Daten
Kommune
Krefeld
Größe
193 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5106/18
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
29.05.2018
beschließend
Betreff
Beendigung des RW-Holding Modells
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5106/18
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Begründung
Vorgeschichte
Die mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von Kommunen an der 1898 gegründeten RWE AG
ist historisch gewachsen. Aktuell sind die Kommunen mittelbar und unmittelbar mit ca. 24% an der
RWE AG beteiligt.
Auch die Stadt Krefeld war unmittelbar an der RWE AG beteiligt. Nach Verkauf der eigenen RWEAktien in 2008 für ca. 62 Mio. EUR, ist die Stadt Krefeld seither nur noch über ihre 100%ige Tochter SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK AG), die 544.531 RWE-Aktien hält sowie über die 51%ige
Tochter Hafen Krefeld GmbH & Co. KG, die 25.850 RWE-Aktien hält, an der RWE AG beteiligt. Die
SWK AG ist darüber hinaus im Rahmen des RW Holding-Modells mit 296.725 Aktien mittelbar an
der RWE AG beteiligt. Eine Aktie im RW-Holding Modell entspricht einer Aktie an der RWE AG.
In 2002 wurde das bis dahin vorhandene RW-Holding-Modell durch Verschmelzung verschiedener
Untergesellschaften, an denen auch die SWK AG beteiligt war, auf die RW Holding AG (RWH)
verschlankt. Neben einer Reduzierung der Verwaltungsaufwendungen waren auch die Fungibilität
der Anteile und die Aufdeckung von stillen Reserven Ziele der Umwandlung.
Der Anteil der RWH an der RWE AG betrug nach der Verschmelzung in 2002 10,19%. Zur weiteren Bündelung des kommunalen Einflusses auf die RWE AG hat sich die RWH ebenfalls in 2002
durch Sacheinlage von ca. 29 Mio. RWE-Aktien sowie zeitgleichem Verkauf von ca. 29 Mio. weiteren RWE-Aktien zu 49,9% an der RW Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH (RWEB), damals
noch RW Energie- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, beteiligt.
Überarbeitung des RWH-Poolmodells in 2013
In 2013 war aufgrund geänderter steuerlicher Anforderungen eine Überarbeitung des RW-HoldingModells erforderlich. Hintergrund der Überarbeitung war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass die Erhebung von Abgeltungssteuer auf Dividendeneinnahmen bei ausländischen Unternehmen gegen EU-Recht verstößt, soweit die Kapitalbeteiligung unter 10% (Streubesitzanteile = börsengehandelte Anteile) liegt. Der EUGH wandte sich mit dem Urteil gegen die Un-
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gleichbehandlung inländischer und ausländischer Kapitalanleger. Während bei ausländischen Anteilseignern die Kapitalertragsteuer zu einer Definitivbelastung führte, konnten inländische Anteilseigner die Kapitalertragsteuer mit der Körperschaftsteuer verrechnen.
Um die EU – Vorgaben hinsichtlich der Rechtsprechung zur Gleichbehandlung der Besteuerung
von grenzüberschreitenden Dividendenzahlungen umzusetzen, hat der Vermittlungsausschuss am
26.02.2013 eine Beschlussempfehlung an den Bundestag gegeben, der der Bundestag am
28.02.2013 und der Bundesrat am 01.03.2013 gefolgt sind. Danach sind Dividenden aus sog.
Streubesitzanteilen allgemein nicht mehr steuerbefreit.
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5106/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: