Daten
Kommune
Krefeld
Größe
71 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5325/18
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
29.05.2018
beschließend
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, an Stelle des verstorbenen Ratsherrn Michael Haas in den
Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH nach § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages
Ratsfrau/ Ratsherrn N.N.
zu entsenden.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5325/18
Seite - 2 -
Begründung
Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Seidenweberhaus GmbH besteht der Aufsichtsrat
aus 16 Mitgliedern. Neben dem Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten
oder Angestellten der Stadt Krefeld, werden 15 Mitglieder des Aufsichtsrates vom Rat der Stadt
Krefeld aus seiner Mitte in den Aufsichtsrat entsandt.
Für den verstorbenen Ratsherrn Michael Haas ist nach § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der
Seidenweberhaus GmbH für die restliche Amtsdauer ein Nachfolger zu wählen.
Drucksache 5325/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5325/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: