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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2017 - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
79 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2017 
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2017 
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2017 
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2017 
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5506/18 01 Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2017 - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 25.06.2018 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Dem Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG wird folgende Weisung erteilt: 1. den Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres 2017 entsprechend des Vorschlages des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu verwenden, 2. dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen, 3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen, 4. als Abschlussprüfer der Gesellschaft und als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zu wählen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5506/18 Seite - 2 - Begründung Die SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK AG) hält am 25.06.2018 Ihre ordentliche Hauptversammlung ab. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 den Jahresabschluss 2017 der SWK AG gebilligt und damit i. S. d. § 15 Abs. 6 der Satzung der SWK AG festgestellt. Der Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der SWK AG bedarf der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisung. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind als Anlagen beigefügt. Zu den einzelnen Punkten des Beschlussentwurfes werden folgende Erläuterungen gegeben: Im städtischen Haushalt ist für das Jahr 2018 eine Brutto-Zahlung der SWK in Höhe von 23.156 TEUR etatisiert. Dieser Betrag setzt sich aus 14.700 TEUR Konzessionsabgaben und aus 8.456 TEUR Brutto-Dividende zusammen. Für die Brutto-Dividende ist Kapitalertragssteuer in Höhe von 1.268 TEUR und Solidaritätszuschlag in Höhe von 70 TEUR etatisiert. Für 2018 ist somit im Haushalt ein Nettoertrag aus Konzessionsabgaben und Gewinnausschüttung in Höhe von 21.818 TEUR berücksichtigt. Konzessionsabgabe Die SWK AG leistet monatlich Abschläge auf die Konzessionsabgabe des laufenden Jahres. Die Spitzabrechnung 2017 erfolgt mit dem vorliegenden Jahresabschluss. Für das Jahr 2017 waren im städtischen Haushalt 15.100 TEUR etatisiert. Laut Jahresabschluss 2017 wurden 14.770 TEUR realisiert. Die Konzessionsabgabe 2017 liegt damit 330 TEUR unter dem Planansatz. Zu Punkt 1: Der Vorstand bittet, der nachfolgend vorgeschlagenen Verwendung des Gewinns zuzustimmen: 1. Ausschüttung einer Dividende von 3,39 EUR je dividendenberechtigter Aktie von 2.500.000 dividendenberechtigten Aktien = EUR 8.475.000,00 2. Vortrag auf neue Rechnung EUR = 19.898.039,69 3. Bilanzgewinn EUR = 28.373.039,69 Zu Punkt 2, 3 und 4: Es wird vorgeschlagen, dem Vorstand bzw. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen sowie die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zur Wirtschaftsprüferin für den Jahresabschluss 2018 zu bestellen. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Bedenken. Da sowohl die Aufsichtsratssitzung, die eine Beschlussempfehlung zum Jahresabschluss an die Hauptversammlung abgibt, als auch die Hauptversammlung zwischen den für die Weisungserteilung zuständigen städtischen Gremien liegen, war ein Dringlichkeitsbeschluss erforderlich. Drucksache 5506/18 Anlage(n): (1) SWK AG 2017 Bilanz GuV Lagebericht.pdf Seite - 3 - Drucksache 5506/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5506/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: