Daten
Kommune
Krefeld
Größe
313 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5321/18
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
29.05.2018
beschließend
Betreff
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 1 und 2
Beschlussentwurf
1. Der Rat beschließt die Umsetzung der unter den Ausführungen zu Kapitel 2 des KInvFöG,
Punkt 2 (S. 5 der Begründung) aufgeführten Bedarfe für die Projekte Geschwister Scholl-Schule,
Regenbogenschule, Schule an Haus Rath, Gesamtschule Oppum, Gymnasium am Moltkeplatz,
Berufskolleg Vera Beckers und Berufskolleg Kaufmannsschule aus Mitteln des Förderprogramms
KInvFöG II unter dem Vorbehalt der Förderfähigkeit.
2. Die Beteiligung Dritter an Maßnahmen des KInvFöG Kapitels 2 wird ausgeschlossen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5321/18
Seite - 2 -
Begründung
Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) stellt der Bund insgesamt 7 Mrd. Euro
zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung, hälftig aufgeteilt
auf zwei Kapitel mit unterschiedlichen Förderzielen.
Das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen
(KInvFöG NRW) stellt die weiteren Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des Bundesrechts in
Nordrhein-Westfalen dar.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW – Kapitel 1
1. Ausgangslage
Mit Bescheid vom 08.10.2015 wurden der Stadt aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
NRW (Kapitel 1) Mittel von insgesamt 19.944.482,22 Euro bereitgestellt. Der Mittelabruf bei der
Bezirksregierung erfolgt, sobald diese zur Begleichung erforderlicher Zahlungen benötigt werden.
Neben der Berücksichtigung von Straßenbaubeiträgen musste die Stadt Krefeld zusätzlich mindestens einen Eigenanteil von 10 % aufbringen.
Über die Verwendung der Mittel hat der Rat in seinen Sitzungen am 10.12.2015 (Vorlagen-Nr.
1916/15V) und am 08.12.2016 (Vorlagen-Nr. 3354/16) entschieden. Eine Berücksichtigung von
Dritten (z.B. Vereine, Tochterunternehmen etc.) wurde hierdurch abgelehnt.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 08.12.2016 wurde das Förderprogramm bereits um rd.
0,5 Mio. Euro überzeichnet, da davon auszugehen war, aufgrund von Ausschreibungsergebnissen
Kostenreduzierungen herbeiführen zu können. Weiterhin wurden im Rahmen des Veränderungsnachweises 2018 zusätzliche kommunale Mittel in Höhe von 500.000 Euro für die Maßnahme
Promenade, 1. BA von Güterstraße (jetzt: Zur Feuerwache) bis Trift/Weiden, bereitgestellt.
2. Aktuelle Entwicklung
Die aktuelle Situation im Baugewerbe konnte die o. g. Annahme nicht bestätigen. Während die
Ausschreibungsergebnisse im Tiefbaubereich unter den kalkulierten Kosten blieben, sind Auftragsvergaben mangels Angeboten von Fachfirmen im Hochbaubereich derzeit schwierig. Insofern
werden nachfolgend wesentliche Abweichungen bei den Maßnahmen – sortiert nach Förderbereichen – dargestellt.
a) Luftreinhaltung
aa) Radwege
Die geplante Erneuerung des Radwegs Forstwaldstraße zwischen Plückertzstraße und Zur alten
Schmiede mit einem geschätzten Volumen von 440.000 Euro ist nicht darstellbar (siehe hierzu
auch Vorlagen-Nr. 4901/18 - Sachstandsbericht 31.12.2017). Die Bäume auf der Forstwaldstraße
müssten entfernt werden, um einen technisch einwandfreien Radweg bauen zu können. Dies ist
jedoch unmöglich bzw. nicht gewollt, da die Bäume historisch sind und einen immensen Umfang
haben. Es ist beabsichtigt, die Radwegsituation im Rahmen der städtischen Haushaltsmittel zu
optimieren.
ab) Optimierung des Verkehrsflusses
Für die Optimierung des Verkehrsabflusses Frankenring – Deutscher Ring wurden bislang Mittel
i.H. v. 624.000 Euro berücksichtigt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Umsetzungsstrategie wird
deutlich, dass die Maßnahme auf zwei Förderbereiche aufgeteilt werden muss, da die Umrüstung
auf LED-Technik dem Förderbereich „Energetische Sanierung sonstige Infrastruktur“ zuzurechnen
ist. Somit verbleibt beim Förderbereich „Luftreinhaltung“ ein Investitionsvolumen von 337.000 Euro, wohingegen bei der „Energetischen Sanierung“ ein Investitionsvolumen von 179.000 Euro einzuplanen ist. Insgesamt verringert sich der Bedarf somit um voraussichtlich 108.000 Euro.
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Für die Optimierung des Verkehrsabflusses Untergath ergibt sich ein ähnliches Bild. Bei bisher
berücksichtigten Mitteln i.H.v. 350.000 Euro entfallen zukünftig auf den Förderbereich „Luftreinhaltung“ 221.000 Euro und auf den Förderbereich „Energetische Sanierung sonstige Infrastruktur“
130.000 Euro (Mehrbedarf: 1.000 Euro).
b) Energetische Sanierung sonstige Infrastruktur
Die Dachsanierung des Südbahnhofs wurde mit voraussichtlichen Kosten von 640.000 Euro beschlossen. Das aktuelle Ausschreibungsergebnis geht hier von Gesamtkosten von 540.000 Euro
aus, sodass hier 100.000 Euro weniger benötigt werden.
c) Städtebau
ca) Promenade, 1. Bauabschnitt von Güterstraße (jetzt: Zur Feuerwache) bis Trift/Weiden
Die Maßnahme wurde ursprünglich mit einem Kostenvolumen von 2,5 Mio. Euro beschlossen. Im
Rahmen der Haushaltsplanung 2018 erfolgte eine Aufstockung auf 3 Mio. Euro zulasten des städtischen Haushalts. Aufgrund der Altlastenbeseitigung sowie der Wünsche aus dem Gestaltungsbeirat (zusätzliche Beleuchtungsmaßnahmen) ergeben sich hier Gesamtkosten von nunmehr voraussichtlich 3,4 Mio. Euro.
cb) Promenade, 2. Bauabschnitt von Trift/Weiden bis Hausbend
Die Maßnahme wurde ursprünglich mit einem Kostenvolumen von 1,8 Mio. Euro beschlossen.
Für die Herrichtung, Bearbeitung und vegetationstechnische Entwicklung sind Mehrkosten von
300.000 Euro zu veranschlagen.
Für den Bereich der Rampe Trift wurden Verhandlungen mit der Deutschen Bahn für den Abschluss einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung geführt. Aufgrund aktueller Ausschreibungsergebnisse sind die bislang berücksichtigten Kosten um mehr als 100% gestiegen. (Nachrichtlich:
Dies betrifft auch die beim Fachbereich 66 etatisierten Straßenbaumaßnahmen im Bereich Eisenbahnüberführung Trift.) Dies bedeutet Mehrkosten von 1,1 Mio. Euro.
Der Querschnitt bei beiden Bauwerken "Trift" und "Hochfelder Straße" ist insbesondere für Fußgänger (Schulweg Gesamtschule Oppum) und als Verbindungsweg für die neuen Baugebiete in
Oppum (z.B. Korekamp/ Haferkamp) völlig unzureichend. Die „Gehwege“ sind jeweils unter 1,00
Meter breit und die Fahrbahn rund 6,00 Meter, insgesamt also 8,00 Meter. Die Durchfahrtshöhe
beträgt an beiden Balkenbrücken 4,00 Meter. Die Planungen zur Krefelder Promenade sehen vor,
dass die Trasse in der Eisenbahnüberführung Trift den Bahndamm verlässt und unter der Eisenbahnüberführung Hochfelderstraße in Richtung Norden zur ehemaligen Hafenbahntrasse führt.
Dies setzt auch eine entsprechende Berücksichtigung bei der Neudimensionierung der beiden
Überführungsbauwerke voraus. Als Querschnitt wird deshalb eine Gesamtbreite von je 16,00 Metern erforderlich sein.
cc) Platz der Wiedervereinigung
Die Maßnahme konnte aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen und Stellenvakanzen bislang
nicht weiter verfolgt werden. Zwischenzeitlich ist die Zuständigkeit neu geregelt worden, sodass
die Maßnahme in Angriff genommen werden kann. Eine Umsetzung innerhalb des Zeit- und Kostenrahmens (600.000 Euro) ist möglich.
d) Einrichtungen frühkindlicher Förderung
da) Kindertagesstätte Hermannstraße, Anpassung des Raumangebots
Die geplanten Kosten beliefen sich auf 1.600.000 Euro. Aufgrund einer Rechtsstreitigkeit im Gewerk „Fensterbau“ kommt es zu Zeitverzögerungen von mindestens drei Monaten sowie einer erforderlichen erneuten Ausschreibung. Die bereits vergebenen Gewerke haben aufgrund der geänderten Bauzeitenpläne bereits jetzt Mehrkosten von 18 % verursacht.
Genauere Angaben können erst nach Vorliegen der Submissionsergebnisse gemacht werden.
Insgesamt sind die zur Verfügung gestellten Mittel nicht auskömmlich.
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db) Kindertagesstätte Dieselstraße, Anpassung des Raumangebots
Die Arbeiten an der Kindertagesstätte Dieselstraße stehen zeitlich in Abhängigkeit zu den Arbeiten
an der Kindertagesstätte Hermannstraße, weil die Kinder aus beiden Einrichtungen im Zeitraum
der Arbeiten in dem Ausweichquartier „Schwertstraße“ unterzubringen sind.
Insofern besteht hier auch ein Zeitverzug; trotzdem ist eine Umsetzung im Förderzeitraum möglich.
Die durch den Rat bereit gestellten Mittel von 1.800.000 Euro sind nach den Ergebnissen der ersten Ausschreibungen nicht zu halten. Derzeit sind Kostenüberschreitungen von 140.000 Euro zu
erwarten.
e) Energetische Sanierung von Schulen
ea) Sanierung der Außenhülle an der ehemaligen Hauptschule Lübecker Weg 56
(4. Gesamtschule)
Für die Maßnahme sind 1.000.000 Euro durch den Rat beschlossen worden. Die Bauarbeiten sind
im Zeitplan und können in 2018 abgeschlossen werden. Insgesamt ist derzeit mit einem Mehrbedarf von rd. 200.000 Euro zu rechnen.
eb) Sanierung der Außenhülle am Berufskolleg Kaufmannsschule (Bauteile A, B und Turnhalle)
Die Maßnahme wurde mit einem Kostenrahmen von 2.500.000 Euro beschlossen, von denen
600.000 Euro auf die Turnhalle entfallen. Aufgrund der aktuellen Kostenschätzung ergibt sich
nunmehr ein Volumen von 3.200.000 Euro und somit ein Mehrbedarf von 700.000 Euro.
3. Zusammenfassung
Maßnahme
Radwegerneuerung Forstwaldstraße
Optimierung Verkehrsfluss Frankenring
Optimierung Verkehrsfluss Untergath
Dachsanierung Südbahnhof
Promenade, 1. Bauabschnitt
Promenade, 2. Bauabschnitt
Platz der Wiedervereinigung
Kita Hermannstraße
Kita Dieselstraße
Ehem. Hauptschule Lübecker Weg
Berufskolleg Kaufmannsschule
SUMME
Mehrbedarf in Euro
Einsparung in Euro
440.000
108.000
1.000
100.000
400.000
1.400.000
?
140.000
200.000
700.000
2.841.000
?
648.000
Insofern ergibt sich aus den vorgenannten Maßnahmen eine Finanzierungslücke von 2.193.000
Euro.
Bei einem derzeit aktualisierten Investitionsvolumen aller KInvFöG-Maßnahmen von
25.871.154,21 Euro würden Fördermittel in Höhe von 22.800.091,54 Euro unterstellt. Wie unter 1
dargestellt beläuft sich der Maximalbetrag der Förderung auf 19.944.482,22 Euro. Somit müsste
der städtische Haushalt über den 10 %igen Eigenanteil hinaus weitere 2.855.609,32 Euro aufbringen.
Vor diesem Hintergrund stehen folgende Alternativen zur Verfügung:
a)
Der städtische Haushalt kommt für die gemeldeten Mehrbedarfe auf.
b)
Es wird auf noch nicht begonnene Maßnahmen verzichtet
(Platz der Wiedervereinigung, Radwegeerneuerungen 2019 und 2020).
c)
Die Maßnahme Berufskolleg Kaufmannsschule wird aus dem Maßnahmenpaket
KInvFöG Kapitel 1 in das Paket KInvFöG Kapitel 2 verschoben.
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Die Verwaltung schlägt vor, wie bereits auch in der Vorlage Nr. 5232/18 „Gesamtübersicht Schulbau, -sanierung und Ausstattung“ dargestellt, die Maßnahme Berufskolleg Kaufmannsschule über
das Förderprogramm KInvFöG Kapitel 2 darzustellen.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW - Kapitel 2
1. Ausgangslage
Mit Bescheid vom 22.01.2018 wurden der Stadt aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
NRW (Kapitel 2) Mittel von insgesamt 19.529.035,00 Euro bereitgestellt. Der Mittelabruf bei der
Bezirksregierung erfolgt, sobald diese zur Begleichung erforderlicher Zahlungen benötigt werden
(analog zum Mittelabruf aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW - Kapitel 1). Die
Verwendung der Mittel ist beschränkt auf die Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
Dieser Betrag wurde bereits pauschal als Einzahlung in der Haushaltsplanung 2018 für die Jahre
2018 – 2021 bei der Position 7.260500 – KInvFöG II, Diverse Projekte, Investitionszuweisungen berücksichtigt.
2. Aktueller Sachstand
Aufgrund der aktuellen Aufstellungen aus der Projektgruppe Gute-Schule-2020 wurden nunmehr
sämtliche Bedarfe erstmalig zusammengestellt und es kann eine maßnahmenbezogene Zuordnung der Fördermittel erfolgen. Es wird deshalb vorgeschlagen, folgende Maßnahmen zum KInvFöG Kapitel 2 anzumelden:
- Geschwister Scholl-Schule (4.700.000 Euro)
- Regenbogenschule, Sanierung Bestandsgebäude (1.100.000 Euro)
- Schule an Haus Rath (575.000 Euro)
- Gesamtschule Oppum, Sanierung Werkstattgebäude u. Bestandsgebäude (6.280.000 Euro)
- Gymnasium am Moltkeplatz (1.500.000 Euro)
- Berufskolleg Vera Beckers (400.000 Euro)
- Berufskolleg Kaufmannsschule (3.200.000 Euro)
Aufgrund der städtischen Bedarfe, die weit über die bisher veranschlagten Auszahlungsmittel hinausgehen, muss von einer Berücksichtigung von Dritten (z.B. Vereine, Tochterunternehmen etc.)
bei der Verteilung der Mittel aus KInvFöG Kapitel 2 abgesehen werden.
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
x
Vorlage-Nr.
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Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: