Daten
Kommune
Krefeld
Größe
76 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5288/18
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
29.05.2018
beschließend
Betreff
Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Bockum
Mittelbereitstellung in 2018
Beschlussentwurf
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung einer
überplanmäßigen Auszahlung im Innenauftrag P05201030000 - BgA Sportplätze -, Kostenart
78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -, PSP- Element 7.652121.700.100 - Kunstrasen BSA Bockum - in Höhe von 29.500,00 EUR netto - 35.105,00 EUR brutto - zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000 - Allgemeiner
Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren (Sportpauschale) - in gleicher
Höhe.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5288/18
Seite - 2 -
Begründung
In seiner Sitzung am 31.08.2016 hat der Sportausschuss die Bezirkssportanlage Bockum, Prozessionsweg 15, als zukünftigen Standort für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes priorisiert.
Den Planungen für das Vorhaben sowie seiner Finanzierung aus Mitteln der Sportpauschale des
Landes hat der Sportausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2017 zugestimmt (Vorlagen-Nr.
4674/17). Im Anschluss daran erfolgte durch den Haupt- und Beschwerdeausschuss in der Sitzung am 25.01.2018 der Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme.
Die Gesamtkosten wurden bei der Objektplanung auf 785.010,00 EUR netto (gerundet) beziffert.
Die erforderlichen Mittel wurden zum einen in 2017 in Höhe von 90.000,00 EUR netto für Planungsleistungen per Nachbewilligung und zum anderen mit Ratsbeschluss vom 12.04.2018 (Vorlagen-Nr. 5115/18) in Höhe von 695.010,00 EUR netto zur Verfügung gestellt.
Auf die Vorlagen 5115/18 und 5297/18 wird inhaltlich verwiesen.
Nach Abschluss der Vergabeverfahren bleibt festzustellen, dass die Gesamtkosten nunmehr netto
814.510,00 EUR betragen (inkl. aller Planungs- und Architektenleistungen). Die Mehrkosten, die
sich nach Eingang der Angebote insbesondere bei dem Gewerk Sportplatzbauarbeiten ergeben
haben, resultieren aus der Marktsituation im Baugewerbe. Das Bauhandwerk ist ausgelastet, folglich sind höhere Kosten zu berücksichtigen. Der eingeplante Sicherheitszuschlag ist aufgezehrt.
Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens und vor Beauftragung der Anbieter für die insgesamt vier Gewerke mit dem jeweils wirtschaftlichsten Gebot bedarf es somit einer Nachbewilligung in Höhe von 29.500,00 Euro netto.
Für die Finanzierung des Betrages stehen Mittel in entsprechender Höhe aus der Sportpauschale
des Landes zur Verfügung, so dass keine Belastung des städtischen Haushalts entsteht.
Da der Rat der Stadt Krefeld für diese Maßnahme am 12.04.2018 (Vorlagen-Nr. 5115/18) bereits
Mittel in Höhe von 695.010,00 Euro netto zur Verfügung gestellt hat, muss der nun darüber hinausgehende Betrag von 29.500,00 Euro netto
gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung ebenfalls per Ratsentscheid bereitgestellt werden.
Eine Vorlagenerstellung für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am
15.05.2018 konnte nicht erfolgen. Eine Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften am 27.06.2018 kann aufgrund der Zeitspannen des Ausschreibungsverfahrens
ebenfalls nicht erfolgen. Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Rat am
29.05.2018 notwendig.
Drucksache 5288/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5288/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P 05201030000- BgA Sportplätze
Kostenart:
78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
PSP-Element (investiv):
7.652121.700.100 - Kunstrasen BSA Bockum
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
x
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: