Daten
Kommune
Krefeld
Größe
75 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5377/18
V
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
29.05.2018
beschließend
Betreff
Stadthaus
Beschlussentwurf
Der Rat fordert die Verwaltung auf - auf Basis dieses Beschlusses - eine Verwaltungsvorlage mit
einem entsprechenden Beschlussentwurf für die Ratssitzung am 5. Juli 2018 zu erstellen.
1. Unabhängig von weiteren Verfahrensschritten ist durch die Verwaltung sicherzustellen, dass
innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet und abgeschlossen
wird.
2. Das bisherige Verfahren zur Sanierung des Stadthauses wird weitergeführt, unter Beachtung
folgender Punkte:
- mit einem neuen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis unter Beibehaltung der Architektursprache Egon Eiermanns, aber unter Streichung der rein konservatorischen Maßnahmen
- Wahrung folgender Fristen:
- 31.07.2018 - Einreichung Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis bei der UDB
- 30.09.2018 - Bearbeitung und Vorbescheid durch die UDB
- 31.01.2019 - Verfahren zur Benehmensherstellung der UDB mit dem LVR
3. Sollte nach dieser Frist eine Benehmensherstellung vorliegen, dann ist die Kostenübersicht für
eine Sanierung bis zum Fertigstellungsdatum zu aktualisieren.
4. Parallel dazu ist die Prüfung eines Neubaus (HOAI LPH 1 und 2), zunächst ohne weitere externe Beauftragung, einzuleiten und bis zum 31.01.2019 abzuschließen.
5. Die hierbei erforderlichen Rahmenparameter und Bedarfe sind zu ermitteln und fortlaufend darzustellen. Hierbei sind moderne stadtplanerische und architektonische Aspekte, z.B. aus Erfahrungen unserer Partnerstadt Venlo oder durch Experten der Stadt Amsterdam, zu berücksichtigen. Es
sind ökologische Erkenntnisse entsprechend dem anerkannten Stand der Technik zu beachten.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5377/18
Seite - 2 -
6. Die perspektivischen Anforderungen (Personal, Technik, Raumausstattung etc.) an einen
zentrierten, modernen und innovativen Verwaltungsstandort sind mit einzubeziehen.
7. Die politischen Gremien behalten sich weitere Entscheidungen, insbesondere unter Beachtung
der finanziellen Rahmenbedingungen, vor, dies bedeutet keine Präjudizierung auf die Sanierung
des Stadthauses.
8. Darüber hinaus ist ein Raumangebot für die Ansiedlung weiterer Fachbereiche entsprechend zu
prüfen.
Drucksache 5377/18
Seite - 3 -
Begründung
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 nach ausführlicher Diskussion des Sachverhalts den o. g. Beschluss gefasst. Die Verwaltung wurde gebeten, diesen Beschlusstext auch dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Drucksache 5377/18
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5377/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: