Daten
Kommune
Krefeld
Größe
199 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
18.09.18, 11:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
| Council of European Municipalities and Regions
| Conseil des Communes et Régions d`Europe
| Συμβο⎤λιο των Ευρωπαικ Δημων και περιϕεριων
| Consejo de municipios y regiones de europa
| Consiglio dei comuni e delle regioni d`Europa
| Raad der Europese gemeenten en regios
| Conselho dos municipios e regiòes da Europa
| RGRE | Gereonstraße 18 – 32 | 50670 Köln
Rat der Gemeinden und Regionen Europas | Deutsche Sektion
Datum
Der Generalsekretär
29.05.2018 / so
An die
Mitglieder der Deutschen Sektion
des Rates der Gemeinden und
Regionen Europas
Unser Zeichen
81.02.00
Telefon +49 221 3771-0
Durchwahl 3771-230
Telefax +49 221 3771-100
E-Mail
nachrichtlich:
doerthe.sondermann@staedtetag.de
An die
Mitglieder des Arbeitskreises der
Europa- und Förderreferenten
Bearbeitet von
Dörthe Sondermann
Neubenennungen für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden
und Regionen Europas (Deutsch-Französischer Ausschuss, Deutsch-Polnischer Ausschuss und Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Sektion des RGRE verfügt über drei Ausschüsse: den Deutsch-Französischen
Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss und den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit.
In allen drei Ausschüssen arbeiten Kommunalpolitiker/innen aus den Mitgliedskommunen der
deutschen Sektion des RGRE mit, die sich für das jeweilige Themengebiet besonders interessieren. Für den Deutsch-Französischen und den Deutsch-Polnischen Ausschuss besteht die
Besonderheit darin, dass dies bilaterale Ausschüsse sind, d.h. sie setzen sich aus deutschen
und französischen bzw. deutschen und polnischen Kommunalpolitikern / Kommunalpolitikerinnen zusammen, die jeweils von der französischen bzw. polnischen RGRE-Sektion benannt
werden.
Gemäß der Satzung des RGRE werden die Mitglieder der Ausschüsse vom Hauptausschuss
für den Zeitraum gewählt, welcher der Wahlzeit des Hauptausschusses entspricht (§14 Abs.2).
Das Mandat der Mitglieder des Hauptausschusses beträgt drei Jahre. Im Rahmen der Delegiertenversammlung 2018 der Deutschen Sektion des RGRE, die am 19./20. November 2018
in München stattfindet, werden die Mandate in den Ausschüssen des RGRE neu bestimmt.
Falls Ihre Kommune Interesse an einer Mitarbeit im Deutsch-Französischen Ausschuss,
Deutsch-Polnischen Ausschuss und / oder Ausschuss für kommunale Entwicklungsarbeit hat,
bitten wir um entsprechende Mitteilung (bis zum 24.09.2018) mit dem beiliegenden RückGereonstraße 18 - 32, 50670 Köln ; x Telefon +49 221 3771-0 Telefax +49 221 3771-128
Durchwahl +49 221 3771-311 und +49 221 3771-312
Internet: http://www.rgre.de x Mail: post@rgre.de
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Konto 30 212 153 (BLZ 370 501 98)
-2meldebogen. Wir werden diese Interessensbekundungen dann dem Hauptausschuss in der
Sitzung am 20.11.2018 in München vorlegen.
Wir bitten bei der Meldung zu beachten, dass für die Ausschüsse nur Kommunalpolitiker/innen jedoch keine Mitarbeiter/innen aus der Verwaltung benannt werden können. Die
von Ihnen benannten und vom Hauptausschuss gewählten Kommunalpolitiker/innen sind
dann jeweils Vertreter/innen der jeweiligen Kommune in den Ausschüssen. Es bleibt der jeweiligen Kommune überlassen, wie sie die Rückkoppelung der Arbeit ihres/ihrer Delegierten
im Ausschuss in die Kommune gewährleistet bzw. organisiert.
Uns ist sehr daran gelegen, vorhandenes Interesse in unseren Mitgliedskommunen und die
Bereitschaft zum aktiven Engagement in den Themen unserer Fachausschüsse für unsere Arbeit zu nutzen. Um die Ausschüsse arbeitsfähig zu halten müssen wir allerdings gleichzeitig
darauf achten, dass sich die Mitgliederzahlen pro Ausschuss in einem vertretbaren Rahmen
halten. Aus diesem Grund wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie aus Ihrer Kommune pro Ausschuss nicht mehr als zwei Delegierte benennen würden.
Der Deutsch-Polnische und Deutsch-Französische Ausschuss kommen im Jahr mehrmals zu
Ausschusssitzungen bzw. Veranstaltungen im Kontext ihrer Arbeit zusammen, wobei Sitzungen wegen des bilateralen Charakters naturgemäß auch in Frankreich und in Polen stattfinden.
Der Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit tagt in der Regel ausschließlich
in Deutschland. Die Kosten der Wahrnehmung des Mandats in den Fachausschüssen des
RGRE müssen von der entsendenden Kommune getragen werden.
In der Anlage finden Sie zu jedem der drei Ausschüsse eine Zusammenstellung der Schwerpunkte ihrer Arbeit in der aktuellen Mandatsperiode. Sie mag Ihnen als Orientierung für Ihre
Benennungsvorschläge dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Dedy
Anlagen
Rückmeldebogen
Aufstellung Themen über die Ausschussarbeit