Daten
Kommune
Krefeld
Größe
182 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5516/18
01
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Erweiterung des Kommunalbetriebes Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 27.06.2018 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Der Rat nimmt das Ergebnis des Einigungsstellenverfahrens i. Z. m. der Zustimmung des Gesamtpersonalrates der Stadt Krefeld zur Erweiterung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR, zur Kenntnis und bestätigt seine bisherigen Beschlüsse im Sinne der Beschlussempfehlung.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
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mit
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mit
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mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
Drucksache 5516/18
Seite - 2 -
Begründung
Der Rat der Stadt Krefeld hatte in seiner Sitzung am 05.12.2017 zur Erweiterung der Aufgaben
und Tätigkeitsmöglichkeiten des Kommunalbetrieb Krefeld, AöR, die in der Vorlage 4111/17 als
Anlage beigefügte erste Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Krefeld für den
Kommunalbetrieb Krefeld, AöR, vom 12.12.2016 beschlossen.
In der Begründung der Vorlage wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die
Satzungserweiterung sowie der damit verbundenen personalwirtschaftlichen Konsequenzen erneut
die Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 72 Landespersonalvertretungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) notwendig ist und insofern die Umsetzung der Satzung unter
Vorbehalt der positiven Mitbestimmung des Gesamtpersonalrates gestellt wird.
Mit Schreiben vom 17.01.2018 hat die Verwaltung daraufhin die Zustimmung des Personalrates
gemäß § 72 des LPVG NRW zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen beantragt.
Mit Schreiben vom 30.01.2018 teilte der Gesamtpersonalrat mit, dass er beabsichtige, die Zustimmung zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen nicht zu erteilen. Gleichzeitig hat er die Verwaltung aufgefordert, die zustimmungspflichtigen Maßnahmen mit dem Ziel einer Verständigung
zwischen der Dienststelle und dem Gesamtpersonalrat zu erörtern.
Die nach den Regularien des LPVG NRW vorgesehene Erörterung fand am 20.02.2018 statt.
Mit Schreiben vom 28.02.2018 teilte der Gesamtpersonalrat mit, dass er in seiner Sitzung am
27.02.2018 beschlossen hat, die mit der Mitbestimmungsvorlage der Verwaltung vom 17.01.2018
beantragte Zustimmung gemäß § 72 LPVG zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen auch
nach der Erörterung am 20.02.2018 nicht zu erteilen.
Gemäß § 66 Abs. 7 LPVG trat am 12. Juni 2018 die Einigungsstelle zusammen.
Mit einem Stimmenergebnis von 4:3 wurde der nachstehende Beschluss gefasst:
„Die Einigungsstelle beschließt gemäß § 66 Abs. 7 Satz 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes
Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) i. V. m. § 66 Abs. 7 Satz 3 LPVG NRW, dem Rat der Stadt Krefeld zu empfehlen,
·
den bestehenden Kommunalbetrieb Krefeld, AöR, durch Änderungssatzung zu erweitern
und
·
die damit verbundenen personalwirtschaftlichen Konsequenzen in Form der Überleitung /
Gestellung, Versetzung / Abordnung sowie der kostenlosen Beistellung zu vollziehen.“
Insofern ist das Erfordernis der Zustimmung des Gesamtpersonalrates zur Erweiterung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR, sowie der damit verbundenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen
erfüllt.
Die Einholung eines Dringlichkeitsbeschlusses war erforderlich, da die Änderungssatzung für den
Kommunalbetrieb Krefeld, AöR, zum 01.07.2018 in Kraft treten soll (s. Beschluss des Rates vom
12.04.2018, Vorlage Nr. 5098/18) und die nächste Sitzung des Rates erst am 05.07.2018 stattfinden wird.
Drucksache 5516/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5516/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: