stiegen erst mit
Einsetzen des Winters auf bis zu 22 €/MWh. Der Jahresmittelwert lag bei 17,51 €/MWh und
damit höher als 2016 (14,86 €/MWh).
Den größten Teil ihres Strom- und Gasbedarfs hat die SWK ENERGIE im Berichtsjahr über
die
gemeinsam
mit
anderen
kommunalen
Energieversorgern
geführte
Beschaffungsgesellschaft Quantum gedeckt. Die Quantum ist beauftragt, die bestellten
Energiemengen der Gesellschafter zu verhandeln, verbindlich zu kontrahieren und
fristgerecht bereitzustellen. Sie kontrahiert die Mengen in eigenem Namen und auf eigene
Rechnung. Mit der Quantum können durch Bündelung größere Mengen kostengünstiger
beschafft werden. Zudem ist eine Saldierung von Einkäufen und Verkäufen möglich, um
Transaktionskosten zu reduzieren. Seit Dezember 2017 nimmt die SWK ENERGIE im
Bereich der Prognose und des Bilanzkreismanagements Dienstleistungen für die Quantum
wahr. Neben der Beschaffung durch die Quantum wird auch über eigenerzeugte Mengen
(siehe unten) und Ankauf von Konzern- und Industrieunternehmen ein Teil des Strombedarfs
gedeckt. Der Rest wird über die Börse oder OTC gekauft.
Auch 2017 haben sich die Rahmenbedingungen für die Beteiligung an konventionellen
Erzeugungsanlagen nicht verbessert. Derzeit besteht noch eine Kraftwerksbeteiligung an der
Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TGH). Das Kraftwerk befindet sich
weiterhin im flexiblen Minimalbetrieb, um am Regelenergiemarkt teilzunehmen.
Das Stromerzeugungsportfolio der SWK ENERGIE besteht nunmehr aus folgenden
Kapazitäten:
x
Blockheizkraftwerk Weeserweg der SWK ENERGIE in Krefeld mit einer elektrischen
Leistung von 12 MW.
x
Gemeinsam mit anderen Stadtwerken und der innogy SE ist die SWK ENERGIE an
der Green GECCO GmbH & Co. KG, im Folgenden Green GECCO beteiligt. Im
Rahmen dieser Beteiligung wird ein Portfolio von Onshore-Windparks betrieben.
x
Der SWK ENERGIE gehören Photovoltaik-Anlagen auf Krefelder Dächern („Krefelder
SONNENSTROM“) mit einer Leistung von gut 3 MW, die sie betreibt. Die NGN ist für
die technische Betriebsführung zuständig.
x
Die SWK ENERGIE und die Versorgungs- und Verkehrsbetriebe der Stadt Straelen
halten Kommanditanteile an der Energiepark Straelen-Auwel GmbH & Co. WP STRA
III KG, im Folgenden Straelen-Auwel, die eine Windenergieanlage in Straelen
betreibt. Die SWK ENERGIE ist mit 74,9 % und die Versorgungs- und
Verkehrsbetriebe der Stadt Straelen mit 25,1 % beteiligt. Die Anlage verfügt über eine
Leistung von rund 2 MW.
x
Im dritten Quartal 2017 hat die SWK ENERGIE einen Kommanditanteil der Windpark
Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG erworben, die eine
Windenergieanlage in Wachtendonk betreibt. Die Anlage verfügt über eine Leistung
von 2,5 MW.
Anlage
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II
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Die SWK ENERGIE beschaffte (Bezug und Erzeugung) im Berichtsjahr 274,9 (Vj. 275,4)
GWh Wärme. Davon wurden 192,6 GWh (Berichtsjahr 70,1 %) von der EGK bezogen. Die
Restmenge erzeugte die SWK ENERGIE selbst. Diese setzt sich aus dem Anteil der in den
eigenen Blockheizkraftwerken und Heizwerken erzeugten Wärmemenge (Berichtsjahr 26,8
%) und dem Anteil aus der eigenen Nahwärmeerzeugung (Berichtsjahr 3,1 %) zusammen.
Bei der SWK ENERGIE lag der Stromabsatz an Endkunden im Vertriebsgeschäft 2017 mit
942,5 GWh um 28,5 GWh unter dem Vorjahr. Im Wesentlichen kam es zu einer
Absatzverringerung innerhalb Krefelds (- 30,8 GWh), was durch gesunkene Kundenzahlen
und insgesamt leicht rückläufige Durchschnittsverbräuche bedingt ist. Außerhalb Krefelds ist
ein Absatzzuwachs zu verzeichnen, der trotz der Kundenzuwächse im Privat- und
Gewerbekundenbereich aufgrund von Kundenverlusten im Geschäftskundenbereich lediglich
unterproportional ausgefallen ist.
Über das Endkundengeschäft hinaus wurden weitere 1.869,8 (Vj. 2.291,2) GWh Strom
verkauft. 1.135,9 (Vj. 1.018,1) GWh wurden an die lekker Energie verkauft. 443,4 (Vj. 390,3)
GWh entfielen auf den Verkauf von erzeugtem Strom von verbundenen Unternehmen sowie
in der Beschaffung prognose- und strukturbedingt angefallenen Mengen. 170,4 (Vj. 695,2)
GWh entfielen auf Mengen, die über die Quantum an Quantum-Partner bzw. -Gesellschafter
geliefert
wurden.
Darüber
hinaus
fiel
durch
den
Stromverkauf
aus
Eigenerzeugungskapazitäten der SWK ENERGIE (KWK- und EEG-eigene Anlagen) ein
Absatz von 120,1 (Vj. 187,7) GWh an.
Der Gasabsatz der SWK ENERGIE an Endkunden erreichte im Berichtsjahr 1.622,4 GWh.
Dies ist ein Zuwachs um 9,1 GWh bzw. 0,6 %. Innerhalb Krefelds beträgt der
Absatzrückgang 6,3 GWh, der jedoch aufgrund eines höheren Absatzes im externen Bereich
wegen einer deutlich gestiegenen Kundenbasis überkompensiert werden konnte. Außerhalb
Krefelds ist ein Anstieg von 295,3 GWh auf 310,4 GWh zu verzeichnen, der auf den Privatund Gewerbekundenbereich zurückzuführen ist.
Über das Endkundengeschäft hinaus wurden weitere 1.071,1 (Vj. 889,9) GWh Gas verkauft.
Der Absatz aus dem Verkauf an die lekker Energie belief sich 2017 auf 751,5 (Vj. 745,0)
GWh. 298,2 GWh entfielen auf in der Beschaffung prognose- und strukturbedingt
angefallenen Mengen. Dies bedeutet einen Rückgang um 178,6 GWh im Vergleich zum
Vorjahr. An die EVK wurden 21,4 (Vj. 25,2) GWh verkauft.
In 2017 ist der Wärmeabsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum temperaturbedingt von
236 GWh um 6,0 GWh bzw. 2,6 % auf 230,0 GWh gesunken.
Der Trinkwasserabsatz lag im Berichtsjahr bei 11.948 (Vj. 11.720: 1. Halbjahr 2016 NGN
und 2. Halbjahr 2016 SWK ENERGIE) Tm³.
Die Regulierungsbehörden führten im Jahre 2017 die Kostenprüfung in der Sparte Gas
fort und begannen mit der Prüfung der Stromnetzkosten. Die Durchführung der
Kostenprüfungen zur Bestimmung des Ausgangsniveaus im Sinne des § 3 Nr. 6 EnWG für
die dritte Regulierungsperiode ist für alle Netzbetreiber verpflichtend. Die Einigung mit der
Landesregulierungskammer NRW auf ein festgestelltes Ausgangsniveau Gas gilt weiterhin,
der Bescheid steht aufgrund von verspätet erfolgten bundesweiten Festlegungen noch aus.
Der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurden die umfangreiche Datenanforderung und
Berechnungen fristgerecht zum 30. Juni 2017 übermittelt. Die NGN beantwortete im Jahre
Anlage
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2017 sämtliche Rückfragen zu den übermittelten Daten und bezog im Februar 2018 Stellung
zur ersten Anhörung der BNetzA. Aktuell wartet die NGN auf die nächste Reaktion der
Behörde.
Das Elektrizitätsverteilnetz der Städte Krefeld und Straelen und der Gemeinde
Wachtendonk erreichte zum Jahresende 2017 einen Bestand von 167.096
abrechnungsrelevanten Zählpunkten. In den Zählpunkten sind auch diejenigen enthalten, die
aufgrund von Leerständen dem Grundversorger zugeordnet sind. Die Anzahl der
Zählpunkte lag damit zum 31. Dezember 2017 geringfügig über dem entsprechenden
Vorjahreswert. Die Netznutzung für das Elektrizitätsverteilnetz betrug im Berichtsjahr
1.197,6 (Vj 1.220,9) GWh. Sie ist hauptsächlich aufgrund einer geringeren Abnahme von
einigen größeren Einzelkunden insgesamt leicht gesunken.
Die Anzahl der entsprechenden Zählpunkte im Gasverteilnetz Krefeld ist zum Jahresende
2017 mit 48.147 unwesentlich niedriger als zum Vorjahreszeitpunkt. Im Gasverteilnetz
Krefeld ist die Netznutzung von 2.225,2 GWh auf 2.286,7 GWh moderat gestiegen. Sowohl
der RLM- als auch der SLP-Bereich verzeichneten einen Anstieg. Während im RLM-Bereich
bei einzelnen Kunden eine größere Abnahme eingetreten ist, liegt die Erhöhung im SLPBereich trotz gesunkener Gradtagszahlen an der Vergleichsbasis 2016. Im Vorjahr wurde
aus Vorsichtsgründen auf eine Umwertung der damaligen bilanziellen Abgrenzung
verzichtet. Später zeigte sich, dass ggü. der damaligen bilanziellen Abgrenzung für 2016
tatsächlich insgesamt 41,1 GWh mehr Gas abgerechnet wurden. Um diesen Wert bereinigt,
liegt die tatsächliche Absatzsteigerung im SLP-Bereich bei 2,1 GWh und damit lediglich
geringfügig höher.
Das Krefelder Trinkwasser stammt aus 41 von der SWK ENERGIE gepachteten Brunnen.
Diese verteilen sich auf sieben Wassergewinnungsanlagen. Die Brunnen fördern das
Grundwasser aus Tiefen von bis zu 100 Metern und liegen mit Ausnahme der beiden
Gewinnungsanlagen Werthhof und Rheinfähre alle auf Krefelder Stadtgebiet. Für die
Wassergewinnungsanlage Bruchweg in Uerdingen wurde in 2016 ein umfangreiches
Sanierungsprogramm, das die effiziente Wasserversorgung für den Krefelder Osten
sicherstellen soll, begonnen. Neben der Erneuerung der Energieversorgung werden
umfangreiche
verfahrenstechnische
Modernisierungen
und
Umbaumaßnahmen
durchgeführt. Dazu gehört insbesondere der Umbau der vorhandenen Flachbrunnen. Der
maßgebliche Anteil der Modernisierung wurde in 2017 beendet; der Abschluss des
Gesamtprojektes wird in 2018 erfolgen. Für die Wasserentnahme ist nach dem
Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WasEG) seit April 2013
ein Entgelt von 5,0 Cent/m3 zu entrichten.
Die NGN speiste im Berichtsjahr 13,1 (Vj. 13,0) Mio. m3 Trinkwasser ins Krefelder
Leitungsnetz ein. Die Differenz zwischen Einspeisemenge und verkaufter Menge sind
Netzverluste, die im Wesentlichen auf Leckagen an Wasserleitungen zurückzuführen sind.
Sie lagen im Berichtsjahr bei 8,3 (Vj. 9,5) % der Einspeisemenge.
Geschäftsfeld Entsorgung
Aufgrund einer guten Auftragslage und des Ausbaus bestehender Geschäftsfelder konnte
die EGN in 2017 eine Umsatzsteigerung in den Gewerbe-, Industrie- und
Privatkundensegmenten erzielen. Im Bereich der Papier- und Metallvermarktung führten die
gestiegenen Preise auf dem Sekundärrohstoffmarkt zu Mehrerlösen. Des Weiteren führte die
Optimierung der Rostascheaufbereitungsanlage in Weisweiler zu einer höheren
Anlage
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12
Ausbeute von Nichteisenmetallen und demzufolge zu weiteren Ergebnissteigerungen. Durch
den Abschluss eines Dreijahresvertrages mit einem dualen Systembetreiber für die Jahre
2017 bis 2019 konnte die dreischichtige Auslastung der Kunststoffsortieranlage in Krefeld
wieder sichergestellt werden. Darüber hinaus hat die EGN in 2017 den Zuschlag für die
Entsorgung der Bio- und Grünabfälle des Kreises Viersen über eine Laufzeit von zwei
Jahren, ab 2018 mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr, gewonnen. Die
Mengen werden weiterhin in Kooperation mit einem Partner am Standort in Viersen-Süchteln
aufbereitet. Ebenfalls ist die EGN im 4. Quartal mit der neuen Marke Curanto in den
Onlinemarkt eingestiegen und bietet seitdem Privatkunden über eine digitale Plattform die
deutschlandweite Abwicklung von Entsorgungsdienstleistungen an.
Aufgrund der Zusatzmengen aus dem Ausland und der anhaltenden guten konjunkturellen
Entwicklung sind die Müllverbrennungsanlagen auf dem deutschen Markt ausgelastet.
Hierdurch haben sich die Preise für Abfälle zur thermischen Verwertung auf dem
Spotmarkt im Jahresverlauf weiter erholt. Mengenmäßig erfolgte die Belieferung der
Verbrennungsanlagen sehr zufriedenstellend. Hierdurch konnte sowohl die Anlage der EGK
als auch die Müllverbrennungsanlage in Weisweiler über die geplanten Mengen hinaus
ausgelastet werden. Die EGN behandelte, beseitigte und verwertete 2017 rd. 1.337.000
(Vj. 1.481.000) Tonnen Abfälle und Wertstoffe (-9,7 %).
Bei der EGK wurden die Aktivitäten zur Sicherstellung der technischen Zukunftsfähigkeit der
MKVA und der Kläranlage 2017 konsequent fortgeführt. Die Strategie zur Verlängerung der
Reisezeit von 12 auf 18 Monate konnte in den Jahren 2016/2017 erstmalig bei beiden
großen Kesseln erfolgreich umgesetzt werden. Hierdurch wird die Verfügbarkeit der Anlage
deutlich erhöht. Mit einem Anlagendurchsatz von 376.032 Tonnen, einer ausgespeisten
Strommenge von 103.647 MWh und Fernwärmelieferungen von 192.628 MWh bestätigten
sowohl die Anlage als auch die Betriebs- und Instandhaltungsteams zum wiederholten Mal
ein hohes Leistungsniveau.
Die von der GSAK entsorgte Abfallmenge – überwiegend im Auftrag der Stadt Krefeld und
der Dualen Systeme – stieg von 111.100 Tonnen auf 117.100 Tonnen (+5,4 %). Die
Zunahme ist vor allem auf die seit 2017 durchgeführte Einsammlung von
Leichtverpackungen (5.200 Tonnen) zurückzuführen. Auch die der Krefelder MKVA
angedienten Mengen sind gegenüber dem Vorjahr von etwa 72.700 Tonnen auf rund 73.600
Tonnen gestiegen. Bei einer gleichbleibenden Hausmüllmenge ist sowohl bei der
Sperrmüllmenge (+630 Tonnen) als auch beim Straßenkehricht (+200 Tonnen) eine
Steigerung zu verzeichnen.
Geschäftsfeld Verkehr
Ergebnisbeeinflussend bei der SWK MOBIL sind insbesondere die Beschaffung und der
Absatz der Verkehrsdienstleistungen in Krefeld, im Kreis Viersen und in Bocholt.
Die Fremdunternehmerleistungen im Fahrdienst, die Instandhaltungs- bzw.
Sanierungsleistungen für unsere Infrastruktur und der Dieselkraftstoff für unsere eigene
Busflotte stellen die größten und wichtigsten Aufwandspositionen in der Beschaffung dar.
Neben den von der West-Bus GmbH und der SWK FAHRSERVICE erbrachten Leistungen
bezog die SWK MOBIL in 2017 Leistungen von fünf weiteren privaten Busunternehmen. Die
Kraftverkehr Schwalmtal GmbH ist weiterhin der größte Partner, deren Personal zum Teil
auch mit SWK MOBIL-Bussen fährt. Objekte der Instandhaltung bzw. Sanierung sind Gleise,
Oberleitungen und Werkstätten sowie Omnibusse und Straßenbahnen. Der Aufwand für den
Anlage
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II
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sonstigen Materialverbrauch (ohne Strom- und Dieselaufwand) ist in 2017 im Vergleich zu
2016 weiterhin gesunken.
Die SWK MOBIL führt einen längerfristig angelegten Ausbau hoch frequentierter
Haltestellen zu barrierefreien Haltestellen durch. Die erste Phase für den Umbau von
Straßenbahn-Haltestellen für einen stufenlosen Einstieg wurde bereits in 2012 begonnen.
Die zweite Bauphase, in der – wiederum gefördert – acht weitere Haltestellen an die neuen
Niederflurstraßenbahnen angepasst werden sollen, musste verschoben werden, weil sich die
Auflagen zur Erlangung des Baurechts durch die Technische Aufsichtsbehörde (TAB)
verändert haben und in diesem Kontext die Fördermittel nicht abgerufen werden konnten.
Zielsetzung ist es, zumindest fünf der acht Haltestellen für eine Förderung in 2019
anzumelden und zu realisieren. Darüber hinaus soll ein gemeinsamer Umbauplan mit der
Stadt Krefeld erarbeitet werden, der dann auch als Anlage zum Krefelder Nahverkehrsplan
politisch beschlossen werden soll. Zukünftig sollen die Haltestellen vor allem im Rahmen von
straßenzugweisen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit umgebaut werden.
In 2017 konnte der Anstieg der Fahrgastzahlen nicht fortgesetzt werden. Vor allem wegen
sinkender Schülerzahlen und der damit verbundenen Reduktion des Absatzes von SchülerMonatskarten (SchokoTicket) sowohl für anspruchsberechtigte als auch selbstzahlende
Schüler, fiel die Fahrgastzahl von 39,1 Mio. auf 38,8 Mio. in 2017. Des Weiteren konnte der
bereits im Vorjahr festgestellte Substituierungseffekt bei den Abonnenten aufgrund der
Einführung des monatlich kaufbaren Sozialtickets (MeinTicket) weiterhin beobachtet werden.
Die Anzahl der verkauften Fahrausweise ist insbesondere beim Schülerticket und den
Monatstickets im Abonnement (ohne Schul- und Ausbildungsverkehr) deutlich gesunken.
Dagegen sind die Verkäufe von Einzeltickets und den Monatstickets im freien Verkauf (vor
allem Sozialticket) weiter gestiegen.
Geschäftsfeld Dienstleistungen
Für die SWK AG besonders erwähnenswert ist die Umsetzung eines umfangreichen Umbauund Sanierungskonzepts an den Gebäuden A und C am Standort St. Töniser Straße
124/126 in Krefeld. Dies wirkt sich seit 2016 maßgeblich auf das Ergebnis der SWK AG
(Gebäude A) und SWK ENERGIE (Gebäude C) aus. Das Konzept beinhaltet die Erweiterung
des Gebäudes C und die Sanierung des Gebäudes A. Im Gebäude C entstehen zusätzliche
Büroflächen, ein neues Rechenzentrum sowie der Standort der Netzleitwarte. Im Gebäude A
ist eine umfassende altersbedingte Sanierung des Verwaltungsgebäudes notwendig, sodass
auch alle technischen Anlagen ausgetauscht werden müssen. Ebenso notwendig ist der
Brandschutz dem heutigen Standard eines Verwaltungsgebäudes in dieser Größe
anzupassen. Im Rahmen der Sanierung wird auch über das Thema „Neue Bürowelten“
nachgedacht. Dieser Prozess befindet sich zurzeit mit der Durchführung von
Mitarbeiterworkshops in der Planung und soll in 2018 noch entschieden werden. Die
Umsetzungen des Umbau- und Sanierungskonzepts haben 2016 begonnen und werden
schätzungsweise im Jahr 2022 abgeschlossen sein.
Für die SWK AG sind darüber hinaus die Mitarbeiter und deren Belange ein bedeutender
Leistungsfaktor. Auf diese wird nachfolgend in dem Kapitel 4.1 eingegangen.
Im Anfang 2017 gestarteten Projekt „SWK Digital“ wurde eine Digitalisierungsstrategie
definiert, die zukünftig ein prägendes Element unserer Konzernstrategie sein wird. Im
Rahmen des Projektes wurden dazu verschiedene Initiativen gestartet und Etappenziele
definiert. Konkret werden wir verstärkt sowohl unsere Kundeninteraktionen als auch unsere
Anlage
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internen Prozesse automatisieren und digitalisieren. Dazu setzen wir verstärkt auf SoftwareLösungen, die uns verbesserte Reporting- und Analysemöglichkeiten bieten, wie z.B. das
SAP HANA BW. Um die Rolle eines digitalen Vorreiters wirklich einnehmen zu können,
benötigen wir natürlich auch neue und veränderte Arbeitsformen. Die Voraussetzungen dafür
wollen wir auch mit neuen Arbeitswelten im Rahmen unseres Umbaus in Gebäude A sowie
der damit einhergehenden veränderten Arbeitsplatzausstattung der Mitarbeiter schaffen, die
u. a. durch die Einführung von flächendeckendem WLAN ein mobileres und flexibleres
Arbeiten gestatten wird. Aufgrund der zunehmenden abteilungsübergreifenden Projektarbeit
setzen wir uns verstärkt mit verschiedenen Projektmanagement-Methoden auseinander und
bilden unsere Mitarbeiter entsprechend aus, z. B. in agilen Methoden. Auch strukturieren wir
unser Projektportfolio-Management konzernweit neu, um Aufgaben und Ressourcen besser
aufeinander abzustimmen und somit in der Abarbeitung der Digitalisierungsthemen schneller
zu werden.
Im Sommer 2017 gab der Vorstand den Anstoß für den neuen Strategieprozess SWK 2025.
Damit sollte den externen sowie internen Veränderungen Rechnung getragen werden, die
sich seit dem letzten Strategieprozess ereignet haben. In zahlreichen Workshops und
Strategiesitzungen haben die einzelnen Konzerngesellschaften herausgearbeitet, welche
Position die SWK mit ihren vier Geschäftsfeldern zukünftig am Markt einnehmen will, welche
Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung sie verfolgen. Ausgangspunkt der
Strategieentwicklung war dabei die bereits 2014 verabschiedete Vision: „Wir als SWKKonzern überzeugen unsere Kunden und Partner als der Umsorger für Energie, Wasser,
Entsorgung und Verkehr – nachhaltig und zukunftsorientiert.“ Um diese Vision zu
verwirklichen, wollen wir in den nächsten Jahren unsere Innovationskraft stärken und auch
neuartige Produkte und Dienstleistungen anbieten, die den sich ändernden
Kundenbedürfnissen gerecht werden. Eine der größten Herausforderungen für die nächsten
Jahre stellt der demographische Wandel mit dem damit einhergehenden Fachkräftemangel
dar, sodass die Sicherstellung von kompetenten Mitarbeitern für alle Positionen im Konzern
eines der wesentlichen Konzernziele für die nächsten Jahre sein wird.
3. Lage
3.1 Ertragslage
Die Umsatzerlöse der SWK AG liegen mit 36,1 Mio. € um 0,3 Mio. € über dem Vorjahr. Sie
setzen sich vorrangig aus Erlösen für die Geschäftsbesorgung gegenüber den
Tochtergesellschaften
(SWK ENERGIE,
SWK MOBIL,
SWK FAHRSERVICE,
SWK KOMPAKT, NGN und lekker Energie) in Höhe von 30,8 (Vj. 29,6) Mio. € zusammen.
Des Weiteren konnten Erlöse aus Dienstleistungen für Datenverarbeitung (im Wesentlichen
Bereitstellung
Informationssysteme/-technik
und
Projektkosten
für
Software/Systemanpassungen) in Höhe von 2,6 (Vj. 3,3) Mio. € und aus Dienstleistungsverträgen mit
Beteiligungsgesellschaften (vor allem Nutzung/Zugang zu bestimmten Softwaresystemen für
die EGK und GSAK und kaufm. Dienstleistungen für die Quantum) in Höhe von
1,2 (Vj. 1,4) Mio. € verzeichnet werden. Die Erlöse aus Weiterberechnungen liegen bei
unverändert 1,1 Mio. € während die Erlöse aus Telekommunikationsdienstleistungen
(Bereitstellung von Glasfasernetz) um 0,1 Mio. € auf 0,4 Mio. € angestiegen sind. Die Erlöse
aus Weiterberechnungen umfassen hauptsächlich mit 0,5 Mio. € die Weiterberechnungen
von Versicherungen, die Weiterberechnung des Mitgliedsbeitrages für den Bundesverband
Anlage
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der Energie- und Wasserwirtschaft von 0,1 Mio. € und Aufwand für Telekommunikation
sowie die Weiterverrechnung eines Avalkredites an die EGN in Höhe von jeweils
unverändert 0,1 Mio. €.
Die in 2016 erhöhte Bestandsveränderung für nicht abgerechnete Leistungen wurde in
2017 aufgelöst, sodass in 2017 -0,2 (Vj. 0,2) Mio. € ausgewiesen werden.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen erreichten < 0,1 (Vj. 0,2) Mio. €.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 3,2 Mio. € bzw. 70,8 % auf 7,6 Mio. €. Die
zentralste Position bildet nach wie vor die Erstattungen der Tochtergesellschaften aus der
Weiterberechnung von Altersvorsorgeaufwendungen der SWK AG von 5,2 (Vj. 3,6) Mio. €.
Des Weiteren fand in 2017 eine positive Wertberichtigung der RWE-Aktien um rd. 1,6 Mio. €
statt.
Die Betriebserträge stiegen im Wesentlichen aufgrund der Erstattungen von
Altersvorsorgeaufwendungen sowie der Aktienwertaufholung um 2,7 Mio. € auf 43,5 Mio. €
an.
Der Aufwand für Material und Fremdleistungen beläuft sich auf 0,3 (Vj. 0,2) Mio. € und ist
hauptsächlich für sonstige Fremdleistungen sowie den Hardwareeinkauf für die EGN und die
Quantum angefallen.
Der Personalaufwand verzeichnete einen Anstieg um 1,9 Mio. € bzw. 9,1 % auf 22,6 Mio. €.
Hierbei stieg der Aufwand für die Entgelte von 14,6 Mio. € auf 14,8 Mio. € an. Während sich
die laufenden Entgelte um 0,6 Mio. im Wesentlichen infolge der zum 1. Februar 2017
erfolgten tariflich vereinbarten Entgeltanpassung um 2,4 % sowie der gestiegenen
jahresdurchschnittlichen Mitarbeiterzahl (siehe Kapitel 4.1 Mitarbeiter) erhöhten, sank der
Aufwand für die sonstigen Entgelte um 0,5 Mio. € aufgrund der Auflösung von
Altersteilzeitrückstellungen. Der für die SWK AG geltende Tarifvertrag TV-V hat eine Laufzeit
vom 1. März 2016 bis zum 28. Februar 2018. Die Aufwendungen für soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind um 1,7 Mio. € auf 7,8 Mio. €
vorwiegend infolge erhöhter Zuführungen zu Beihilfe- und Pensionsrückstellungen gestiegen.
Die Abschreibungen sanken um 1,7 Mio. € auf 1,6 Mio. € hauptsächlich aufgrund der
Verringerung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens. Hier ist vor allem die Abschreibung der Software zur Mandantentrennung
im SAP IS-U für die Bereiche Netze und Vertrieb i.H.v. rd. 1,0 Mio. € sowie für MicrosoftLizenzen i.H.v. 0,5 Mio. € abgeschlossen worden.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich deutlich um 8,7 Mio. € auf
28,7 Mio. €. Diese Veränderung ist hauptsächlich auf den Aufwandszuschuss für die EAG
i.H.v. 11,2 Mio. € aufgrund des im Vergleich zur vorausgegangen Planung höheren
Finanzaufwandes zurückzuführen. Des Weiteren stiegen die Rechts-, Prüfungs- und
Beratungsaufwendungen um 0,4 Mio. €, die EDV-Kosten und der Wartungsaufwand um
jeweils 0,3 Mio. € aufgrund zunehmender Digitalisierungsprojekte und der damit
einhergehenden IT-Beratung und Softwarewartung. Im Gegensatz dazu verringerte sich in
2017 der Aufwand für übrige Dienst- und Fremdleistungen um 4,4 Mio. € hauptsächlich
aufgrund der geringeren Rückstellungszuführung für die Gebäudesanierung und für die
Einhaltung der Vereinbarungen aus den Mietverträgen gegenüber der SWK ENERGIE und
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16
NGN. Ebenfalls sank der Aufwand für Mieten, Porto- und Telefonaufwand sowie
Spenden/Geschenke und sonstige freiwillige soziale Aufwendungen um jeweils rd. 0,1 Mio. €.
Die Betriebsaufwendungen stiegen von 44,1 Mio. € um 9,0 Mio. € bzw. 20,3 % auf
53,1 Mio. € an.
Das Betriebsergebnis sank von -3,3 Mio. € um 6,3 Mio. € auf -9,6 Mio. €. Dies ist
hauptsächlich durch den oben genannten Aufwandszuschuss für die EAG bedingt.
Das Finanzergebnis stieg von 25,3 Mio. € um 6,7 Mio. € auf 32,0 Mio. €. Dies resultiert
vorwiegend aus gestiegenen Erträgen aus Gewinnabführung, hauptsächlich aus der SWK
ENERGIE, um 4,2 Mio. € auf 42,7 Mio. € und dem um 1,4 Mio. € verringerten
Verlustausgleich der SWK MOBIL.
Der Ertragsteueraufwand einschließlich der sonstigen Steuern stieg von 3,0 Mio. € auf
3,6 Mio. € an. Dies ist im Wesentlichen auf einen deutlich gestiegenen
Körperschaftsteueraufwand um 1,0 Mio. € auf 2,4 Mio. € zurückzuführen. Im Gegensatz dazu
reduzierte sich der Aufwand für Gewerbeertragsteuer um 0,6 Mio. € auf 1,1 Mio. €.
Der Jahresüberschuss der SWK AG liegt bei unverändert 18,9 Mio. €. Grund hierfür ist,
dass das deutlich verbesserte Finanzergebnis die gestiegenen Betriebsaufwendungen, was
hauptsächlich durch Einmaleffekte (u.a. der Aufwandszuschuss an die EAG) zu erklären ist,
ausgleichen konnte. Unter Einbezug des Gewinnvortrags aus den Vorjahren von
12,3 (Vj. 3,4) Mio. € und einer Einstellung in die Gewinnrücklage von 2,8 (Vj. 2,5) Mio. €
beträgt der Bilanzgewinn 28,4 (Vj. 19,8) Mio. €. Gemäß Vorschlag des Vorstandes soll der
Bilanzgewinn in Höhe von 8,5 Mio. € an die Stadt Krefeld ausgeschüttet und 19,9 Mio. € auf
neue Rechnung vorgetragen werden.
3.2 Finanzlage
Die Daten des handelsrechtlichen Jahresabschlusses wurden für die Finanzanalyse sowie
für die Ermittlung aussagekräftiger Kennzahlen nach finanzwirtschaftlichen Kriterien
aufbereitet.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist um rd. 8,0 Mio. € auf
-1,6 (Vj. -9,6) Mio. € gestiegen. Begünstigt wurde der Cashflow insbesondere durch um 14,0
Mio. € gesunkene Ertragsteuerzahlungen, die Zunahme der Rückstellungen um 5,8 Mio. €
und der sonstigen Passiva um 18,5 Mio. €. Demgegenüber steht die Abnahme der sonstigen
Aktiva um 27,1 Mio. € und die um 1,7 Mio. € gesunkenen Abschreibungen auf Gegenstände
des Anlagevermögens. Darüber hinaus führt die Zuschreibung auf RWE-Aktien um
1,6 Mio. € ebenso zu einem Rückgang des operativen Cashflows.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit verringerte sich um 49,0 Mio. € auf -34,7 Mio.
€. Er setzt sich im Wesentlichen aus Ein- (44,2 Mio. €) und Auszahlungen (-21,1 Mio. €) aus
Ergebnisübernahmen, Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition (-15,0 Mio. €) und einer Ausleihung an ein verbundenes
Unternehmen (-44,7 Mio. €) zusammen.
Anlage
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II
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Aus der Finanzierungstätigkeit ergab sich ein Mittelabfluss in Höhe von 7,6 (Vj. 7,7) Mio. €,
der im Wesentlichen aus der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2015 an die Stadt
Krefeld in Höhe von 7,5 Mio. € resultiert. Der Finanzmittelbestand – bestehend aus
verfügbaren flüssigen Mitteln (einschließlich Cash-Pool) – hat sich im Vergleich zum Vorjahr
insgesamt um 43,9 Mio. € auf -9,9 Mio. € verringert.
Die SWK AG investierte im Berichtsjahr 2,0 (Vj. 2,6) Mio. € in immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und in das Sachanlagevermögen.
Wesentliche Investitionen waren der Erwerb von Software in Höhe von 0,1 Mio. € und von
Lizenzen in Höhe von 0,3 Mio. €. Darüber hinaus wurden Anzahlungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände in Höhe von 0,3 Mio. € geleistet. Des Weiteren investierte die SWK
AG in Sachanlagen in Höhe von 1,3 Mio. €, die im Wesentlichen Grundstücke und Hardware
betrafen.
3.3 Vermögenslage
Eine entsprechende Aufbereitung des Jahresabschlusses analog zur Finanzlage wurde auch
für die hier dargestellte Bilanzanalyse vorgenommen.
Die Bilanzsumme erhöhte sich um 6,0 % auf 334,9 (Vj. 315,9) Mio. €. Auf der Aktivseite
führte u.a. der stichtagsbedingte Rückgang der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände um 29,7 Mio. € und die Anlage von Festgeldern in Höhe von 15 Mio.
€ im Saldo zu einer Verminderung des Umlaufvermögens. Demgegenüber steht eine
Erhöhung des Finanzanlagevermögens um 34,8 Mio. €.
Das Anlagevermögen stieg um 16,2 % auf 252,8 (Vj. 217,5) Mio. €. Der Anteil der
Finanzanlagen an der Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag 73 %.
Das Umlaufvermögen ist auf 82,0 (Vj. 98,3) Mio. € gesunken. Der
Umlaufvermögens an der Bilanzsumme sank von 31 % im Vorjahr auf 25 % im
Wesentliche Posten des Umlaufvermögens sind Forderungen gegen
Unternehmen
mit
51,1 (Vj. 78,0) Mio. €
sowie
Bankguthaben
in
25,2 (Vj. 11,7) Mio. €.
Anteil des
Berichtsjahr.
verbundene
Höhe
von
Das um die vorgeschlagene Dividendenzahlung bereinigte Eigenkapital stieg im
Wesentlichen durch den höheren Bilanzgewinn auf 252,7 (Vj. 242,3) Mio. €. Dies führt zu
einer bereinigten Eigenkapitalquote von 75 (Vj. 77) %.
Die langfristigen Rückstellungen verminderten sich um 5,8 Mio. € auf 27,4 Mio. €. Die
wesentlichen langfristigen Rückstellungen betreffen zum einen in Höhe von
21,1 (Vj. 28,6) Mio. € Pensionsverpflichtungen, die erstmalig mit Wertsicherungsfonds in
Höhe von 8,0 Mio. € saldiert wurden. Darüber hinaus beinhalten diese
Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 1,0 (Vj. 0,9) Mio. € sowie Beihilfeverpflichtungen in
Höhe von 5,3 (Vj. 3,6) Mio. €. Der Anteil der langfristigen Rückstellungen an der
Bilanzsumme liegt bei 8 (Vj. 11) %.
Die kurzfristigen Verpflichtungen inkl. der vorgesehenen Ausschüttung an die Stadt Krefeld
betragen 50,8 (Vj. 36,5) Mio. €. Ihr Anteil an der Bilanzsumme erhöhte sich im Berichtsjahr
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von 12 % auf 15 %. Wesentliche Posten der kurzfristigen Verbindlichkeiten sind die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 24,4 (Vj. 17,2) Mio. € sowie
kurzfristige Rückstellungen in Höhe von 11,4 (Vj. 8,8) Mio. €.
4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
4.1 Mitarbeiter
Die Mitarbeiterstärke der SWK AG erreichte zum 31. Dezember 2017 rd. 186 (Vj. 176)
Vollzeitkapazitäten. Die jahresdurchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer auf
Kopfbasis gemäß § 285 Nr. 7 HGB betrug 255 (Vj. 194). Davon waren 150 (Vj. 150)
Mitarbeiter in Vollzeit und 105 (Vj. 44) Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt. Der Anstieg der
Vollzeitkapazitäten ist im Wesentlichen auf Besetzungen von Zusatzkapazitäten in den
Bereichen Informationstechnologie/Organisation, Unternehmensentwicklung, Unternehmenskommunikation und Personalmanagement zurückzuführen.
Im Berichtsjahr hat sich das Personalmanagement der SWK AG verstärkt dem Thema
Digitalisierung, Transformationsprozesse und Agilität gewidmet, da diese zunehmend
unsere Arbeitswelt verändern. Sie stellen neue Anforderungen an die Lernkultur sowie
Kompetenzen der Belegschaft. Der Bereich Personalplanung und -entwicklung wird mit
einem umfassenden Relaunch in der Weiterbildung sowohl die Seminarangebote der
Weiterbildung als auch die bisherigen Personalentwicklungsprogramme neu ausrichten. In
2017 wurde dazu u.a. das Projekt „Digitales Lernen“ aufgesetzt, welches u.a. die Einführung
von eLearnings zur Erweiterung unserer Qualifizierungsmethoden und –formate beinhaltet.
So sollen unsere Mitarbeitenden zukünftig orts- und zeitunabhängig die Möglichkeit erhalten,
sich mit modernen und innovativen Lernkonzepten – von mobilem Lernen bis zu Video
basierten Trainingseinheiten - kontinuierlich und eigenverantwortlich weiterzuentwickeln.
Um die Entwicklung unserer Führungskräfte gezielt zu unterstützen, wurde konzernweit ein
360° Feedback-Verfahren umgesetzt, das auf dem Führungsleitbild sowie dem
Kompetenzmodell basiert. Führungskräfte aller Hierarchieebenen haben durch das 360°
Feedback erstmalig eine systematische Rückmeldung durch ihren Vorgesetzten, ihre
Kollegen und ihr Team (Fremdbild) erhalten und konnten diese mit ihrer eigenen
Einschätzung (Selbstbild) abgleichen. Die ausführliche Vermittlung der individuellen
Ergebnisse fand im Mai/Juni 2017 statt, sodass darauf aufbauend die geeigneten nächsten
Schritte zur nachhaltigen Kompetenzverbesserung abgeleitet wurden. Das 360° FeedbackVerfahren stellt einen weiteren wichtigen Baustein dar, um das Bewusstsein für die eigene
Führungsrolle zu stärken sowie die Führungsqualität auf einem hohen Niveau zu halten und
zu intensivieren.
Die Möglichkeiten der Digitalisierung wurden im Rahmen des Recruitings zur Steigerung
der Präsenz der SWK sowie zur Erweiterung der Kandidatenkontakte genutzt. Dazu wurden
im Jahr 2017 z. B. Arbeitgeberprofile in Business Netzwerken erstellt, die Veröffentlichung
der Stellenanzeigen über Multiposting-Tools im Internet vorgenommen und Kandidaten für
offene Stellen über Business-Netzwerke identifiziert und aktiv angesprochen.
Die Aktivitäten des Personalmanagements waren im Berichtsjahr zudem stark durch die
Änderungen in der Aufbauorganisation der NGN und deren personellen Auswirkungen
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19
geprägt. Unter Beteiligung zahlreicher Mitarbeitender wurden in Werkstätten-Workshops als
wesentlichste Änderung die komplette Planungs-, Projektierungs- und Bauabwicklung in der
neuen Organisationseinheit „Technisches Projektmanagement“ gebündelt. Gleichzeitig
wurden auch Projektverantwortliche benannt, um die Baumaßnahmen „aus einer Hand“
durchzuführen. Darüber hinaus wurden die Prozessketten entlang definierter
Leistungsphasen konsequent nach Zuständigkeit auf die Organisationseinheiten optimiert
ausgerichtet und die Mitarbeitenden entsprechend neu zugeordnet. Aufgrund der hohen
Anzahl der hiervon Betroffenen und der Komplexität der Gesamtmaßnahme wurde die
Reorganisation im Rahmen eines hierzu notwendigen Interessenausgleichs/Sozialplans
sozialverträglich zum 1. Januar 2018 umgesetzt.
4.2 Forschung und Entwicklung
Folgende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben standen 2017 in den einzelnen
Geschäftsfeldern im Fokus:
Geschäftsfeld Energie und Wasser
Im Juli 2015 erteilte die Bezirksregierung Arnsberg den Zuwendungsbescheid für die SWK
ENERGIE im Rahmen des Projektaufrufes „KWK-Modellkommune“. Im Rahmen dieses
Projektes wird bis Ende September 2018 das von der SWK ENERGIE entwickelte Konzept
für eine wirtschaftlich orientierte Betriebsführung von dezentralen Mini-KWK-Systemen in
einem virtuellen Kraftwerk umgesetzt. Erster Meilenstein war die Errichtung von zwei
Pilotanlagen in Krefeld im Vorjahr. Für die Einbindung weiterer Anlagen erfolgte die
Erarbeitung eines unter Kostenaspekten effizienten Standardmodells. Vor der Heizperiode
2017/18 installierten wir noch drei Versuchsanlagen, mit denen wir unsere Erfahrungen
hinsichtlich objekt- und anlagenspezifischer Herausforderungen ausbauen.
Zwei Anlagen stellen komplexe KWK-Systeme dar und konnten im Berichtsjahr erfolgreich in
Betrieb genommen werden. Eine Anlage ist mit Smart Meter ausgestattet, die andere setzt
sich aus einer Solarthermie- und Brennstoffzellenkombination zusammen, die mittels der von
uns entwickelten WoB-Box® intelligent gesteuert wird. Die dritte Anlage umfasst eine KWKHeizzentrale mit angeschlossenem Nahwärmenetz und einem neu verbauten
Erdwärmespeicher.
In einer wissenschaftlichen Studie konnte das theoretische Potenzial für (Strom-)
Netzdienlichkeiten bzw. Nicht-Netzschädlichkeiten von solchen KWK-Systemen ermittelt
werden. Aktuell werden hierzu von der SWK ENERGIE und der NGN Versuchsreihen
vorbereitet, welche zukünftig Wertschöpfungsmöglichkeiten in Smart-Grids sein könnten.
Unter
dem
Leitgedanken
„Übertragbarkeit
auf
andere
Kommunen
und
Energieversorgungsunternehmen“ (White-Label) konnte bereits eine erste kommerzielle
WoB-Box® zusammen mit den Gemeindewerken Grefrath in der Eissporthalle Grefrath
umgesetzt werden. Des Weiteren wurde eine erste Mess-Box (Vorstufe der WoB-Box®) bei
einer Anlage der Stadtwerke Kempen installiert. Weitere Kooperationsmöglichkeiten werden
aktuell aufgebaut.
Anlage
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II
20
Unter dem Stichwort „Mieterstrom“ wird eine dezentrale Stromerzeugung mit lokaler
Direktlieferung an Letztverbraucher verstanden. Infolge der Nutzung des selbst erzeugten
Stroms durch die Mieter liegt der Strompreis für sie deutlich unter dem aus dem öffentlichen
Netz, weil dabei keine Kosten für den Transport des Stroms sowie fast keine Steuern und
Umlagen anfallen. Darüber hinaus wird diese Art der dezentralen Erzeugung durch
Förderprogramme wie z. B. „Progress.NRW“ attraktiver. Rechtliche und regulatorische
Herausforderungen bei der Gestaltung entsprechender Mess- und Abrechnungskonzepte
konnten im Rahmen des Projektes KWK-Modellkommune geprüft und erste Lösungen
erarbeitet werden. Hierbei halfen die Erfahrungen aus einer der beiden Pilotanlagen, einem
48-Parteien Mehrfamilienhaus. Ein grundsätzliches Marktpotenzial für das Thema
Mieterstrom konnte bereits erfolgreich nachgewiesen werden. Wir untersuchen derzeit die
Herausforderungen einer breiteren kommerziellen Umsetzung.
Im Zuge einer verstärkten Fokussierung auf dezentrale, flexible Anlagen im Bereich
erneuerbarer Energien startete im Vorjahr ein Feldtest mit Photovoltaikanlagen im
Zusammenhang mit Batteriespeichern. Hierauf aufbauend können mögliche Leistungen der
SWK ENERGIE und dessen Wirtschaftlichkeit bewertet werden, was zu einer weiteren
Positionierung in diesem Zukunftsbereich führen wird.
Geschäftsfeld Entsorgung
Die EGK arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung und Weiterentwicklung der
eingesetzten Verfahrens- und Apparatetechnik, um die technische und wirtschaftliche
Zukunftsfähigkeit der Anlagen zur Müllverbrennung und Abwasserreinigung sicherzustellen.
Dies erfolgt in teilweise enger Zusammenarbeit mit Herstellern und Lieferanten, aber auch
mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Wesentliche Elemente dieser
Zusammenarbeit bilden die Mitwirkung bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und die
Mitbetreuung von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten. Themen, bei denen
Forschungseinrichtungen und die EGK derzeit kooperieren, sind das Erzeugungs- und
Lastmanagement bei der Müllverbrennung zur Unterstützung der Sektorenkopplung und die
Entfernung von Spurenstoffen aus dem Abwasser. Im Rahmen eines vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Verbundforschungsvorhabens
wurde auf der Kläranlage 2017 eine halbtechnische Versuchsanlage zur
Spurenstoffelimination aus Abwasser mittels Chlordioxid installiert und einem
Versuchsprogramm entsprechend betrieben.
Auch die EGN entwickelt für seine Verwertungs- und Aufbereitungsanlagen kontinuierlich
neue Prozesse unter Einsatz modernster Technik. Im Geschäftsjahr 2017 wurde u.a. am
Standort in Weisweiler zur Erhöhung der Ausbeute an Nichteisenmetallen die
Rostascheaufbereitungsanlage um Klassier- und Separierstufen erweitert.
Geschäftsfeld Verkehr
Gemeinsam mit sechs weiteren Verkehrsunternehmen im VRR hat die SWK MOBIL eine
Vertriebsallianz gegründet. Im Rahmen dieser Vertriebsallianz sollen Vertriebsprozesse
harmonisiert und effizienter, somit auch wirtschaftlich günstiger gestaltet werden. Darüber
hinaus ist die Vertriebsallianz auch eine Antwort auf die voranschreitende Digitalisierung im
Nahverkehr. Nach jahrelanger Vorbereitung und europaweiter Ausschreibung konnte Ende
2016
die
Firma
„worldline“
mit
der
Entwicklung
eines
zukunftsfähigen
Vertriebshintergrundsystems beauftragt werden. Das neue Hintergrundsystem ist
grundsätzlich für weitere Partner inner- und außerhalb des VRR offen. Das neue
Hintergrundsystem steht vermutlich ab dem Jahr 2020 zur Verfügung.
Anlage
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II
21
Mit dem Energieeffizienzzentrum E2 der Hochschule Niederrhein ist ein
Forschungsvorhaben vereinbart worden, das eine Entscheidungsmatrix erarbeitet, um den
optimalen Zeitpunkt zu definieren, in die Beschaffung von Elektrobussen für Krefeld
einzusteigen. Im Vordergrund soll hier das Thema Wirtschaftlichkeit der Investition auf Basis
der Marktreife von Elektrobussen für den täglichen Einsatz und die notwendige
Ladeinfrastruktur stehen.
Die Kundenorientierung und Dienstleistungsqualität kontinuierlich zu steigern war auch 2017
erklärtes Ziel der SWK MOBIL. Im Sinne des Abbaus von Zugangshemmnissen zur Fahrt mit
Bussen und Bahnen erreichte die SWK MOBIL im Berichtsjahr mit „SWK live“ und der damit
verbundenen Kundenleitstelle (räumlich in der Betriebsleitstelle angeordnet) viele neue
Kunden. Von SWK live werden Störungsmeldungen im Betrieb sehr zeitnah an die Kunden
versandt. Das Besondere dabei ist, dass der Kunde nur über die Störungen auf den Linien
informiert wird, die er auch nutzen möchte, bzw. für die er sich angemeldet hat. Die
Informationen werden in der Regel über WhatsApp kommuniziert und der Kunde kann mit
der Kundenleitstelle auch in den Dialog eintreten, indem er z.B. konkrete Tipps für mögliche
Umleitungsstrecken erhält. Weit über 7.000 Kunden sind für diesen Service zwischenzeitlich
registriert.
Es gehört zum Zeitgeist, stets und überall "online" zu sein - auch in der Straßenbahn. Wer
früher ein Buch oder die Zeitung auf dem Weg zur Arbeit in der Straßenbahn genutzt hat,
schaut heute auf sein Smartphone. Damit der Kunde auch unbeschwert und mit
gleichbleibender Qualität „surfen“ kann, testet die SWK MOBIL derzeit in drei Straßenbahnen
kostenloses WLAN. Die Nachfrage ist sehr hoch und es ist eine steigende Tendenz
erkennbar. Durchschnittlich werden derzeit rd. 100 GB pro Bahn und Monat verbraucht.
Neben der stabilen Technik sollen in der Probephase auch verschiedene Zugangsformen
zum kostenlosen WLAN getestet werden, um dann im Sommer 2018 zu entscheiden, in
welcher Form die SWK MOBIL zukünftig WLAN anbietet.
5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage
Das Ergebnis vor Steuern in 2017 liegt trotz des ausgezahlten Aufwandszuschusses an die
EAG auf Vorjahresniveau. Die gestiegenen Betriebsaufwendungen konnten aufgrund eines
deutlich verbesserten Finanzergebnisses ausgeglichen werden. Da der Anstieg der
Betriebsaufwendungen hauptsächlich durch einmalige Effekte zu begründen ist, sieht der
Vorstand der SWK AG den Geschäftsverlauf insgesamt sehr zufriedenstellend. Die
Ertragssituation der SWK AG wird durch ihre Beteiligungen in den Geschäftsfeldern Energie
und Wasser sowie Entsorgung weiterhin wettbewerbsitensiv bleiben.
C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
1. Chancenbericht
Die Chancen der zukünftigen Entwicklung werden in den einzelnen Geschäftsfeldern wie
folgt beurteilt:
Anlage
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II
22
Im Geschäftsfeld Energie und Wasser zeigt die SWK ENERGIE gute Erfolge im Aufbau
zielgruppenspezifischer Vertriebskampagnen für Neu- und Bestandskunden, sodass hier
Potenziale zur Weiterentwicklung bestehen. Dabei sind eine individuelle Kundenbetrachtung
und eine darauf abgestimmte Ansprache in Kampagnenform von großer Bedeutung. Neben
der
weiterhin
gültigen
Wachstumsstrategie
sowohl
im
Privatals
auch
Gewerbekundenbereich liegt die Herausforderung in dem Erhalt und Ausbau der
Werthaltigkeit bei Bestandskunden. Beidem dient die kontinuierliche Anpassung des
Vertriebskanalmixes auch unter Berücksichtigung von Chancen der Digitalisierung und Big
Data.
Im Rahmen der E-Mobilität ist angedacht, die Infrastruktur für Schnellladesäulen in Krefeld
zu schaffen. Die bestehende Erdgastankstelle der SWK soll um eine Schnellladesäule für
Elektromobilität ergänzt werden.
Die SWK ENERGIE sieht weiterhin Chancen im Ausbau der Wärmeversorgung, des
Contractings und der Energiedienstleistungen. Im Bereich Contracting steht
das Wärmecontracting in der Wohnungswirtschaft, z.B. in Form von Fernwärmeanschlüssen
oder Gasbrennwertthermen, im Vordergrund. Ein zusätzliches Potenzial wird im Vertrieb des
Kleinanlagen-Contractings aber auch in der Umsetzung von individuellen Wärmelösungen
z.B. für Quartiere gesehen. Auch im Vertrieb von KWK-Anlagen ist ein Wachstums-Potenzial
vorhanden. Die SWK ENERGIE untersucht in anderen Forschungsprojekten weitere
Wertschöpfungen im Bereich der dezentralen Stromerzeugung. Denn zukünftig wird durch
den beschlossenen Ausstieg aus der Atomkraft Bedarf an flexibler Erzeugungsleistung
bestehen.
Die lekker Energie sieht ebenso Chancen, dass die Kundenzahl in den nächsten Jahren auf
leicht höherem Niveau gehalten werden kann und der durchschnittliche Stromverbrauch der
Haushaltskunden langfristig konstant bleibt. Die Steigerung der Energieeffizienz wird durch
die zunehmende Elektrifizierung der Haushalte kompensiert. Im Gasbereich wird jedoch
davon ausgegangen, dass der Verbrauch der Haushaltskunden langfristig durch effizientere
Heizsysteme, bessere Wärmedämmung und die Substitution von Gasheizungen durch
alternative Systeme sinken wird.
Die Maßnahmen, die in 2017 bereits zu einer leicht verbesserten Lage führten, sollen auch in
Zukunft konsequent fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang werden auch eine
Anpassung der Instandhaltungs- und Wartungsstrategie sowie eine Optimierung der
Betriebskosten in allen Sparten und Geschäftsfeldern verfolgt. Hierauf soll auch die
erfolgreiche Akquisition der KRT Kabel- und Rohrleitungstiefbau GmbH, Krefeld, durch eine
Vertiefung der Wertschöpfungskette und eine optimierte Integration in die
Geschäftsprozesse der NGN einzahlen.
Darüber hinaus untersucht die NGN kontinuierlich auch weiterhin mögliche Beteiligungsbzw. Kooperationsoptionen in der Region Niederrhein, um auch über diesen Weg eine ggf.
weitere Effizienzverbesserung der eigenen Ressourcen und eine Kostensenkung zu
realisieren.
Im Geschäftsfeld Entsorgung ist die Entwicklung insbesondere durch die EGN und EGK
geprägt. Durch die starke Stellung am linken Niederrhein sieht die EGN gute Chancen,
sowohl die Dienstleistungspalette bei bestehenden Kunden zu erweitern als auch neue
Anlage
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II
23
Kunden zu gewinnen. Durch die neuen Vereinbarungen mit der MVA Weisweiler ab
Dezember 2017 und mit der EGK in Krefeld ab dem Jahr 2020 hat die EGN die Weichen für
eine langfristige Entsorgungssicherheit stellen können. Darüber hinaus bietet der in 2017
erfolgte Einstieg in den Onlinemarkt der EGN neue digitale Absatzwege im
deutschlandweiten Privatkundensegment. Des Weiteren sieht die EGN gute Chancen durch
die Fortsetzung des Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungsprogramms auch in Zukunft
weitere Optimierungspotenziale heben zu können.
Für die EGK ist auf Basis der bestehenden Strategie im SWK Konzern die langfristige
Weiterführung des bestehenden Geschäftsmodells weiterhin das Ziel. Die Entscheidung über
die Fortsetzung des bestehenden Vertrages mit der Stadt Krefeld über 2018 hinaus hat
hierfür die wesentliche Basis geschaffen. Durch die Ausgestaltung der MKVA als KraftWärme-Kopplungsanlage und die Anbindung an das SWK-Fernwärmenetz bildet die Anlage
auch zukünftig einen wesentlichen Baustein zur lokalen Energieversorgung. Dies erfolgt mit
einem hohen Gesamtwirkungsgrad unter Einsatz teilweise regenerativer Energieträger.
Damit leistet die Anlage einen Beitrag zur Energiewende, deren Bedeutung in Zukunft eher
zu- als abnehmen wird.
Das Kerngeschäft der GSAK ist aufgrund der langfristigen Beauftragungen durch die Stadt
Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft stabil. Darüber hinaus hat die
GSAK im zweiten Quartal 2016 erfolgreich an der Ausschreibung der Dualen Systeme
teilgenommen und den Auftrag zur Einsammlung der Leichtverpackungen im Stadtgebiet
Krefeld für den Zeitraum von 2017 bis 2019 erhalten.
Im Geschäftsfeld Verkehr sieht die SWK MOBIL die Rahmenbedingungen für
Ergebnisverbesserungen weiterhin schwierig. Neben den steigenden Aufwänden zum Erhalt
der Straßenbahninfrastruktur und den Folgen des demographischen Wandels verändern sich
auch die Verhaltensweisen unserer maßgeblichen Kundengruppen. So wählen mehr und
mehr Kunden die Flexibilität verschiedener Ticketsegmente, u. a. das Sozialticket. Hier haben
unsere Kunden keine Bindung von mindestens zwölf Monaten und entscheiden von Monat zu
Monat neu, ob der Kauf einer Monatswertmarke wirtschaftlich sinnvoll ist. Es ergeben sich
jedoch Chancen, diese voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in
anderen Kundensegmenten zu kompensieren. Diese liegen in einer fortgesetzten
Kundenorientierung und der stetigen Verbesserung der vornehmlich digitalen
Serviceangebote. Unsere neuen Angebote SWK Live und das Ratzfatz-Ticket sowie der
WLAN-Testbetrieb dokumentieren hier unsere Innovations- und Veränderungsbereitschaft.
Über die neuen Informations- und Vertriebskanäle soll es uns gelingen, auch neue
Zielgruppen für die Fahrt in Bus und Bahn zu gewinnen.
2. Risikobericht
Das Risikomanagement wird durch die SWK AG als Muttergesellschaft für alle in den
Geschäftsfeldern Energie und Wasser, Verkehr sowie Dienstleistungen operativ tätigen
Tochtergesellschaften im Rahmen der bestehenden Geschäftsbesorgungsverträge zentral
durchgeführt. Die zum Geschäftsfeld Entsorgung gehörenden Gesellschaften EGN, EAG,
EGK und GSAK sowie die im Geschäftsfeld Energie und Wasser tätige Enkelgesellschaft
lekker Energie verfügen jeweils über ein eigenes Risikomanagement. Deren wesentliche
Risiken werden im Risikoportfolio des Konzerns erfasst und ausgewiesen.
Anlage
Seite
II
24
Ziel des Risikomanagementsystems ist es, die Unternehmensrisiken aus dem externen
Unternehmensumfeld sowie aus unternehmensinternen Gegebenheiten so früh wie möglich
zu erkennen, zu bewerten und gegenzusteuern. Es dient damit der nachhaltigen Sicherung
der Unternehmensexistenz. Die bestehende Verfahrensanweisung zum Risikomanagement
stellt sicher, dass unternehmensweit eine einheitliche und systematische Methode zur
Identifikation, Bewertung, Steuerung und Kommunikation der Risiken angewendet wird, die
Funktionsfähigkeit und die Integration des Risikomanagements in die Unternehmenssteuerung gewährleistet wird und eine effiziente Überwachung des Risikomanagements erfolgt.
Die SWK AG führt mit allen in das Risikomanagementsystem einbezogenen
Fachbereichen/Gesellschaften systematische Risikoinventuren durch. In Abhängigkeit
eines derzeit übergreifenden einheitlichen Schwellenwerts wird regelmäßig über
Veränderungen von Risiken berichtet. Bei erstmaligem Eintritt erfolgt – in Abhängigkeit des
Schadenspotenzials – die Berichterstattung unmittelbar. Auf Basis der Risikoinventuren
ergreifen die Risikoverantwortlichen dann Maßnahmen zur Steuerung, Begrenzung und
Minimierung von Risiken.
2017 wurde die Klärung hinsichtlich eines gemeinsamen Verständnisses zum Risiko und
dessen Bewertung zwischen dem Risikomanagement nach KontraG und den
Systemverantwortlichen
für
die
funktionsspezifischen
Risikomanagementsysteme
herbeigeführt und als Entwurf in der Verfahrensanweisung zum Risikomanagement nochmal
klarstellend dokumentiert. Für die in dieser Hinsicht angepasste Verfahrensanweisung
(Version 09/10.2017) erfolgte im März 2018 durch Unterschrift der Verantwortlichen die
Genehmigung.
Der Risikoausschuss der SWK AG tagte quartalsweise, analysierte die gemeldeten Risiken
und gab den Risikoverantwortlichen Hinweise zum Ansatz, zur Bewertung und zum Umgang
mit diesen.
Im Folgenden werden Risiken auf Ebene der SWK AG selbst sowie wegen der Bedeutung
der Ergebnisabführung bzw. des Ergebnisausgleichs und der Erträge aus Beteiligungen für
die Muttergesellschaft SWK AG auch wesentliche Risiken der Tochtergesellschaften
dargestellt:
Politisch-rechtliche Risiken
Es besteht für die EGN zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien
im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft in Höhe von 48,1 Mio. €. Sie ist durch einen
Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückbesichert. Darüber hinaus hat die SWK AG
dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft zur Besicherung des
Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Diese
beläuft sich zum Jahresende 2017 auf unverändert 6,8 Mio. €. Der Haftungseintritt der
vorbezeichneten Verpflichtungen wird nach wie vor als sehr unwahrscheinlich eingestuft. Die
SWK AG hat ab dem 1. Dezember 2017 eine Bürgschaftsverpflichtung in Höhe von 6 Mio. €
gegenüber der AWA Entsorgung GmbH übernommen zur Sicherung sämtlicher Pflichten der
EGN
Entsorgungsgesellschaft
Niederrhein
mbH
aus
der
neugefassten
Zusammenarbeitsvereinbarung in Bezug auf die anteilige Tragung der Kosten einer etwaigen
Stilllegung der Müllverbrennungsanlage. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen
Anlage
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II
25
der EGN zum 31. Dezember 2017 zur Anlieferung
Müllverbrennungsanlagen Weisweiler und Düsseldorf.
von
Abfall
in
die
Marktrisiken
Es bestehen für die EGN trotz der positiven Preisentwicklung wesentliche Risiken bei der
Entwicklung der verfügbaren Mengen und der Preise für Abfälle zur thermischen Verwertung.
Die EGN übernimmt insbesondere Entsorgungs- und Recyclingdienstleistungen für
Kommunen, duale Systeme und Gewerbekunden. Sie steht bei Ausschreibungen immer im
Wettbewerb mit anderen Entsorgern und ist bei Neuausschreibungen den entsprechenden
Umsatz- und Ergebnisrisiken ausgesetzt. Die EGN hat die Risiken, welche sich aus der
Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, der Abgabe bindender Angebote und dem
Abschluss
von
mehrjährigen
Verträgen
ergaben,
durch
die
Bildung
von
Drohverlustrückstellungen in ausreichendem Maße im Jahresabschluss 2017 berücksichtigt.
Zukünftige Ausschreibungsverfahren können, abhängig von der Entwicklung des
Verbrennungsmarktes, zu weiteren Bildungen von Drohverlustrückstellungen führen.
Bei der SWK ENERGIE und bei der lekker Energie resultieren wesentliche Risiken
insbesondere aus der Energiebeschaffung, dem Energie- und Trinkwasservertrieb sowie –
allerdings in einem deutlich reduzierten Umfang – aus der Stromerzeugung.
In der Energiebeschaffung resultieren im Wesentlichen Preisrisiken der Commodities
Strom und Gas . Um diese zu minimieren, werden bei vertrieblichen Strom- und
Gaslieferverträgen Risikozuschläge ermittelt und eingepreist. Die Risikozuschläge werden
regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus bestehen pro Produkt, Sparte,
Portfolio und Bestellbevollmächtigten Transaktionslimits. Diese sowie der Umfang und die
Struktur der Portfolios werden kontinuierlich überwacht.
Im Energievertrieb bestehen Mengenrisiken im Rahmen der strukturierten Beschaffung
(Abweichung der am Terminmarkt beschafften Menge von der kurzfristigen Prognose bzw. zu
den Ist-Mengen). Analog zu den Preisrisiken werden die Mengenrisiken über Risikozuschläge
berücksichtigt. Zudem soll dem Mengenrisiko über eine kontinuierliche Verbesserung der
Prognoseprozesse entgegengewirkt werden. Die Beschaffungsstrategien der Strom- und
Gasportfolios werden regelmäßig geprüft und ggfs. angepasst. Da bei der Bewertung von
Preis- oder Mengenrisiken in der Regel symmetrische Verteilungen angenommen werden,
sind bei beiden Risikoarten positive Abweichungen möglich und damit auch Chancen
verbunden. Die Gesellschaft bewirtschaftet ihre Portfolios stets risikoavers. Spekulative
Geschäfte sind auch durch die im Risikohandbuch festgelegten Regelungen ausgeschlossen.
Hinsichtlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage der Unwirksamkeit
von Preisanpassungsklauseln (Strom und Gas) bei Sonderkundenverträgen und
grundversorgten Kunden ist das mögliche Schadenspotenzial bei der SWK ENERGIE nur
noch sehr gering. Dies begründet sich durch nicht erfolgte (Gas) bzw. niedrige
Preisanpassungen (Strom) in den vergangenen Jahren, der Verwendung einer angepassten
Preisregelung für Neuverträge im Sonderkundenbereich seit 2014 und der Ablösung ggf.
zuvor noch geltender Altverträge. Für mögliche Rückerstattungen für bei Strom- und
Gaskunden erfolgte Preissteigerungen wurden die Restbeträge der Rückstellungen 2017
vollständig aufgelöst.
Des Weiteren ist im Vertrieb ein Kreditrisiko in Form des Kontrahentenausfallrisikos
(Forderungsausfälle) gegeben. Diesem begegnen wir durch eine stetig verbesserte
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Bonitätsprüfung und ein umfangreiches Forderungsmanagement (automatisierte Mahnläufe,
Inkassotätigkeiten, Insolvenzbeobachtung, Versicherungsschutz).
Bei der SWK ENERGIE besteht ein Finanzierungsrisiko bezüglich der TGH aufgrund der
ggfs. eintretenden Uneinbringlichkeit, auch von zukünftigen Gesellschafterdarlehen. Bereits
gewährte Darlehen wurden vollständig wertberichtigt. Dieses Kraftwerk wird unverändert im
Minimalbetrieb geführt und nur noch vereinzelt zu Regelungszwecken eingesetzt. Das Risiko
besteht darin, dass zukünftig ausgereichte Tranchen des Gesellschafterdarlehens
uneinbringlich sind und erfolgswirksam abgeschrieben werden müssen. Die Vermarktung der
TGH-Leistung hat in 2017 bisher zu deutlich besseren Erträgen geführt als in 2015/16.
Dennoch bleibt die Lage instabil und die Marge für GuD-Kraftwerke ("Clean Spark Spread")
schwankt stark. Eine Vorhersage über die nächsten Jahre ist schwierig und es ist aktuell
davon auszugehen, dass die Wahrscheinlichkeit der Uneinbringlichkeit in etwa der
Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung entspricht.
Die bei der NGN mit der Aufhebung des Betriebsführungsvertrages Abwasser
verbundenen Ergebniseinbußen ab 2018 sind planerisch bereits berücksichtigt und daher
nicht mehr Gegenstand der Risikoberichterstattung.
Aufgrund der Netzbetreiberfunktion für Strom und Gas, der operativen technischen
Betriebsführung der Fernwärmeversorgungstruktur sowie der Betriebsführung der Anlagen
für die Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung bestehen für die NGN im
Wesentlichen technische betriebliche Risiken. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bei diesen
technischen, betrieblichen Risiken wird als gering eingestuft.
Um den erhöhten gesetzlichen Anforderungen für Informationssicherheit in kritischen
Infrastrukturen gerecht zu werden, hat die NGN in 2016 frühzeitig und intensiv die
Vorbereitungen für das ISMS-Zertifizierungsverfahren betrieben. Im Oktober 2017 hat die
NGN erfolgreich die Zertifizierung des Informations-Sicherheits-Management-Systems
(ISMS) nach ISO 27001 und den Vorgaben des IT-Sicherheitskatalogs der BNetzA
nachgewiesen. Damit kommt die NGN den gesetzlichen Anforderungen für
Informationssicherheit in kritischen Infrastrukturen nach. Der Geltungsbereich des ISMS der
NGN umfasst alle Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme der
Prozessdatenverarbeitung, die für den Netzbetrieb der Strom- und Gasversorgungsnetze
notwendig sind. Es werden keine als „Hoch“ klassifizierten Restrisiken verzeichnet. Zu den
wichtigsten Maßnahmen aus dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess des ISMS
gehören die Durchführung von internen Audits, sowie die Verbesserung der Dokumentation
von Maßnahmen gegen den Schadsoftwarebefall von Systemen.
Ein perspektivisches Risiko für die SWK MOBIL besteht weiterhin im möglichen Verlust der
Betriebsleistungen im Kreis Viersen. Die Bestandsbetrauung läuft hier zum 03.12.2019 aus
und damit der Auftrag für knapp 1,8 Mio. Bus-km. In 2017 wurde im Kreis Viersen ein neuer
Nahverkehrsplan erarbeitet und in 2018 verabschiedet. Auf dieser Basis soll nun
entschieden werden, ob die Verkehre zukünftig ausgeschrieben werden oder im Rahmen der
Bildung einer „Gruppe von Behörden“ (EU-konformes VRR-Regularium) die kommunalen
Verkehrsunternehmen eine Direktvergabe erhalten. Eine Entscheidung des Kreises Viersen
lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor.
Die aktuelle Entwicklung durch die Auslegungsleitlinien der EU-Kommission zur EU-VO
1370/07 in Kombination mit der geplanten Direktvergabe von Leistungen an die SWK MOBIL
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im Kreis Viersen und weiteren mitbedienten Gebietskörperschaften zu Ende 2019 machen
eine Teilnahme an zukünftigen Wettbewerbsverfahren unmöglich. Daher ist ein zukünftiges
Wachstum der SWK FAHRSERVICE nach derzeitigem Stand nicht mehr möglich.
Risiken, die den Fortbestand der SWK AG gefährden, waren am Abschlussstichtag nicht
erkennbar.
3. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von
Finanzinstrumenten
Die SWK AG hat für die SWK MOBIL, EGN, EGK, GSAK und NGN einen Rohwarenswap
zur Dieselpreisabsicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019 abgeschlossen. Er dient der
Absicherung des Preisniveaus (nur Rohstoffanteil) der voraussichtlich von diesen
Gesellschaften benötigten Mengen, da auf mittelfristige Sicht wieder von einem Anstieg des
Dieselmarktpreisniveaus ausgegangen wird. Zum 31. Dezember 2017 lag der Marktwert
dieser Swapvereinbarung bei insgesamt -0,8 Mio. €.
Im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas setzt die Quantum als beauftragter
Dienstleister unter anderem für die SWK ENERGIE derivative Finanzinstrumente in Form
von physisch zu erfüllenden Terminmarktgeschäften am OTC-Markt ein. Bei diesen
Terminmarktgeschäften besteht das Risiko, dass eine der beiden Vertragsparteien (in dem
Fall in der Regel die Quantum oder der jeweils andere Handelspartner) ausfällt. Je nach
Preisentwicklung ergeben sich hieraus für Käufer oder Verkäufer Risiken. Muss sich die
Quantum bei steigenden Marktpreisen einen neuen Energieverkäufer suchen, wird der
Verkäufer die Energie teurer anbieten als der alte Verkäufer. Die Quantum als Einkäufer hat
bei steigenden Preisen ein sogenanntes Wiederbeschaffungs-Risiko. Muss sich der
Energieverkäufer bei fallenden Marktpreisen einen neuen Käufer suchen, wird der Käufer nur
einen niedrigeren Preis akzeptieren als vorher die Quantum. Der Verkäufer hat bei fallenden
Preisen ein sogenanntes Wiederabsatz-Risiko.
Die Risiken aus solchen Preisdifferenzen werden üblicherweise durch ein Patronat oder eine
Bürgschaft abgesichert. Die SWK ENERGIE trat für Stromgeschäfte (Termin- und
Spotmarkt) bei Geschäftsabschlüssen bis ins Jahr 2012 hinein gegenüber den
Handelspartnern als alleiniger Vertragspartner und Bürge auf (für Belieferungen bis 2017).
Dabei werden die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte durch
Patronatserklärungen dieser gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Seit Bestehen des
neuen Besicherungskonzepts ab 2012 schließt die Quantum Lieferverträge in eigenem
Namen und auf eigene Rechnung. Auch hier fungiert die SWK ENERGIE als Bürge, jedoch
neben weiteren Bürgen und in der Höhe begrenzt. Wie bei den „Altgeschäften“ werden auch
hier die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte im Innenverhältnis durch
Patronatserklärungen gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Mit Ablauf des Jahres
2017 bestehen keine „Altgeschäfte“ mehr und alle Geschäfte werden über das neue
Besicherungsmodell gehandelt.
Der von der SWK ENERGIE freigegebene Bürgschaftsrahmen beträgt wie im Vorjahr
70,0 Mio. €. Hiervon waren zum 31. Dezember 2017 Sicherheiten in Höhe von 31,5 Mio. €
an Handelspartner der Quantum ausgegeben (Ende 2016: 39,4 Mio. €).
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Die SWK ENERGIE betreibt Anlagen, die CO 2 -Emissionen ausstoßen. Für diese Anlagen
hat die Gesellschaft Emissionsberechtigungen (European Emission Allowances, kurz EUA)
zu beschaffen. Ein Teil der EUAs wird von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt)
kostenlos zugeteilt. Es gab im Berichtsjahr keine Handels-Transaktionen mit EUAs, da der
Bedarf aus dem vorhandenen Bestand gedeckt wurde.
Im Rahmen der Beendigung der Beteiligung der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle HammUentrop GmbH & Co. KG hatte die SWK ENERGIE 2015 ein (Teil-) Darlehen mit einem
Betrag von ursprünglich 17,8 Mio. € und einen Zins-Swap in gleicher Höhe von der GEKKO
Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG übernommen. In dieser Höhe hat die Gesellschaft auch
eine Termingeldanlage an die KFW IPEX-Bank GmbH verpfändet. Im April 2017 erfolgte die
Rückzahlung des Restdarlehens in Höhe von 15,6 Mio. €. Die Termingeldanlage wurde
ebenfalls aufgelöst.
Hinsichtlich der SWK AG werden keine wesentlichen Preisänderungs-, Ausfall- und
Liquiditätsrisiken gesehen.
4. Prognosebericht
Bestimmend für die Ergebnisprognose der SWK AG sind die erwarteten
Geschäftsentwicklungen
der
operativ
tätigen
Tochterbzw.
Beteiligungsgesellschaften. Die Prognose beruht auf der Wirtschaftsplanung aus 2017 für
die Jahre 2018 bis 2022. Die Planung ist naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten
behaftet, sodass die tatsächliche Geschäftsentwicklung von der Planung bzw. Prognose
abweichen kann.
Die Bundesregierung erwartet für 2018 eine weitere Expansion. Im Jahreswirtschaftsbericht
vom Januar geht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für das laufende Jahr
von einem Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,4 % aus.
Begünstigend für die deutsche Wirtschaft wirke das wieder freundlichere weltwirtschaftliche
Umfeld. Dies werde zu einer weiteren Belebung des Außenhandels und der Investitionen
beitragen. Die Investitionstätigkeit der Unternehmen in Deutschland dürfte laut der
Jahresprojektion der Bundesregierung im laufenden Geschäftsjahr im Vergleich zu den
Vorjahren stark zulegen. Trotz Fachkräfteengpässen in einzelnen Berufsfeldern sei derzeit
keine Ende des Aufschwungs absehbar. Risiken im außenwirtschaftlichen Umfeld blieben
zwar bestehen, insgesamt seien die Chancen und Risiken für die deutsche Wirtschaft jedoch
ausgeglichener als in der jüngeren Vergangenheit. Angesichts weiter kletternder
Realeinkommen dürften die privaten Haushalte ihre Konsumausgaben überdurchschnittlich
steigern und nach wie vor stark in private Wohnbauten investieren. Wir gehen davon aus,
dass sich dieses auch durch ein Wachstum insbesondere im Wärmeversorgungsmarkt in
Krefeld bemerkbar machen wird.
Im Geschäftsfeld Energie und Wasser wird bei der SWK ENERGIE für 2018 ein Rückgang
der Vertriebsmargen in den Sparten Strom und Gas unterstellt. Grund hierfür ist ein Anstieg
öffentlicher Abgaben und Netznutzungsentgelte. Eine Weitergabe an die Bestandskunden ist
aufgrund langfristiger Produkte zur Kundenbindung nicht immer gegeben. In der Sparte
Wärme wird davon ausgegangen, dass sich die Margen im Privat-, Gewerbe- und
Monatskundenbereich deutlich verringern. Dies ist hauptsächlich auf die Entwicklung der
Fernwärme-Beschaffungskosten zurückzuführen. In der Sparte Trinkwasser wird für die
Umsatzerlöse 2018 auf Basis der bereinigten (Abgrenzungsdifferenz 2016) Umsatzerlöse
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2017 von einem gleichbleibenden Niveau der Vertriebsmarge ausgegangen. Weiterhin wird
ein höherer Anstieg des Personalaufwands als in den Vorjahren erwartet. Auf Basis dieser
Annahmen gehen wir für das laufende Jahr 2018 von einem Jahresergebnis vor
Ergebnisabführung auf moderat niedrigerem Niveau aus.
Trotz eines schwierigen Marktumfelds erwartet die lekker Energie in ihrer Ergebnisprognose
für das Jahr 2018 wiederum ein deutlich positives Jahresergebnis (vor Gewinnabführung) auf
Niveau des Geschäftsjahres 2017. Klares Ziel der Gesellschaft ist es, mindestens die
Kundenbasis zu erhalten bzw. diese nachhaltig auszubauen. Das führt zu hohen
Vertriebsaufwendungen, welche die Jahresergebnisse des Wirtschaftsplans beeinflussen.
Allerdings gilt weiter die strategische Vorgabe der Wertorientierung. Wirtschaftliche
Nachhaltigkeit bleibt bei aller Wettbewerbsintensität oberstes Ziel.
Der wirtschaftliche Rahmen der NGN wird im Wesentlichen durch die Anreizregulierung für
Netzbetreiber (Strom, Gas) bestimmt. Das heißt, die Erlöspfade werden durch die Bescheide
der Regulierungsbehörden determiniert. Die festgestellten Ineffizienzen sind bis Ende der
zweiten Regulierungsperiode 2017 (Gas) bzw. 2018 (Strom) abzubauen. Dies bedeutet, dass
2018, mit Beginn der neuen Regulierungsperiode Gas, das Ergebnis der NGN von genau
diesem Faktor maßgeblich beeinflusst werden wird. Der Beginn der dritten
Regulierungsperiode in der Sparte Strom ist 2019. Die Ergebnisse der Kostenprüfungen und
der damit verbundenen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen. Gleiches gilt für die Auswirkungen aus der noch
nicht final feststehenden Eigenkapitalverzinsung und des noch festzulegenden allgemeinen
Produktivitätsfaktors. Erheblicher Preiseinfluss wird darüber hinaus ab 2019 aus den
Auswirkungen
des
Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
durch
die
stufenweise
Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene entstehen. Aufgrund einer
Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die einer gezielten Gegensteuerung
dienen, gehen wir für das Jahr 2018 von einem Jahresergebnis vor Ergebnisabführung auf
einem moderat höheren Niveau als 2017 aus.
Im Geschäftsfeld Entsorgung beurteilt die EGN die voraussichtliche Entwicklung des
Unternehmens positiv. Es wird das Ziel verfolgt, die Kerngeschäftsfelder weiter auszubauen
sowie neue Geschäftsfelder und Märkte zu erschließen. Durch die positive Preisentwicklung
auf dem Spotmarkt für Mengen zur thermischen Verwertung und die geplante
Inanspruchnahme der in den Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen erwartet die
Gesellschaft im Jahr 2018 eine Ergebnisentlastung im Bereich des Verbrennungsmarktes.
Aufgrund des stabilen Geschäftes im operativen Bereich und bei den Beteiligungen rechnet
sie in 2018 mit einem moderat steigenden Ergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017.
Für die EAG/EGK liegen in den nächsten zehn Jahren stabile Rahmenbedingungen für eine
günstige Weiterentwicklung der Gesellschaften vor. Sie basieren auf der Verlängerung des
Betriebsvertrages mit der Stadt Krefeld, der Vereinbarung von Festpreisen und der
Fortführung der Zusammenarbeit mit der EGN. Damit sind sowohl die Auslastung der MKVA
als auch die Reststoffentsorgung gesichert, und es besteht der Freiraum für weitere
Maßnahmen zur Anlagenmodernisierung und Kostenoptimierung. Die bereits erfolgte
Erneuerung der Prozessleittechnik in der MKVA, die Implementierung verbesserter
Sollprozesse im Rahmen des Projektes Prozessoptimierung und die Einführung des
Integrierten
Managementsystems
stellen
wichtige
Schritte
zur
zukünftigen
Wettbewerbsfähigkeit der EGK dar. In diesem Zusammenhang ist auch der in Planung
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befindliche Wärmeverbund mit dem benachbarten Chempark zu sehen. Für die Jahre 2018
und 2019 werden Jahresüberschüsse im Durchschnitt der letzten Jahre erwartet.
Die GSAK geht für das laufende Geschäftsjahr von einem Ergebnis auf dem Niveau des
Berichtsjahres aus.
Im Geschäftsfeld Verkehr rechnet die SWK MOBIL damit, dass 2018 keine größeren
aperiodischen Erträge aus Landesmitteln NRW sowie aus der Erstattung von EEGAufschlägen für den Straßenbahnstrom anfallen werden. Durch die personalintensiven
Dienstleistungen haben die Tarifverhandlungsergebnisse im Frühjahr 2018 maßgeblichen
Einfluss auf das Ergebnis. Neben den Anpassungen der Löhne ziehen die
Tarifverhandlungsergebnisse zudem einen Anstieg der Zuführungen an die
Versorgungskasse nach sich. Ferner führen verstärkte Gleisbaumaßnahmen zur dringenden
Sanierung und Instandhaltung zu einem Anstieg bei dem Materialaufwand und den
Fremdleistungen. Hoffnung besteht darin, dass ggf. schon ab 2018 ff. Fördermittel nach dem
§13 ÖPNVG NRW (Maßnahmen im besonderen Landesinteresse) zur Sanierung und
Instandhaltung der vorhandenen kommunalen Schienensysteme (Stadt-, Schwebe- und
Straßenbahn) vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Das diesbezügliche Gutachten
zum Investitionsstau bei den Schienensystemen soll dem Land im Sommer 2018 vorgelegt
werden. Auf Basis dieser Annahmen rechnen wir für die SWK MOBIL für das Geschäftsjahr
2018 mit einem Jahresverlust vor Verlustausgleich auf ähnlichem Niveau wie in 2017.
Im Geschäftsfeld Dienstleistungen wird bei der SWK AG mit einem deutlich höheren
Betriebsergebnis gerechnet. Dies liegt insbesondere an einer wesentlichen Belastung im
Berichtsjahr aus einem Aufwandszuschuss für die EAG, der aufgrund eines im Vergleich zur
vorausgegangen Planung höheren Finanzaufwandes erforderlich wurde.
Aufgrund der oben genannten Prognosen der Tochtergesellschaften wird davon
ausgegangen, dass insgesamt die Ergebnisübernahmen der SWK AG auf einem ähnlichen
Niveau wie 2017 ausfallen werden. Zusammenfassend wird für die SWK AG für das
Geschäftsjahr 2017 ein Ergebnis vor Steuern auf einem deutlich höheren Niveau als 2017
erwartet.
D. Sonstige Angaben
1. Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichts gem. § 312 Abs. 3
AktG
Für das Geschäftsjahr 2017 wurde ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen aufgestellt und zu den nach § 312 AktG berichtspflichtigen Vorgängen erklärt,
dass die SWK AG bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen,
die zu den Zeitpunkten bekannt waren, in denen die berichteten Rechtsgeschäfte
vorgenommen worden sind, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung
erhalten hat. Berichtspflichtige Maßnahmen sind im vergangenen Geschäftsjahr nicht
getroffen oder unterlassen worden.
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2. Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f Abs. 4 HGB
Durch das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen vom Mai 2015 sind in Deutschland bestimmte Gesellschaften verpflichtet,
Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden
Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht
werden soll. Die Bestimmung der Zielgrößen nebst Umsetzungsfrist war bis zum 30.
September 2015 vorzunehmen. Die erstmalige Festsetzung der Umsetzungsfrist durfte dabei
nicht über den 30. Juni 2017 hinausgehen. Die SWK AG unterliegt der Mitbestimmung,
sodass entsprechende Zielgrößen festzulegen waren.
Die erstmalige Bestimmung der Zielgrößen nebst Umsetzungsfrist ist im Jahr 2015
fristgerecht vorgenommen worden. Dabei ist jeweils eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni
2017 festgelegt worden. Die in 2015 festgesetzten Quoten sind mit einer Ausnahme alle
erreicht worden. Sowohl die Quote von 20 % Frauenanteil, die der Aufsichtsrat für sich selbst
festgelegt hat, als auch die Quote von 30 % für den Vorstand sowie die Quote von 10 % für
die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands sind erfüllt bzw. teilweise übererfüllt
worden. So weist der Aufsichtsrat bei 20 Mitgliedern vier weibliche Mitglieder aus (20 %). Der
Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, von denen ein Mitglied weiblich ist (50 %). Die zweite
Führungsebene unterhalb des Vorstands besteht aus 60 Personen, von denen neun Stellen
mit Frauen besetzt sind (15 %). Lediglich die Quote von 7 % bei der ersten Führungsebene
unterhalb des Vorstands konnte nicht erreicht werden. Bei 24 Personen, die diese Ebene
umfasst, ist lediglich eine Stelle mit einer Frau besetzt (4,2 %). Aufgrund des Umstands, dass
der Gegenstand der Gesellschaft und auch der weiteren Konzerngesellschaften sehr
technikgeprägt ist, konnten bei der Besetzung freier Stellen keine weiblichen Führungskräfte
für diese Ebene gewonnen werden.
In Erfüllung der gesetzlichen Pflicht haben Aufsichtsrat und Vorstand für die Zeit nach dem
30. Juni 2017 neue Zielgrößen festgelegt. Dabei durfte die Umsetzungsfrist zur angestrebten
Erreichung der Zielgrößen nicht länger als fünf Jahre sein, mithin bis zum 30. Juni 2022.
Die bisherigen Zielgrößen für den Frauenanteil beim Vorstand der SWK AG und für die erste
Führungsebene gelten weiterhin. Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands
legte der Vorstand eine höhere Quote von 20 % fest. Bei dieser Festlegung ist nicht allein die
SWK AG, sondern alle Konzerngesellschaften betrachtet und einbezogen worden. Die Frist
zur Erreichung der Zielgrößen wurde in allen Fällen durch die jeweiligen Organe auf den 30.
Juni 2022 festgelegt. Für Konzerngesellschaften, die selbst zur Festlegung der
entsprechenden Quoten in Aufsichtsrat, Geschäftsleitung und nachfolgende Führungsebenen
verpflichtet waren, sind fristgerecht bis zum 30. Juni 2017 Zielgrößen und Umsetzungsfristen
beschlossen worden.
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