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Verwaltungsvorlage (Vertretung der Stadt Krefeld in Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen städtischer Beteiligungen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
76 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Verwaltungsvorlage (Vertretung der Stadt Krefeld in Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen städtischer Beteiligungen) Verwaltungsvorlage (Vertretung der Stadt Krefeld in Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen städtischer Beteiligungen) Verwaltungsvorlage (Vertretung der Stadt Krefeld in Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen städtischer Beteiligungen)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5096/18 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.05.2018 beschließend Betreff Vertretung der Stadt Krefeld in Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen städtischer Beteiligungen Beschlussentwurf Die nachfolgenden Beschlüsse ersetzen die Beschlüsse vom 01.04.2014 (Vorlage 67/14) und vom 29.10.2015/10.12.2015 (Vorlage 1993/15): 1. Als Vertreter der Stadt Krefeld in Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen städtischer Beteiligungen werden bestellt: Vertreter der Stadt: Erster Stellvertreter: Zweiter Stellvertreter: Dritter Stellvertreter: Oberbürgermeister Frank Meyer Stadtkämmerer Ulrich Cyprian Fachbereichsleiter Martin Mayer Abteilungsleiterin Sabine van Stephoudt 2. Abweichend hiervon wird Herr Wolfram Gottschalk als Vertreter der Stadt Krefeld in den Gesellschafterversammlungen der HPZ - Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH bestellt. Er wird von den unter 1. genannten Personen vertreten. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5096/18 Seite - 2 - Begründung Der Rat bestellt die Vertreter der Stadt in Gesellschafter- und Hauptversammlungen nach § 113 (2) der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Die Entscheidungen in der Sache werden, wie in der Vergangenheit erfolgreich praktiziert, vom Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und/ oder vom Rat per Beschluss gefasst. Nach § 113 (1) 2 GO NRW ist der Vertreter an die Beschlüsse des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften/ Rates gebunden und wird angewiesen, in ihrem Sinne in der Gesellschafterversammlung/ Hauptversammlung abzustimmen. Bei Gesellschaften, an denen die Stadt Krefeld mit weniger als 25 % beteiligt ist, ist eine Einflussnahme in der Gesellschafterversammlung/ Hauptversammlung nur bedingt möglich, da selbst Beschlüsse, die einer 3/4 Mehrheit bedürfen, nicht verhindert werden können. Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind in der Regel von untergeordneter Bedeutung. Zur Entlastung von Ausschüssen und des Rates sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird bei diesen Gesellschaften ein Ratsbeschluss und somit eine Weisung nur eingeholt, wenn aus Sicht der Verwaltung, eines Aufsichtsratsmitglieds oder einer Ratsfraktion ein Bedarf besteht. Dies entspricht dem bei der Stadt Krefeld seit 1991 praktizierten Vorgehen. Unter diese Regelung fallen derzeit: Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG (0,572%) Chemisches Veterinäruntersuchungsamt Rhein Ruhr Wupper (CVUA-RRW) AöR (5,560%) Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen (1,085%) GVZ DUNI Entwicklungsgesellschaft für ein Dezentrales Güterverkehrszentrum Duisburg/Niederrhein mbH (12,5%) Standort Niederrhein (14,29%) VkA - Verband der kommunalen RWE-Aktionäre (0,420%) Volksbank Krefeld eG (0,0008%) Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (20%) Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (2,7%) Eine Neufassung des Vertretungsbeschlusses ist aufgrund geänderter Anforderungen durch das Handelsregister sowie durch altersbedingtes Ausscheiden des dritten Stellvertreters erforderlich. Mit dem Beschluss werden die bisherigen Beschlussvorlagen vom 01.04.2014 (Vorlage 67/14) und vom 29.10.2015/10.12.2015 (Vorlage 1993/15) ersetzt. Drucksache 5096/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5096/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: