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Verwaltungsvorlage (Erweiterung des Kommunalbetriebes Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
182 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Verwaltungsvorlage (Erweiterung des Kommunalbetriebes Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) 
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Erweiterung des Kommunalbetriebes Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) 
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Erweiterung des Kommunalbetriebes Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) 
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5516/18 01 Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Erweiterung des Kommunalbetriebes Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 27.06.2018 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Der Rat nimmt das Ergebnis des Einigungsstellenverfahrens i. Z. m. der Zustimmung des Gesamtpersonalrates der Stadt Krefeld zur Erweiterung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR, zur Kenntnis und bestätigt seine bisherigen Beschlüsse im Sinne der Beschlussempfehlung. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5516/18 Seite - 2 - Begründung Der Rat der Stadt Krefeld hatte in seiner Sitzung am 05.12.2017 zur Erweiterung der Aufgaben und Tätigkeitsmöglichkeiten des Kommunalbetrieb Krefeld, AöR, die in der Vorlage 4111/17 als Anlage beigefügte erste Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, AöR, vom 12.12.2016 beschlossen. In der Begründung der Vorlage wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Satzungserweiterung sowie der damit verbundenen personalwirtschaftlichen Konsequenzen erneut die Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 72 Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) notwendig ist und insofern die Umsetzung der Satzung unter Vorbehalt der positiven Mitbestimmung des Gesamtpersonalrates gestellt wird. Mit Schreiben vom 17.01.2018 hat die Verwaltung daraufhin die Zustimmung des Personalrates gemäß § 72 des LPVG NRW zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen beantragt. Mit Schreiben vom 30.01.2018 teilte der Gesamtpersonalrat mit, dass er beabsichtige, die Zustimmung zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen nicht zu erteilen. Gleichzeitig hat er die Verwaltung aufgefordert, die zustimmungspflichtigen Maßnahmen mit dem Ziel einer Verständigung zwischen der Dienststelle und dem Gesamtpersonalrat zu erörtern. Die nach den Regularien des LPVG NRW vorgesehene Erörterung fand am 20.02.2018 statt. Mit Schreiben vom 28.02.2018 teilte der Gesamtpersonalrat mit, dass er in seiner Sitzung am 27.02.2018 beschlossen hat, die mit der Mitbestimmungsvorlage der Verwaltung vom 17.01.2018 beantragte Zustimmung gemäß § 72 LPVG zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen auch nach der Erörterung am 20.02.2018 nicht zu erteilen. Gemäß § 66 Abs. 7 LPVG trat am 12. Juni 2018 die Einigungsstelle zusammen. Mit einem Stimmenergebnis von 4:3 wurde der nachstehende Beschluss gefasst: „Die Einigungsstelle beschließt gemäß § 66 Abs. 7 Satz 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) i. V. m. § 66 Abs. 7 Satz 3 LPVG NRW, dem Rat der Stadt Krefeld zu empfehlen, · den bestehenden Kommunalbetrieb Krefeld, AöR, durch Änderungssatzung zu erweitern und · die damit verbundenen personalwirtschaftlichen Konsequenzen in Form der Überleitung / Gestellung, Versetzung / Abordnung sowie der kostenlosen Beistellung zu vollziehen.“ Insofern ist das Erfordernis der Zustimmung des Gesamtpersonalrates zur Erweiterung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR, sowie der damit verbundenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen erfüllt. Die Einholung eines Dringlichkeitsbeschlusses war erforderlich, da die Änderungssatzung für den Kommunalbetrieb Krefeld, AöR, zum 01.07.2018 in Kraft treten soll (s. Beschluss des Rates vom 12.04.2018, Vorlage Nr. 5098/18) und die nächste Sitzung des Rates erst am 05.07.2018 stattfinden wird. Drucksache 5516/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5516/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: