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Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Bestellung von Arbeitnehmervertretern nach § 108 a GO NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
78 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH 
hier: Bestellung von Arbeitnehmervertretern nach § 108 a GO NRW) Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH 
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hier: Bestellung von Arbeitnehmervertretern nach § 108 a GO NRW)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5233/18 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.05.2018 beschließend Betreff Umbesetzung im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Bestellung von Arbeitnehmervertretern nach § 108 a GO NRW Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, die folgenden Arbeitnehmervertreter und ihre persönlichen Stellvertreter in den Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH zu entsenden: 1. ordentliches Mitglied: __________________; Stellvertreter/in: __________________ 2. ordentliches Mitglied: __________________; Stellvertreter/in: __________________ Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5233/18 Seite - 2 - Begründung Die Städte Krefeld und Mönchengladbach sind zu je 50% an der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH beteiligt. Nach § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren Mitgliedern mit beratender Stimme. Dem Aufsichtsrat gehören die Oberbürgermeister und die Beigeordneten für Kultur der Städte Krefeld und Mönchengladbach an, die Räte der Städte Krefeld und Mönchengladbach entsenden je sieben weitere Aufsichtsratsmitglieder. Aus dem Kreis der Mitarbeiter der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH werden zwei Mitglieder nach § 108a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt. Für jedes nach § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages entsandte Mitglied ist nach § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen. Die Gesellschafter der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH haben § 108a GO NRW in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen (Beschluss des Rates der Stadt Krefeld am 05.12.2017, Vorlage 4616/17). Nach § 108a GO NRW können bei Gesellschaften, an denen Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50% beteiligt sind und deren Gesellschaftsvertrag die Bildung eines Aufsichtsrates vorsieht, Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt werden, sofern mehr als zwei Aufsichtsratsmandate durch die Gemeinde zu besetzen sind. Der Rat der Gemeinde bestellt aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gewählten Vorschlagsliste die in den Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter. Die Bestellung bedarf der Mehrheit der Ratsmitglieder aller kommunalen Gesellschafter. Die Belegschaft der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hat zwischen dem 24.04.2018 und dem 27.04.2018 im Sinne des § 108a Abs. 6 GO NRW die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste (Auszählungsprotokoll) mit Arbeitnehmervertretern gewählt. Da der Gesellschaftsvertrag der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH für jedes ordentliche Mitglied einen persönlichen Stellvertreter für den Fall der Verhinderung vorsieht, ist nach § 108a Abs. 6 GO NRW bei Wahl eines ordentlichen Mitgliedes aus der Vorschlagsliste der persönliche Stellvertreter mitgewählt. Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages macht die Neuentsendung entsprechend der Vorschlagsliste der Belegschaft der Gesellschaft durch die Räte der Städte Krefeld und Mönchengladbach erforderlich. Bisher sind folgende Arbeitnehmervertreter auf Grundlage des alten Gesellschaftsvertrages durch den Betriebsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH entsandt: 1. ordentliches Mitglied: Herr Burkhard Bertho; Stellvertreter: Herr Manuel Amate-Gabarron 2. ordentliches Mitglied: Herr Alexander Kleuver; Stellvertreterin: Frau Hilke Klemm Mit der Wahl der neuen Arbeitnehmervertreter scheiden die bisherigen Arbeitnehmervertreter aus dem Aufsichtsrat aus, ohne dass es einer gesonderten Abberufung bedarf. Der Betriebsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH schlägt vor, die folgenden Arbeitnehmervertreter und deren Stellvertreter entsprechend des Wahlergebnisses beiliegender Vorschlagsliste in den Aufsichtsrat zu entsenden: 1. ordentliches Mitglied: Herr Burkhard Bertho; Stellvertreter: Herr Alexander Kleuver 2. ordentliches Mitglied: Frau Viktoria Bröcker; Stellvertreter: Herr Paul Steinbach Die Bestellung der beiden Arbeitnehmervertreter ist zwischen den Städten Krefeld und Mönchengladbach in einem offenen Entscheidungsfindungsprozess abzustimmen. Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat den Beschluss über die Bestellung der Arbeitnehmervertreter in seiner Sitzung am 16.05.2018 vorgesehen. Drucksache 5233/18 Seite - 3 - Die Amtsdauer des gesamten Aufsichtsrates endet nach § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages mit der aktuellen Wahlperiode der Ratsmitglieder in Nordrhein-Westfalen. Die Wahl der neuen Arbeitnehmervertreter wird daher auf das Ende der Wahlperiode der Ratsmitglieder in NordrheinWestfalen i.S.d. § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages begrenzt. Anlage(n): (1) Vorschlagsliste AV Wahlprotokoll v. 28.04.2018.pdf Drucksache 5233/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5233/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: