Daten
Kommune
Krefeld
Größe
78 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5233/18
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
29.05.2018
beschließend
Betreff
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
hier: Bestellung von Arbeitnehmervertretern nach § 108 a GO NRW
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, die folgenden Arbeitnehmervertreter und ihre persönlichen
Stellvertreter in den Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH zu entsenden:
1. ordentliches Mitglied: __________________; Stellvertreter/in: __________________
2. ordentliches Mitglied: __________________; Stellvertreter/in: __________________
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5233/18
Seite - 2 -
Begründung
Die Städte Krefeld und Mönchengladbach sind zu je 50% an der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH beteiligt. Nach § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat der
Gesellschaft aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren Mitgliedern mit beratender
Stimme. Dem Aufsichtsrat gehören die Oberbürgermeister und die Beigeordneten für Kultur der
Städte Krefeld und Mönchengladbach an, die Räte der Städte Krefeld und Mönchengladbach entsenden je sieben weitere Aufsichtsratsmitglieder. Aus dem Kreis der Mitarbeiter der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH werden zwei Mitglieder nach § 108a Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt.
Für jedes nach § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages entsandte Mitglied ist nach § 10 Abs. 3 des
Gesellschaftsvertrages ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen.
Die Gesellschafter der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH haben § 108a GO NRW in
den Gesellschaftsvertrag aufgenommen (Beschluss des Rates der Stadt Krefeld am 05.12.2017,
Vorlage 4616/17). Nach § 108a GO NRW können bei Gesellschaften, an denen Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50% beteiligt sind und deren Gesellschaftsvertrag die Bildung
eines Aufsichtsrates vorsieht, Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt werden, sofern
mehr als zwei Aufsichtsratsmandate durch die Gemeinde zu besetzen sind. Der Rat der Gemeinde
bestellt aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gewählten Vorschlagsliste die in den
Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter. Die Bestellung bedarf der Mehrheit der
Ratsmitglieder aller kommunalen Gesellschafter.
Die Belegschaft der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hat zwischen dem 24.04.2018
und dem 27.04.2018 im Sinne des § 108a Abs. 6 GO NRW die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste (Auszählungsprotokoll) mit Arbeitnehmervertretern gewählt. Da der Gesellschaftsvertrag der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH für jedes ordentliche Mitglied einen persönlichen Stellvertreter für den Fall der Verhinderung vorsieht, ist nach § 108a Abs. 6 GO NRW bei
Wahl eines ordentlichen Mitgliedes aus der Vorschlagsliste der persönliche Stellvertreter mitgewählt.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages macht die Neuentsendung entsprechend der Vorschlagsliste der Belegschaft der Gesellschaft durch die Räte der Städte Krefeld und Mönchengladbach erforderlich. Bisher sind folgende Arbeitnehmervertreter auf Grundlage des alten Gesellschaftsvertrages durch den Betriebsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH entsandt:
1. ordentliches Mitglied: Herr Burkhard Bertho; Stellvertreter: Herr Manuel Amate-Gabarron
2. ordentliches Mitglied: Herr Alexander Kleuver; Stellvertreterin: Frau Hilke Klemm
Mit der Wahl der neuen Arbeitnehmervertreter scheiden die bisherigen Arbeitnehmervertreter aus
dem Aufsichtsrat aus, ohne dass es einer gesonderten Abberufung bedarf.
Der Betriebsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH schlägt vor, die folgenden Arbeitnehmervertreter und deren Stellvertreter entsprechend des Wahlergebnisses beiliegender Vorschlagsliste in den Aufsichtsrat zu entsenden:
1. ordentliches Mitglied: Herr Burkhard Bertho; Stellvertreter: Herr Alexander Kleuver
2. ordentliches Mitglied: Frau Viktoria Bröcker; Stellvertreter: Herr Paul Steinbach
Die Bestellung der beiden Arbeitnehmervertreter ist zwischen den Städten Krefeld und Mönchengladbach in einem offenen Entscheidungsfindungsprozess abzustimmen. Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat den Beschluss über die Bestellung der Arbeitnehmervertreter in seiner Sitzung
am 16.05.2018 vorgesehen.
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Die Amtsdauer des gesamten Aufsichtsrates endet nach § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages
mit der aktuellen Wahlperiode der Ratsmitglieder in Nordrhein-Westfalen. Die Wahl der neuen Arbeitnehmervertreter wird daher auf das Ende der Wahlperiode der Ratsmitglieder in NordrheinWestfalen i.S.d. § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages begrenzt.
Anlage(n):
(1) Vorschlagsliste AV Wahlprotokoll v. 28.04.2018.pdf
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5233/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: