Daten
Kommune
Krefeld
Größe
74 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5385/18
01
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Wahl der Mitglieder und Vertreter/innen der Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE am 19. und 20. November 2018 in München
Beschlussentwurf
Der Rat wählt für die Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE (Rat der Gemeinden und Regionen Europas) folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen
Mitglieder:
Vertreter:
1. ______________________________
1. ______________________________
2. ______________________________
2. ______________________________
3. ______________________________
3. ______________________________
4. ______________________________
4. ______________________________
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5385/18
Seite - 2 -
Begründung
Laut Satzung der Deutschen Sektion des RGRE (Rat der Gemeinden und Regionen Europas)
muss Krefeld gemäß seiner Einwohnerzahl 4 Delegierte stellen.
Die Delegiertenversammlung ist oberstes Organ der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden
und Regionen Europas. Sie findet alle drei Jahre statt und dient der Wahl der Führungspositionen
(Präsident/Vizepräsidenten), der Neubestimmung der satzungsmäßigen Gremien (Präsidium/Hauptausschuss) sowie der Neubesetzung der Fachausschüsse (Deutsch-Französischer Ausschuss, Deutsch-Polnischer Ausschuss, Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit).
Im Vorfeld der Delegiertenkonferenz hat die Stadt 4 Delegierte zu benennen. Die Mitglieder und
Stellvertreter/innen werden durch den Rat gewählt.
In der Delegiertenversammlung hat jeder Delegierte eine Stimme. Mehrere Stimmrechte eines
Mitgliedes (Stadt Krefeld) können auf bis zu einen Delegierten übertragen werden. Mehrere Mitglieder können ihre Stimmrechte auf bis zu einen in der Delegiertenversammlung stimmberechtigten Delegierten übertragen; dabei darf ein Delegierter höchstens 30 Stimmrechte ausüben.
Hierzu ist ein Ratsbeschluss erforderlich.
Anlage(n):
(1) Satzung RGRE.pdf
Drucksache 5385/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5385/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: