Daten
Kommune
Krefeld
Größe
79 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5506/18
01
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK
Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2017
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 25.06.2018 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Dem Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG wird folgende Weisung erteilt:
1. den Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres 2017 entsprechend des Vorschlages des Vorstandes
und des Aufsichtsrates zu verwenden,
2. dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
4. als Abschlussprüfer der Gesellschaft und als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zu wählen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5506/18
Seite - 2 -
Begründung
Die SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK AG) hält am 25.06.2018 Ihre ordentliche Hauptversammlung ab. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 den Jahresabschluss 2017 der SWK
AG gebilligt und damit i. S. d. § 15 Abs. 6 der Satzung der SWK AG festgestellt. Der Vertreter der
Stadt in der Hauptversammlung der SWK AG bedarf der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisung.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind
als Anlagen beigefügt.
Zu den einzelnen Punkten des Beschlussentwurfes werden folgende Erläuterungen gegeben:
Im städtischen Haushalt ist für das Jahr 2018 eine Brutto-Zahlung der SWK in Höhe von 23.156
TEUR etatisiert. Dieser Betrag setzt sich aus 14.700 TEUR Konzessionsabgaben und aus 8.456
TEUR Brutto-Dividende zusammen. Für die Brutto-Dividende ist Kapitalertragssteuer in Höhe von
1.268 TEUR und Solidaritätszuschlag in Höhe von 70 TEUR etatisiert. Für 2018 ist somit im Haushalt ein Nettoertrag aus Konzessionsabgaben und Gewinnausschüttung in Höhe von 21.818
TEUR berücksichtigt.
Konzessionsabgabe
Die SWK AG leistet monatlich Abschläge auf die Konzessionsabgabe des laufenden Jahres. Die
Spitzabrechnung 2017 erfolgt mit dem vorliegenden Jahresabschluss. Für das Jahr 2017 waren im
städtischen Haushalt 15.100 TEUR etatisiert. Laut Jahresabschluss 2017 wurden 14.770 TEUR
realisiert. Die Konzessionsabgabe 2017 liegt damit 330 TEUR unter dem Planansatz.
Zu Punkt 1:
Der Vorstand bittet, der nachfolgend vorgeschlagenen Verwendung des Gewinns zuzustimmen:
1. Ausschüttung einer Dividende von 3,39 EUR je dividendenberechtigter Aktie
von 2.500.000 dividendenberechtigten Aktien
=
EUR
8.475.000,00
2. Vortrag auf neue Rechnung
EUR
=
19.898.039,69
3. Bilanzgewinn
EUR
=
28.373.039,69
Zu Punkt 2, 3 und 4:
Es wird vorgeschlagen, dem Vorstand bzw. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen sowie die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zur Wirtschaftsprüferin
für den Jahresabschluss 2018 zu bestellen.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Bedenken.
Da sowohl die Aufsichtsratssitzung, die eine Beschlussempfehlung zum Jahresabschluss an die
Hauptversammlung abgibt, als auch die Hauptversammlung zwischen den für die Weisungserteilung zuständigen städtischen Gremien liegen, war ein Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.
Drucksache 5506/18
Anlage(n):
(1) SWK AG 2017 Bilanz GuV Lagebericht.pdf
Seite - 3 -
Drucksache 5506/18
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5506/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: