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Verwaltungsvorlage (Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes 2019 und Antrag der FDP-Fraktion vom 18.09.2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
76 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:49
Verwaltungsvorlage (Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes 2019
und Antrag der FDP-Fraktion vom 18.09.2018) Verwaltungsvorlage (Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes 2019
und Antrag der FDP-Fraktion vom 18.09.2018) Verwaltungsvorlage (Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes 2019
und Antrag der FDP-Fraktion vom 18.09.2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5730/18 - 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Rat Sitzungstermin Beschlussform 12.09.2018 vorberatend 18.09.2018 beschließend Betreff Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes 2019 und Antrag der FDP-Fraktion vom 18.09.2018 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld beschließt für den Zeitraum 2019 einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 6,24%. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5730/18 - Seite - 2 - Begründung In der Gebührenkalkulation werden kalkulatorische Zinsen für das um Zuschüsse Dritter bereinigte betriebsnotwendige Kapital erhoben. Mit Beschluss des Rates vom 07.09.2006 wurde der kalkulatorische Zinssatz auf 7,00% festgesetzt und bis einschließlich 2015 verwendet. Seit 2016 wird der Zinssatz entsprechend der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW jährlich angepasst. Die Entwicklung ist nachstehend aufgeführt: 2016 6,59% 2017 6,52% 2018 6,37% Grundlage für die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ist der Mittelwert über 50 Jahre aus Emissionsrenditen inländischer öffentlicher Emittenten, der von der Bundesbank veröffentlicht wird. Diese Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes entspricht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat auf Grundlage des Zeitraums 1968 bis 2017 einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 5,74% für das Wirtschaftsjahr 2019 ermittelt. Die Rechtsprechung vertritt die Ansicht, dass dieser um 0,50%-Punkte erhöht werden kann, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Kreditzinsen die Anlagezinsen in regelmäßigem Maße übersteigen (OVG NRW 13.04.2005 - 9A 3120/03, zit. von VG Düsseldorf 09.08.2010 - 5K 1552/10). Der kalkulatorische Zinssatz bei der Stadt Krefeld beträgt für den Kalkulationszeitraum 2019 somit 6,24%. Anlage(n): (1) kalk. Zinssatz - Antrag FDP Drucksache 5730/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5730/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: