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Archiv (Stadthaus)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
75 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5377/18 V Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.05.2018 beschließend Betreff Stadthaus Beschlussentwurf Der Rat fordert die Verwaltung auf - auf Basis dieses Beschlusses - eine Verwaltungsvorlage mit einem entsprechenden Beschlussentwurf für die Ratssitzung am 5. Juli 2018 zu erstellen. 1. Unabhängig von weiteren Verfahrensschritten ist durch die Verwaltung sicherzustellen, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet und abgeschlossen wird. 2. Das bisherige Verfahren zur Sanierung des Stadthauses wird weitergeführt, unter Beachtung folgender Punkte: - mit einem neuen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis unter Beibehaltung der Architektursprache Egon Eiermanns, aber unter Streichung der rein konservatorischen Maßnahmen - Wahrung folgender Fristen: - 31.07.2018 - Einreichung Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis bei der UDB - 30.09.2018 - Bearbeitung und Vorbescheid durch die UDB - 31.01.2019 - Verfahren zur Benehmensherstellung der UDB mit dem LVR 3. Sollte nach dieser Frist eine Benehmensherstellung vorliegen, dann ist die Kostenübersicht für eine Sanierung bis zum Fertigstellungsdatum zu aktualisieren. 4. Parallel dazu ist die Prüfung eines Neubaus (HOAI LPH 1 und 2), zunächst ohne weitere externe Beauftragung, einzuleiten und bis zum 31.01.2019 abzuschließen. 5. Die hierbei erforderlichen Rahmenparameter und Bedarfe sind zu ermitteln und fortlaufend darzustellen. Hierbei sind moderne stadtplanerische und architektonische Aspekte, z.B. aus Erfahrungen unserer Partnerstadt Venlo oder durch Experten der Stadt Amsterdam, zu berücksichtigen. Es sind ökologische Erkenntnisse entsprechend dem anerkannten Stand der Technik zu beachten. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5377/18 Seite - 2 - 6. Die perspektivischen Anforderungen (Personal, Technik, Raumausstattung etc.) an einen zentrierten, modernen und innovativen Verwaltungsstandort sind mit einzubeziehen. 7. Die politischen Gremien behalten sich weitere Entscheidungen, insbesondere unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen, vor, dies bedeutet keine Präjudizierung auf die Sanierung des Stadthauses. 8. Darüber hinaus ist ein Raumangebot für die Ansiedlung weiterer Fachbereiche entsprechend zu prüfen. Drucksache 5377/18 Seite - 3 - Begründung Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 nach ausführlicher Diskussion des Sachverhalts den o. g. Beschluss gefasst. Die Verwaltung wurde gebeten, diesen Beschlusstext auch dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Drucksache 5377/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5377/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: