Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Bockum Mittelbereitstellung in 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
76 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Verwaltungsvorlage (Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Bockum 
Mittelbereitstellung in 2018) Verwaltungsvorlage (Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Bockum 
Mittelbereitstellung in 2018) Verwaltungsvorlage (Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Bockum 
Mittelbereitstellung in 2018)

öffnen download melden Dateigröße: 76 kB

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5288/18 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.05.2018 beschließend Betreff Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Bockum Mittelbereitstellung in 2018 Beschlussentwurf Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung im Innenauftrag P05201030000 - BgA Sportplätze -, Kostenart 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -, PSP- Element 7.652121.700.100 - Kunstrasen BSA Bockum - in Höhe von 29.500,00 EUR netto - 35.105,00 EUR brutto - zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren (Sportpauschale) - in gleicher Höhe. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5288/18 Seite - 2 - Begründung In seiner Sitzung am 31.08.2016 hat der Sportausschuss die Bezirkssportanlage Bockum, Prozessionsweg 15, als zukünftigen Standort für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes priorisiert. Den Planungen für das Vorhaben sowie seiner Finanzierung aus Mitteln der Sportpauschale des Landes hat der Sportausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2017 zugestimmt (Vorlagen-Nr. 4674/17). Im Anschluss daran erfolgte durch den Haupt- und Beschwerdeausschuss in der Sitzung am 25.01.2018 der Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme. Die Gesamtkosten wurden bei der Objektplanung auf 785.010,00 EUR netto (gerundet) beziffert. Die erforderlichen Mittel wurden zum einen in 2017 in Höhe von 90.000,00 EUR netto für Planungsleistungen per Nachbewilligung und zum anderen mit Ratsbeschluss vom 12.04.2018 (Vorlagen-Nr. 5115/18) in Höhe von 695.010,00 EUR netto zur Verfügung gestellt. Auf die Vorlagen 5115/18 und 5297/18 wird inhaltlich verwiesen. Nach Abschluss der Vergabeverfahren bleibt festzustellen, dass die Gesamtkosten nunmehr netto 814.510,00 EUR betragen (inkl. aller Planungs- und Architektenleistungen). Die Mehrkosten, die sich nach Eingang der Angebote insbesondere bei dem Gewerk Sportplatzbauarbeiten ergeben haben, resultieren aus der Marktsituation im Baugewerbe. Das Bauhandwerk ist ausgelastet, folglich sind höhere Kosten zu berücksichtigen. Der eingeplante Sicherheitszuschlag ist aufgezehrt. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens und vor Beauftragung der Anbieter für die insgesamt vier Gewerke mit dem jeweils wirtschaftlichsten Gebot bedarf es somit einer Nachbewilligung in Höhe von 29.500,00 Euro netto. Für die Finanzierung des Betrages stehen Mittel in entsprechender Höhe aus der Sportpauschale des Landes zur Verfügung, so dass keine Belastung des städtischen Haushalts entsteht. Da der Rat der Stadt Krefeld für diese Maßnahme am 12.04.2018 (Vorlagen-Nr. 5115/18) bereits Mittel in Höhe von 695.010,00 Euro netto zur Verfügung gestellt hat, muss der nun darüber hinausgehende Betrag von 29.500,00 Euro netto gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung ebenfalls per Ratsentscheid bereitgestellt werden. Eine Vorlagenerstellung für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.05.2018 konnte nicht erfolgen. Eine Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 27.06.2018 kann aufgrund der Zeitspannen des Ausschreibungsverfahrens ebenfalls nicht erfolgen. Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 29.05.2018 notwendig. Drucksache 5288/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5288/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P 05201030000- BgA Sportplätze Kostenart: 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen PSP-Element (investiv): 7.652121.700.100 - Kunstrasen BSA Bockum 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja x Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: