Daten
Kommune
Krefeld
Größe
78 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
18.09.18, 08:45
Aktualisiert
25.01.19, 00:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5296/18
51
Beratungsfolge
U. A. Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen
Sitzungstermin
Beschlussform
25.09.2018
Betreff
Ergebnisse der Elternbefragung zum Bedarf an U3-Betreuungsplätzen in Krefeld-Fischeln
Beschlussentwurf
Der Unterausschuss nimmt die Vorlage und den mündlichen Bericht zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5296/18
Seite - 2 -
Begründung
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie - hat die Vorlage in der Sitzung am 07.03.2018 zur Kenntnis genommen und die Ausweitung der Befragung auf die anderen
acht Stadtbezirke beschlossen, um danach über eine möglicherweise erforderliche Anpassung der
Bedarfsquoten entscheiden zu können.
Befragungsprojekt
Im Zeitraum vom 15. September 2017 bis zum 08. Oktober 2017 hatte eine Zufallsauswahl der
Eltern von Kindern im Alter von unter drei Jahren in Krefeld-Fischeln die Möglichkeit an einer Onlinebefragung zum Tagesbetreuungsbedarf teilzunehmen.
In der Anlage befindet sich der entsprechende Auswertungsbericht zur Befragung.
Bedarfssituation in Krefeld-Fischeln
Wie aus dem Bericht zu entnehmen ist, beläuft sich der Bedarf in Krefeld-Fischeln auf 46% über
drei Jahrgänge (Seite 26). Damit bestätigt die Befragung, dass der derzeit angestrebte Ausbau der
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auf bis zu 40% nicht ausreichen wird. Das Ergebnis
spiegelt die Trends der überregionalen Befragungen wider.
Weiteres Vorgehen
Durch die Erkenntnisse aus der Befragung erscheint eine Anhebung der erforderlichen Bedarfsquote nahezu unumgänglich. Die für Krefeld-Fischeln errechnete Bedarfsquote von 46% auf ganz
Krefeld zu übertragnen, ist aufgrund von großen Unterschieden in den Bezirken nicht angezeigt.
Um eine Aussage über ganz Krefeld treffen zu können, hat die Verwaltung eine stadtweite Befragung vorgeschlagen und der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie hat
diese beschlossen.
Nach Auswertung der stadtweiten Befragung werden der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für
Kinder Jugend und Familie und wenn gewünscht auch der Unterausschuss, ähnlich dem hier vorliegenden Bericht, über die Erkenntnisse informiert.
Die Verwaltung wird in der Vorlage für den Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend
und Familie einen Vorschlag für eine neue bedarfsgerechte Quote für den Ausbau der Betreuung
für Kinder unter drei Jahren vorschlagen und hierüber abstimmen lassen.
Diese Quote kann, wie bisher, krefeldweit gelten oder die möglicherweise auftretenden Unterschiede zwischen den Bezirken berücksichtigen.
Diese Ergebnisse ermöglichen anschließend eine gezielte Ausbauplanung.
Kosten
Die für die Ausweitung der Befragung benötigten Finanzmittel werden aus dem Budget des FB 51
bereitgestellt.
Bei einer Vollerhebung sind Portokosten von rund 2.000 EUR und Druckkosten zu erwarten.
Bei einer Stichprobe, wie bei der bisherigen Befragung, entstehen Portokosten von rund 1.000
EUR und Druckkosten.
Drucksache 5296/18
Anlage(n):
(1) Bericht U3-Fischeln_1.pdf
Seite - 3 -
Drucksache 5296/18
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5296/18
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: